No. 27/2014 AN DIE MITGLIEDSVERBÄNDE DER UEFA z.h. des Präsidenten und des Generalsekretärs AN KLUBS, DIE AN UEFA-WETTBEWERBEN TEILNEHMEN Ihre Zeichen Ihre Korrespondenz vom Unsere Zeichen Datum CDAD/mac/vou 6. Juni 2014 UEFA-Dopingreglement (Ausgabe 2013) und Medizinisches Reglement der UEFA (Ausgabe 2014) Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegend erhalten Sie die Ausgabe 2013 des UEFA-Dopingreglements (unverändert im Vergleich zur Vorsaison) und die Ausgabe 2014 des Medizinischen Reglements der UEFA. Außerdem enthält die beiliegende Mappe weitere wichtige Informationen, die für Ihren Verband bzw. Klub im Hinblick auf Dopingangelegenheiten und die damit verbundenen UEFA-Verfahren hilfreich sein können. Antidoping Dopingkontrollen Mannschaften und Spieler müssen wissen, dass Dopingkontrollen nicht nur von der UEFA, sondern auch von nationalen Antidoping-Organisationen (NADOs) oder der FIFA durchgeführt werden können. Die UEFA versucht, ihre Dopingkontrollen so gut wie möglich mit diesen anderen Organisationen abzustimmen; allerdings ist dies häufig davon abhängig, ob die anderen Organisationen der UEFA ihre Kontrolltermine mitteilen, weshalb es trotzdem zu Überschneidungen kommen kann. Mannschaften und Spieler müssen ebenfalls wissen, dass ein Spieler mehrmals in kurz aufeinanderfolgenden Abständen getestet werden kann, entweder zufällig oder gezielt bei Vorliegen konkreter Gründe. Zuständigkeit In Anbetracht der disziplinarischen Folgen, die ein Spieler beim Verstoß gegen eine Antidoping- Vorschrift möglicherweise zu tragen hat, empfehlen wir, dass Klubs und Verbände alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einen angemessenen Informationsfluss in Sachen Antidoping an alle betroffenen Personen auf allen Klub- bzw. Verbandsebenen sicherzustellen.
Zudem empfehlen wir, dass sowohl die Nationalmannschafts- als auch die Klubärzte Informationsveranstaltungen für das medizinische Personal, das übrige Personal und die Spieler selbst abhalten. Broschüre für Spieler Um Ihnen die Organisation von Informationsveranstaltungen für Spieler zu erleichtern, liegen einige Exemplare der von der UEFA herausgegebenen Antidoping-Broschüre für Spieler bei, welche die wichtigsten Themen in Sachen Doping zusammenfasst. Sie ist in einem direkten und verständlichen Stil verfasst und in sieben Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch. Wie in der Broschüre ausgeführt, müssen alle Spieler umfassend über die Dopingkontrollverfahren, Verstöße gegen Antidoping-Vorschriften, den sicheren Einsatz von Medikamenten sowie die Risiken informiert werden, welche die Einnahme von Medikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln und Freizeitdrogen birgt. Spieler sind auch darüber zu informieren, dass Dopingkontrollen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Wettbewerben jederzeit durchgeführt werden können, und dass die Abgabe von Blut- oder Urinproben verlangt werden kann. Falls Sie zusätzliche Broschüren oder andere Sprachfassungen benötigen, kontaktieren Sie bitte die UEFA-Abteilung Antidoping per E-Mail an antidoping@uefa.ch. UEFA-Dopingreglement, Ausgabe 2013 Das Reglement ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten und es wurden im Hinblick auf die neue Saison keine Änderungen vorgenommen. Das neue Dopingreglement wird an den neuen Welt-Anti-Doping-Code 2015 sowie das Anfang nächsten Jahres in Kraft tretende FIFA-Anti-Doping-Reglement angepasst und am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Sie werden vor Ablauf des Jahres ein Rundschreiben mit Informationen zu den Änderungen sowie ein Exemplar des neuen Reglements erhalten. Medizinische Ausnahmegenehmigung (MAG) Die Bestimmungen und Verfahren der UEFA bezüglich medizinischer Ausnahmegenehmigungen, die mit denjenigen der FIFA übereinstimmen, bleiben im Vergleich zur Vorsaison unverändert. Spieler, die an UEFA-Wettbewerben oder an A-Länderspielen teilnehmen und verbotene Substanzen oder Methoden zu therapeutischen Zwecken verwenden müssen, haben bei der UEFA mittels UEFA-MAG- Antragsformular (siehe Anlage) eine Genehmigung einzuholen. MAG-Antragsformulare müssen vom Spieler und seinem Arzt ausgefüllt, unterschrieben und an die Antidoping-Abteilung der UEFA gesandt werden (Fax für vertrauliche Mitteilungen: +41 22 990 31 31). Die Formulare sind nur an die UEFA und nicht an die Nationalen Antidoping-Agenturen (NADAs) zu senden. Mit Ausnahme von Notfällen dürfen Ärzte keine verbotenen Substanzen verabreichen bzw. verbotenen Methoden anwenden, solange die UEFA keine MAG erteilt hat. Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit MAG-Anträgen und deren Gültigkeit Folgendes: 2
- Von der FIFA gewährte MAGs gelten auch für UEFA-Wettbewerbe. - Spieler, die an Junioren-Freundschaftsländerspielen teilnehmen, müssen etwaige MAGs nicht bei der UEFA, sondern bei ihrer Nationalen Antidoping-Organisation (NADO) beantragen. - Von einer NADA gewährte MAGs gelten in UEFA-Wettbewerben erst nach der Anerkennung durch die UEFA. Verfügt ein Spieler bereits über eine MAG seiner NADO, muss er diese vor Beginn des Wettbewerbs, an dem er teilnimmt, zur Anerkennung der UEFA unterbreiten (möglichst 21 Tage im Voraus). Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie im Folgenden unter dem Punkt Gegenseitige Anerkennung von MAGs. - MAG-Anträge für verbotene Beta-2-Agonisten müssen eine komplette medizinische Akte umfassen, die den im beiliegenden Leitfaden zur WADA-Verbotsliste und zu medizinischen Ausnahmegenehmigungen (MAG) beschriebenen Anforderungen genügen. - Die Anwendungserklärung wurde abgeschafft. Gegenseitige Anerkennung von MAGs Gemäß dem WADA-Code dürfen nationale Antidoping-Organisationen für Spieler, von denen bekannt ist, dass sie an UEFA-Wettbewerben teilnehmen, keine neuen MAGs ausstellen. Allerdings können sie für Spieler, die an Junioren-Freundschaftsländerspielen teilnehmen, MAGs ausstellen. In Übereinstimmung mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (Artikel 15.4.1 des WADA- Codes) anerkennt die MAG-Kommission der UEFA von den nationalen Antidoping-Organisationen gewährte MAGs für Spieler, die zum betreffenden Zeitpunkt nicht an UEFA-Wettbewerben teilgenommen haben, vorausgesetzt, die folgenden drei Bedingungen sind erfüllt: - die betroffene nationale Antidoping-Organisation hat sich für die Gewährung einer MAG an die UEFA-Kriterien gehalten, insbesondere betreffend die Behandlung von Asthma; - eine Kopie des Antragsformulars, einschließlich der medizinischen Informationen, die bei der betreffenden Organisation eingereicht wurden, werden der UEFA-Antidoping-Abteilung unterbreitet; - die MAG-Kommission der UEFA bestätigt, dass der Antrag den MAG-Regeln und Anforderungen der UEFA entspricht (wie auch den FIFA- und WADA-Regeln). Für Einzelheiten zu den Medizinischen Ausnahmegenehmigungen lesen Sie bitte die entsprechenden Anlagen dieses Rundschreibens genau durch. Antidoping auf UEFA.org Alle oben aufgeführten Dokumente betreffend Dopingangelegenheiten (Dopingreglement 2013, WADA-Dopingliste 2014, Leitfaden zur WADA-Verbotsliste und zu medizinischen Ausnahmegenehmigungen, MAG-Antragsformular, Broschüre für Spieler) können in der jeweiligen Sprachversion unter der Rubrik Anti-Doping auf UEFA.org unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://de.uefa.org/protecting-the-game/anti-doping/index.html. Medizinisches Medizinisches Reglement der UEFA, Ausgabe 2014 Das Medizinische Reglement der UEFA wurde mit Blick auf die Saison 2014/15 geändert, wobei sich die Modifikationen auf Abschnitt III Medizinische Mindestanforderungen für Spieler, Mannschaftsoffizielle, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragte beschränken. Dieser Teil des 3
Reglements enthält die Vorschriften für die Mindeststandards bezüglich medizinischer Ausrüstung und Versorgung, welche alle Vereine und Verbände, die UEFA-Spiele ausrichten, bereitstellen müssen. Die Änderungen wurden in Konsultation mit der Medizinischen Kommission der UEFA und Notfallmedizin- Experten aus der europäischen Fußballfamilie vorgenommen, wobei folgende Ziele im Vordergrund standen: 1. Kostenreduzierung für Klubs und Verbände, wo immer möglich; 2. Erweiterung des Handlungsspielraums im Zusammenhang mit einigen Bestimmungen, um eine bessere Verständlichkeit und eine leichtere Anwendung in allen Ländern zu gewährleisten; 3. Verbesserung der Auswahl an den Ärzten zur Verfügung stehender Ausrüstung gemäß den Anforderungen; 4. weitere Optimierung des medizinischen Betriebs im Stadion (z.b. Bereitschaft des medizinischen Personals); 5. weitere Abstimmung der Anforderungen auf die medizinischen Fortbildungsprogramme der UEFA. Insbesondere wurden folgende wichtige Änderungen vorgenommen: I Artikel 2 Definitionen Es wurden Änderungen an der Definition von Rettungswagen mit Advanced Life Support (ALS- Rettungswagen), Notarzt am Spielfeldrand und Rettungsassistent vorgenommen, um das Verständnis und die Umsetzung in allen 54 Mitgliedsverbänden zu gewährleisten. III Artikel 12 Medizinische Ausrüstung am Spielfeldrand 1. 12.01 a) Die Vorschrift bezüglich eines tragbaren Aspirators wurde in Handabsaugpumpe geändert, um mehr Flexibilität hinsichtlich der Ausrüstung zu gewähren. 2. 12.01 b) Die Anforderungen bezüglich der Beatmungsgeräte wurden näher definiert. 3. 12.01 g) und 13.02 Sauerstoff muss künftig nur noch an zwei Orten im Stadion (am Spielfeldrand und im Rettungswagen) vorhanden sein; für den Notfallraum wurde die Vorschrift in eine Empfehlung geändert (vgl. Absatz 15.02 m)). Hinsichtlich der Größe der Sauerstoffflaschen wurde eine einfachere Formulierung gewählt ( für mindestens 15 l/min über 20 Minuten ). 4. 12.01 m) Was den Defibrillator betrifft, ist nunmehr ein einfacheres, kostengünstigeres Modell Vorschrift. Das ursprünglich vorgeschriebene, komplexere Modell wird jedoch weiterhin empfohlen. 5. 12.03 a) Die Anforderungen bezüglich Tragen wurden gelockert, um dem Ausrichterverein bzw. -verband mehr Möglichkeiten zu geben. Es kann nunmehr entweder ein Spineboard, eine Schaufeltrage oder eine Vakuummatratze verwendet werden, vorausgesetzt, der sichere Abtransport vom Spielfeld ist gewährleistet. In der neuen Ausgabe werden außerdem zwei Tragenträgerteams pro Spiel empfohlen. 6. 12.04 c) Antihypertensiva sind künftig nunmehr empfohlen ; Salbutamol i.v. gehört nicht mehr zur Mindestausrüstung am Spielfeldrand. 4
7. Neu aufgenommen in die medizinische Ausrüstung am Spielfeldrand wurden einige kleinere Artikel wie: - Schutzbrille - starke Schere (statt Seitenschneider) - Glyceroltrinitrat-Spray - Glukose-Tabletten/-Gel - Sauerstoffmaske/Hochkonzentrationsmaske und Schläuche 8. 12.02 d) Bei Benzodiazepinen wurde präzisiert, dass sie nur nötig sind, sofern der Arzt über eine Lizenz zur Mitführung dieser Medikamente verfügt. Diese Änderung wurde aufgrund geänderter Lizenzvorschriften in einigen Ländern vorgenommen. 9. Vorschriften für einige Artikel, die bisher als vorgeschriebene Ausrüstung aufgelistet waren, wie das Koniotomiebesteck, wurden in Empfehlungen umgewandelt, da die betreffenden Artikel für am Spielfeldrand entbehrlich befunden wurden. III Artikel 13 Rettungswagen 1. 13.02 Bei den Vorschriften für den Rettungswagen wurde präzisiert, dass eine tragbare Sauerstoffflasche vorhanden sein muss. Damit soll für Situationen vorgesorgt werden, wo Sauerstoff am Spielfeldrand benötigt wird. 2. 13.05 Es wurde die Empfehlung hinzugefügt, dass bei allen Trainingseinheiten im Zusammenhang mit UEFA-Spielen, bei denen dies nicht ohnehin schon vorgeschrieben ist, ein ALS-Rettungswagen bereitstehen sollte. III Artikel 14 Medizinisches Fachpersonal 1. 14.03 d) Der Notarzt am Spielfeldrand muss nunmehr ebenfalls ab dem Zeitpunkt der Ankunft der Mannschaften im Stadion / in der Halle einsatzbereit zur Verfügung stehen. 2. 14.03 e) und f) Der Notarzt am Spielfeldrand muss ferner den medizinischen Plan des Stadions kennen und sich vor dem Spiel bzw. der Trainingseinheit mit der vorhandenen Ausrüstung vertraut machen. III Artikel 16 Bereitstellung von Informationen vor dem Spiel Ein Nachweis des Mannschaftsarztes der Gastmannschaft über die Berechtigung zur Ausübung seiner Tätigkeit im Ausrichterland wird nicht mehr verlangt, da dies nicht länger für nötig erachtet wird. Stattdessen werden bei allen UEFA-Spielen Standardverfahren zur Anwendung kommen. Das Reglement tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Vor dem Beginn der neuen Saison erhalten alle Klubs und Nationalverbände eine aktualisierte Version des Leitfadens zu den medizinischen Mindestanforderungen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch. Medizinischer Bereich auf UEFA.org Ab 1. Juli 2014 können das neue Medizinische Reglement der UEFA sowie der Leitfaden zu den medizinischen Mindestanforderungen in den verschiedenen Sprachversionen in der Rubrik medizinischer Bereich auf UEFA.org unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://de.uefa.org/protecting-the-game/medical/index.html. 5
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte die UEFA- Administration. Im Hinblick auf Dopingangelegenheiten können Sie sich an Richard Grisdale (richard.grisdale@uefa.ch) und Becky Lee (Rebecca.lee@uefa.ch) wenden, bei medizinischen Angelegenheiten stehen Ihnen Mike Earl (mike.earl@uefa.ch) und Niki Papadimitriou (niki.papadimitriou@uefa.ch) zur Verfügung. Ansonsten können Sie auch eine E-Mail an antidoping@uefa.ch oder medical@uefa.ch senden. Mit freundlichen Grüßen U E F A Gianni Infantino Generalsekretär Anlagen - UEFA-Dopingreglement, Ausgabe 2013 - WADA-Verbotsliste 2014 - WADA-Zusammenfassung der Änderungen gegenüber der Dopingliste - Rundschreiben Nr. 54/2013 betreffend die WADA-Verbotsliste 2014 - Leitfaden zur WADA-Verbotsliste und zu medizinischen Ausnahmegenehmigungen (MAG) - MAG-Antragsformular - Dopingkontrollverfahren der UEFA: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Spielerinnen und Spieler - Broschüre für Spieler - Medizinisches Reglement der UEFA, Ausgabe 2014 Kopie (mit Anlagen) - UEFA-Exekutivkomitee - Medizinische Kommission der UEFA - UEFA-Antidoping-Ausschuss - MAG-Kommission der UEFA - UEFA-Ausschuss der Dopingkontrolleure - Europäische Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees - FIFA, Zürich - Nationale europäische Antidoping-Organisationen - Von der WADA akkreditierte europäische Labors 6