Mitgliederzeitschrift der Deutschen Haut- und Allergiehilfe e.v.

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Transkript:

MEDIADATEN 2016 Mitgliederzeitschrift der Deutschen Haut- und Allergiehilfe e.v. Die Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.v. setzt sich seit 1984 erfolgreich für die Belange der Betroffenen ein. Die gemeinnützige Initiative wurde von betroffenen Patienten und behandelnden Ärzten konzipiert und gemeinsam gegründet. Die Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.v. vertritt die Interessen der Patienten bei den wichtigen Institutionen und betreibt Aufklärung und Information der Öffentlichkeit, um ein besseres Verständnis für die Erkrankungen bzw. deren Akzeptanz zu erreichen. Mitglieder erhalten mit der quartalsweise erscheinenden Zeitschrift wissenschaftlich fundierte Informationen und praktische Hinweise zu Allergien, Asthma, Neurodermitis, Psoriasis und sonstigen Hauterkrankungen. So sind sie immer auf dem neuesten Stand in Sachen Forschung und Therapie.

MEDIADATEN Kurzcharakteristik Erscheinungsweise Auflage Verteilung Offizielles Organ Verlag Die Zeitschrift hat die Aufgabe, umfassend und objektiv über alle mit Neurodermitis, Psoriasis, Asthma, Allergien und anderen allergischen Erkrankungen/Hauterkrankungen zusammenhängenden Fragen zu berichten.s 4 x jährlich/quartalsweise: 15.000 Exemplare ca. 14.000 chronisch kranke Hautpatienten, Asthmatiker, Allergiker weitere Exemplare: niedergelassene Dermatologen/Allergologen weitere niedergelassene Ärzte Uni-Kliniken private und öffentliche Krankenkassen Selbsthilfegruppen Kur- und Bädereinrichtungen Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.v. Heilsbachstraße 32 53123 Bonn Telefon: 0228/36791-0, Fax: 0228/36791-90 MedCom international medical & social communication GmbH René-Schickele-Str. 10 53123 Bonn Telefon: 0228/30821-0, Fax: 0228/30821-33 März 2016 Juni 2016 Sept. 2016 Dez. 2016 12. KW 26. KW 39. KW 51. KW

ANZEIGENPREISE Zeitschriftenformat 210 mm x 297 mm (DIN A4) Satzspiegel Anzeigenformate und Preise 180 mm x 256 mm (Breite x Höhe) Formate Satzspiegelformat Breite x Höhe in mm Anzeige Breite x Höhe in mm Anzeigenpreis 4-farbig zzgl. gesetzl. MwSt. 1/1 Seite 180 x 256 210 x 297 3.045 Euro 1/2 Seite hoch 90 x 256 105 x 297 2.335 Euro 1/2 Seite quer 180 x 128 210 x 148 2.335 Euro Bei Anzeigen im Anschnitt Beschnittzugaben von 3 mm je Außenkante Vorzugsplatzierungen 2. Umschlagseite + 20 % 3. Umschlagseite + 20 % 4. Umschlagseite + 30 % Rabatte 2 Anzeigen: 5 %pro Abschlussjahr 4 Anzeigen: 10 % Agenturvergütung 15 % Anzeigenschluss/Termin für Druckunterlagen Preise für Sonderwerbeformen wie Beilagen, Beihefter, Tip-on-Postkarte, Warenprobe, Umhefter sowie Sonderformate auf Anfrage Ausgabe März 2016 Juni 2016 Sept. 2016 Dez. 2016 AS 8. KW 22. KW 35. KW 46. KW DU 10. KW 24. KW 37. KW 49. KW Anzeigengestaltung Der Inhalt der Anzeigen muss den Vorschriften des Heilmittel-Werbegesetzes entsprechen.

TECHNISCHE DATEN Zeitschriftenformat 210 mm x 297 mm (DIN A4) Satzspiegel Anzeigenbeschnitt Druckverfahren Verarbeitung Druckunterlagen Dateiformate Bilder/Logos Datenkontrolle Rückfragen Versandanschrift 180 mm x 256 mm (Breite x Höhe) Beschnittzugaben von 3 mm je Außenkante, keine Schneidemarken, nur Beschnittzeichen Offset, 4-farbig Euroskala Rückendrahtheftung Bitte liefern Sie ausschließlich digitale Vorlagen an (E-Mail (bis 10 MB), CD-ROM, DVD, FTP) Hochauflösende PDF-Datei im PDF/X-3-Format, EPS-Datei mit eingebundenen Schriften Bildformate: TIF, EPS Mindestauflösung: 300 dpi bei einem Abbildungsmaßstab von 1:1 Zur Kontrolle der Daten benötigen wir einen Ausdruck der fertigen Anzeige (Papierausdruck, Andruck, Proof). Bei Anlieferung ohne farbverbindliches Proof übernehmen wir keine Gewähr für die farbliche Übereinstimmung. Eine Reklamation ist in diesem Falle nicht möglich. Auf Kosten des Auftraggebers erstellen wir gerne einen Digitalproof zur Farbabstimmung für den Druck. Bei Anlieferung nicht reproduktionsfähiger Vorlagen werden die anfallenden Reproarbeiten nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Bei technischen Rückfragen zur Datenübernahme wenden Sie sich bitte an: Angelika Fiedler, Tel.: 0228/30821-15, E-Mail: fiedler@medcominternational.de Medcom international GmbH René-Schickele-Str. 10, 53123 Bonn Tel.: 0228/30821-0, Fax: 0228/30821-33 E-Mail: harms@medcominternational.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen sowie Fremdbeilagen nach den Bestimmungen der PZO eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Einschaltung abzurufen. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf Streik, Aussperrung und allen sonstigen Fällen höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags und seiner Zulieferer beruht. 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages bzw. der Schriftleitung abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen (druckfähige PDF) oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schaden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen etwaige Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 13. Ein Ausschluss von Mitbewerbern für eine bestimmte Ausgabe oder auf der gleichen Seite kann nicht gewährt werden. 14. Beilagen, Ein- und Durchhefter dürfen nur dann Werbung für mehrere Produkte oder Dienstleistungen enthalten, wenn es sich um Produkte oder Dienstleistungen des gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe handelt. 15. Feste Platzierungszusagen verlieren ihre Gültigkeit, wenn die umbruchtechnische Heftstruktur eine Umplatzierung der Anzeige erforderlich macht. 16. Anzeigen für Arzneimittel müssen dem Heilmittelwerbegesetz entsprechen. Der Auftraggeber stellt den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. 17. Die Rechnung wird sofort nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. 18. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 19. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 20. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 21. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 22. Erfüllungsort ist Bonn. Gerichtsstand ist Bonn. Soweit Ansprüche des Verlages bzw. der Anzeigenverwal tung nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Bonn vereinbart.