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und. unter auch. wird.

Wichtige Hinweise zu dieser Broschüre. Wichtige Hinweise zur Bewerbung um einen FÖJ-Platz

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Transkript:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/2512 15. Wahlperiode 03-02-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Herlich Marie Todsen-Reese (CDU) und Antwort der Landesregierung Minister für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) 1. Wie viele FÖJ-Plätze stehen im Jahr 2003 in Schleswig-Holstein zur Verfügung? Im Jahrgang 2002/2003 stehen 100 FÖJ-Plätze zur Verfügung und drei Plätze für das FÖJ, das jetzt anstelle des Zivildienstes geleistet werden kann. Diese drei Plätze werden allerdings nicht vom Land finanziert. Im Jahrgang 2003/ 2004 stehen 130 Plätze zur Verfügung. 2. Wie viele Anträge welcher Institutionen auf Anerkennung zur Beschäftigung im Rahmen des FÖJ aus welchen Kreisen/ kreisfreien Städten lagen vor? Wie viele und welche davon mussten ggf. abgelehnt werden? Insgesamt sind in Schleswig-Holstein 156 FÖJ-Plätze anerkannt. 17 Institutionen haben im Nachhinein auf die Anerkennung ihrer Plätze verzichtet. Zur detaillierten Beantwortung dieser Frage s. Anlage 1. Ein Antrag wurde abgelehnt. Eine Ablehnung von Einsatzstellen durch den FÖJ- Ausschuss erfolgt nur, wenn diese nicht den Kriterien der FÖJ-Konzeption entsprechen. Vor Antragstellung findet eine intensive Beratung durch die FÖJ- Betreuungsstelle statt.

Drucksache 15/ 2512 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode 3. Wie viele Anträge von FÖJ- Bewerbern gab es (unterteilt nach weiblich und männlich)? Wie viele kamen jeweils aus Schleswig-Holstein und wie viele aus ggf. welchen anderen Bundesländern? Es gab für das FÖJ-Jahr 2002/2003 insgesamt 318 Bewerbungen, davon 39 von jungen Männern, 279 von jungen Frauen. Aus Schleswig-Holstein kamen 99 Anfragen, aus den anderen Bundesländern 198 (die nicht nach Bundesländern einzeln aufgeschlüsselt vorliegen) und aus dem Ausland 21. Nach Bewerbungsschluss gingen noch ca. 100 weitere Bewerbungen ein. Für das FÖJ-Jahr 2003/04 zeigt sich ein leichter Bewerbungsanstieg gegenüber dem Vorjahr. 4. Wo ist die Aufgabe FÖJ innerhalb der Landesregierung angesiedelt, mit wie vielen Planstellen wird diese Aufgabe bearbeitet und welches sind die Arbeitsschwerpunkte? Die Aufgabe ist im Umweltministerium als Teil der außerschulischen Umweltbildung angesiedelt. Zwei Personen sind mit dem FÖJ beschäftigt (0,5 einer Stelle des gehobenen Dienstes, 0,2 des höheren Dienstes). Die Arbeitsschwerpunkte der einen Person sind Grundsätze und Weiterentwicklung des FÖJ (u.a. auch Leitung des FÖJ-Ausschusses), die andere Person hat als Arbeitsschwerpunkte Einzelaufgaben des FÖJ, haushaltsrechtliche Abwicklung und organisatorische Anforderungen. 5. Welche Aufgaben nimmt die FÖJ-Betreuungsstelle Koppelsberg wahr? Von wem wurden ihr die Aufgaben zugewiesen? Wie erfolgt die Finanzierung? Welche Anzahl von FÖJ-Stellen wird über die Betreuungsstelle Koppelsberg abgewickelt? Die FÖJ-Betreuungsstelle Koppelsberg ist bisher einziger Träger des FÖJ in Schleswig-Holstein. Das heißt, sie wickelt die Organisation des FÖJ in Schleswig-Holstein ab, übt die Geschäftsführung des FÖJ-Ausschusses aus und bereitet die Beschlussempfehlungen für Anerkennung von Einsatzstellen, Besetzung von Einsatzstellen und Zuweisung der potenziellen FÖJ-Teilnehmenden an die Einsatzstellen für den FÖJ-Ausschuss vor. Ansonsten betreut sie als Träger die Einsatzstellen und führt die Seminare durch. Die Aufgaben wurden ihr vom Umweltministerium im Rahmen eines Vertrages zugewiesen, nachdem diese zuvor in der FÖJ-Modellphase im Land mit unterschiedlichen Ressortvertretungen und Vertretungen unterschiedlicher Verbände erarbeitet worden waren. 2

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 2512 Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes, des Bundes, des Trägers und der Einsatzstellen. Im FÖJ-Jahrgang 2002/2003 werden alle 100 FÖJ-Stellen vom Koppelsberg abgewickelt. 6. Trifft es zu, dass - neben der Betreuungsstelle Koppelsberg - eine zweite Trägerstelle in Schleswig-Holstein eingerichtet werden soll? Wenn ja, wo, mit welcher Begründung und mit welcher personellen und finanziellen Mehrausstattung wird ggf. gerechnet? Es trifft zu, dass eine zweite Trägerstelle in Schleswig-Holstein eingerichtet werden soll. Der zweite Träger wird die Arbeitsgemeinschaft FÖJ-Träger Westküste mit Sitz in Husum (Regionalbüro der Naturschutzgesellschaft Schutzstation Wattenmeer) sein. Hintergrund ist, dass die Betreuungsstelle Koppelsberg erklärt hat, dass ab 100 FÖJ-Teilnehmenden ihre (räumlichen und organisatorischen) Kapazitäten nicht mehr ausreichen. Weiterhin haben in der Vergangenheit verschiedene Verbände ihr Interesse an einer zusätzlichen Trägerschaft in Schleswig-Holstein bekundet. Die Erhöhung der Plätze auf 130 ist automatisch mit einer finanziellen und personellen Mehrausstattung beim Träger verbunden, da die Mittel pro FÖJ-Platz berechnet werden. Aus diesem zusätzlichen Budget werden die Mittel für einen zweiten Träger gezahlt. Die gleichen Kosten würden auch bei Aufstockung der Leistungen des jetzigen Trägers anfallen. 7. Was würde die Einrichtung eines zweiten Trägers für die Arbeit der Verbände bedeuten, die sich im Rahmen des FÖJ beteiligen? Für die Arbeit der Verbände hätte eine zusätzliche Trägerschaft direkte Auswirkungen, wenn ihre Einsatzstellen zukünftig vom neuen Träger betreut werden. Dies wird allerdings nur dann der Fall sein, wenn die betroffenen Einsatzstellen es auch wünschen. 8. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Einrichtung eines zweiten Trägers ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, zur Deregulierung und Kosteneinsparung ist? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum wird es trotzdem gemacht? Nach Auffassung der Landesregierung hat die Einrichtung eines zweiten Trägers keine unmittelbaren Auswirkungen auf Verwaltungsvereinfachung, Deregulierung und Kosteneinsparung. Absprachen werden zwischen den Trägern getroffen und werden weder bei der Landesregierung noch bei den weiteren Mitgliedern des FÖJ-Ausschusses zu mehr Arbeitsaufwand für das FÖJ führen. Wie in der Antwort zu Frage 6 erläutert, ist die Einrichtung eines zweiten Trägers unumgänglich. 3

Drucksache 15/ 2512 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Überdies zeigen Beispiele aus anderen Bundesländern, dass ein gutes Miteinander von unterschiedlichen Trägern ein größeres Angebots-Spektrum z.b. von Seminaren in das FÖJ bringen kann. Zum Beispiel gibt es in Sachsen derzeit elf Träger. 4

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 2512 Anlage 1 Anträge auf Anerkennung im Rahmen des FÖJ (seit Oktober 2001 also neu für die Jahrgänge 2002/2003 und 2003/2004) Institution Kreis Anzahl d. Plätze Bemerkung Institut für Ökologie Stormarn 1 Hat zurückgezogen BUND, Ortsgruppe Glinde Stormarn 1 Fering Natür Nordfriesland 1 Natur- und Umweltzentrum Hohner Rendsburg-Eckernf. See Naturkundemuseum Niebüll Nordfriesland 1 Evang. Landvolkshochschule Plön 2 Bildungswerk Anderes lernen Kiel 2 Davon 1 im Anerkennungsverfahren* Schutzgemeinschaft Dt. Wald Segeberg 1 Natur und Technik, Ammersbek Stormarn 1 Jugendpfarramt Kirchenkreis Steinburg 1 Hat zurückgezogen Münsterdorf Verein Jordsand, NSG Höltigbaum Stormarn 2 Davon 1 im Anerkennungsverfahren * Verein Jordsand, Hauke-Haien- Nordfriesland 2 Koog Verein Jordsand, Oehe Schleimünde Schleswig- Flensburg 2 Schutzstation Wattenmeer, Hörnum Nordfriesland 1 NABU Geesthacht Herzogtum Lauenburg 2 TOP 21 e.v., Elmshorn Pinneberg 1 Verein Jordsand, Vogelkoje Rantum Nordfriesland 2 Davon 1 im Anerkennungsverfahren* Hohe Tied, Kiel Kiel 1 Tier-, Natur- und Jugendzentrum Weidefeld, Kappeln Schleswig-Flensburg 1 Gesellschaft für Umwelt und angepasste Technologie verfahren Plön 1 Im Anerkennungs- NABU Lütjenburg, Umweltberatungsstelle Plön 1 Schutzstation Wattenmeer, Westerhever Nordfriesland 1 Schutzstation Wattenmeer Nordstranverfahren Nordfriesland 1 Im Anerkennungs- Förderverein Westküstenpark Nordfriesland 1 Im Anerkennungsverfahren Schutzgemeinschaft Dt. Wald, Segeberg 1 Im Anerkennungsverfahren Trappenkamp Stiftung Naturschutz S-H, Höltigbaum Stormarn 1 Abgelehnt ** Sebulon-Offensive Nord, e.v. Plön 1 MeLU-Dienst g GmbH Bordesholm Rendsburg-Eckernf. 1 Im Anerkennungsverfahren 5

Drucksache 15/2512 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Institution Kreis Anzahl d. Plätze Bemerkung Ronja e.v. Husum Nordfriesland 1 Im Anerkennungsverfahren Verein Jordsand Hallig Norderoog Nordfriesland 1 Im Anerkennungsverfahren Verein Jordsand Hallig Habel Nordfriesland 1 Im Anerkennungsverfahren Info Zentrum Eine Welt Lübeck 1 *: Wenn eine Institution/ein Verein zugleich zwei FÖJ-Plätze in einer Einsatzstelle beantragt, besagt ein Grundsatzbeschluss des FÖJ-Ausschusses, dass zunächst nur ein Platz anerkannt wird. Entsprechende Erfahrungen aus der erstmaligen Besetzung eines Platzes sind Voraussetzung für die Anerkennung eines weiteren Platzes in einem Folgejahr. **: Da sich der Antrag der Stiftung Naturschutz auf einen Platz bezieht, der deckungsgleich mit einem Platz des Vereins Jordsand - NSG Höltigbaum ist, wird voraussichtlich der zweite Platz des Vereins Jordsands anerkannt werden. Die abschließende Anerkennung dieses Platzes steht noch aus. 6