3. AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark

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Transkript:

3. AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 Meine AK. Ganz groß für mich da.

3. AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark: Zahlreiche neue Kinderkrippenplätze Verbesserungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen Foto: AK/Manninger Seit vielen Jahren setzt sich die Arbeiterkammer erfolgreich für den Ausbau der Kinderbetreuung im Interesse berufstätiger Eltern ein. Obwohl im vergangenen Jahr zahlreiche Kinderbetreuungsplätze geschaffen wurden, zeigt der internationale Vergleich nach wie vor einen Nachholbedarf bei der Betreuung von Unter- Dreijährigen. Frühkindliche Betreuungsangebote schaffen nicht nur mehr Wahlfreiheit für Familien mit Kindern, sie sind zudem ein entscheidender Faktor der Bildungsförderung in den ersten Lebensjahren. Zahlreiche Studien attestieren einen positiven Zusammenhang zwischen frühkindlicher Bildung und späteren Schulerfolgen von Kindern. Die Förderung der Kleinsten hat das Potenzial, soziale Mobilität zu fördern. Speziell in Familien mit Sprachbarrieren oder aus benachteiligten Verhältnissen kann institutionalisierte frühkindliche Förderung dazu beitragen, Bildungschancen gerechter zu verteilen, um so mehr Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Der Ausbau von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen rechnet sich aber auch finanziell. Jeder investierte Euro kommt mehrfach zurück. Der nunmehr vorliegende dritte Steirische AK-Kinderbetreuungsatlas legt den Fokus auf den Vereinbarkeitsindikator (VIF) für Beruf und Familie und zeigt neuerliche Fortschritte. Der Anteil der»1a-gemeinden«die alle drei Kriterien sowie den Vereinbarkeitsindikator von Beruf und Familie (VIF) erfüllen ist auf 20,21 % gestiegen. Das bedeutet, dass diese Gemeinden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren mit Öffnungszeiten anbieten, die beiden Elternteilen eine Vollzeitbeschäftigung ermöglichen. Das Angebot an den Betreuungsplätzen für Unter-Dreijährige ist im letzten Jahr weiter ausgebaut worden, dennoch bieten 15 % der Gemeinden nach wie vor kein Angebot für die Kleinsten an. Viele Eltern sehen sich nach wie vor mit dem Problem konfrontiert, dass nach dem Ende der Karenz kein Betreuungsplatz für das Kind verfügbar ist. Der Kinderbetreuungsatlas soll weiter ein Instrument sein, Betreuungsdefizite aufzuzeigen und Verbesserungen für Eltern und Kinder voranzutreiben. Wir freuen uns über jeden Fortschritt. Aber erst wenn es ein flächendeckendes, hochqualitatives Angebot für Kinder aller Altersgruppen gibt, kann von einer echten Wahlfreiheit für Eltern die Rede sein. Dr. Wolfgang Bartosch Direktor Josef Pesserl Präsident

AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 1 Handlungsbedarf aus der Sicht der Arbeiterkammer Das soll sich ändern! Mit der Kindergarten-Pflicht für Fünfjährige ist eine wichtige AK-Forderung erfüllt worden. Eine Reihe von Herausforderungen steht allerdings noch an: E Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr des Kindes E Ausweitung der Gemeinden, die den VIF-Kriterien entsprechen auf 45 % bis 2017 E Verpflichtender kostenloser Kindergartenbesuch in den letzten 2 Jahren vor Schuleintritt E Bundeseinheitliches Rahmengesetz, das Mindestöffnungszeiten bzw. Schließtage einheitlich regelt, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse berufstätiger Eltern E Qualitätsoffensive u.a. durch folgende Maßnahmen: Aufwertung der PädagogInnen sowie KinderbetreuerInnen und Verbesserung des Betreuungsschlüssels: pro Gruppe mit 20 Kindern zwei ausgebildete PädagogInnen sowie verpflichtend eine KinderbetreuerIn. Bei Gruppen, die einen hohen Anteil von Kindern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch haben, ist eine zweite, speziell vorbereitete Fachkraft vorzusehen E Mehr Bewusstseinsarbeit zum Aufzeigen der positiven Effekte frühkindlicher Betreuung und Bildung sowie zum Abbau von Vorurteilen in Bezug auf mütterliche Berufstätigkeit E Bessere und einheitliche Arbeitsbedingungen sowie eine höhere Entlohnung für KindergartenpädagogInnen E Ausbildung der KindergartenpädagogInnen auf Fachhochschulen bzw. Hochschulniveau

2 Vorwort Die Arbeiterkammer Steiermark beauftragte die Kinderdrehscheibe Steiermark zum bereits dritten mal mit der Erstellung eines aktualisierten Kinderbetreuungsatlas. Seit 1996 fungiert die Kinderdrehscheibe Steiermark als überparteiliche und unabhängige Elternberatungsstelle im Bereich Kinderbetreuung und verfügt über aktuelle Daten aller Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen sowie Tagesmütter/-väter in der Steiermark. Für die Auswertungen des Atlas 2016 wurden die Daten im März 2016 zusätzlich nochmals aktualisiert. Generell kann gesagt werden, dass alle steirischen Gemeinden außerordentlich bemüht sind, das Betreuungsangebot stetig zu verbessern. Wenn aber eine Gemeinde nicht alle Vereinbarkeits-Kriterien erreicht, liegt das manchmal auch an geographischen Gegebenheiten oder aber an Rückmeldungen steirischer Familien, die keinen Bedarf gemeldet haben. Erfreulich ist auch, dass mittlerweile bereits einige größere Betriebe und Firmen das Betreuungs-Angebot an Betriebseinrichtungen oder aber auch Betriebstagesmüttern/-vätern bereichern. Weiters bestehen zwischen etlichen Gemeinden Kooperationen, die in der eigenen Heimat-Gemeinde die VIF-Kriterien zwar nicht erfüllen, sehr wohl aber finanzielle Unterstützung bei der Betreuung der Kinder in Nachbargemeinden gewähren. Die vorliegende Ausgabe orientiert sich an den mit der Arbeiterkammer gemeinsam konzipierten Beurteilungskriterien der beiden ersten Ausgaben 2014 und 2015. So wie bei den vorangegangenen Ausgaben bezog man auch diesmal bei der Darstellung der Kinderbetreuungsangebote den Vereinbarkeitsindikator von Beruf und Familie (VIF) mit ein. Mag. a Bernadette Pöcheim Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung der AK Steiermark Cordula Schlamadinger Die Kinderdrehscheibe Steiermark

AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 3 Inhalt 3. AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark... U2 Forderungen der Arbeiterkammer... Seite 1 Vorwort... Seite 2 Einleitung... Seite 4 5 Steiermark 2016 gesamt... Seite 6 7 Bezirke Bezirk Bruck-Mürzzuschlag... Seite 8 9 Bezirk Deutschlandsberg... Seite 10 11 Bezirk Graz-Stadt... Seite 12 13 Bezirk Graz-Umgebung... Seite 14 15 Bezirk Hartberg-Fürstenfeld... Seite 16 17 Bezirk Leibnitz... Seite 18 19 Bezirk Leoben... Seite 20 21 Bezirk Liezen... Seite 22 23 Bezirk Murau... Seite 24 25 Bezirk Murtal... Seite 26 27 Bezirk Südoststeiermark... Seite 28 29 Bezirk Voitsberg... Seite 30 31 Bezirk Weiz... Seite 32 33 Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte Steiermark, Hans-Resel-Gasse 8 14, 8020 Graz. Für den Inhalt verantwortlich: Cordula Schlamadinger, Regina Pretterhofer, Kinderdrehscheibe. Gestaltung: Werbeagentur RoRo + Zec, Jakoministraße 25, 8010 Graz. Coverfoto: fotolia Petro Feketa Produktion: A. Weissensteiner. Stand: Februar 2016 Der vorliegende Atlas wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Informationen übernommen werden.

4 Einleitung Die Recherchen für den Kinderbetreuungsatlas erfolgten von November 2015 bis März 2016 direkt in den Einrichtungen und bei den Gemeindeämtern. Das Ziel war, einen objektiven Überblick über die aktuelle Betreuungssituation in den 287 steirischen Gemeinden zu bekommen. Dabei ging es nicht darum, die aktuelle Bedarfssituation zu erheben, sondern bestehende Kinderbetreuungsangebote in den einzelnen Gemeinden nach bestimmten Kriterien auszuwerten. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Verbesserung festzustellen. Von insgesamt 287 Gemeinden fallen 58 Gemeinden (im Vorjahr waren es 50) in die Kategorie 1A und 105 Gemeinden (im Vorjahr 107) in die Kategorie A. Sehr oft wurde das VIF-Kriterium nicht erreicht, weil die wöchentliche Öffnungszeit im Ganztagskindergarten großteils 40 Wochenstunden (statt 45) beträgt oder die jährlichen Schließtage fünf Wochen überschreiten. Die neuerlichen Fortschritte beim Kinderbetreuungsangebot sind durch die Schaffung neuer Betreuungsplätze für die unter 3-jährigen Kinder (hier wurde und wird das Angebot stetig verbessert), längere Tagesöffnungszeiten und weniger jährliche Schließwochen in den Kindergärten festzustellen. Nach wie vor gibt es allerdings 43 Gemeinden, die keine Betreuungsmöglichkeit für die unter 3-jährigen Kinder anbieten und in 100 Gemeinden (im Vorjahr waren es noch 113) besteht nur die Möglichkeit, die Kinder in einem Halbtagskindergarten betreuen zu lassen. Es gibt allerdings Steiermark weit keine einzige Gemeinde mehr ohne Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Die Auswertung umfasste 950 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren und Einrichtungen, die Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder anbieten. Das Vorhandensein von Tagesmüttern-/vätern in einer Gemeinde haben wir ebenfalls erfasst, und in die Bewertung miteinbezogen. Bei den Öffnungszeiten haben wir in Gemeinden mit mehreren Kindergärten immer die längste Öffnungszeit in unsere Liste aufgenommen. Bei der Bewertung wurde ebenfalls auf Kooperationen zwischen den Gemeinden hinsichtlich fixer Vereinbarungen Rücksicht genommen. (mit * versehen). Art der Einrichtung nach Altersgruppe: E Für unter 3-jährige Kinder: Kinderkrippen, Alterserweiterte Gruppen, Kinderhäuser und Tagesmütter-/väter E Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt: Kindergärten, Alterserweiterte Gruppen, Kinderhäuser E Volksschulkinder: Ganztägige Schulen, Schulen mit Nachmittagsbetreuung, Horte, Kinderhäuser, Alterserweiterte Gruppen und andere Nachmittagsbetreuungsmöglichkeiten, die von Gemeinden oder privaten Trägern organisiert werden. In den Tabellen haben wir jede Gemeinde mit einer Einrichtung pro Altersgruppe mit den Daten, die relevant für die Auswertung waren, dargestellt. Bei Gemeinden mit mehreren Einrichtungen wurde immer die mit der längsten Öffnungszeit in unsere Liste eingetragen. Erläuterung der Öffnungszeiten E Tagesöffnungszeiten In manchen Gemeinden behelfen sich die Einrichtungen bei geringem Bedarf in Randzeiten (z. B. in der Früh oder nachmittags) mit der Betreuung durch eine Tagesmutter. So wurden beispielsweise Einrichtungen, die halbtags geöffnet sind und am Nachmittag die Betreuung einzelner Kinder durch eine Tagesmutter anbieten auch als Ganztageseinrichtungen ausgewertet. E Jahresöffnungszeiten Bei den Jahresöffnungszeiten haben wir die Anzahl der Schließwochen pro Jahr eingetragen. Die meisten Einrichtungen erheben im Frühjahr den Bedarf an Betreuung während der Ferien. In solchen Fällen haben wir die angebotene Ferienbetreuung (auch wenn der Bedarf noch nicht bekannt war) genauso wie die Betreuungsmöglichkeit in einem Ausweichkindergarten mitberücksichtigt. Kriterien der Beurteilung Für die Beurteilung der Versorgung mit Kinderbetreuungseinrichtungen wurden folgende drei Kriterien herangezogen: 1. Das Vorhandensein einer Kinderkrippe bzw. die Möglichkeit, Kinder unter drei Jahren in einer Alterserweiterten Gruppe, im Kinderhaus oder bei Tageseltern betreuen zu lassen, nur wenn mindestens ein Kindergarten in der Gemeinde vorhanden ist. 2. Das Vorhandensein eines Ganztagskindergartens, der mindestens acht Stunden geöffnet ist. 3. Das Vorhandensein einer Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder an mindestens vier Tagen pro Woche, wobei wir nicht zwischen Mitbetreuung von Volksschulkindern in einer Alterserweiterten Gruppe, im Kinderhaus, im Hort und ganztägig geführten Volksschulen oder anderen Formen unterscheiden. Zusätzlich wird der sogenannte Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) zur Bewertung herangezogen. Dieser umfasst folgendes:

AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 5 VIF-Kriterien E Das Vorhandensein einer institutionellen Betreuung für unter 3-jährigen Kinder: Kinderkrippe, Alterserweiterte Gruppe oder Kinderhaus und weitere drei Kriterien zur Bewertung der Kindergärten/Kinderhäuser E mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit E an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet E maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen Kategorienbildung Kategorie 1A Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D Kategorie E Gemeinden, die alle drei Kriterien für die Beurteilung der Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die VIF-Kriterien erfüllen. Gemeinden, die zwar nicht die VIF-Kriterien, aber alle drei Kriterien erfüllen. Gemeinden, die zwei der drei Kriterien erfüllen. Gemeinden, die eine der drei Kriterien erfüllen. Gemeinden, die keine Kriterien erfüllen. (Es ist jedoch ein Halbtagskindergarten oder eine/ein Tagesmutter/-vater vorhanden.) Keine Einrichtungen vorhanden. Gesamtüberblick Steiermark Bezirk Anzahl der Gemeinden Kategorie 1A A B C D E Gem. % Gem. % Gem. % Gem. % Gem. % Gem. % Bruck-Mürzzuschlag 19 5 26,32% 2 10,53% 3 15,79% 6 31,58% 3 15,79% 0 0,00% Deutschlandsberg 15 2 13,33% 10 66,67% 3 20,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% Graz-Umgebung 36 10 27,78% 23 63,89% 3 8,33% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% Graz-Stadt 1 1 100,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% Hartberg-Fürstenfeld 36 6 16,67% 13 36,11% 11 30,56% 5 13,89% 1 2,78% 0 0,00% Leibnitz 29 9 31,03% 17 58,62% 3 10,34% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% Leoben 16 2 12,50% 3 18,75% 4 25,00% 6 37,50% 1 6,25% 0 0,00% Liezen 29 5 17,24% 2 6,90% 9 31,03% 11 37,93% 2 6,90% 0 0,00% Murau 14 1 7,14% 3 21,43% 7 50,00% 2 14,29% 1 7,14% 0 0,00% Murtal 20 6 30,00% 3 15,00% 4 20,00% 4 20,00% 3 15,00% 0 0,00% Südoststeiermark 26 5 19,23% 12 46,15% 7 26,92% 1 3,85% 1 3,85% 0 0,00% Voitsberg 15 4 26,67% 4 26,67% 2 13,33% 3 20,00% 2 13,33% 0 0,00% Weiz 31 2 6,45% 13 41,94% 8 25,81% 5 16,13% 3 9,68% 0 0,00% Steiermark gesamt 287 58 20,21% 105 36,59% 64 22,30% 43 14,98% 17 5,92% 0 0,00% Legende: Gem. = Gemeinde Die entsprechende Gesamtbewertung der Steirischen Gemeinden ist nach Bezirken gegliedert und kartografisch dargestellt.

6 Steiermark gesamt Steiermark gesamt Altenmarkt Altaussee Grundlsee St. Gallen Landl Aussee Mi erndorf Stainach- Pürgg Wörschach Aigen Liezen Lassing Selzthal Ardning Admont Radmer E Gröbming Mi erberg- St. Mar n Ro enmann Trieben Gaishorn Kalwang Ramsau Haus Öblarn Michaelerberg- Pruggern Aich Irdning- Donnersbachtal Pölstal Hohentauern Wald Mautern Schladming Sölk Pusterwald Gaal Seckau St. M Feis Krakau Schöder St. Peter Oberwölz Unzmarkt- Frauenburg St. Georgen ob Judenburg Pöls-Oberkurzheim Fohnsdorf Spielberg Zeltweg Kobenz Kni elfeld Ranten Teufenbach-Katsch Niederwölz Scheifling St. Peter ob Judenburg Judenburg Großl St. Georgen Murau St. Lambrecht Neumarkt Obdach Weißkirchen Stadl-Predlitz Mühlen Kategorien: 1A A B C D E alle drei Kriterien und die VIF-Kriterien erfüllt alle drei Kriterien erfüllt zwei von drei Kriterien erfüllt eines von drei Kriterien erfüllt kein Kriterium erfüllt, jedoch ist ein Halbtags kindergarten oder eine/ein Tagesmutter/-vater vorhanden keine Einrichtung vorhanden Beurteilungskriterien: 1. Kindergarten: Ganztagskindergarten mindestens 8 Stunden geöffnet 2. Kinderkrippe oder Betreuung für unter 3-jährige Kinder in einer Alterserweiterten Gruppe/Kinderhaus. Tagesmutter/-vater nur, wenn auch ein Kindergarten in der Gemeinde vorhanden ist. 3. Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder VIF*-Kriterien: Eine Kinderkrippe/Alterserweiterte Gruppe/ Kinderhaus muss vorhanden sein. Drei Kriterien zur Bewertung der Kindergärten/-häuser: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen *VIF = Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf

AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 7 Mariazell Wildalpen Neuberg Turnau St. Barbara Mürzzuschlag Spital isenerz Tragöß- St. Katharein Thörl Aflenz Langenwang Re enegg Kammern areintritz St. Margarethen obming Kraubath Hirschegg- Pack Vordernberg Trofaiach Traboch St. Peter- Freienstein St. Stefan Maria Lankowitz St. Michael Kainach Proleb Leoben Niklasdorf Übelbach Kapfenberg Bruck Frohnleiten Deutschfeistritz Geis hal- Södingberg Gratwein-Straßengel St. Lorenzen St. Marein Pernegg Semriach Peggau Gratkorn Kindberg Breitenau Fladnitz Stanz Passail Krieglach St. Kathrein Gutenberg- Mortantsch Stenzengreith Naas Thannhausen Weiz St. Radegund Kumberg Mi erdorf Sta egg Anger St. Ruprecht Floing Puch Stubenberg Pischelsdorf Hartl Feistritztal Hartberg Hartberg Umgebung Kaindorf Ebersdorf Großsteinbach Gersdorf St. Johann Rohr Buch- St. Magdalena Waltersdorf Neudau Weinitzen Albersdorf- Ilztal Burgau Prebuch Köflach Eggersdorf S woll Ludersdorf- Sinabelkirchen Blumau Kainbach Wilfersdorf Bärnbach St. Oswald Hofstä en Ilz St. Bartholomä Graz Laßnitzhöhe Gleisdorf Thal Großwilfersdorf Hart Hartmannsdorf O endorf Rosental Stallhofen Nestelbach St. Margarethen Fürstenfeld Voitsberg Hitzendorf Raaba-Grambach Söchau Eichkögl Riegersburg Edelschro Kro endorf- Söding- Seiersberg-Pirka Vasoldsberg St. Marein Gaisfeld St. Johann Gössendorf Loipersdorf Empersdorf Haselsdorf-Tobelbad Edelsbach St. Mar n Hausmannstä en Kirchberg Ligist Mooskirchen Lieboch Feldkirchen Fernitz- Pirching Unterlamm Unterpremstä en- Mellach Ze ling St. Stefan Lannach Kalsdorf Kirchbach Heiligenkreuz Paldau Fehring Wundschuh Feldbach Dobl- Werndorf St. Stefan Allerheiligen St. Josef Zwaring Kapfenstein Stainz Wildon Hengsberg St. Georgen Gnas Gleichenberg Preding Lebring- Deutschlandsberg St. Margarethen Schwarzautal Jagerberg We mannstä en Lang Ragnitz St. Anna Frauental St. Nikolai Gralla Me ersdorf St. Florian Tillmitsch St. Peter Straden St. Andrä-Höch Gabersdorf Schwanberg Leibnitz Tieschen Kitzeck St. Veit St. Peter Gleinstä en Wagna Deutsch Klöch St. Mar n Heimschuh Goritz Großklein Wies Pölfing-Brunn Straß-Spielfeld Mureck Halbenrain St. Johann Gamlitz Murfeld Ehrenhausen Radkersburg Eibiswald Oberhaag Arnfels Leutschach Gasen St. Kathrein Fischbach Birkfeld Ra en Strallegg St. Jakob Wenigzell Miesenbach Waldbach- Mönichwald Vorau Pöllau Pöllauberg St. Lorenzen Rohrbach Grafendorf Greinbach Pinggau Friedberg Dechantskirchen Lafnitz Schäffern

8 Bezirk Bruck-Mürzzuschlag Bezirk Bruck-Mürzzuschlag Mariazell Neuberg an der Mürz Turnau St. Barbara im Mürztal Mürzzuschlag Spital am Semmering Tragöß-St. Katharein Thörl Aflenz Langenwang Krieglach St. Lorenzen im Mürztal Kindberg Kapfenberg St. Marein im Mürztal Stanz im Mürztal Bruck an der Mur Breitenau am Hochlantsch Pernegg an der Mur Kategorien: 1A A B C D E alle drei Kriterien und die VIF-Kriterien erfüllt alle drei Kriterien erfüllt zwei von drei Kriterien erfüllt eines von drei Kriterien erfüllt kein Kriterium erfüllt, jedoch ist ein Halbtags kindergarten oder eine/ein Tagesmutter/-vater vorhanden keine Einrichtung vorhanden Beurteilungskriterien: 1. Kindergarten: Ganztagskindergarten mindestens 8 Stunden geöffnet 2. Kinderkrippe oder Betreuung für unter 3-jährige Kinder in einer Alterserweiterten Gruppe/Kinderhaus. Tagesmutter/-vater nur, wenn auch ein Kindergarten in der Gemeinde vorhanden ist. 3. Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder VIF*-Kriterien: Eine Kinderkrippe/Alterserweiterte Gruppe/ Kinderhaus muss vorhanden sein. Drei Kriterien zur Bewertung der Kindergärten/-häuser: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen *VIF = Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf

AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 9 Gemeinde PLZ Kinderkrippe Betreuung für unter 3-jährige Kinder Andere Betreuungsmöglichkeiten Tagesmutter/- vater Betreuung für 3 bis 6-jährige Kinder Tagesöffnungszeiten Schließzeiten in den Ferien Aflenz 8623 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Breitenau am Hochlantsch 8614 halbtags, 6 Stunden alle Ferien geschlossen D Bruck an der Mur 8600 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja 12 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A Kapfenberg 8605 Ja Ja 12 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A Kindberg 8650 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A Krieglach 8670 Alterserweiterte Gruppe Ja halbtags, 6 Stunden 3 Wochen Ja B Langenwang 8665 Ja ganztags, 8 Stunden 10 Wochen Ja A Mariazell 8630 Alterserweiterte Gruppe Ja halbtags, 6 Stunden 5 Wochen Ja B Mürzzuschlag 8680 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 9,5 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A Neuberg an der Mürz 8692 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 8 Wochen C Pernegg an der Mur 8132 halbtags, 6 Stunden 10 Wochen Ja C St. Barbara im Mürztal 8662 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A Sankt Lorenzen im Mürztal 8642 halbtags, 6 Stunden 8 Wochen Ja C Sankt Marein im Mürztal 8641 halbtags, 6 Stunden 8 Wochen Ja C Spital am Semmering 8684 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 8 Wochen C Stanz im Mürztal 8653 halbtags, 6 Stunden 9 Wochen D Thörl 8621 Alterserweiterte Gruppe Ja halbtags, 6 Stunden 9 Wochen Ja B Tragöß-Sankt Katharein 8611 halbtags, 6 Stunden 9 Wochen D Turnau 8625 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 11 Wochen C Legende: NB VS-Kinder = Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder NB VS-Kinder Kategorie

10 Bezirk Deutschlandsberg Bezirk Deutschlandsberg St. Stefan ob Stainz Lannach St. Josef Stainz Deutschlandsberg Preding We mannstä en Groß St. Florian Frauental an der Laßnitz Schwanberg St. Peter im Sulmtal St. Mar n im Sulmtal Wies Pölfing-Brunn Eibiswald Kategorien: 1A A B C D E alle drei Kriterien und die VIF-Kriterien erfüllt alle drei Kriterien erfüllt zwei von drei Kriterien erfüllt eines von drei Kriterien erfüllt kein Kriterium erfüllt, jedoch ist ein Halbtags kindergarten oder eine/ein Tagesmutter/-vater vorhanden keine Einrichtung vorhanden Beurteilungskriterien: 1. Kindergarten: Ganztagskindergarten mindestens 8 Stunden geöffnet 2. Kinderkrippe oder Betreuung für unter 3-jährige Kinder in einer Alterserweiterten Gruppe/Kinderhaus. Tagesmutter/-vater nur, wenn auch ein Kindergarten in der Gemeinde vorhanden ist. 3. Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder VIF*-Kriterien: Eine Kinderkrippe/Alterserweiterte Gruppe/ Kinderhaus muss vorhanden sein. Drei Kriterien zur Bewertung der Kindergärten/-häuser: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen *VIF = Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf

AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 11 Gemeinde PLZ Kinderkrippe Betreuung für unter 3-jährige Kinder Andere Betreuungsmöglichkeiten Tagesmutter/- vater Betreuung für 3 bis 6-jährige Kinder Tagesöffnungszeiten Schließzeiten in den Ferien Deutschlandsberg 8530 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja 12 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A Eibiswald 8552 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 7 Wochen Ja A Frauental an der Laßnitz 8523 Kinderhaus Alterserweiterte Gruppe 10,5 Stunden 2 Wochen Ja 1A Groß Sankt Florian 8522 Ja ganztags, 10 Stunden 8 Wochen Ja A Lannach 8502 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 8 Wochen Ja A Pölfing-Brunn 8544 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 8,5 Stunden durchgehend geöffnet Ja A Preding 8504 Ja ganztags, 9 Stunden 9 Wochen Ja A Sankt Josef (Weststeiermark) 8503 Ja ganztags, 7 Stunden alle Ferien geschlossen Ja B Sankt Martin im Sulmtal 8543 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 8 Wochen Ja B Sankt Peter im Sulmtal 8542 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Sankt Stefan ob Stainz 8511 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 6 Wochen Ja A Schwanberg 8541 Ja ganztags, 9 Stunden 9 Wochen Ja A Stainz 8510 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 8 Wochen Ja A Wettmannstätten 8521 Ja halbtags, 6 Stunden 10 Wochen Ja B Wies 8551 Ja ganztags, 10 Stunden 7 Wochen Ja A Legende: NB VS-Kinder = Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder NB VS-Kinder Kategorie Wir unterstützen Sie gerne! KINDERDREHSCHEIBE Ihr Partner in Kinderbetreuungsfragen Steiermarkweit zum Ortstarif: 0810 00 12 42 KINDERBETREUUNG GESUCHT? Brandhofgasse 13, 8010 Graz, kinderdrehscheibe@stmk.volkshilfe.at www.kinderdrehscheibe.net Im Auftrag des

12 Bezirk Graz-Stadt Bezirk Graz-Stadt XII. Andritz XI. Mariatrost XIII. Gös ng III. Geidorf X. Ries IV. Lend XIV. Eggenberg I. Innere Stadt II. St.Leonhard IX. Waltendorf V. Gries VI. Jakomini XV. Wetzelsdorf VIII. St.Peter XVI. Strassgang XVII. Pun gam VII. Liebenau Kategorien: 1A A B C D E alle drei Kriterien und die VIF-Kriterien erfüllt alle drei Kriterien erfüllt zwei von drei Kriterien erfüllt eines von drei Kriterien erfüllt kein Kriterium erfüllt, jedoch ist ein Halbtags kindergarten oder eine/ein Tagesmutter/-vater vorhanden keine Einrichtung vorhanden Beurteilungskriterien: 1. Kindergarten: Ganztagskindergarten mindestens 8 Stunden geöffnet 2. Kinderkrippe oder Betreuung für unter 3-jährige Kinder in einer Alterserweiterten Gruppe/Kinderhaus. Tagesmutter/-vater nur, wenn auch ein Kindergarten in der Gemeinde vorhanden ist. 3. Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder VIF*-Kriterien: Eine Kinderkrippe/Alterserweiterte Gruppe/ Kinderhaus muss vorhanden sein. Drei Kriterien zur Bewertung der Kindergärten/-häuser: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen *VIF = Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf

AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 13 Gemeinde PLZ Kinderkrippe Betreuung für unter 3-jährige Kinder Andere Betreuungsmöglichkeiten Tagesmutter/- vater Betreuung für 3 bis 6-jährige Kinder Tagesöffnungszeiten Schließzeiten in den Ferien NB VS-Kinder Kategorie I. Innere Stadt 8010 Ja egt, 11 Stunden 3 Wochen Ja 1A II. St. Leonhard 8010 Ja Ja egt, 12 Stunden 3 Wochen Ja 1A III. Geidorf 8010 Ja Ja egt, 12 Stunden 3 Wochen Ja 1A IV. Lend 8020 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja egt, 11 Stunden 3 Wochen Ja 1A V. Gries 8020 Ja Ja egt, 12 Stunden 3 Wochen Ja 1A VI. Jakomini 8010 Ja Kinderhaus Ja egt, 12 Stunden 1 Woche Ja 1A VII. Liebenau 8041 Ja Ja egt, 11 Stunden 1 Woche Ja 1A VIII. St. Peter 8042 Ja Ja egt, 11 Stunden 4 Wochen Ja 1A IX. Waltendorf 8010 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 3 Wochen Ja 1A X. Ries 8047 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja egt, 11 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A XI. Mariatrost 8044 Ja Ja egt, 11 Stunden 3 Wochen Ja 1A XII. Andritz 8045 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja egt, 11 Stunden 3 Wochen Ja 1A XIII. Gösting 8051 Ja Kinderhaus Ja egt, 11 Stunden 3 Wochen Ja 1A XIV. Eggenberg 8020 Ja Ja egt, 11 Stunden 3 Wochen Ja 1A XV. Wetzelsdorf 8053 Ja Kinderhaus Ja egt, 11 Stunden 3 Wochen Ja 1A XVI. Straßgang 8054 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja egt, 11 Stunden 2 Wochen Ja 1A XVII. Puntigam 8055 Ja Ja egt, 11 Stunden 3 Wochen Ja 1A Legende: NB VS-Kinder = Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder, egt = erweitert ganztags Die Stadt Graz erweitert das Angebot an Betreuungsplätzen stetig, um dem regelmäßig zunehmenden Bedarf gerecht zu werden. Diese Erweiterungen betreffen unter 3-jährige gleichermaßen wie auch ältere Kinder. Die Rahmenbedingungen in bestehenden Einrichtungen werden ebenso ständig verbessert und den Bedarfen von Familien angepasst. In der Stadt Graz werden demzufolge, wie schon in den Jahren zuvor, die besten Rahmenbedingungen hinsichtlich Vereinbarkeit von Beruf und Familie geboten. Was die Ferienzeiten in den Kindergärten betrifft haben nur noch 2,7 % die gleiche Regelung wie die Schule. In den Kinderkrippen haben bis auf drei Einrichtungen alle ganztags geöffnet und nahezu alle bessere Ferienöffnungszeiten als die Schule. Betreffend der Ferienregelung von schulpflichtigen Kindern bietet die Stadt Graz reichhaltige Angebote privater und öffentlicher Träger.

14 Bezirk Graz-Umgebung Bezirk Graz-Umgebung Frohnleiten Übelbach Semriach Deutschfeistritz Peggau St. Radegund bei Graz Kumberg Gratkorn Sta egg Weinitzen S woll St. Bartholomä Gratwein-Straßengel St. Oswald Hitzendorf Wundschuh Haselsdorf- Tobelbad Lieboch Thal Seiersberg- Pirka Premstä en Gössendorf Feldkirchen bei Graz Hart bei Graz Kainbach bei Graz Eggersdorf bei Graz Laßnitzhöhe Raaba- Grambach Vasoldsberg Kalsdorf bei Graz Fernitz- Mellach Hausmannstä en Nestelbach bei Graz St. Marein bei Graz Dobl-Zwaring Werndorf Kategorien: 1A A B C D E alle drei Kriterien und die VIF-Kriterien erfüllt alle drei Kriterien erfüllt zwei von drei Kriterien erfüllt eines von drei Kriterien erfüllt kein Kriterium erfüllt, jedoch ist ein Halbtags kindergarten oder eine/ein Tagesmutter/-vater vorhanden keine Einrichtung vorhanden Beurteilungskriterien: 1. Kindergarten: Ganztagskindergarten mindestens 8 Stunden geöffnet 2. Kinderkrippe oder Betreuung für unter 3-jährige Kinder in einer Alterserweiterten Gruppe/Kinderhaus. Tagesmutter/-vater nur, wenn auch ein Kindergarten in der Gemeinde vorhanden ist. 3. Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder VIF*-Kriterien: Eine Kinderkrippe/Alterserweiterte Gruppe/ Kinderhaus muss vorhanden sein. Drei Kriterien zur Bewertung der Kindergärten/-häuser: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen *VIF = Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf

AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 15 Gemeinde PLZ Kinderkrippe Betreuung für unter 3-jährige Kinder Andere Betreuungsmöglichkeiten Tagesmutter/- vater Betreuung für 3 bis 6-jährige Kinder Tagesöffnungszeiten Schließzeiten in den Ferien Deutschfeistritz 8121 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 4 Wochen Ja 1A Dobl-Zwaring 8143 Ja ganztags, 9 Stunden 4 Wochen Ja A Eggersdorf bei Graz 8063 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Feldkirchen bei Graz 8073 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 4 Wochen Ja 1A Fernitz-Mellach 8072 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 6 Wochen Ja A Frohnleiten 8130 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 2 Wochen Ja 1A Gössendorf 8077 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 7 Wochen Ja A Gratkorn 8101 Ja Ja ganztags, 10 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A Gratwein-Straßengel 8111 Kinderhaus, Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 4 Wochen Ja 1A Hart bei Graz 8075 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja 11 Stunden 3 Wochen Ja 1A Haselsdorf-Tobelbad 8144 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 10 Wochen Ja A Hausmannstätten 8071 Ja Ja ganztags, 9 Stunden 9 Wochen Ja A Hitzendorf 8151 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 7 Wochen Ja A Kainbach bei Graz 8010 ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja B Kalsdorf bei Graz 8401 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 4 Wochen Ja 1A Kumberg 8062 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 8 Wochen Ja A Laßnitzhöhe 8301 Ja ganztags, 10 Stunden 5 Wochen Ja A Lieboch 8501 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 7 Wochen Ja A Nestelbach bei Graz 8302 Ja ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Peggau 8120 Ja ganztags, 8,5 Stunden 9 Wochen Ja A Premstätten 8141 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 6 Wochen Ja A Raaba-Grambach 8074 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 7 Wochen Ja A Sankt Bartholomä 8113 Ja ganztags, 8 Stunden 7 Wochen Ja A Sankt Marein bei Graz 8323 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 8 Wochen Ja A Sankt Oswald bei Plankenwarth 8113 Ja ganztags, 10 Stunden 10 Wochen Ja A Sankt Radegund bei Graz 8061 Ja ganztags, 9,5 Stunden 8 Wochen Ja A Seiersberg-Pirka 8054 Ja Ja 11 Stunden 4 Wochen Ja 1A Semriach 8102 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 10 Wochen Ja B Stattegg 8046 Ja ganztags, 10 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A Stiwoll 8113 ganztags, 10 Stunden 10 Wochen Ja B Thal 8051 Ja ganztags, 10 Stunden 8 Wochen Ja A Übelbach 8124 Ja ganztags, 10 Stunden 7 Wochen Ja A Vasoldsberg 8076 Ja Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 7 Wochen Ja A Weinitzen 8044 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 5 Wochen Ja 1A Werndorf 8402 Ja ganztags, 10 Stunden 7 Wochen Ja A Wundschuh 8142 Ja ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Legende: NB VS-Kinder = Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder NB VS-Kinder Kategorie

16 Bezirk Hartberg-Fürstenfeld Bezirk Hartberg-Fürstenfeld St. Jakob im Walde Waldbach-Mönichwald Pinggau Schäffern St. Lorenzen am Wechsel Wenigzell Vorau Rohrbach an der Lafnitz Dechantskirchen Friedberg Pöllauberg Pöllau Stubenberg Feistritztal Grafendorf bei Hartberg Greinbach Hartberg Umgebung Kaindorf Ebersdorf Hartl Hartberg Lafnitz St. Johann in der Haide Buch-St. Magdalena Bad Waltersdorf Rohr bei Hartberg Neudau Kategorien: 1A A B C D E alle drei Kriterien und die VIF-Kriterien erfüllt alle drei Kriterien erfüllt zwei von drei Kriterien erfüllt eines von drei Kriterien erfüllt kein Kriterium erfüllt, jedoch ist ein Halbtags kindergarten oder eine/ein Tagesmutter/-vater vorhanden keine Einrichtung vorhanden Beurteilungskriterien: 1. Kindergarten: Ganztagskindergarten mindestens 8 Stunden geöffnet 2. Kinderkrippe oder Betreuung für unter 3-jährige Kinder in einer Alterserweiterten Gruppe/Kinderhaus. Tagesmutter/-vater nur, wenn auch ein Kindergarten in der Gemeinde vorhanden ist. 3. Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder Großsteinbach Ilz O endorf a.d. Ri schein Burgau Bad Blumau Großwilfersdorf Fürstenfeld Söchau VIF*-Kriterien: Eine Kinderkrippe/Alterserweiterte Gruppe/ Kinderhaus muss vorhanden sein. Drei Kriterien zur Bewertung der Kindergärten/-häuser: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen *VIF = Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf Loipersdorf bei Fürstenfeld

AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 17 Gemeinde PLZ Kinderkrippe Betreuung für unter 3-jährige Kinder Andere Betreuungsmöglichkeiten Tagesmutter/- vater Betreuung für 3 bis 6-jährige Kinder Tagesöffnungszeiten Schließzeiten in den Ferien Bad Blumau 8283 Alterserweiterte Gruppe Ja halbtags, 6 Stunden 5 Wochen Ja B Bad Waltersdorf 8271 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja 11 Stunden 8 Wochen Ja A Buch-St. Magdalena 8274 Alterserweiterte Gruppe 10,5 Stunden 7 Wochen B Burgau 8291 Ja halbtags, 6 Stunden 10 Wochen Ja B Dechantskirchen 8241 Ja halbtags, 6 Stunden 10 Wochen Ja B Ebersdorf 8273 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 9 Wochen C Feistritztal 8221 Ja Ja ganztags,8,5 Stunden 9 Wochen Ja A Friedberg 8240 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 9 Wochen Ja B Fürstenfeld 8280 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 2 Wochen Ja 1A Grafendorf bei Hartberg 8232 Ja Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 7 Wochen Ja A Greinbach 8230 Alterserweiterte Gruppe Ja halbtags, 6 Stunden 9 Wochen Ja B Großsteinbach 8265 Ja Ja 10,5 Stunden 9 Wochen Ja A Großwilfersdorf 8263 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 9,5 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A Hartberg 8230 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja 12 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A Hartberg Umgebung 8230 halbtags, 6 Stunden 9 Wochen Ja C Hartl 8224 halbtags, 6 Stunden alle Ferien geschlossen* * D Ilz 8262 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Kaindorf 8224 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Lafnitz 8233 Ja ganztags, 10 Stunden 10 Wochen Ja A Loipersdorf bei Fürstenfeld 8282 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A Neudau 8292 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 4 Wochen Ja 1A Ottendorf an der Rittschein 8312 Ja ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Pinggau 8243 halbtags, 6 Stunden 10 Wochen Ja C Pöllau 8225 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Pöllauberg 8225 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 9 Wochen Ja B Rohr bei Hartberg 8294 Ja Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 4 Wochen Ja 1A Rohrbach an der Lafnitz 8234 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Sankt Jakob im Walde 8255 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 10 Wochen C Sankt Johann in der Haide 8295 Ja ganztags, 8 Stunden 10 Wochen Ja A Sankt Lorenzen am Wechsel 8242 ganztags, 10 Stunden 10 Wochen Ja B Schäffern 8244 11 Stunden alle Ferien geschlossen Ja B Söchau 8362 Alterserweiterte Gruppe Ja 10,5 Stunden 9 Wochen Ja A Stubenberg 8223 Ja ganztags, 10 Stunden 6 Wochen Ja A Vorau 8250 ganztags, 10 Stunden 8 Wochen Ja B Waldbach-Mönichwald 8252 Alterserweiterte Gruppe Ja halbtags, 6 Stunden 10 Wochen Ja B Wenigzell 8254 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 8 Wochen C Legende: NB VS-Kinder = Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder * Ferienbetreuung und Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder ist in Einrichtungen anderer Gemeinden möglich. NB VS-Kinder Kategorie

18 Bezirk Leibnitz Bezirk Leibnitz Empersdorf Heiligenkreuz am Waasen Allerheiligen bei Wildon Wildon St. Georgen an der S efing Hengsberg Lang Lebring- St. Margarethen Ragnitz Schwarzautal St. Nikolai im Sausal Tillmitsch Gralla Gabersdorf St. Andrä-Höch Gleinstä en Kitzeck im Sausal Heimschuh Leibnitz Wagna St. Veit in der Südsteiermark Großklein Straß in der Steiermark St. Johann im Saggautal Gamlitz Ehrenhausen an der Weinstraße Oberhaag Arnfels Leutschach an der Weinstraße Kategorien: 1A alle drei Kriterien und die VIF-Kriterien erfüllt A alle drei Kriterien erfüllt B zwei von drei Kriterien erfüllt C eines von drei Kriterien erfüllt kein Kriterium erfüllt, D jedoch ist ein Halbtags kindergarten oder eine/ein Tagesmutter/-vater vorhanden E keine Einrichtung vorhanden Beurteilungskriterien: 1. Kindergarten: Ganztagskindergarten mindestens 8 Stunden geöffnet 2. Kinderkrippe oder Betreuung für unter 3-jährige Kinder in einer Alterserweiterten Gruppe/Kinderhaus. Tagesmutter/-vater nur, wenn auch ein Kindergarten in der Gemeinde vorhanden ist. 3. Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder VIF*-Kriterien: Eine Kinderkrippe/Alterserweiterte Gruppe/ Kinderhaus muss vorhanden sein. Drei Kriterien zur Bewertung der Kindergärten/-häuser: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen *VIF = Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf

AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 19 Gemeinde PLZ Kinderkrippe Betreuung für unter 3-jährige Kinder Andere Betreuungsmöglichkeiten Tagesmutter/- vater Betreuung für 3 bis 6-jährige Kinder Tagesöffnungszeiten Schließzeiten in den Ferien Allerheiligen bei Wildon 8412 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Arnfels 8454 Ja ganztags, 10 Stunden durchgehend geöffnet Ja A Ehrenhausen an der Weinstraße 8461 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 7 Wochen Ja A Empersdorf 8081 Kinderhaus ganztags, 8,5 Stunden 3 Wochen Ja 1A Gabersdorf 8424 ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja B Gamlitz 8462 Ja 12 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A Gleinstätten 8443 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 9 Stunden 3 Wochen Ja 1A Gralla 8431 Ja Ja 10,5 Stunden 3 Wochen Ja 1A Großklein 8452 Ja ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Heiligenkreuz am Waasen 8081 Alterserweiterte Gruppe 9,5 Stunden 10 Wochen Ja A Heimschuh 8451 Ja ganztags, 10 Stunden 8 Wochen Ja A Hengsberg 8411 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Kitzeck im Sausal 8442 ganztags,10 Stunden durchgehend geöffnet Ja B Lang 8403 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 8 Stunden 6 Wochen Ja A Lebring-Sankt Margarethen 8403 Ja ganztags, 10 Stunden 6 Wochen Ja A Leibnitz 8430 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja 11 Stunden 3 Wochen Ja 1A Leutschach an der Weinstraße 8463 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 9 Stunden 3 Wochen Ja 1A Oberhaag 8455 Ja ganztags, 9 Stunden 8 Wochen Ja A Ragnitz 8413 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 8,5 Stunden 3 Wochen Ja 1A Sankt Andrä-Höch 8444 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 6,5 Stunden 7 Wochen Ja B Sankt Georgen an der Stiefing 8413 Ja ganztags, 9 Stunden 9 Wochen Ja A Sankt Johann im Saggautal 8453 Ja ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Sankt Nikolai im Sausal 8505 Ja Ja ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Sankt Veit in der Südsteiermark 8423 Ja ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Schwarzautal 8421 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 10 Wochen Ja A Straß in Steiermark 8472 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 9 Stunden 8 Wochen Ja A Tillmitsch 8430 Ja ganztags, 10 Stunden 5 Wochen Ja 1A Wagna 8435 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 3 Wochen Ja 1A Wildon 8410 Ja ganztags, 10 Stunden 4 Wochen Ja A Legende: NB VS-Kinder = Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder NB VS-Kinder Kategorie

20 Bezirk Leoben Bezirk Leoben Eisenerz Radmer Vordernberg Kalwang Trofaiach Wald am Schoberpaß Proleb Mautern in der Steiermark Kammern im Liesingtal St. Peter- Freienstein Niklasdorf Traboch Leoben Kraubath an der Mur St. Stefan ob Leoben St. Michael in der Obersteiermark Kategorien: 1A A B C D E alle drei Kriterien und die VIF-Kriterien erfüllt alle drei Kriterien erfüllt zwei von drei Kriterien erfüllt eines von drei Kriterien erfüllt kein Kriterium erfüllt, jedoch ist ein Halbtags kindergarten oder eine/ein Tagesmutter/-vater vorhanden keine Einrichtung vorhanden Beurteilungskriterien: 1. Kindergarten: Ganztagskindergarten mindestens 8 Stunden geöffnet 2. Kinderkrippe oder Betreuung für unter 3-jährige Kinder in einer Alterserweiterten Gruppe/Kinderhaus. Tagesmutter/-vater nur, wenn auch ein Kindergarten in der Gemeinde vorhanden ist. 3. Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder VIF*-Kriterien: Eine Kinderkrippe/Alterserweiterte Gruppe/ Kinderhaus muss vorhanden sein. Drei Kriterien zur Bewertung der Kindergärten/-häuser: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen *VIF = Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf

AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 21 Gemeinde PLZ Kinderkrippe Betreuung für unter 3-jährige Kinder Andere Betreuungsmöglichkeiten Tagesmutter/- vater Betreuung für 3 bis 6-jährige Kinder Tagesöffnungszeiten Schließzeiten in den Ferien Eisenerz 8790 Ja halbtags, 6 Stunden 7 Wochen Ja B Kalwang 8775 halbtags, 6 Stunden 9 Wochen* D Kammern im Liesingtal 8773 Alterserweiterte Gruppe Ja halbtags, 6 Stunden 9 Wochen* C Kraubath an der Mur 8714 ganztags, 10 Stunden alle Ferien geschlossen* Ja B Leoben 8700 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja 12 Stunden 3 Wochen Ja 1A Mautern in Steiermark 8774 Ja halbtags, 6 Stunden 9 Wochen* C Niklasdorf 8712 Ja ganztags, 8 Stunden 8 Wochen Ja A Proleb 8712 halbtags, 6 Stunden 8 Wochen Ja C Radmer 8795 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 10 Wochen C Sankt Michael in Obersteiermark 8770 Ja Ja halbtags, 6 Stunden 7 Wochen Ja B Sankt Peter-Freienstein 8792 ganztags, 10 Stunden 6 Wochen Ja B Sankt Stefan ob Leoben 8713 Ja halbtags, 6 Stunden 9 Wochen C Traboch 8772 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 8 Stunden 7 Wochen Ja A Trofaiach 8793 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden durchgehend geöffnet Ja 1A Vordernberg 8794 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 6 Wochen Ja A Wald am Schoberpaß 8781 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 9 Wochen* C Legende: NB VS-Kinder = Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder * Weitere Ferienbetreuung ist in Einrichtungen anderer Gemeinden möglich NB VS-Kinder Kategorie

22 Bezirk Liezen Bezirk Liezen Altenmarkt bei St. Gallen Altaussee Grundlsee St. Gallen Landl Wildalpen Bad Aussee Wörschach Liezen Ardning Admont Bad Mi erndorf Stainach- Pürgg Lassing Selzthal Gröbming Mi erberg- St. Mar n Aigen im Ennstal Ro enmann Trieben Gaishorn am See Ramsau am Dachstein Öblarn Haus Michaelerberg- Pruggern Aich Irdning- Donnersbachtal Schladming Sölk Kategorien: 1A A B C D E alle drei Kriterien und die VIF-Kriterien erfüllt alle drei Kriterien erfüllt zwei von drei Kriterien erfüllt eines von drei Kriterien erfüllt kein Kriterium erfüllt, jedoch ist ein Halbtags kindergarten oder eine/ein Tagesmutter/-vater vorhanden keine Einrichtung vorhanden Beurteilungskriterien: 1. Kindergarten: Ganztagskindergarten mindestens 8 Stunden geöffnet 2. Kinderkrippe oder Betreuung für unter 3-jährige Kinder in einer Alterserweiterten Gruppe/Kinderhaus. Tagesmutter/-vater nur, wenn auch ein Kindergarten in der Gemeinde vorhanden ist. 3. Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder VIF*-Kriterien: Eine Kinderkrippe/Alterserweiterte Gruppe/ Kinderhaus muss vorhanden sein. Drei Kriterien zur Bewertung der Kindergärten/-häuser: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen *VIF = Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf

AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 23 Gemeinde PLZ Kinderkrippe Betreuung für unter 3-jährige Kinder Andere Betreuungsmöglichkeiten Tagesmutter/- vater Betreuung für 3 bis 6-jährige Kinder Tagesöffnungszeiten Schließzeiten in den Ferien Admont 8911 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 9 Stunden 5 Wochen Ja 1A Aich 8966 halbtags, 6 Stunden 11 Wochen D Aigen im Ennstal 8943 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 7 Wochen Ja B Altaussee 8992 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 8 Wochen C Altenmarkt bei Sankt Gallen 8934 halbtags, 6 Stunden alle Ferien geschlossen Ja C Ardning 8904 halbtags, 5,5 Stunden alle Ferien geschlossen Ja C Bad Aussee 8990 Alterserweiterte Gruppe Kinderhaus Ja ganztags, 10 Stunden 3 Wochen Ja 1A Bad Mitterndorf 8983 Ja halbtags, 6 Stunden 10 Wochen Ja B Gaishorn am See 8783 Ja halbtags, 6 Stunden 12 Wochen C Gröbming 8932 Ja Ja ganztags, 8 Stunden durchgehend geöffnet B Grundlsee 8993 Ja halbtags, 6 Stunden 11 Wochen C Haus 8967 Ja Ja ganztags, 9 Stunden 10 Wochen Ja A Irdning-Donnersbachtal 8952 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 7 Stunden 7 Wochen Ja B Landl 8931 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 6 Stunden 11 Wochen C Lassing 8903 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 8 Stunden 8 Wochen B Liezen 8940 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 3 Wochen Ja 1A Michaelerberg-Pruggern 8965 Ja halbtags, 6 Stunden 10 Wochen C Mitterberg-Sankt Martin 8962 Ja halbtags, 6 Stunden 8 Wochen C Öblarn 8960 Ja halbtags, 6 Stunden 9 Wochen Ja B Ramsau am Dachstein 8972 Alterserweiterte Gruppe Ja halbtags, 6 Stunden 11 Wochen Ja B Rottenmann 8786 Ja Ja 12 Stunden 8 Wochen B Sankt Gallen 8933 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 9 Wochen C Schladming 8970 Ja Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 3 Wochen Ja 1A Selzthal 8900 Alterserweiterte Gruppe Ja halbtags, 6 Stunden 9 Wochen C Sölk 8961 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 12 Wochen C Stainach-Pürgg 8950 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 9 Wochen Ja A Trieben 8784 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 3 Wochen Ja 1A Wildalpen 8924 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 7 Stunden 11 Wochen Ja B Wörschach 8942 halbtags, 6 Stunden 10 Wochen D Legende: NB VS-Kinder = Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder NB VS-Kinder Kategorie

24 Bezirk Murau Bezirk Murau Krakau Schöder Oberwölz St. Peter am Kammersberg Ranten Teufenbach- Katsch Niederwölz Scheifling St. Georgen am Kreischberg Murau St. Lambrecht Neumarkt in der Steiermark Stadl-Predlitz Mühlen Kategorien: 1A A B C D E alle drei Kriterien und die VIF-Kriterien erfüllt alle drei Kriterien erfüllt zwei von drei Kriterien erfüllt eines von drei Kriterien erfüllt kein Kriterium erfüllt, jedoch ist ein Halbtags kindergarten oder eine/ein Tagesmutter/-vater vorhanden keine Einrichtung vorhanden Beurteilungskriterien: 1. Kindergarten: Ganztagskindergarten mindestens 8 Stunden geöffnet 2. Kinderkrippe oder Betreuung für unter 3-jährige Kinder in einer Alterserweiterten Gruppe/Kinderhaus. Tagesmutter/-vater nur, wenn auch ein Kindergarten in der Gemeinde vorhanden ist. 3. Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder VIF*-Kriterien: Eine Kinderkrippe/Alterserweiterte Gruppe/ Kinderhaus muss vorhanden sein. Drei Kriterien zur Bewertung der Kindergärten/-häuser: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen *VIF = Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf

AK-Kinderbetreuungsatlas Steiermark 2016 25 Gemeinde PLZ Kinderkrippe Betreuung für unter 3-jährige Kinder Andere Betreuungsmöglichkeiten Tagesmutter/- vater Betreuung für 3 bis 6-jährige Kinder Tagesöffnungszeiten Schließzeiten in den Ferien Krakau 8854 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 10 Wochen Ja B Mühlen 8822 Ja ganztags, 10 Stunden alle Ferien geschlossen* Ja A Murau 8850 Ja Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 10 Stunden 6 Wochen Ja A Neumarkt in der Steiermark 8820 Ja Kinderhaus Ja ganztags, 10,5 Stunden 4 Wochen Ja 1A Niederwölz 8831 Ja halbtags, 6 Stunden 10 Wochen* C Oberwölz 8832 Alterserweiterte Gruppe Ja halbtags 10 Stunden 6 Wochen Ja A Ranten 8853 halbtags, 6 Stunden 10 Wochen* D Sankt Georgen am Kreischberg 8861 Alterserweiterte Gruppe halbtags, 6 Stunden 9 Wochen Ja B Sankt Lambrecht 8813 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 6,5 Stunden 9 Wochen Ja B Scheifling 8811 Alterserweiterte Gruppe Ja ganztags, 7 Stunden 9 Wochen* Ja B Schöder 8844 Ja halbtags, 6 Stunden alle Ferien geschlossen* C St. Peter am Kammersberg 8843 Alterserweiterte Gruppe ganztags, 10 Stunden 9 Wochen B Stadl-Predlitz 8862 Alterserweiterte Gruppe Ja halbtags, 6 Stunden 10 Wochen Ja B Teufenbach-Katsch 8833 Alterserweiterte Gruppe Ja halbtags, 6 Stunden 9 Wochen Ja B Legende: NB VS-Kinder = Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder * Weitere Ferienbetreuung in Einrichtungen anderer Gemeinden möglich NB VS-Kinder Kategorie

26 Bezirk Murtal Bezirk Murtal Hohentauern Pölstal Pusterwald Gaal Seckau St. Marein- Feistritz Pöls-Oberkurzheim Kobenz Unzmarkt- Frauenburg St. Georgen ob Judenburg Fohnsdorf Zeltweg Spielberg Kni elfeld St. Margarethen bei Kni elfeld St. Peter ob Judenburg Judenburg Lobmingtal Weißkirchen in der Steiermark Obdach Kategorien: 1A A B C D E alle drei Kriterien und die VIF-Kriterien erfüllt alle drei Kriterien erfüllt zwei von drei Kriterien erfüllt eines von drei Kriterien erfüllt kein Kriterium erfüllt, jedoch ist ein Halbtags kindergarten oder eine/ein Tagesmutter/-vater vorhanden keine Einrichtung vorhanden Beurteilungskriterien: 1. Kindergarten: Ganztagskindergarten mindestens 8 Stunden geöffnet 2. Kinderkrippe oder Betreuung für unter 3-jährige Kinder in einer Alterserweiterten Gruppe/Kinderhaus. Tagesmutter/-vater nur, wenn auch ein Kindergarten in der Gemeinde vorhanden ist. 3. Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder VIF*-Kriterien: Eine Kinderkrippe/Alterserweiterte Gruppe/ Kinderhaus muss vorhanden sein. Drei Kriterien zur Bewertung der Kindergärten/-häuser: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen *VIF = Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf