MEDIADATEN DIGITAL Stand: 01. November 2016

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Transkript:

MEDIADATEN DIGITAL 2017 Stand: 01. November 2016 www.radtouren-magazin.com

DAS PORTAL 2 Deutschland das Radreiseland Rund 150 Millionen Tagesausflüge in Deutschland mit dem Rad erhob der ADFC 2015. Immerhin 8 Prozent der Deutschen haben laut ADFC Radreiseanalyse in den letzten drei Jahren eine Radreise von mehr als drei Tagen unternommen. Fast alle Radreisenden (89,6 Prozent) vertiefen ihre Informationen online. Streckentouren sind mit 70 Prozent die beliebteste Reiseform. RADtouren der Radreise-Partner Auf radtouren-magazin.com und im RADtouren-Magazin finden Radreisende genau die Themen, die sie interessieren: Radreisen als Streckentouren in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Vor Ort recherchiert, von erfahrenen Journalisten mit Liebe zum Detail beschrieben, mit GPS-Daten zum Nachfahren. Tagestouren und Radregionen für den Kurzurlaub im Radreise-Spezial. Der Überblick über eine gesamte Region oder zu einem saisonalen Thema. Anregung von erfahrenen Radreisenden aus der ganzen Welt: in Interviews und packenden Extremreisen. Kaufberatung und Technik-Tests: Fahrrad-Tests, die Vergleichbarkeit herstellen, klare Kennzeichnung von Tipps und Vergabe von Test-Logos. Fahrberichte und Ausprobiert: interessante Produkte im Detail vorgestellt. Das macht unterscheidbar. Auf einen Blick Mtl. Page Impressions durchschnittlich 60.000 Mtl. Unique User durchschnittlich 29.000 Nutzungsdauer durchschnittlich ca. 2 Minuten Newsletter Empfänger durchschnittlich 4.000 Tipp Top-Produkt RADtouren 1 17 Top-Produkt Tipp Fahrbericht RADtouren 1 17 Fahrbericht Tipp Ausprobiert RADtouren 1 17 Ausprobiert

DIE USER 3 Die User Hochgradig am Thema Radreisen interessiert, gebildet und meinungsbildend, zunehmend E-Bike affin! Unsere regelmäßige Befragung* mit über 1.000 Teilnehmern gibt ihnen detaillierten Einblick in die Struktur. 56,3 % 43,7 % 58,5 % 41,5 % 41,2 % 11,2 % 18 % 12,4 % 16,8 % Was ist Ihr höchster Bildungsabschluss? Berufsausbildung 18 % Mittlere Reife 16,8 % Fachhochschulreife 12,4 % Allgemeine Hochschulreife 11,2 % Fachhochschul-/Hochschulabschluss 41,2 % keine Ausbildung 0,4 % Haben Sie schon einmal über den Kauf eines E-Bikes oder Pedelecs nachgedacht? ja 43,7 % nein 56,3 % Haben Sie schon einmal Bekannte zu dem Thema E-Bike beraten? ja 41,5 % nein 58,5 % 25,1 % Nutzen Sie das RADtouren-Magazin zur Planung Ihrer Fahrradtour? Für welche anderen Freizeitaktivitäten neben Radfahren interessieren Sie sich? Wandern 64,5 % ja 74,9 % nein 25,1 % Camping/Outdoor 35,5 % Fitness 39,7 % 74,9 % Gesundheit 34,7 % Ernährung/Kochen 35,4 % 50 150 250 350 450 20,4 % Wünschen Sie sich Infos von den Radreisen- Regionen auf der Seite, wie beispielsweise Karten, Bestelladressen, Reise-Angebote? In welchem Land werden Sie 2015 voraussichtlich Ihre Radtour fahren? Deutschland 87,6 % 79,6 % ja 79,6 % nein 20,4 % Österreich 20,5 % Schweiz 5,4 % Sonstige 27,8 % 200 400 600 800 *RADtouren Leserbefragung 2015 mit über 40 Fragen zu Reiseverhalten und Fahrrad-Interessen.

DIE THEMEN 4 Radreisen zum Nachfühlen und Nachfahren. Epische Reiseberichte von bekannten Radreisenden oder radliebenden Journalisten. Schwerpunkt: Deutschland und seine Nachbarländer Reise-Spezial gibt Orientierung und animiert zum Erkunden. Die Touren einer Region, eines Themas oder eines Landes kompakt dargestellt. Besonders effektiv als Rubriken Sponsor in Ihrer CI mit unseren Inhalten! Tests & Kaufberatung gefragt in Online und Print. Alle zwei Monate ein großer Ver gleichstest zu Rädern und Zubehör mit Kaufberatung GPS: Rat vom Experten. Für Laien und Fortgeschrittene, Outdoor GPS, Smartphones und Touren-Apps E-Bike-Touren & Tests weil E-Radfahren verbindet. Panorama-Berichte aus E-Bike- Regionen und ausführliche Fahrberichte neuer Modelle immer mit Fokus auf Touren Nachhaltigkeit Radfahrer sind umweltbewusst. Wir zeigen interessante Unterkünfte, Kleidung und mehr.

REFERENZEN 5 Mit Ihrer Mediaberatung haben wir 2015 sehr gut zusammengearbeitet. Daniela Kuhnert, Projektmanagerin Marketing, Leipzig Tourismus und Marketing. Der Radtourenguide zur Ferienwelt Südschwarzwald ist bei uns sehr gut angekommen und ist in der Tat von unseren Gästen stark nachgefragt. Die Broschüre ist nicht nur optisch sehr ansprechend in Format und Design auch die inhaltliche Darstellung begeistert die Leser und macht Lust aufs Radfahren. Dr. Gabriele Meisel, Tourismus- und Kulturamt Laufenburg Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit mit dem Magazin Radtouren. Die Betreuung durch unsere Ansprechpartnerin war immer sehr gut, da die Angebote an unsere Vorstellungen und Bedürfnisse angepasst wurden. Der Artikel zu unserem Produkt war sehr schön geschrieben und aufgebaut, viele unserer Kunden haben uns dazu auf der Eurobike Messe angesprochen. Stefanie Schneider, Marketing Pendix GmbH Erfolgreiche Medienkooperationen unter anderem mit: Afrika Erleben, Catalan Tourist Board, Imst Tourismus, Indien Erfahren Radreisen, Emsland Touristik GmbH, Leipzig Tourismus und Marketing GmbH, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, Niederrhein Tourismus GmbH, Osttirol Werbung GmbH, RadRegionRheinland e.v., Ruhrtourismus GmbH, Region Vogelsberg Touristik GmbH, Sauerland- Radwelt e.v., Tirol Werbung GmbH, Tourismusverband Erzgebirge e.v., Tourismusverband Franken e.v., Tourismusverband Liebliches Taubertal e.v., Tourismus Mecklenburg Vorpommern GmbH, Tourismusverband Ostbayern e.v., Tourismusagentur Ostbelgien, Westerwald Touristik Service

ONLINE-FORMATE 6 INTERESSEN GENAU BEDIENEN! > 60.000 Seitenaufrufe / Monat durchschnittlich > 29.000 Besucher / Monat durchschnittlich > ca. 2 Minuten Verweildauer durchschnittlich > Top-10-Google-Platzierungen in Radtechnik & Gesundheit Super Banner Wide Sky- Scraper > Exlusives Rubrikensponsoring in stark gefragten Themen möglich. > Ihre Zusatzinfos, Übernachtungs-Tipps und mehr zu unseren Reisen zum Beitrag! Standard Banner Half Banner Leaderboard Vertical Rectangle Online Advertorial: 3.000 Zeichen, 3 Bilder Kennzeichnung: Anzeige Rubriklaufzeit: 1 Monate Preis: 575,- EUR Kontakt: Daniel Pauly Anzeigenleiter Telefon: 0 22 03 / 35 84-151 daniel.pauly@maenken.com Banner: 60.000 Ad-Impressions für 600 Euro CPM: 0,10 Euro Formate und Preise: Werbemittel: Leadboard: 728 x 90 Wide Skyscraper: 160 x 600 Vertical Rectangle: 240 x 400 Super Banner: 728 x 90 Datenformat: HTML-Code, JPEG, GIF oder Flash, max. 50 KB, 1 Link. Anlieferung per Mail an contentmanagement(at)maenken.com, fünf Werktage vor Schaltungs beginn, URL-Angabe zur Verlinkung. Alle Preise netto, zzgl. gesetzl. MwSt. Newsletter Alle Preise netto in EUR, zzgl. gesetzl. MwSt. Erreichen Sie 4.000 Abonnenten, die sich gezielt angemeldet haben. 24x im Jahr. Text-Bild-Anzeige: 500 Zeichen, ein Bild (max. Bildgröße 176 x 140 px), eine Wunsch-URL Preis: 350,- EUR Banner: Größe: 566 x 90 px Preis: 200,- EUR Exklusiv-Newsletter: Preis: 900,- EUR

CONTENT-MARKETING 7 SETZEN SIE AUF CONTENT MARKETING! Digitales Content Marketing steigert die Brand Awareness und wirkt positiv auf Ihr Image. Unsere Redakteure erstellen lesenswerte Inhalte die dem User einen offensichtlichen Mehrwert und Nutzen bieten. Die Kooperation Ihres Unternehmens und unser Redaktion wird positiv hervorgehoben und kommuniziert. Der Content wird informierten und beratend gestaltet und unterstützt den Leser in seiner Kaufentscheidung und Marktorientierung. Unsicherheiten oder Vorbehalten gegenüber paid content werden abgebaut und fördern die Transparenz zum Endkunden hin. Gleichzeitig wird der Erfolg Ihrer Werbemaßnahme durch umfassendes Tracking der Website Messbar und Optimierbar. Beide Formate eigenen sich auch ideal für eine Platzierung im Digitalbereich. Sprechen Sie uns bei individuellen Wünschen und Ideen gerne an. Kontakt: Dr. Harald Feldkamp Geschäftsleitung Telefon: 0 22 03 / 35 84-0 harald.feldkamp@maenken.com Durch Content Marketing steigt, laut aktueller Studien(Acrolinx), die Marken wahrnehmung um bis zu 139 Prozent! > Wie platzieren wir Ihr Produkt? Rad- und Zubehörhersteller In unserer Rubrik Ausprobiert stellen wir in jeder Ausgabe Neuheiten unserer Koope ra tionspartner vor. Unsere Redakteure erstellen aus Testmustern und Hintergrundinformationen, ergänzt durch eigene Recherche, einen fundierten Bericht für den Leser. Touristiker und Reiseregionen Im Umfeld unserer Titelgeschichte im Reisebereich berichten unsere Redakteure auf Grundlage von Hintergrundinformationen und eigener Recherche über Ihre Reisen oder Angebote und stellen diese vor. Im Anschluss besteht die Möglichkeit einen Call to Action zu Ihrer eigenen Unternehmenspräsenz zu platzieren, um Interessenten direkt und Zielgerichtet zu ihren Vertriebskanälen zu steuern.

KONTAKT 8 Verantwortlich Dr. Wieland Mänken Maenken Kommunikation GmbH Von-der-Wettern-Str. 25, 51149 Köln Fax: 0 22 03 / 35 84-185 Redaktion Von-der-Wettern-Str. 25, 51149 Köln redaktion@radtouren-magazin.com www.radtouren-magazin.com Digitale Mediaberatung Maenken Kommunikation GmbH Von-der-Wettern-Str. 25, 51149 Köln Geschäftsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäfts bedingungen für Anzeigen und Fremd beilagen in Zeitschriften mit den zusätzlichen Geschäfts bedingungen unseres Hauses. Die aktuellen AGB finden Sie unter www.radtouren-magazin.com/agb Zahlungsbedingungen 8 Tage nach Erscheinen rein netto ohne Abzug. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Köln, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist. Ihre Ansprechpartner: Dr. Harald Feldkamp Geschäftsleitung Telefon: 0 22 03 / 35 84-0 harald.feldkamp@maenken.com Daniel Pauly Anzeigenleiter Telefon: 0 22 03 / 35 84-151 daniel.pauly@maenken.com Andreas Reiner Mediaberater Telefon: 0 22 03 / 35 84-118 andreas.reiner@maenken.com Jan Gathmann Chefredakteur Telefon: 0 22 03 / 35 84-0 jan.gathmann@maenken.com Lisa Partzsch Reise Redakteurin Content Management Telefon: 0 22 03 / 35 84-0 lisa.partzsch@maenken.com Katharina Flick Anzeigendisposition Telefon: 0 22 03 / 35 84-0 katharina.flick@maenken.com

MAENKEN KOMMUNIKATION GMBH 9 Maenken Kommunikation Ihr Kommunikationsprofi Kommunikation ist unsere Leidenschaft und das seit 30 Jahren. Die Maenken Kommunikation zählt zu den erfolgreichsten Corporate-Publishing-/Corporate-Media-Unternehmen im deutschsprachigen Raum. Mit über 40 Magazin-Titeln und zahlreichen Onlinemedien stehen wir für die passgenaue Konzeption und professionelle Realisation strategisch positionierter, journalistisch geprägter Medien. Unser 50-köpfiges Team besteht aus qualifizierten Konzeptionern, Redakteuren, Designern, Onlinespezialisten und Mediaberatern, die für eine spannende Mischung aus Erfahrung, Zeitgeist und Neugier stehen. Unser Ziel ist es, maßgeschneiderte Kommunikationslösungen für unsere Kunden zu entwickeln und umzusetzen. Webseiten Kiosktitel Filme Verbandstitel

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 10 Für alle Werbeträger der Maenken Kommunikation GmbH im folgenden Verlag genannt gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die besonderen Bestimmungen für die einzelnen Werbeobjekte sowie besonders schriftlich bestätigte Vereinbarungen, auch wenn der Besteller die Gültigkeit dieser Bedingungen ausdrücklich ausschließt und wir nicht widersprechen. 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht auf Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der im Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Ein Anzeigenstorno kann nur bis vier Wochen vor Erscheinungstermin berücksichtigt werden. Ein späterer Rücktritt wird mit 50 Prozent Ausfallkosten berechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen in Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens zwei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen dem Inhalt, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Abwicklung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Zurücknahme des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen beim Mehrfachauftrag müssen bis zum Anzeigenschluss der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern, Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte oder die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie 15% und mehr beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 19. Vom Auftraggeber angelieferte Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 21. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. 22. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.b. Streik, Beschlagnahme u. dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der garantierten verkauften Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten garantierten verkauften Auflage zu bezahlen. 23. Die Übersendung von mehr als 2 Farbvorlagen, und die nicht termingerechte Lieferung der Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Plazierung und Druckqualität haben und schließen spätere Reklamationen aus. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten. 24. Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt. 25. Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch den Verlag bestätigt werden. 26. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, ohne Nachfristsetzung unter Belastung aller Rabatte vom Vertrag zurückzutreten. Stand 01.11.2016 Fotos: Gathmann (2), Aeschimann (1), Pinion (1), Volkhausen (1), Boris Breuer/Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbh (2), Shutterstock (3)