VERBINDUNGEN Zugfahrzeug - Anhänger
Verbindungen Auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben findet man Mängel bei den Zugvorrichtungen. Mit allen Methoden wird versucht, Zugösen und Zugvorrichtungen einander anzupassen. Normen müssen eingehalten werden, es dürfen nur passende Vorrichtungen gekoppelt werden. Mit steigenden Gewichten wird das richtige Koppeln umso wichtiger. Bei einem Unfall wird die Frage der Haftung genau geklärt. Die praktischen und technischen Anforderungen an Zugösen und Zugvorrichtungen sind hoch. Sie müssen einen möglichst grossen Schwenkwinkel zulassen, sollen wenig Spiel haben und die zu erwartenden Kräfte aushalten.
VTS/Art. 91 Verbindungseinrichtungen 2 Verbindungseinrichtungen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, wie er insbesondere in der Richtlinie Nr. 94/20 festgelegt ist. 3 Es müssen mindestens die folgenden Bestimmungen eingehalten sein: a. Der Kupplungsteil am Zugwagen muss an genügend starken Teilen befestigt sein und eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen aufweisen. b. Die am Zugfahrzeug angekuppelte Zugöse muss in der Höhe und nach der Seite genügend geschwenkt und um die Längsachse ausreichend verdreht werden können.
VTS/Art. 91 Verbindungseinrichtungen 4 Verbindungseinrichtungen müssen auch in eingebautem Zustand dauerhaft und deutlich lesbar folgende Angaben tragen: a. ein internationales Genehmigungszeichen (wie «e» oder «E» gefolgt von einer Zahl mit einer Genehmigungsnummer oder den Namen des Herstellers oder den Namen der Herstellerin oder die Fabrikmarke; b. die höchstzulässige Stützlast; c. die theoretische Vergleichskraft für die Deichselkraft zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (D-Wert) oder die höchstzulässige Anhängelast.
TRAKTOR VTS/Art. 166 Weitere Anforderungen 4 Bolzenkupplungen (Zugmaul) an landwirtschaftlichen Zugfahrzeugen mit einer bewilligten Anhängelast von mehr als 6 t müssen in der Längsachse nach jeder Seite um mindestens 90 drehbar sein. Ausgenommen sind Zugpendel und Zughaken. ANHÄNGER VTS/Art. 209 Beleuchtung, Anhängerdeichsel, Verbindungseinrichtung und weitere Anforderungen 4 Die Öse der Anhängerdeichsel darf in der Längsachse nicht drehbar sein. Ausgenommen sind spezielle Verbindungseinrichtungen zur Untenanhängung. 5 Die Verbindungseinrichtung muss nicht gekennzeichnet sein.
Obenanhängung Über der Gelenkwelle, fest oder höhenverstellbar Um möglichst viele verschiedene Zugösen kuppeln zu können, werden nichtselbsttätige oder automatische Bolzenkupplungen mit nur 32 mm Bolzendurchmesser verwendet. Das am Anfang bereits beachtliche Spiel von 8 mm wird in kurzer Zeit Zugöse und Kupplung massiv beschädigen. Oft werden auch Piton-fix oder Din 50 mm Zugösen im Zugmaul gekuppelt. Diese Kombinationen sind durch mangelnde Bewegungsfreiheit absolut gefährlich und können durch Bruch der Kupplung zu schweren Unfällen führen. Nur die Zugöse Din 74054 und 11026 sind mit einem normalen Zugmaul kuppelbar. Die CH-Zugöse bedingt einen grösseren Radius im Fangmaul.
Obenanhängung Bolzenkupplung 40 mit Bolzen Ø 32 mm mit Bolzen Ø 38 mm Zugöse 40 Ø Öse innen 40 mm, Ø aussen 100mm, Ösenhöhe 30 mm Zugöse 40 verstärkt Ø Öse innen 40 mm, Ø aussen 100 mm, Ösenhöhe 42 mm Zugöse CH Ø Öse innen 40 mm, Ø aussen 114 mm,ösenhöhe 40 mm Das Gesetz Schreibt vor, dass bei Obenanhängung das Zugmaul drehbar und die Zugöse fix sein muss.
A Zugöse 40 DIN 74054-1/2 ISO 8755 B C Bolzenkupplung DIN 11028 ISO 6489-2 Bolzendurchmesser A 32 mm B 32 mm C 38 mm Ø A: 100 mm I: 40 mm Ösenhöhe 30 mm Zugöse 40 DIN 11026 ISO 5692-2 Ø A: 100 mm I: 40 mm Ösenhöhe 42 mm Bolzenkupplung CH-Automat Bolzendurchmesser 38 mm mit abbaubaren Verschleissplatten (Pfeil) Zugöse 40 CH-Zugöse Ø A: 114 mm I: 40 mm Ösenhöhe 40 mm Bolzenkupplung 50 für LKW Zugöse 50 für LKW DIN 74052-1 ISO 3584 Bolzendurchmesser 48 mm DIN 74053-1 ISO 1102 Ø A: 115 mm I: 50 mm Ösenhöhe 45 mm
in der Höhe 40º schwenkbar verdrehbar in Längsrichtung 20º zur einen Seite min. 70º schwenkbar
Untenanhängung Unter der Gelenkwelle Laut Gesetz dürfen bei Starrdeichselanhänger bis zu 3 t Stützlast auf das Zugfahrzeug übertragen werden. Schon lange kennt man die beiden Systeme Hitch und Piton-fix. Durch den Angriffspunkt unter dem Drehpunkt der Hinterachse, wird beim Anfahren die Vorderachse viel weniger entlastet. Beim Schiebebetrieb mit eingeschlagenem Zugfahrzeug wird die Gefahr, überstossen zu werden, massiv herabgesetzt. Ohne Berücksichtigung von Spiel und Verschleiss sind diese beide Systeme relativ problemlos.
Untenanhängung Zughaken (Hitchhaken) Zugzapfen (Pitonfix) Kupplungskugel 80 Zugpendel nur für gezogene Geräte Hitchring drehbar Ø Öse innen 50mm, Ø Öse aussen110-130mm, Ösenöhe 30-41 mm Hitchring fix Ø Öse innen 50 mm, Ø Öse aussen 110-130mm, Ösenhöhe 30-41 mm Kugel-Zugöse 80 Ø innen 80mm, Ø aussen 124mm Bei Untenanhängung ist keine drehbare Zugöse vorgeschrieben
Zugpendel DIN 9677 ISO 6489-3 Bolzendurchmesser 38mm Zugöse (Hitchring) ISO 9692-1 Ø A: 110 mm I: 50 mm Ösenhöhe 30 mm Zugzapfen (Piton-fix) ISO 6489-4 Zughaken (Hitchhaken) DIN 9678 ISO 6489-1 Zugöse (Hitchring) ISO 20019 Ø A: 120 mm I: 50 mm Ösenhöhe 41 mm Kupplungskugel 50 DIN 74058 ISO1103 Zugkugelkupplung 50 Zwangslenkung / Autokupplung Kugelkopfkupplung 80 (ISO 24347) Zugschale 80 (Scharmüller) Ø A: 124 mm I: 80 mm
Kein Spielraum führt zu Bruch am Zapfen
Spiel zwischen Zugpfanne und Niederhalter kontrollieren 0,5-1mm
Halten Sie immer ein Auge drauf, dass die richtigen Verbindungseinrichtungen gekoppelt werden.