Häs- und Maskenordnung der Narrenzunft Bettelspitz Allgemeines: (Stand September 2010) 1. Das Tragen eines originalen Häses (Kostüm) einer Figur der NZ Schmalegg, ist nur aktiven Mitgliedern laut Satzung der NZ Schmalegg oder gemeldeten und geduldeten Probe- und Gastspringern die ihr übriges dazu getan haben gestattet. 2. Das Tragen einer Orginalmaske einer Figur der NZ Schmalegg ist ausschließlich aktiven Mitgliedern, gemeldeten Probespringern und genehmigten Gastspringern über 16 Jahren (oder ab dem 12. Lebensjahr, wenn dieses bis zu Beginn der aktuellen Saison erreicht ist und mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten) in Verbindung mit einem aktuell gültigen Sprungbändel der NZ Schmalegg gestattet. 3. Der aktuelle Sprungbändel ist Voraussetzung für den Maskenträger, um als Bettelspitz an der Fasnets-Saison teilzunehmen. Dieser Sprungbändel ist für den Maskenträger an der Sprungbändelausgabe/ am Maskenabstauben käuflich zu erwerben, vorausgesetzt der Maskenträger ist bereits für zwei Arbeitsdienste der aktuellen Saison eingetragen und sein Häs entspricht den Anforderungen der Häsordnung. 4. Mit dem Kauf des Sprungbändels erwirbt der Maskenträger den vorgeschriebenen Versicherungsschutz und bestätigt gleichzeitig, dass er sich an die Regeln und Pflichten der NZ Schmalegg hält und der Häs- und Maskenordnung entspricht. 1 von 12
5. Die Teilnahme an der Sprungbändelausgabe ist für alle Maskenträger, die einen Sprungbändel erwerben möchten verpflichtend. Das dortige Tragen des kompletten Häses ist zwingend notwendig, da nur so die Vollständigkeit und Ordnungmäßigkeit des Häses überprüft werden kann. 6. Die Teilnahme an einem Fasnets-Umzug, der im aktuellen Sprungplan vorgesehen ist, ist nur mit sichtbar mitgeführtem aktuellem Sprungbändel erlaubt. 7. Wird ein Maskenträger in der Öffentlichkeit ohne gültigen Sprungbändel angetroffen, so kann er vom Zunftrat als Maskenträger ausgeschlossen werden. Er verliert mit sofortiger Wirkung den Versicherungsschutz. 8. Das Verleihen von Häs und Maske an Nichtmitglieder ist nicht gestattet 8.1. Ein Maskenträger der seine Orginalmaske ohne Absprache mit dem Zunftmeister an ein Nichtmitglied ausleiht, haftet für daraus entstehendes Verschulden und Schäden jeglicher Art. 8.2. Der Verlust oder Wechsel einer Orginalmaske oder eines Maskenbändels ist umgehend dem Häswart oder dem Zunftmeister zu melden. 9. Verstöße gegen die Masken- und Häsordnung können vom Zunftrat mit Regress (z.b. Verwarnung, einmaligen Sprungverbot) und/ oder Ausschluss geahndet werden. 9.1. Bei Ausschluss eines Mitgliedes durch den Zunftrat müssen die Abzeichen der Narrenzunft zurückgegeben werden. 2 von 12
10. Bei Schadensfällen ist unverzüglich ein Mitglied des Zunftrates zu verständigen. Schadensfälle können nach Ablauf einer Woche nicht mehr bearbeitet werden. 11. NEU (tritt voraussichtlich erst für Saison 2012 in Kraft): Allen Hästrägern inkl. Narrensamen werden Nummern zugeteilt sobald das Häs in ihren Besitz übergeht: 11.1. Narrensamen: Nummer nur auf Bluse bzw. Jacke unter das Narrenzunft- Abzeichen2 Nummern-Abzeichen pro Hästräger 12. Die Unterbekleidung muss hell sein, also keine auffallenden Farben wie z.b Rot 13. Der Sprungbändel ist sichtbar rechts unterhalb der Nummer anzubringen. 14. Das Tragen des Häs außerhalb der Hauptfasnet und Umzügen muss, 14.1. vom Zunftrat genehmigt werden, 14.2. entsprechend der Häsordung sein, 14.3. innerhalb einer Gruppe von mind. 3 Zunftmitgliedern im Häs sein. 15. Verhalten bei Umzügen und Veranstaltungen: 15.1. Jeder Maskenträger hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass Mitbürger nicht belästigt werden oder zu Schaden kommen. 15.2. Der übermäßige Genuss von Alkohol vor oder während der Teilnahme an einer Veranstaltung ist vom Maskenträger zu vermeiden. Für alle Häser gilt: 16. Das Häs verhüllt den Träger während des Umzugs vollkommen.. 3 von 12
17. Becher oder andere nicht zum Häs gehörende Gegenstände (ausgenommen Tauf- und Ehrenorden sowie aktueller Orden des ZME) dürfen während des Umzugs nicht sichtbar getragen werden. 18. Nummer und Sprungbändel müssen während des Umzugs sichtbar getragen werden. 19. NEU (tritt voraussichtlich erst für Saison 2012 in Kraft): Maskennummer wird an Oberarm unterhalb des Abzeichens angebracht Weible-Häs: Gegenstand Eigenschaft Vorschrift 1x am Kopftuch, im Schläfenbereich Häsnummer (Augenhöhe), in Blickrichtung rechts 1x auf der Bluse am rechten Oberarm Sprungbändel Am Kopftuch direkt unter der Häsnummer Kopftuch altrosa 0-3 Flicken Kein Fremdbesatz erlaubt 4 von 12
Bluse weiß/ altweiß Puffärmel und Rüschen Zunftsticker& Nummer am rechten Oberarm Wird im Rock getragen Bolero rot (versch. Farbtöne) Besatz nur mit aktuellen Pins (keine Lollies!) Bestückung darf Gesamterscheinung nicht beeinträchtigen (alleiniges Ermessen des Häswarts) Rock braun ¾-lang (mind. über Knie) Saum mit beiger Spitze besetzt Max. 3 Flicken auf Rückseite 5 von 12
hellbeige (nicht weiß) Socken Knielange Trachtenstrümpfe mit Muster Ausschließlich über Häswart zu beziehen Schürze rosa-lila kariert Ca. 10cm kürzer als Rock Spatzenhobel Geflammt mit Holzgriff 7 Rollen/Glocken in silbern 6 Kleine Rollen/Glocken (Ø30mm) 1 Große Rolle/Glocke (Ø38mm) mittig Rollen müssen versetzt unterm Hobel hervor zeigen Befestigung mit Naturschnur Große Rolle/Glocke an der längsten Schnur Muss während des Umzugs auf der entgegengesetzten Seite des Rupfensackes getragen werden Ausschließlich über Häswart zu beziehen Handschuhe schwarz Ohne Aufdruck Ausnahme stellen die offiziellen Bettelspitz- Handschuhe dar 6 von 12
Schuhe Hexenhose (optional) Rupfensack braun bis schwarz Knöchelhoch Schnürschuhe weiß, ohne farbigen Besatz Jute An 4 Ecken verknotete Zipfel Großer Zunftsticker in der Mitte Übliches Band, bzw. übliche Schnur mit 4 Knoten Keine hohen Stiefel oder Halbschuhe Ohne auffallendes Markenlabel Darf nicht unter dem Rock rausschauen Innenfutter darf nicht durchscheinen Keine Fremdgegenstände auf der Außenseite Maske hell- bzw. dunkelbraune Haare Kein Besatz erlaubt Die Masken dürfen keine groben Schäden bzw. übermäßige Abnutzungsspuren aufweisen, dies liegt im alleinigen Ermessen des Häswarts 7 von 12
Alle diese Gegenstände sind ALLES während des Umzugs vollständig und ordnungsgemäß zu tragen Male-Häs: Gegenstand Eigenschaft Vorschrift 1x am Hut, in Häsnummer Blickrichtung rechts 1x auf der Jacke am rechten Oberarm Sprungbändel Am Hut direkt unter der Häsnummer Hut Tücher schwarzer Filzhut braune bis schwarze Haare (etwa 10cm lang) blaues Nikkihalstuch rotes Nikkituch Kein Fremdbesatz erlaubt Ausschließlich über Häswart zu beziehen rotes Tuch muss zu etwa 2/3 aus rechter Jackentasche raushängen blaues Tuch ist um den Hals, über der Bluse zu tragen 8 von 12
Muss in der Hose getragen Bluse Jacke weiß/ altweiß Ohne Puffärmel und Rüschen grün max. 1 Flicken auf der Rückseite Zunftsticker & Nummer am rechten Oberarm 3 Knöpfe auf jeder Jackenseite werden Bezug der Knöpfe über Häswart Gürtel/ Strick Doppelt gelegt Etwa 1 cm starker Strick Im gleichen Abstand 5 Knoten im Strick Überstände müssen etwa 15-20 cm frei hängen Ausschließlich über Häswart zu beziehen 9 von 12
Rollen/Glocken müssen während des Umzugs getragen werden Abnehmmechanik für Rollen/Glocken erlaubt, darf Hose Socken braune Stoffhose ¾ lang 6 Zacken am Beinende 1 Rolle/Glocke (Ø38mm) in silbern pro Zacke Hellbeige (nicht weiß) Knielange Trachtenstrümpfe mit Muster aber Gesamtbild des Häs nicht stören (Ermessen des Häswart) Empfohlen werden verdeckte Reißverschlüsse oder Druckknöpfe als Abnehmmechanik Ausschließlich über Häswart zu beziehen 10 von 12
Rupfensack Schuhe Handschuhe Jute An 4 Ecken verknotete Zipfel Großer Zunftsticker in der Mitte Übliches Band, bzw. übliche Schnur mit 4 Knoten braun bis schwarz knöchelhoch Schnürschuhe schwarz Ohne Aufdruck Kein Besatz auf der Außenseite Innenfutter darf nicht durchscheinen Keine hohen Stiefel oder Halbschuhe Ohne auffallendes Markenlabel Ausnahme stellen die offiziellen Bettelspitz- Handschuhe dar Maske Bettel-Male Kein Besatz erlaubt Die Masken dürfen keine groben Schäden bzw. übermäßige Abnutzungsspuren aufweisen, dies liegt im alleinigen Ermessen des Häswarts 11 von 12
Alle diese Gegenstände sind ALLES während des Umzugs vollständig und ordnungsgemäß zu tragen Auf der Homepage der NZ Schmalegg (www.nz-schmalegg.de) kann man zu bestimmten Häs-Teilen Beispielbilder finden, z.b. den Gürtel für das Male-Häs oder den Rupfensack. Diese Ausführung der Häs- und Maskenordner würde vom Zunftrat am 25.10.10 freigegeben. 12 von 12