Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): enercity Netzgesellschaft mbh Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10002966 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): TenneT TSO GmbH Einleitung Gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach 70 bis 74 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die enercity Netzgesellschaft mbh mit diesem Dokument nach. Grundsystematik Die gemäß 34-51 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß 57 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzgl. der nach 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte (gemäß VDN-Leitfaden zu 18 StromNEV), dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet. Datenermittlung 1 Meldung von Anlagenbetreibern an die enercity Netzgesellschaft mbh Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der enercity Netzgesellschaft mbh angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß 70 und 71 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen. Die in die Formulare eingearbeiteten Angaben sind für jede Anlage auf der Internetseite www.enercity-netz.de veröffentlicht. 2 Meldungen der enercity Netzgesellschaft mbh an die TenneT TSO GmbH Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß 72 EEG an die TenneT TSO GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen aggregierten Daten (siehe Anhang 1) wurden durch einen Wirtschaftsprüfer im Sinne des 75 EEG bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der TenneT TSO GmbH zur Verfügung gestellt. Seite 1 von 5
Anhang 1 Zusammenstellung der für Zwecke der Abwicklung der bundesweiten Ausgleichsregelung erforderlichen Angaben nach 72 Abs. 1 Nr. 2 EEG Die nachfolgende Tabelle gibt die von der enercity Netzgesellschaft mbh, Hannover, (im Folgenden: Gesellschaft) nach 11 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 kaufmännisch abgenommenen bzw. die nach 8 EEG 2012 1 abgenommenen und nach 16 EEG 2012 vergüteten Strommengen (kaufmännisch abgenommene Strommenge) sowie die für diese Strommengen tatsächlich geleisteten finanziellen Förderungen nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 bzw. nach Maßgabe der 16 bis 33 i.v.m. 66 EEG 2012 tatsächlich geleisteten Vergütungszahlungen (Einspeisevergütung) kaufmännisch abgenommene Strommenge Einspeisevergütung Wasserkraft 0 0,00 Deponiegas 6.172.532,40 455.149,40 Klärgas 0 0,00 Grubengas 0 0,00 Biomasse 11.241.496,00 2.582.505,54 Geothermie 0 0,00 Windenergie an Land 3.161.240,00 297.472,68 Windenergie auf See 0 0,00 Solare Strahlungsenergie 22.451.177,98 6.645.410,48 Summe 43.026.446,38 9.980.538,10 (1) 1 Hier und im Folgenden wird die Abkürzung EEG 2012 für die am 31.07.2014 geltende Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verwendet. Seite 2 von 5
Direktvermarktung Die nachfolgende Tabelle gibt die von der Gesellschaft tatsächlich geleisteten finanziellen Förderungen nach 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 bzw. die nach 33g EEG 2012 zu leistenden Prämien (Marktprämie), die nach 20 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 bzw. 33b Nr. 1 EEG 2012 von Anlagenbetreibern direkt vermarkteten Strommengen (Marktprämienmodell), die nach 20 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 bzw. 33b Nr. 3 EEG 2012 von Anlagenbetreibern direkt vermarkteten Strommengen (sonstige Direktvermarktung) sowie Marktprämie Marktprämienmodell Sonst. Direktvermarktung Wasserkraft 634.782,90 6.680.686,70 0 Deponiegas 0,00 0 0 Klärgas 0,00 0 0 Grubengas 0,00 0 0 Biomasse 3.257.749,55 18.298.054,57 0 Geothermie 0,00 0 0 Windenergie an Land 467.165,89 6.774.263,00 0 Windenergie auf See 0,00 0 0 Solare Strahlungsenergie 194.225,39 1.000.851,00 0 Summe 4.553.923,73 32.753.855,27 0 (2) Seite 3 von 5
Förderung für Flexibilität Die nachfolgende Tabelle gibt die von der Gesellschaft tatsächlich geleisteten finanziellen Förderungen für die Bereitstellung installierter Leistung nach 53 EEG 2014 (Flexibilitätszuschlag) sowie nach 54 EEG 2014 bzw. 33i EEG 2012 (Flexibilitätsprämie) Förderung Flexibilitätszuschlag und Flexibilitätsprämie 98.431,33 (3) Vermiedene Netzentgelte Die nachfolgende Tabelle gibt die vermiedenen Netzentgelte (vne) gemäß 57 Abs. 3 EEG 2014 bzw. 35 Abs. 2 EEG 2012 der Gesellschaft vermiedene Netzentgelte Wasserkraft 96.808,08 Deponiegas 89.444,56 Klärgas 0,00 Grubengas 0,00 Biomasse 467.220,91 Geothermie 0,00 Windenergie an Land 143.972,78 Windenergie auf See 0,00 Solare Strahlungsenergie 315.902,97 Summe 1.113.349,30 (4) Seite 4 von 5
Zusammenfassung Die nachfolgende Tabelle gibt den Saldo aus den tatsächlich von der Gesellschaft geleisteten finanziellen Förderungen (Einspeisevergütung, Marktprämie, Förderung für Flexibilität) und den vermiedenen Netzentgelten einschließlich der nachträglichen Korrekturen nach 62 Abs. 1 EEG 2014 Einspeisevergütung (1) 9.980.538,10 + Marktprämie (2) 4.553.923,73 + Förderung für Flexibilität (3) 98.431,33 - Vermiedene Netzentgelte (4) 1.113.349,30 Zwischenergebnis 13.519.543,86 + nachträgliche Korrekturen nach 62 Abs. 1 EEG 2014 (5) 0,00 Saldo 13.519.543,86 Seite 5 von 5