Information der Kaminkehrerinnung Oberpfalz für das Kachelofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk

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Transkript:

Information der Kaminkehrerinnung für das Kachelofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk Dürfen Kamine in einschaliger Bauweise noch errichtet werden, und welche Anforderungen werden an die zu verwendenden Baustoffe gestellt? DIN V 18160 Abschnitt 7.1; Schornsteine aus Mauerwerk: 10.2.1 Formstücke und Mauersteine 10.2.1.1 Einschalige Schornsteine Für einschalige Schornsteine dürfen nach den Maßgaben der Tabelle 2 verwendet werden: - Formstücke aus Leichtbeton nach DIN 18150 Teil 1, (das sind Formstücke mit und ohne Zellen und einer Mindest-Wangenstärke von 10cm) - Mauerziegel nach DIN 105 Teil 1 und Teil 3 außer Hochlochziegel B und C Wangenstärke bei Rohdichte <1,8 kg/dm³ mind. 11,5cm; bei Rohdichte <1,4 kg/dm³ mind. 24cm - Kalksand-Vollsteine nach DIN 106 Teil 1, mind. 11,5cm - Hütten-Vollsteine nach DIN 398, mind. 11,5cm. Die Kamine sind im fachgerechten Verbund zu mauern, Zungen müssen eingebunden sein. Die Mauersteine sind an den Kamininnenflächen bündig zu legen. Es sollte in jedem Fall die Kundschaft darauf hingewiesen werden, dass einschalige Kamine als nicht mehr zeitgemäß angesehen werden können. Der Anschluss moderner Feuerstätten ist hier quasi ausgeschlossen! Was ist bei der Errichtung von Edelstahlkaminen innerhalb und außerhalb des Gebäudes zu beachten? - Die verwendeten Edelstahlkamine müssen eine Konformitätserklärung nach EN 1856 oder einen Zulassungsbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik haben. Nach der Erstellung sind Sie nach Herstellerangaben zu kennzeichnen (Temperaturklasse, Druckklasse, Korrosionsklasse, Betriebsweise, Russbrandbeständigkeitsklasse, Abstandsklasse, Erstellungsdatum und Name des Erstellers (Erbauer) müssen auf dem Typenschild erkennbar sein) Fehlen diese Angaben, erschwert das die Abnahme durch

den Bezirkskaminkehrermeister und kann zur Verzögerung bei der Inbetriebnahme der Feuerstätten führen. - Die erforderlichen Abstände zu brennbaren Bauteilen, die auf der Produktbezeichnung oder in den Herstellerangaben zu finden ist, beschreibt den Abstand mit allseits offener, einsehbarer Hinterlüftung. Gibt der Hersteller in seiner Produktkennzeichnung z.b. einen Abstand von 7,5cm an (Kennzeichnung G75) dann muss dieser Abstand einsehbar und allseits hinterlüftet sein. Evtl. anzubringende Blenden müssen Schlitze oder Öffnungen haben, damit eine aktive Hinterlüftung des Abstandes gewährleistet ist, und kein Hitzestau entstehen kann. - Soll der Edelstahlkamin durch ein brennbares Bauteil (z.b. Holzständerwand oder Sparrendach) durchgeführt werden, muss aus Gründen der Gebäudedichtheit eine Dämmung eingebracht werden. Hier ist die Regelung der Feuerungsverordnung zu beachten, die besagt: 20cm Abstand zu brennbaren Bauteilen! 20cm Abstand mit nichtbrennbaren Dämmstoffen oder zugelassenes Brandschutzelement verwenden (geringere Abstände möglich) Allseitiger Abstand X zu brennbaren Bauteilen 20 cm mit belüfteten nb. Schutzrohr 20 cm mit nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen 5 cm bei Öl und Gas und Abgastemp. 160 C Als Dach- oder Wanddurchführung kann auch ein vorgefertigtes Element mit bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden. Die genannten Abstände können dann unterschritten werden. Beispiele finden Sie im Anhang des Dokuments. Wird der Bereich zwischen Edelstahlkamin und Dachsparren gedämmt, sollten sich in der Dämmschicht keine metallischen Halterungen befinden, da sie die Hitze an den Dachsparren weiterleiten können (Zündschnureffekt).

Die in der Feuerungsverordnung oder in der DIN V 18160 genannten, teilweise geringeren Abstände von Kaminen zu brennbaren Bauteilen mit geringen Abmessungen (z.b. Dachlatten oder Holzleisten.) können für Edelstahlkamine nicht angesetzt werden, da ihnen die L90- Kennzeichnung fehlt. Alle Edelstahlkamine haben die Brandschutzklasse L00! Ausführungsbeispiel mit zugelassener Deckendurchführung:

Änderungen der Bayerischen Bauordnung: Künftig sind bestimmte Bauvorhaben verfahrensfrei gestellt, d.h. sie bedürfen keiner Genehmigung durch die Baubehörde, sofern Sie geltendem Recht entsprechen. Örtliche oder regionale Besonderheiten sind zu beachten (z.b. Regensburger Norm, oder vorhandene Bebauungspläne usw ) Verfahrensfrei sind künftig z.b.: BayBO Art. 57; 2: Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung: a) Abgasanlagen in und an Gebäuden (ohne Höhenbegrenzung) sowie freistehende Abgasanlagen bis zu 10m Höhe. Das heißt, dass solche Bauvorhaben im Vorfeld lediglich mit dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister abzustimmen sind. Nach Fertigstellung der Anlage erfolgt die Bescheinigung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit. Es besteht auch die Möglichkeit, während des Bauvorhabens bereits die Tauglichkeit bescheinigen zu lassen, um später nicht mehr einsehbare Bereiche durch eine Abnahme absegnen zu lassen. Der Bezirkskaminkehrermeister bescheinigt dann lediglich, dass die Abgasanlage für den künftigen Betrieb tauglich ist. Die Bescheinigung über die sichere Benutzbarkeit kann erst erstellt werden, wenn die Anlage in Ihrer Gesamtheit fertiggestellt ist. Rechtsgrundlage hierfür ist die Bayerische Bauordnung, Artikel 78, Abs. 3 Änderung der Gebäudeklassen und Definition Geschosse : Im Artikel 45 der BayBO wird definiert, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein Dachgeschoss als Aufenthaltsraum zu klassifizieren, oder ob es sich ggf. nur um einen Hohlraum handelt. Dies ist bauseits mit dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister abzusprechen. Handelt es sich in einem Gebäude der Klasse 1 und 2 lediglich um einen sog. Hohlrau, so besteht die Möglichkeit, Edelstahlkamine ohne Verkleidung durch diese hindurchzuführen, vorausgesetzt, die Abstände zu brennbaren Bauteilen können eingehalten werden. Beispiele: Kaminkehrer- Über dem Aufstellraum der Feuerstätte befindet sich kein Aufenthaltsraum Eine Ummantelung L90 ist nicht erforderlich. 52

Kaminkehrer- Über dem Aufstellraum der Feuerstätte ist kein Aufenthaltsraum möglich. Gebäudeklasse!!! Eine Ummantelung L90 ist nicht erforderlich. 53 Kaminkehrer- Über dem Aufstellraum der Feuerstätte befindet sich ein Aufenthaltsraum. Eine durchgehende Ummantelung L90 ist erforderlich. Die Ummantellung des Edelstahlkamines darf nicht durch Gebäudedecken unterbrochen werden. Sie muss bis an die Dachhaut herangeführt werden, die Bedachung ist mit dem Schacht durch ein Mörtelbett zu verbinden, ggf. ist der Schacht zu hinterlüften (Herstellerangaben beachten) die Hinterlüftung muss dann über Dach geführt werden. 54

Abgasleitungen aus Kunststoff neben Festbrennstoffkaminen: Häufig sehen wir uns der Problematik ausgesetzt, dass neben geplanten Festbrennstoffzügen bereits Kunststoffabgasleitungen im nebenliegenden Schacht verlegt sind. Dabei sind die Maßgaben der DIN V 18160 zu beachten: Kaminkehrer- PP-Abgasleitungen neben Festbrennstoffzügen Nichtbrennbar aus Edelstahl oder Keramik Bis 400 C! Edelstahlmündung nichtbrennbar Kragenblech nichtbrennbar Festbrennstoffzug, min. 5 cm Abgasleitung aus PP Umlaufend 5 cm oder außermittiger Abstandhalter aus Edelstahl 55 Folgendes ist mit dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister abzustimmen, da die baulichen Gegebenheiten vor Ort beachtet werden müssen: - Höhe des Abströmrohres des Festbrennstoffzuges (abhängig von der Art der Luftansaugung) - Zu verwendende Materialien Durchführung von Rauchrohren durch nicht einsehbare Hohlräume: Feuerungsverordnung 9: Verbindungsstücke dürfen nicht in Decken, Wänden oder unzugänglichen Hohlräumen angeordnet sowie nicht in andere Geschosse oder Nutzungseinheiten geführt werden. (Anmerkung: Davon ausgenommen sind Feuerstätten über zwei Geschosse nach den Technischen Richtlinien Ofen- und Luftheizungsbau TROL 2006) Diese Bereiche sind also einsehbar zu halten, z.b. durch ein übergeschobenes Schutzrohr, das eingesehen werden kann. Andere Ausführungen sind möglich.

Beispiele: FeuV 4, Abs. 2: Die Betriebssicherheit von Feuerstätten darf durch den Betrieb von Raumluft absaugenden Anlagen wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner nicht beeinträchtigt werden. Die gilt als erfüllt, wenn 1. ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der Luft absaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird. 2. die Abgasabführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird, 3. die Abgase der Feuerstätten über die Luft absaugenden Anlagen abgeführt werden oder 4. anlagentechnisch sichergestellt ist, dass während des Betriebs der Feuerstätten kein gefährlich Unterdruck entstehen kann. Gleichlautende Forderungen finden sich auch in den TROL 2006. Sicherheitseinrichtungen nach diesen Regeln bedürfen einer bauaufsichtlichen Zulassung. Bislang (Stand April 2008) verfügt nur der Differenzdruckschalter der Fa. Wodtke DS 01 über den erforderlichen Zulassungsbescheid. Andere Differenzdruckschalter mit Prüfzeugnis z.b. vom TÜV dürfen bislang ebenfalls verwendet werden. FeuV 9, Abführung von Abgasen (1) Die Mündungen von Abgasanlagen müssen 1. den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachhaut mindestens 1 m entfernt sein; ein Abstand von der Dachfläche von 40 cm genügt, wenn nur raumluftunabhängige Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind, die Summe der Nennleistungen der angeschlossenen Feuerstätten nicht mehr als 50 kw beträgt und das Abgas durch Ventilatoren abgeführt wird., 2. Dachaufbauten, Gebäudeteile, Öffnungen zu Räumen und ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen,, ausgenommen Bedachungen, um mindestens 1m überragen, soweit deren Abstand zu den Abgasanlagen weniger als 1,5 m beträgt,. 4. die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 m überragen

a) in einem Umkreis von 15 m bei Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung bis 50 kw; der Umkreis vergrößert sich um 2 m je weiter angefangene 50 kw bis auf höchstens 40 m,.. Auch wenn in der Feuerungsverordnung nur noch eine Höhe von 1m über Dach bei Kaminen für feste Brennstoffe gefordert wird, so sind doch eigene wie nachbarliche Fenster, Lüftungsöffnungen etc. um die o.g. Höhe zu überragen. Auch der Staubereich und eine Auslegung nach EN 13 384 ist zu beachten, da die ordnungsgemäße Funktion der Abgasanlage andernfalls beeinträchtigt werden kann. Anhänge: Mögliche Kennzeichnungen von Edelstahl-Abgasanlagen: Mögliche Kennzeichnung einer Abgasanlage aus Edelstahl Kaminkehrer- T steht für die Temperaturklasse, in diesem Fall 400 C N1 steht für Unterdruckbetrieb (H für Überdruck) D bedeutet trockene Betriebsweise W feuchte Betriebsweise V1 - V3 steht für erfolgreiche Korrosionsprüfungen L10 L70 steht für die Werkstoffnummer des Innenrohres 060 steht für die Dicke des Innenrohres Beispiel: 0,60 mm G bedeutet rußbrandbeständig; O nicht rußbrandbeständig Die Zahl dahinter ist die Abstandsklasse in mm Nur die erste Zeile wäre als Kamin für Festbrennstoffe zugelassen! 29 Muster eines Brandschutzelementes für Wand- oder Dachdurchführung: