Allgemeine Geschäftsbedingungen TA- Weiterbildung & offene Seminare Beraterwerk Hamburg

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen TA- Weiterbildung & offene Seminare Beraterwerk Hamburg 1. Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Beraterwerk Hamburg und den Teilnehmenden, soweit zwischen den Vertragsparteien keine Abweichungen schriftlich vereinbart wurden. 2. Voraussetzung zur Teilnahme An den Lehrgängen des Beraterwerks Hamburg kann jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Die Zugangsvoraussetzungen sind auch von dem der TeilnehmerIn selbst zu prüfen. 3. Anmeldung Die Anmeldung zu einer Weiterbildung/einem Seminar erfolgt entweder schriftlich per Fax oder Post mit PDF-Anmeldeformular oder durch das Online-Anmeldeformular vom Beraterwerk Hamburg. Die Anmeldung und die Akzeptanz der AGB sind mit der Unterschrift des der TeilnehmerIn und nach Eingang beim Beraterwerk Hamburg verbindlich. Nach der Anmeldung erhält der die TeilnehmerIn per E-Mail oder Post seine ihre Platzbestätigung, die Folgendes beinhaltet: Name des Anbieters, Inhalt der Dienstleistung, Gesamtpreis und Art der Preisberechnung, Zahlungs- und Leistungsbedingungen sowie die vereinbarten Termine. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist stets vor Seminarbeginn ohne Abzug fällig. Mit dem Eingang des Rechnungsbetrages auf dem angegebenen Konto ist der Seminarplatz gesichert. 4. Teilnehmergebühren und Zahlungsbedingungen Die im Seminar- oder Weiterbildungsangebot genannten Gebühren sind jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Es wird unterscheiden zwischen Privat- und Firmenzahlungen. Ein Abzug oder Minderung der Kosten wegen verspätetem Einstieg bzw. vorzeitigem Ausstieg aus dem Seminar ist ohne vorherige Absprache nicht möglich. In der Gebühr inbegriffen sind die in der Seminarbeschreibung aufgeführten Leistungen. Es können zusätzliche Ausgaben anfallen wie z.b. Hotelübernachtungen oder die jährliche Mitgliedschaft in der DGTA (derzeit 147 Euro). Seite1

Es ist zwischen TA- Jahresweiterbildungsgruppen und Wochenend- oder Tagesseminaren zu unterscheiden. Bei den TA- Jahresweiterbildungsgruppen ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf von 6 Monaten nach Veranstaltungsbeginn und danach in Intervallen zu jeweils sechs Monaten möglich. Die Frist für die Kündigungserklärung darf sechs Wochen bis zum Ende des jeweiligen Intervalls nicht überschreiten. Strengere gesetzliche Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. Der Jahresbetrag zzgl. MwSt. wird immer vor Start der Ausbildung und somit vor Beginn des 1.Moduls nach Erhalt der Rechnung fällig. Auf Anfrage ist die Zahlung pro Modul möglich. Mit Teilnehmern vereinbarte Zahlungen pro Block, entbinden jedoch bei Ausfall durch Krankheit oder aus anderen persönlichen und beruflichen Gründen, die TeilnehmerInnen nicht von der Zahlungsverpflichtung des eingegangenen Jahresvertrages. 5.Gesundheitszustand und Mitwirkung des der Teilnehmenden Der die TeilnehmerIn sichert zu, dass er sie an keiner Erkrankung leidet, die seine ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die der Teilnahme aus medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Im Falle einer für die Teilnahme relevanten Erkrankung, erklärt sich der die TeilnehmerIn bereit, das Beraterwerk Hamburg davon in Kenntnis zu setzen. Das Beraterwerk Hamburg behält sich vor, eine Anmeldung, bzw. Fortführung der Weiterbildung aus oben genannten Gründen abzulehnen. 6. Eigenverantwortung des der Teilnehmenden Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der die TeilnehmerIn für alle getroffenen Entscheidungen, die zusammen mit dem Beraterwerk Hamburg erarbeitet wurden, selbst verantwortlich ist und diese Entscheidungen außerhalb der Verantwortung vom Beraterwerk Hamburg liegen: Die vom Beraterwerk Hamburg vorgebrachten Lösungsansätze sind lediglich Vorschläge. 7. Stornierung/Rücktritt Bei Ausfall eines Wochenend- oder Tagesseminares aufgrund Erkrankung des Seminarleiters oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, wird das Seminar entweder ersatzweise durch eine/n qualifizierten Kollegen/in durchgeführt, zeitlich verschoben oder abgesagt. Für den Fall der ersatzlosen Absage seitens der Seminarleitung, wird dem der TeilnehmerIn die bereits gezahlte Seminargebühr erstattet. Generell können Stornierungen seitens der Teilnehmer eines Seminars, bis drei Wochen Tage vor Seminarbeginn kostenfrei durchgeführt werden. Seite2

Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, kann für das Seminar auch ein geeigneter Ersatzteilnehmer benannt werden. Wenn der die TeilnehmerIn bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn absagt, wird lediglich eine Ausfallgebühr von 50% der Seminarkosten berechnet. Wenn der die TeilnehmerIn bis zu einer Woche vor Kursbeginn absagen, wird eine Ausfallgebühr von 80% der Seminarkosten berechnet. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Wenn der die TeilnehmerIn kurzfristig aus Krankheitsgründen (nachweislich durch Attest) nicht teilnehmen kann, wird dem der TeilnehmerIn der gezahlte Betrag erstattet. Den Ausfall eines Weiterbildungsblocks der TA- Jahresweiterbildungsgruppe durch den die TeilnehmerIn (aus Krankheitsgründen oder ähnlichen Gründen) kann der die TeilnehmerIn im selben Jahr in einer anderen Gruppe vom Beraterwerk Hamburg oder bei einer TAKollegin nachholen. Für den Fall der ersatzlosen Absage seitens der Seminarleitung, d.h. wenn der Weiterbildungsblock weder ersatzweise durch einen eine qualifizierte KollegenIn durchgeführt, noch zeitlich verschoben werden kann, wird dem der TeilnehmerIn die bereits gezahlte Gebühr für dieses eine ausgefallene Modul erstattet. Stornierungen der kompletten Jahrestermine einer Weiterbildungsgruppe seitens der Teilnehmer können bis zu 6 Wochen vor dem 1. Modulbeginn kostenfrei durchgeführt werden. (nähere Infos zum Kündigungsrecht siehe auch Punkt 4.) Falls der die TeilnehmerIn bis zu vier Wochen vor Modulbeginn absagt, wird eine Ausfallgebühr von 50% der Jahresgebühr berechnet. Falls der die TeilnehmerIn bis zu zwei Wochen vor Modulbeginn absagen, wird eine Ausfallgebühr von 80% der Jahresgebühr berechnet. Danach wird die volle Jahresgebühr fällig. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen (siehe hierzu auch die Widerrufsbelehrung.) Kann der die TeilnehmerIn für den Ausfallplatz einen geeigneten Ersatzteilnehmer nennen, wird auf die Ausfallgebühr verzichtet. 8. Außerordentliche Kündigung Bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung im laufenden Ausbildungsverhältnis, die innerhalb von zwei Wochen von beiden Seiten (Beraterwerk Hamburg und dem derteilnehmerin) ausgesprochen werden kann, und nachdem der zur Kündigung Berechtigte den wichtigen Grund erfahren hat, wird Ihnen ein bis dahin zu viel gezahlter Jahresbetrag erstattet, bzw. der geschlossene Jahresvertrag aufgelöst. Hierbei entstehen keine Kosten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Seite3

9. Seminarausfall - Änderung der Seminarausschreibung Bei Nichterreichung der angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann das Seminar kurzfristig abgesagt werden. In diesen Fall werden bereits bezahlte Seminargebühren vom Beraterwerk Hamburg zurückerstattet. 10. Teilnahmebestätigung Nach Abschluss des Seminares erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung vom Beraterwerk Hamburg oder/und eine zertifizierte Bescheinigung der Deutschen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (DGTA). 11. Versicherungsschutz/Haftung bei Unfällen und Diebstahl Das Beraterwerk Hamburg haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit der Berufshaftpflichtversicherung; es haftet jedoch nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen von TeilnehmerInnen. 12. Datenschutz Die Betreiber vom Beraterwerk Hamburg und dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung (siehe auch Homepage unter Datenschutz). Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragserfüllung und sofern sie für die vereinbarten Leistungen erforderlich sind, in der Kundendatenbank vom Beraterwerk Hamburg gespeichert: Hierzu können der Gegenstand, die Art, der Inhalt, der Umfang und die Dauer der Zusammenarbeit gehören. Geschützte personenbezogene Daten werden nur zum jeweiligen rechtmäßigen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck vom Beraterwerk genutzt, bzw. verarbeitet. Eine Weitergabe oder Bekanntgabe solcher Daten an Dritte ist nicht vorgesehen und erfolgt nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung der Teilnehmenden, bzw. des Kunden. Möchte ein Teilnehmer, dass nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses seine Daten gelöscht werden, bedarf dies der Mitteilung an das Beraterwerk Hamburg. 13. Distanzierung von Scientology Das Beraterwerk Hamburg stellt sicher, dass weder sie noch ihre Beschäftigten bei der Erfüllung der Aufträge, Inhalte nach der Technologie von L. Ron Hubbard durchführen, anwenden oder verbreiten. Seite4

14. Rechtsgültigkeit der AGB Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein bzw. dies werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht behindert. Vielmehr ist die ungültige oder nichtige Bestimmung durch die Bestimmungen zu ersetzen, die dem Zweck des Vertrages oder dem Parteiwillen am nächsten kommen. Seite5