Kursleitervertrag. Zwischen
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- Silvia Waldfogel
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1 Hamburger Volkshochschule Postfach Hamburg Adresse Kursleitervertrag Zwischen der Hamburger Volkshochschule, Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer/innen Dr. Hannelore Bastian, Marlene Schnoor, Uwe Gsänger, Schanzenstraße 75, Hamburg - im Folgenden VHS genannt - und dem Kursleiter/der Kursleiterin als Freiem/r Mitarbeiter/in Herrn/Frau (vollständige Adresse hier aufführen) - im Folgenden Freier Mitarbeiter genannt - wird ein VERTRAG ÜBER DIE LEHRTÄTIGKEIT ALS FREIER MITARBEITER geschlossen. Vertrag vom Druckdatum TT.MM.JJJJ: Stand: Nov. 2010
2 1 Gegenstand der Vereinbarung/Bedingungseintritt 1. Der Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass sich bis zum Beginn der bezeichneten Lehrveranstaltung(en) (auch Kurs(e) genannt) die geplante Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 12 Personen, Abweichungen siehe unter 2) verbindlich angemeldet hat oder mit der Durchführung der Lehrveranstaltung aufgrund der Entscheidung der VHS auch mit weniger als der geplanten Mindestteilnehmerzahl begonnen wird. Der mit dem Freien Mitarbeiter vereinbarte Kurs findet statt, wenn der Freie Mitarbeiter nichts Gegenteiliges von der VHS mitgeteilt bekommt. Die VHS stellt vor Kursbeginn die erforderlichen Unterlagen bereit. 2. Die Kursleitenden in ihrer Funktion als selbstständig Lehrende werden im Rahmen eines Freien Mitarbeiter-Verhältnisses für die VHS tätig. 3. Der Freie Mitarbeiter erbringt seine Leistungen als selbstständiger Unternehmer, unterliegt nicht der Weisungsbefugnis der VHS und ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit nicht gebunden. Es besteht zwischen den Parteien Einvernehmen, dass ein Arbeitsverhältnis durch diesen Vertrag nicht begründet wird. 4. Der Freie Mitarbeiter ist verpflichtet, die Aufträge persönlich auszuführen. Im Falle der Erkrankung oder sonstigen Dienstverhinderung ist die Verhinderung unverzüglich anzugeben. Eine Vertretung ist nur in Abstimmung der Parteien möglich, um den Qualitätsanforderungen zu genügen. 2 Lehrveranstaltungen Für die folgende/n Lehrveranstaltung/en haben wir die jeweils aufgeführten Daten vereinbart: Kurstitel: Kursnummer: Termine: Dauer: Kursbeginn: Kursort: Teilnehmer/innen: mindestens, maximal Honorar je tatsächlich geleistete Unterrichtsstunde (45 Min/bei Einstufungsberatung 60 Min): Honorar: (bei vollständiger Durchführung) Semester Bereich: Mit der Durchführung der zuvor benannten Lehrveranstaltung/en endet dieser Vertrag, ohne dass es seiner Kündigung bedarf.
3 3 Vergütung 1. Bezahlt wird nur die tatsächlich geleistete Unterrichtsstunde mit dem in 2 genannten Stundenhonorar. Wird der Kurs im Laufe des Semesters eingestellt oder fallen Unterrichtsstunden aus, so werden nur die Unterrichtsstunden der durchgeführten Veranstaltungstage honoriert. Im Falle der Verhinderung wird kein Honorar gezahlt. 2. Als Nachweis der geleisteten Unterrichtsstunden gilt die Anwesenheitsliste. Die VHS behält bis zum Vorliegen der Anwesenheitsliste und dem Abgleich mit den in der EDV (der VHS) erfassten Unterrichtsstunden 50,00 EUR des Honorars ein. 3. Mit dem Honorar sind sämtliche Ansprüche gegen die VHS (auch Vor- und Nachbereitung, anfallende Mehrwertsteuer, Fahrtkosten etc.) abgegolten, d.h. über das vereinbarte Honorar hinaus werden keine weiteren Zahlungen geleistet. 4. Die Abführung von Einkommenssteuer und von etwaigen Sozialversicherungsbeiträgen obliegt dem Freien Mitarbeiter. 4 Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub 1. Dem Freien Mitarbeiter steht ein Honoraranspruch nicht zu, wenn er infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Leistung der Dienste verhindert ist. 2. Der Freie Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsgeld. 5 Verschwiegenheit 1. Der Freie Mitarbeiter verpflichtet sich, über die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die VHS zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten, sowie wegen bekannt gewordener Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, gleichgültig, ob es sich dabei um dienstliche Angelegenheiten der VHS selbst oder von Kursteilnehmenden handelt, Stillschweigen zu bewahren, und zwar auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus. 2. Die VHS wird den Freien Mitarbeiter von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden, wenn und soweit er gesetzlich zur Offenlegung der jeweiligen Informationen verpflichtet ist. 6 Scientology Mit der Unterschrift auf dem Vertrag erklärt die/der Unterzeichnende, dass weder sie/er noch ihr/sein Unternehmen nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten, dass weder sie/er noch ihre/seine Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen und dass sie/er die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung ihres/seines Unternehmens und zur Durchführung ihrer/seiner Seminare ablehnt.
4 7 Kündigung 1. Das Freie Mitarbeiter-Verhältnis beginnt mit der ersten durchzuführenden Kursstunde. 2. Unberührt von der Befristung kann jede Vertragspartei das Freie Mitarbeiter-Verhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 3. Wichtige Gründe zur außerordentlichen Kündigung gemäß 626 BGB sind aus Sicht der VHS: grundlegende fachliche Mängel, grundlegende erwachsenenpädagogische Mängel, unangemessenes persönliches Auftreten gegenüber Teilnehmenden oder gegenüber Dritten, grobe Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. 4. Die Kündigung des Freien Mitarbeiter-Verhältnisses bedarf der Schriftform. 8 Werbung Wenn eine Kursleitung in der VHS Werbung für Bildungsveranstaltungen machen möchte, bei denen es sich nicht um Veranstaltungen der Hamburger VHS handelt, bedarf es dazu der vorherigen schriftlichen Genehmigung der VHS. 9 Rückgabe von VHS-Eigentum Der Freie Mitarbeiter hat sämtliches in seinem Besitz befindliches Eigentum der VHS und die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur VHS zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Freien Mitarbeiter-Verhältnisses unverzüglich und unaufgefordert an die VHS zurückzugeben. 10 Schlussbestimmungen Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
5 Zum Zeichen Ihres Einverständnisses senden Sie uns bitte die Zweitschrift dieses Vertragsangebotes umgehend unterschrieben zurück (Anschrift siehe unten). Datum: Datum: Druckdatum TT.MM.JJJ.. Hamburger Volkshochschule.. Unterschrift Kursleiter/in (Dieser Vertrag ist ohne Unterschrift der VHS gültig) Ihre bei uns aktuell gespeicherten Kontakt- und Bankdaten sind: Name Straße und Haus-Nr. PLZ Stadt Tel.: Bankverbindung: Bank Kto BLZ Bitte notieren Sie hier, wenn sich Änderungen in diesen Daten ergeben haben Änderungen in den Veranstaltungsdaten tragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Kurs unter 2 ein, informieren Sie zuvor aber bitte den zuständigen VHS-Bereich. Bitte senden Sie ein unterschriebenes Exemplar an die Hamburger Volkshochschule PT 1- Schanzenstr , Hamburg zurück!
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