Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab.

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1 Arbeitsvertrag zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), und Leiter(in) der - Apotheke in im Folgenden Apothekenleiter Herrn/Frau wohnhaft in im Folgenden Mitarbeiter wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1. Der Mitarbeiter wird ab als in der -Apotheke beschäftigt. Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einer Woche ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. 2. Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttogehalt von Euro. 3. Der Jahresurlaub beträgt Werktage. Die Urlaubszeit legt der Apothekenleiter unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse fest. Dabei werden nach Möglichkeit die Wünsche des Mitarbeiters berücksichtigt. 4. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich Stunden, und zwar montags dienstags mittwochs von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr donnerstags von Uhr bis Uhr freitags samstags von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Nur für approbierte Mitarbeiter, Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure: Der Mitarbeiter erklärt sich einverstanden, Notdienstbereitschaft entsprechend 5 des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter (BRT) zu leisten. 5. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, bei Arbeitsverhinderung den Grund dafür und die voraussichtliche Dauer dem Apothekenleiter oder dessen Stellvertreter so frühzeitig wie möglich mitzuteilen. Erkrankungen sind durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Dies gilt bei einer Krankheitsdauer bis zu drei Tagen nur auf ausdrückliches Verlangen des Apothekenleiters oder seines Stellvertreters. Deutscher Apotheker Verlag, Vordruck a/2014

2 6. Der Mitarbeiter erklärt, dass er nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet und seine körperlichen oder gesundheitlichen Mängel, insbesondere chronische Erkrankungen verschwiegen hat, die ihm die Ableistung der vorgesehenen Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen unmöglich machen. 7. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, über alle vertraulichen betriebsinternen Angelegenheiten sowie Geschäftsund Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 8. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, eine entgeltliche Nebenbeschäftigung ohne vorherige Zustimmung des Apothekenleiters nicht auszuüben. Die Zustimmung kann nur verweigert werden, wenn die Nebenbeschäftigung zu einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz führt, für eine Konkurrenzapotheke ausgeübt wird oder in sonstiger Weise die berechtigten Interessen des Apothekenleiters nicht unwesentlich beeinträchtigt. 9. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter die Voraussetzungen für den Bezug von Altersrente erfüllt. 10. Für die Kündigungsfrist gilt 19 BRT. Für den Arbeitgeber geltende verlängerte Kündigungsfristen sind auch bei Kündigung des Arbeitnehmers einzuhalten. 11. Besondere Vereinbarungen: 12. Der vom Mitarbeiter ausgefüllte Personalfragebogen ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Unvollständige oder unrichtige Angaben berechtigen zur Anfechtung des Arbeitsvertrages bzw. zur fristlosen Kündigung. Daneben bleibt Geltendmachung von Schadensersatz vorbehalten. 13. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages soweit sie nicht tariflich bedingt sind bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. 14. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter in ihrer jeweils gültigen Fassung., den (Ort) (Datum) (Mitarbeiter) (Apothekenleiter)

3 Aushilfs-Arbeitsvertrag mit Zweckbefristung zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), und Leiter(in) der - Apotheke in im Folgenden Apothekenleiter Herrn/Frau wohnhaft in im Folgenden Mitarbeiter wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1. Der Mitarbeiter wird ab als zur Aushilfe beschäftigt als Ersatz für die in Elternzeit befindliche Mitarbeiterin Frau. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es dazu einer Kündigung bedarf, sobald Frau ihre Arbeit wieder aufnimmt, jedoch frühestens zwei Wochen nach der schriftlichen Mitteilung des Beendigungszeitpunkts. Während der ersten 3 Monate (Probezeit) kann beiderseits mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Danach gelten die tariflichen Kündigungsfristen. Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Mitarbeiter verpflichtet, sich drei Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als drei Monate befristet ist, besteht diese Verpflichtung unverzüglich. Weiterhin ist der Mitarbeiter verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen. 2. Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttogehalt von. 3. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich ausschließlich der Ruhepausen, und zwar montags dienstags mittwochs donnerstags freitags samstags Nur für approbierte Mitarbeiter, Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure: Der Mitarbeiter erklärt sich einverstanden, Notdienstbereitschaft entsprechend 5 des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter zu leisten. Deutscher Apotheker Verlag, Vordruck b/2014

4 4. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, bei Arbeitsverhinderung den Grund dafür und die voraussichtliche Dauer dem Apothekenleiter oder dessen Stellvertreter so frühzeitig wie möglich mitzuteilen. Erkrankungen sind durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Dies gilt bei einer Krankheitsdauer bis zu drei Tagen nur auf ausdrückliches Verlangen des Apothekenleiters oder seines Stellvertreters. 5. Der Mitarbeiter erklärt, dass er nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet und seine körperlichen oder gesundheitlichen Mängel, insbesondere chronische Erkrankungen verschwiegen hat, die ihm die Ableistung der vorgesehenen Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen unmöglich machen. 6. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, über alle betriebsinternen Angelegenheiten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 7. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, eine entgeltliche Nebenbeschäftigung ohne vorherige Zustimmung des Apothekenleiters nicht auszuüben. Die Zustimmung kann nur verweigert werden, wenn die Nebenbeschäftigung zu einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz führt, für eine Konkurrenzapotheke ausgeübt wird oder in sonstiger Weise die berechtigten Interessen des Apothekenleiters nicht unwesentlich beeinträchtigt. 8. Besondere Vereinbarungen: 9. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter in ihrer jeweils gültigen Fassung (insbes. bzgl. Arbeitszeit, Mehrarbeit, ggf. Notdienst, Gehaltsfortzahlung bei Krankheit und Tod, Arbeitsfreistellung, Urlaub, Sonderzahlung, Kündigung). 10. Der vom Mitarbeiter ausgefüllte Personalfragebogen ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Unvollständige oder unrichtige Angaben berechtigen zur Anfechtung des Arbeitsvertrages bzw. zur fristlosen Kündigung. Daneben bleibt Geltendmachung von Schadensersatz vorbehalten. 11. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages soweit sie nicht tariflich bedingt sind bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel., den (Ort) (Datum) (Mitarbeiter) (Apothekenleiter)

5 Befristeter Arbeitsvertrag zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), und Leiter(in) der - Apotheke in im Folgenden: Apothekenleiter Herrn/Frau wohnhaft in im Folgenden: Mitarbeiter wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1. Der Mitarbeiter wird befristet für die Zeit vom bis als eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet demgemäß, ohne dass es dazu einer Kündigung bedarf, am. Während der ersten 3 Monate (Probezeit) kann beiderseits mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Danach beträgt die Kündigungsfrist beiderseits sechs Wochen zum Vierteljahresschluss. Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Mitarbeiter verpflichtet, sich drei Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als drei Monate befristet ist, besteht diese Verpflichtung unverzüglich. Weiterhin ist der Mitarbeiter verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen. 2. Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttogehalt von. 3. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich ausschließlich der Ruhepausen, und zwar montags dienstags mittwochs donnerstags freitags samstags Nur für approbierte Mitarbeiter, Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure: Der Mitarbeiter erklärt sich einverstanden, Notdienstbereitschaft entsprechend 5 des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter zu leisten. Deutscher Apotheker Verlag, Vordruck c/2014

6 4. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, bei Arbeitsverhinderung den Grund dafür und die voraussichtliche Dauer dem Apothekenleiter oder dessen Stellvertreter so frühzeitig wie möglich mitzuteilen. Erkrankungen sind durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Dies gilt bei einer Krankheitsdauer bis zu drei Tagen nur auf ausdrückliches Verlangen des Apothekenleiters oder seines Stellvertreters. 5. Der Mitarbeiter erklärt, dass er nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet und seine körperlichen oder gesundheitlichen Mängel, insbesondere chronische Erkrankungen verschwiegen hat, die ihm die Ableistung der vorgesehenen Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen unmöglich machen. 6. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, über alle betriebsinternen Angelegenheiten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 7. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, eine entgeltliche Nebenbeschäftigung ohne vorherige Zustimmung des Apothekenleiters nicht auszuüben. Die Zustimmung kann nur verweigert werden, wenn die Nebenbeschäftigung zu einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz führt, für eine Konkurrenzapotheke ausgeübt wird oder in sonstiger Weise die berechtigten Interessen des Apothekenleiters nicht unwesentlich beeinträchtigt. 8. Besondere Vereinbarungen: 9. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter in ihrer jeweils gültigen Fassung. 10. Der vom Mitarbeiter ausgefüllte Personalfragebogen ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Unvollständige oder unrichtige Angaben berechtigen zur Anfechtung des Arbeitsvertrages bzw. zur fristlosen Kündigung. Daneben bleibt Geltendmachung von Schadensersatz vorbehalten. 11. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages soweit sie nicht tariflich bedingt sind bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel., den (Ort) (Datum) (Mitarbeiter) (Apothekenleiter)

7 Befristeter Aushilfs-Arbeitsvertrag zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), und Leiter(in) der - Apotheke in im Folgenden: Apothekenleiter Herrn/Frau wohnhaft in im Folgenden: Mitarbeiter wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1. Der Mitarbeiter wird ab /bis zum als zur Aushilfe beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Fristablauf, ohne dass es dazu einer Kündigung bedarf. Während der ersten 3 Monate (Probezeit) kann beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Mitarbeiter verpflichtet, sich drei Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als drei Monate befristet ist, besteht diese Verpflichtung unverzüglich. Weiterhin ist der Mitarbeiter verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen. 2. Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttogehalt von. 3. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich ausschließlich der Ruhepausen, und zwar montags dienstags mittwochs donnerstags freitags samstags Nur für approbierte Mitarbeiter, Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure: Der Mitarbeiter erklärt sich einverstanden, Notdienstbereitschaft entsprechend 5 des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter zu leisten. Fallen in eine Woche mehrere gesetzliche Feiertage, so verkürzt sich die wöchentliche Arbeitszeit um die an den Feiertagen ausfallenden Arbeitsstunden. Deutscher Apotheker Verlag, Vordruck d/2014

8 4. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, bei Arbeitsverhinderung den Grund dafür und die voraussichtliche Dauer dem Apothekenleiter oder dessen Stellvertreter so frühzeitig wie möglich mitzuteilen. Erkrankungen sind durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Dies gilt bei einer Krankheitsdauer bis zu drei Tagen nur auf ausdrückliches Verlangen des Apothekenleiters oder seines Stellvertreters. 5. Der Mitarbeiter erklärt, dass er nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet und seine körperlichen oder gesundheitlichen Mängel, insbesondere chronische Erkrankungen verschwiegen hat und bei Abschluss des Arbeitsvertrages nicht den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes unterliegt. 6. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, über alle betriebsinternen Angelegenheiten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 7. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, eine entgeltliche Nebenbeschäftigung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Apothekenleiters nicht auszuüben. 8. Besondere Vereinbarungen: 9. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter in ihrer jeweils gültigen Fassung. 10. Der vom Mitarbeiter ausgefüllte Personalfragebogen ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Unvollständige oder unrichtige Angaben berechtigen zur Anfechtung des Arbeitsvertrages bzw. zur fristlosen Kündigung. Daneben bleibt Geltendmachung von Schadensersatz vorbehalten. 11. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages soweit sie nicht tariflich bedingt sind bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel., den (Ort) (Datum) (Mitarbeiter) (Apothekenleiter)

9 Personalfragebogen 1. Angaben zur Person: Name: Geburtsname: Straße: Vorname: Wohnort: Telefon: Bei minderjährigem Arbeitnehmer Name und Anschrift der gesetzlichen Vertreter: 2. Schulbildung: 3. Hochschulstudium: 4. Berufsausbildung als: 5. Bei: _ 6. Abschlussprüfung(en): 7. Führerschein Klasse: 8. Krankheit oder Beeinträchtigung des Gesamtheitszustandes oder Behinderung, soweit sie die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen einschränken: 9. Bisherige Beschäftigung: 10. Jetzige Anstellung: ungekündigt/gekündigt/arbeitslos 11. Wettbewerbsbeschränkungen: 12. Für das laufende Kalenderjahr bei einem früheren Arbeitgeber erhaltener Urlaub (bzw. Urlaubsabgeltung): Ggf. wieviel: 13. Krankenkasse: 14. Letztes Monatsgehalt: 15. Gehaltsvorstellung: 16. Arbeitsaufnahme möglich ab: Deutscher Apotheker Verlag, Vordruck e/2014

10 Dieser Personalfragebogen ist Bestandteil des Arbeitsvertrages; unvollständige oder unrichtige Angaben berechtigen zur Anfechtung des Arbeitsvertrages oder zur fristlosen Kündigung. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten. Datum: Unterschrift: (Bei Minderjährigen Unterschrift der gesetzlichen Vertreter)

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