Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit. Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte:

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1 Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt... Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den gesondert getroffenen Vereinbarungen bzw. der Betriebsvereinbarung für Teilzeitbeschäftigte. Die tägliche Arbeitszeit beginnt um 8.30 Uhr und endet um Uhr. Den Arbeitnehmern ist freigestellt, die tägliche Arbeitszeit von 8-18 Uhr bei ununterbrochener Anwesenheit von... einschließlich 30 Minuten unbezahlter Pause zu beginnen und zu beenden. Sie sind verpflichtet, beim Betreten und Verlassen des Betriebes die Gleitzeiteinrichtungen zu benutzen. Der Teilzeitarbeitnehmer arbeitet umschichtig in der Weise, dass er eine Woche von... bis... tätig ist und in der darauf folgenden Woche mit der Arbeit aussetzt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, in dringenden Fällen Überarbeit zu leisten. Solche Überarbeit ist nicht zuschlagspflichtig, soweit die betriebliche Arbeitszeit von täglich... Stunden und wöchentlich... Stunden nicht überschritten wird. Seite 1/5

2 Vertragliche Teilzeitregelung - Vergütung Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Vergütung empfiehlt sich folgendes Textfeld: Der Mitarbeiter erhält ein Bruttogehalt auf der Basis der Tarifgruppe... nach dem Verhältnis seiner persönlichen Arbeitszeit zu der Tariflichen Regelarbeitszeit. Das Bruttogehalt beträgt... % der Tarifgruppe..., zurzeit monatlich... Euro. Die Vergütung erfolgt auf der Basis der Tarifgruppe... Sie berechnet sich auf der Grundlage der im Monatsdurchschnitt - bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr - geleisteten Arbeitsstunden; die Auszahlung erfolgt monatlich. Bezahlt wird unter Abänderung des 616 Abs. 1 BGB nur die geleistete Arbeit. Seite 2/5

3 Vertragliche Teilzeitregelung - Überstunden Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Mehrarbeit ist folgende Absprache zu befürworten: Bei Beschäftigung über die vereinbarte Zeit hinaus erhalten Sie je Arbeitsstunde die vereinbarte Vergütung, soweit die Stunden innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit des Betriebs geleistet werden. Zuschlagspflichtige Überstunden werden nur geleistet, wenn aufgrund ausdrücklicher Anordnung die betriebsübliche Wochenarbeitszeit bzw. die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird. Seite 3/5

4 Vertragliche Teilzeitregelung - Urlaubsgestaltung Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Urlaubsgestaltung bietet sich folgende Angabe: Der Mitarbeiter erhält kalenderjährlich einen Erholungsurlaub von... Kalender -/Arbeitstagen. Der Urlaub wird in Abstimmung mit dem Mitarbeiter von der Unternehmensleitung festgelegt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Steht der Mitarbeiter in mehreren Teilzeitarbeitsverhältnissen, so bestimmt der Arbeitgeber den Urlaubszeitpunkt mit Rücksicht darauf, dass der Arbeitnehmer in allen Arbeitsverhältnissen eine zusammenhängende Urlaubszeit erhält. Der Mitarbeiter erhält ein anteiliges Urlaubsgeld, das sich aus dem Verhältnis seiner Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines im Betrieb tätigen Vollzeitarbeitnehmers ergibt. Seite 4/5

5 Vertragliche Teilzeitregelung - Mehrfachbeschäftigung Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Mehrfachbeschäftigung empfiehlt sich folgende Vereinbarung: Der Mitarbeiter versichert, bei Vertragsbeginn in keinem weiteren Arbeitsverhältnis zu stehen. Der Arbeitgeber kann die Unterlassung der Begründung eines anderweitigen Arbeitsverhältnisses einer selbständigen Tätigkeit verlangen, wenn dadurch die Verpflichtungen aus diesem Arbeitsvertrag sonstige berechtigte Belange beeinträchtigt würden. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die Absicht, ein zweites Arbeitsverhältnis anderweitig einzugehen, sofort dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Die Übernahme einer Nebentätigkeit, welche die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen kann, ist dem Arbeitnehmer nur mit Zustimmung des Arbeitgebers gestattet. Seite 5/5

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