A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks
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- Sara Weiner
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1 A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma (Arbeitgeber) und Herrn / Frau (Arbeitnehmer) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am... und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Tarifverträge für das Friseurhandwerk Niedersachsen/Bremen in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung. 2 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als... eingestellt. Die - auch dauerhafte Beschäftigung mit anderen, gleichwertigen und gleich bezahlten Arbeiten behält sich der Arbeitgeber vor. Auch durch eine u. U. längere Beschäftigung mit bestimmten Arbeiten wird dieser Vorbehalt nicht gegenstandslos. Eine Konkretisierung tritt nicht ein. Der Arbeitnehmer erklärt sich ausdrücklich bereit, bei Bedarf auch dauerhaft in gleicher oder gleichwertiger Aufgabenstellung auch in eine andere Betriebsstätte bzw. Filiale des Arbeitgebers auch an einem anderen Ort (ggfs. Stadt, Kreis, Bundesland angeben) zu wechseln. /2
2 2 3 Arbeitszeit Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt für eine Vollzeittätigkeit laut Tarifvertrag 38 Stunden pro Woche, für eine Teilzeitkraft... Stunden pro Woche. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der betrieblichen Regelung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch Nachtarbeit / Nachtschichtarbeit / Schichtarbeit / Sonntagsarbeit / Überstunden im gesetzlichen und tariflich zulässigen Umfang zu leisten. 4 Entgelt Unter Eingruppierung in die tarifliche Gehaltsgruppe... auf der Grundlage des derzeit gültigen Tarifvertrages von... erhält der Arbeitnehmer folgendes Arbeitsentgelt: Tarifgehalt Gruppe Tarifliche Leistungszulage... Über- Außertarifliche Zulage Gesamtgehalt... Über- bzw. außertarifliche Gehaltsbestandteile sind widerruflich. Der Widerruf kann erfolgen, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Betriebes verschlechtert, insbesondere wenn der Jahresgewinn unter. % des Jahresumsatzes sinkt, und/oder wenn dem Arbeitnehmer eine Vertragspflichtverletzung vorzuwerfen ist. Der Arbeitgeber behält sich vor, die über- bzw. außertarifliche Zulage jederzeit neu festzusetzen und zwar auch rückwirkend, wenn und soweit eine Tariflohnerhöhung rückwirkend in Kraft tritt. Für Nachtarbeit / Nachtschichtarbeit / Sonntagsarbeit / Überstunden werden Zuschläge nach den tariflichen Grundsätzen gezahlt. Neben diesem Arbeitsentgelt werden des Weiteren folgende freiweillige Leistungen vereinbart: Diese freiwilligen Leistungen werden aus Anlaß einer positiven Geschäftsentwicklung gezahlt. Ein Anspruch darauf wird für die Zukunft auch bei wiederholter Zahlung nicht gegründet. Die Gehaltszahlung wird jeweils fällig am... und wird auf das Konto des Arbeitnehmers bei... Konto Nr...., BLZ... angewiesen. /3
3 3 5 Urlaub Der Arbeitnehmer erhält den tariflich vorgesehenen Erholungsurlaub. Die Lage des Urlaubs ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Soweit dem Arbeitnehmer aufgrund der in 1 in Bezug genommenen Tarifverträge oder aufgrund sonstiger Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Erholungsurlaub zusteht, der über den gesetzlichen 4-wöchigen Mindesturlaubsanspruch ( 3 Abs. 1 BUrlG) hinausgeht, verfällt auch in Fällen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dieser Mehrurlaub spätestens mit Ablauf des 31. März des Folgejahres. 6 Arbeitsverhinderung Es gelten die Vorschriften des in 1 dieses Vertrages erwähnten Manteltarifvertrages. 7 Verschwiegenheitspflicht Der Arbeitnehmer wird über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit in dem Betrieb bekannt geworden sind, auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen bewahren. 8 Nebenbeschäftigung Während der Dauer der Beschäftigung ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beeinträchtigen könnte, untersagt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, vor jeder Aufnahme einer Nebenbeschäftigung den Arbeitgeber zu informieren. 9 Vertragsstrafe Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist vor Fristablauf ohne wichtigen Grund oder wird der Arbeitgeber durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst, so hat der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttomonatsentgelt zu zahlen. Ist eine Kündigungsfrist von weniger als vier Wochen bzw. einen Monat einschlägig, so hat der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von ½ Bruttomonatsentgelt zu leisten. Der Arbeitgeber kann einen weitergehenden Schaden geltend machen. /4
4 4 10 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer erstmals eine Rente wegen Alters beziehen kann. Wird durch den Bescheid des Rentenversicherungsträgers festgestellt, dass der Arbeitnehmer vollständig erwerbsgemindert ist, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid zugestellt wird. Vorher kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit den tariflichen Fristen zu den tariflich vorgesehenen Terminen gekündigt werden. 11 Verpfändung, Abtretung, Überzahlung Verpfändungen oder Abtretungen des Entgeltanspruchs bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Sie sind ohne seine Zustimmung unwirksam. Die Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Bearbeitung von Pfändungen, Verpfändungen und Abtretungen der Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers entstehen, trägt der Arbeitnehmer. * Sie werden pauschaliert mit 5,00 pro Pfändung, Abtretung und Verpfändung sowie ggf. zusätzlich 2,50 für jedes Schreiben sowie 1,00 pro Überweisung. Bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen in Ansatz zu bringen. oder * Bei Pfändungen der Arbeitsvergütung ist der Arbeitgeber berechtigt, 3 % des jeweils an den Gläubiger zu überweisenden Betrages als Kosten für die Bearbeitung der Pfändung einzubehalten. Bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen in Ansatz zu bringen. * bitte zutreffendes ankreuzen Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Lohnabrechnung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Sollte eine Überzahlung der Vergütung durch den Arbeitgeber erfolgt sein, so ist er verpflichtet, diese dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Für den durch die Verletzung dieser Pflicht eingetretenen Schaden ist der Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig. 12 Nebenabreden Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. /5
5 5 13 Sonstige Vereinbarungen (z. B. Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots, einer betrieblichen Altersversorgung, soweit tarifliche Regelungen hierzu nicht bestehen)...,... Ort Datum Arbeitgeber Arbeitnehmer Hinweis: Achtung: Dieses Vertragsmuster/Merkblatt der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.v. ersetzt keine Einzelberatung. Vor Verwendung sollte Rechtsrat eingeholt werden.
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