Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer
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- Petra Geiger
- vor 7 Jahren
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1 Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen des Nachweisgesetzes ist der Arbeitgeber aber dazu verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Es ist daher sinnvoll, den Arbeitsvertrag von vorneherein schriftlich abzuschließen, womit eine weitere Niederschrift entfallen kann. Dazu empfehlen wir die Verwendung des Einstellungsbogens, womit gleichzeitig die besonderen Hinweispflichten aus dem Nachweisgesetz erfüllt werden. Besonders wichtige Vertragsklauseln Insbesondere sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, die es ermöglicht, dem Arbeitnehmer auch andere zumutbare Aufgaben zu übertragen ( 1 Nr. 4). Darüber hinaus empfehlen sich Angaben über die Höhe und die Zusammensetzung des vereinbarten Lohnes ( 2) sowie eine Klausel über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 65. Lebensjahres ( 7 Nr. 3). Dazu beachten Sie bitte die Ausführungen zum Punkt Altersgrenze. Altersgrenze Die Klausel, nach der das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endet, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, ist nur dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt die Regelaltersrente ( 35 SGB VI) oder ein gleichwertige andere Altersversorgung beanspruchen kann. Verweis auf Tarifverträge Sonstige Angaben über Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, Erschwerniszuschläge etc. sind in dem für allgemeinverbindlich erklärten Bundesrahmentarifvertrag geregelt. Für die Anforderungen des Nachweisgesetzes genügt ein vertraglicher Verweis auf die anwendbaren Tarifverträge ( 8). Dies kann durch die Verwendung des Einstellungsbogens geschehen.
2 Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Name und Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer/in (Anschrift) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Beginn und Inhalt des Arbeitsverhältnisses 1. Der Arbeitnehmer wird ab... als... eingestellt. 2. Der Arbeitgeber geht aufgrund der Erklärungen des Arbeitnehmers davon aus, dass dieser die persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung seiner Tätigkeit besitzt und ohne gesundheitliche Einschränkungen einsetzbar ist. 3. Der Arbeitnehmer erklärt, dass er nicht als Schwerbehinderter im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Schwerbehindertenrecht) anerkannt ist oder einem solchen gleichgestellt ist oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat. 4. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei Bedarf auch andere ihm zumutbare Arbeiten im Betrieb und auf der Baustelle zu übernehmen.
3 2 2 Arbeitsentgelt 1. Der Arbeitnehmer wird in die Lohngruppe... eingruppiert und erhält einen Stundenlohn, der sich wie folgt zusammensetzt: Tariflohn der Lohngruppe Euro... + Bauzuschlag Euro... Gesamttarifstundenlohn Euro... + übertarifliche freiwillige Zulage Euro... vereinbarter Lohn Euro... Die übertarifliche Zulage wird freiwillig gewährt und kann jederzeit widerrufen werden. Sie kann bei Tariflohnerhöhungen rückwirkend sowie bei Umgruppierungen angerechnet werden. 2. Zur Deckung der durch Lohnabtretungen und Lohnpfändungen entstehenden Kosten kann der Arbeitgeber für die Bearbeitung 3 v. H. des jeweils an den Gläubiger überwiesenen Betrages, mindestens aber 5,11 Euro für jeden Vorgang, bei der Lohnabrechnung einbehalten. 3. Gratifikationen oder sonstige Jahressonderzahlungen, die zusätzlich zu den tarifvertraglich vorgesehenen Leistungen gewährt werden, sind, auch wenn sie wiederholt gezahlt werden, jederzeit widerrufliche freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf solche Leistungen oder auf eine bestimmte Höhe dieser Leistungen besteht nicht. 3 Arbeitsvertragliche Pflichten 1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. 2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede andere Erwerbstätigkeit anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen, wenn sie die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beinträchtigen könnte. Jede Konkurrenztätigkeit ist untersagt. 3. Der Arbeitnehmer hat die für seinen Tätigkeitsbereich geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten.
4 3 4 Flexible Arbeitszeit Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine Vereinbarung über die betriebliche Arbeitszeitverteilung (Arbeitszeitflexibilisierung) für die jeweiligen betrieblichen Ausgleichszeiträume abzuschließen. 5 Arbeitsverhinderung und Krankheit Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich (grundsätzlich vor Arbeitsbeginn) unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Im Falle einer Erkrankung hat der Arbeitnehmer vom ersten Tag der Erkrankung an, spätestens innerhalb von drei Tagen, eine ärztliche Bescheinigung nachzureichen, aus der die Arbeitsunfähigkeit sowie deren Beginn und voraussichtliche Dauer ersichtlich sind. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dies dem Arbeitgeber erneut unverzüglich anzuzeigen und eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen, auch wenn er keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung hat. 6 Vertragsstrafe Nimmt der Arbeitnehmer die Arbeit nicht auf oder löst er das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, so verpflichtet er sich, für jeden Arbeitstag der Kündigungsfrist, den er nicht einhält, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Tagesverdienstes (brutto) an den Arbeitgeber zu zahlen. 7 Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1. Die Kündigungsfristen richten sich nach 12 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe. 2. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform. 3. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 8 Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, finden die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge für das Baugewerbe sowie folgende Tarifverträge
5 4 und sämtliche Betriebsvereinbarungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung. 9 Sonstige Vereinbarungen 10 Vertragsänderungen Vertragliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (Ort/Datum) (Unterschrift des Arbeitgebers) (Unterschrift des Arbeitnehmers)
- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend.
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