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1 Zweckbefristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Zwingende Schriftform Der Abschluss eines solchen befristeten Arbeitsvertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Gesetzliche Voraussetzungen Nach dem seit dem 1. Januar 2001 geltenden Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist der Abschluss eines zweckbefristeten Arbeitsvertrages bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zulässig ( 1 Nr. 1). Das Gesetz enthält beispielhaft sachliche Gründe, welche die Befristung von Arbeitsverhältnissen rechtfertigen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Beispiele für zweckbefristete Arbeitsverträge Insbesondere folgende Befristungsgründe können im Baugewerbe von Bedeutung sein: - Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend. Für diesen Befristungsgrund muss der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit hinreichender Sicherheit sagen können, dass der Arbeitskräftebedarf in Zukunft wegfallen wird, weil es sich nur um einen vorübergehend erhöhten Bedarf oder um einen künftig wegfallenden Bedarf handelt. Davon zu unterscheiden sind die Unsicherheit über die künftige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und der dadurch hervorgerufene wechselnde Bedarf an Arbeitskräften; aus diesem Grund darf eine Befristung nicht vorgenommen werden. Die für das Baugewerbe typischen nur kurzen Auftragsreichweiten und Schwankungen reichen beispielsweise nicht aus, um einen nur vorübergehenden Arbeitskräftebedarf zu begründen. - Die Befristung erfolgt im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Die gesetzliche Neuregelung sieht auch die befristete Beschäftigung ehemaliger Studenten vor, um ihnen den Berufseinstieg zu erleichtern. Diese Möglichkeit kann beispielsweise dann genutzt werden, wenn der Arbeitgeber mit einem Bauingenieur, den er bereits früher während der Semesterferien beschäftigt hat, nach Abschluss seines Studiums einen Arbeitsvertrag abschließt. - Ein Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt. Typische Fälle sind die Krankheitsvertretung oder die Vertretung während des Erziehungsurlaubes oder Wehrdienstes. - Die Befristung erfolgt zur Erprobung. 2 Nr. 4 RTV Angestellte/Poliere sieht beispielsweise eine Probezeit von sechs Monaten vor; für diese Zeit kann das Arbeitsverhältnis befristet werden.

2 2 - In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe rechtfertigen die Befristung. Damit sind Fälle gemeint, in denen die Beschäftigung auf die Zeit bis zum Beginn einer bereits feststehenden anderen Beschäftigung, des Wehrdienstes oder eines Studiums oder bis zum Ablauf einer Aufenthaltserlaubnis begrenzt werden soll. - Die Befristung beruht auf einem gerichtlichen Vergleich. In den Fällen eines gerichtlichen Vergleiches, welcher einen befristeten Arbeitsvertrag zum Gegenstand hat, wird dessen Zulässigkeit durch den Gesetzgeber anerkannt. Besonders wichtige Vertragsklauseln Insbesondere sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, die es ermöglicht, dem Arbeitnehmer auch andere zumutbare Aufgaben zu übertragen ( 2 Nr. 3). Darüber hinaus empfehlen sich Angaben über die Höhe und die Zusammensetzung des vereinbarten Entgelts ( 3). Beabsichtigt der Arbeitgeber, die Nichtaufnahme der Arbeit oder die unrechtmäßige vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu ahnden, so kann er eine Vertragsstrafe bis zur Gesamthöhe eines Bruttomonatslohnes vereinbaren ( 7). Beendigung des Arbeitsverhältnisses Da der Zeitpunkt des Endes des Arbeitsverhältnisses Erreichen des Vertragszweckes häufig nicht schon im Vorhinein auf einen bestimmten Tag festgelegt werden kann, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Zeitpunkt der Zweckerreichung mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen ( 1 Nr. 3). Die Mitteilung ist gesetzlich zwingend. Das Arbeitsverhältnis endet nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt der Mitteilung. Kündigungsfristen Einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf es nicht. Der Vertrag kann aber vor dem Erreichen des vereinbarten Zweckes unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen und des Kündigungsschutzgesetzes ordentlich gekündigt werden ( 1 Nr. 4). Eine solche Kündigungsmöglichkeit muss aber in dem Vertrag ausdrücklich vorgesehen sein. Verweis auf Tarifverträge Sonstige Angaben über Arbeitszeit, Urlaub, Erschwerniszuschläge etc. sind in dem für allgemeinverbindlich erklärten Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe geregelt. Auch für die Anforderungen des Nachweisgesetzes genügt ein vertraglicher Verweis auf die anwendbaren Tarifverträge ( 8).

3 Zweckbefristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma (Name und Anschrift) als Arbeitgeber und Herrn/Frau geb. am (Anschrift) als Arbeitnehmer/in wird folgender befristeter Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses 1. Der Arbeitnehmer wird ab... befristet eingestellt. Der Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses liegt in Folgendem: 2. Der Arbeitnehmer erklärt, dass er nicht als Schwerbehinderter im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Schwerbehindertenrecht) anerkannt ist oder einem solchen gleichgestellt ist oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat. 3. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des Vertragszweckes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Von dem beabsichtigten Vertragsende wird der Arbeitnehmer spätestens zwei Wochen vorher in Kenntnis gesetzt. 4. Vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit den tariflichen Kündigungsfristen gekündigt werden. 5. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform.

4 2 2 Tätigkeit 1. Der Arbeitnehmer wird als... eingestellt. 2. Der Arbeitgeber geht aufgrund der Erklärungen des Arbeitnehmers davon aus, dass dieser die persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung seiner Tätigkeit besitzt und ohne gesundheitliche Einschränkungen einsetzbar ist. 3. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei Bedarf auch andere ihm zumutbare Arbeiten im Betrieb und auf der Baustelle zu übernehmen. 3 Arbeitsentgelt 1. Der Arbeitnehmer wird in die Lohngruppe... eingruppiert und erhält einen Stundenlohn, der sich wie folgt zusammensetzt: Tariflohn der Lohngruppe Euro... + Bauzuschlag Euro... Gesamttarifstundenlohn Euro... + übertarifliche freiwillige Zulage Euro... vereinbarter Lohn Euro... Die übertarifliche Zulage wird freiwillig gewährt und kann jederzeit widerrufen werden. Sie kann bei Tariflohnerhöhungen rückwirkend sowie bei Umgruppierungen angerechnet werden. 2. Zur Deckung der durch Lohnabtretungen und Lohnpfändungen entstehenden Kosten kann der Arbeitgeber für die Bearbeitung 3 v. H. des jeweils an den Gläubiger überwiesenen Betrages, mindestens aber 5,11 Euro für jeden Vorgang, bei der Lohnabrechnung einbehalten. 3. Ist der Arbeitnehmer nur geringfügig Beschäftigter im Sinne von 8 Abs. 1 SGB IV, sind pauschale Lohn- und Kirchensteuern von ihm zu tragen. 4 Arbeitsvertragliche Pflichten 1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen.

5 3 2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede andere Erwerbstätigkeit anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen, wenn sie die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beinträchtigen könnte. Jede Konkurrenztätigkeit ist untersagt. 3. Der Arbeitnehmer hat die für seinen Tätigkeitsbereich geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten. 5 Flexible Arbeitszeit Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine Vereinbarung über die betriebliche Arbeitszeitverteilung (Arbeitszeitflexibilisierung) für die jeweiligen betrieblichen Ausgleichszeiträume abzuschließen. 6 Arbeitsverhinderung und Krankheit Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich (grundsätzlich vor Arbeitsbeginn) unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Im Falle einer Erkrankung hat der Arbeitnehmer vom ersten Tag der Erkrankung an, spätestens innerhalb von drei Tagen, eine ärztliche Bescheinigung nachzureichen, aus der die Arbeitsunfähigkeit sowie deren Beginn und voraussichtliche Dauer ersichtlich sind. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dies dem Arbeitgeber erneut und unverzüglich anzuzeigen und eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen, auch wenn er keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung hat. 7 Vertragsstrafe Nimmt der Arbeitnehmer die Arbeit nicht auf oder löst er das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, so verpflichtet er sich, für jeden Arbeitstag der Kündigungsfrist, den er nicht einhält, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Tagesverdienstes (brutto) an den Arbeitgeber zu zahlen, begrenzt auf einen Monatslohn. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 8 Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, finden die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge für das Baugewerbe sowie folgende Tarifverträge und sämtliche Betriebsvereinbarungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

6 4 9 Sonstige Vereinbarungen 10 Vertragsänderungen Vertragliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (Ort/Datum) (Unterschrift des Arbeitgebers) (Unterschrift des Arbeitnehmers) Besonderer Hinweis: Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich drei Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als drei Monate befristet ist, besteht diese Verpflichtung unverzüglich. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

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