Hochschuleigenes Auswahlverfahren

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Transkript:

Hochschuleigenes Auswahlverfahren Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe vergibt in den zulassungsbeschränkten Studiengängen 90 % der Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. Das bedeutet, dass bei der Studienplatzvergabe neben der schulischen Leistung (HZB-Note) auch bestimmte sonstige außerschulische Leistungen wie Berufsausbildung, Praktikum, Ehrenamt etc. bewertet werden. Am Auswahlverfahren nehmen alle Studienbewerberinnen und -bewerber teil, die sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang form- und fristgerecht bewerben. Füllen Sie bitte immer das für Ihren jeweiligen Studiengang zutreffende Formular "Hochschuleigenes Auswahlverfahren" aus und legen Sie ihrer Bewerbung geeignete Nachweise bei, wenn eine mögliche Berücksichtigung sonstiger Leistungen überprüft werden soll. Das Formular Hochschuleigenes Auswahlverfahren muss für jeden Studiengang, für den Sie sich bewerben, ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Auswahlverfahren! Erläuterungen zum Auswahlverfahren Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung Die Auswahl erfolgt aufgrund einer zu bildenden Rangliste. Die Punkte für diese Rangliste werden nach folgenden Kriterien vergeben: 1. Bewertung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) max. 60 Punkte (Bachelor of Arts Education (Primarstufe), Bachelor of Arts/Science Education (Sekundarstufe), Bachelor Pädagogik der Kindheit und Sport-Gesundheit-Freizeitbildung ) Im Bachelor-Studiengang Sport-Gesundheit-Freizeitbildung werden zusätzlich die im Fach Sport in der gymnasialen Oberstufe erzielten Noten mit max. 30 Punkten berücksichtigt. 2. Bewertung von außerschulischen sonstigen Leistungen Bachelor Pädagogik der Kindheit (max. 90 Punkte) Bachelor Sport-Gesundheit-Freizeitbildung (max. 30 Punkte) Umrechnung der HZB-Note in Bewertungspunkte (BP) Die maximal 60 Bewertungspunkte, die für die Durchschnittsnote der HZB erreichbar sind, werden in 2-Zehntelschritten mit jeweils vier Punkten vergeben, beginnend mit 3,9 = 4 Punkte und endend mit 1,0 = 60 Punkte. Die Note 4,0 ergibt 0 Punkte. Ausländische Noten sind nach den Richtlinien der KMK in deutsche Noten umzurechnen. HZB-Note BP HZB-Note BP HZB-Note BP HZB-Note BP 1,0 1,8 2,6 3,4 60 44 28 1,1 1,9 2,7 3,5 12 1,2 2,0 2,8 3,6 56 40 24 1,3 2,1 2,9 3,7 8 1,4 2,2 3,0 3,8 52 36 20 1,5 2,3 3,1 3,9 4 1,6 2,4 3,2 48 32 16 1,7 2,5 3,3 4,0 0 Umrechnung der Sport-Note in Bewertungspunkte im Bachelor Sport-Gesundheit-Freizeitbildung Sport- Note BP Sport-Note BP Sport-Note BP Sport-Note BP 15 30 11 22 7 14 3 6 14 28 10 20 6 12 2 4 13 26 9 18 5 10 1 2 12 24 8 16 4 8 0 0 Die so errechnete Punktzahl kann durch den Nachweis von außerschulischen sonstigen Leistungen verbessert werden. 05/2016 1

Bewertung der außerschulischen Leistungen in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen a) abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren in einem anerkannten Ausbildungsberuf: 10 Punkte b) mindestens 2-jährige einschlägige Tätigkeit: 10 Punkte c) mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit: 10 Punkte d) Abgeleistete Dienste - mindestens 6 Monate: 5 Punkte - mindestens 12 Monate: 10 Punkte Bei den Punkten a) bis c) können jeweils mehrere Tätigkeiten genannt werden. Eine Berücksichtigung ist jedoch insgesamt nur bis maximal 30 Punkten möglich. Beispiele für einschlägige Tätigkeiten Lehrende Tätigkeiten, z. B. - Fachlehrer/-in, Trainer/-in oder Tätigkeiten, in denen eine Lehrtätigkeit eine wichtige Rolle spielt (z. B. Ausbilder/-in in Handwerk, Handel, Industrie) Tätigkeiten im Sozialbereich, z. B. - Erzieher/-in, Sozialarbeiter/-in, Beschäftigungstherapeut/-in, Bewährungshelfer/-in Tätigkeiten im Gesundheitsbereich, z. B. - Krankenschwester, Krankenpfleger, Krankengymnast/-in, Logopäde/Logopädin Beispiele für praktische Tätigkeiten Auslandsaufenthalte, z.b. - einjähriger Auslandsaufenthalt im Rahmen eines pädagogischen Austauschprogramms Kirchliche Jugendarbeit, z. B. - Leitung kirchlicher Kinder- und Jugendgruppen Musik, Kunst, Sport z. B. - Schülermentor/-in Musik/Kunst/Sport - Gruppenleiter/Übungsleiter/-in in Musik-, Sportvereinen Verkehrserziehung, z. B. - Schülermentor/-in Verkehrserziehung Natur- und Umweltschutz, z. B. - Mentorenprogramm Umweltschutz - Jugendleiter/-in in Umweltschutzorganisationen Sozialer Bereich, z. B. - Ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen Bereich - Mitarbeit bei Freizeiten Technischer Bereich, z. B. - Jugendfeuerwehren, Technisches Hilfswerk (Ausbildungsleiter/-in, Jugendleiter/-in) Abgeleistete Dienste - Wehr- / Zivil- / Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr Bewertung der außerschulischen sonstigen Leistungen im Bachelorstudiengang Sport-Gesundheit-Freizeitbildung a) Einschlägige Berufsausbildung oder mindestens 1-jährige Tätigkeit in einschlägigen Bereichen. max. 15 Punkte b) Leistungen und Weiterbildung im außerschulischen Sportbereich. Dazu zählen: Lizenzen des Deutschen Sportbundes (z.b. Trainer C, Fachübungsleiter F, Jugendleiter, Organisationsleiter) oder vergleichbare Lizenzen (z. B. DLRG, Gruppenleiterlizenzen), vordere Platzierung bei Landesmeisterschaften oder die Mitgliedschaft in einem Leistungskader. Jedes Mitglied der Auswahlkommission bewertet die Leistungen in diesem Bereich gesondert auf einer Skala von 1 bis 10 Punkten. Danach wird aus der Summe der von den einzelnen Mitgliedern vergebenen Punktzahlen das arithmetische Mittel berechnet. max. 10 Punkte c) Wehr-/Zivil-Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr max. 5 Punkte Es können für alle 3 Teilbereiche zusammen max. 30 Punkte vergeben werden. 05/2016 2

Bewertung der außerschulischen sonstigen Leistungen im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit Tabellen zur Umrechnung der sonstigen Leistungen in Bewertungspunkte: Beruf / abgeschlossene Berufsausbildung / abgeschlossenes Studium (maximal 51 Punkte) (Für Ausbildungen, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Fachhochschulreife erworben wurden, werden keine Punkte vergeben.) Berufliche Ausbildung / abgeschlossenes Studium und berufliche Tätigkeiten (auch Teilzeit, mindestens 40%) Berufliche Ausbildung/Studium Berufstätigkeit (mindestens 1 Jahr) Berufstätigkeit (mindestens 2 Jahre) Einschlägige berufliche Ausbildung / einschlägiges abgeschlossenes Studium und berufliche Tätigkeiten (auch Teilzeit, mindestens 40%) Berufliche Ausbildung/Studium 18 Punkte Berufstätigkeit (mindestens 1 Jahr) Berufstätigkeit (mindestens 2 Jahre) Sonstige außerschulische Tätigkeiten (gesetzliche Dienste und Praktika) (maximal 21 Punkte) Praktika sind definiert als nicht gegen Bezahlung geleistete praktische Tätigkeiten in gesellschaftlichen, sozialen, kirchlichen und diakonischen Arbeitsbereichen mit einem Zeitumfang von mindestens 16 Wochenstunden. Für Praktika, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Fachhochschulreife erworben wurden, werden keine Punkte vergeben. Praktika (3-6 Monate) Praktika (6 Monate und mehr) Bundesfreiwilligendienst, Soz. / ökolog. Jahr Ehrenamt (maximal ) Das Ehrenamt ist definiert als ohne Bezahlung geleistete Tätigkeit in gesellschaftlichen, sozialen, kirchlichen und diakonischen Arbeitsbereichen. Bepunktet wird der Umfang des ehrenamtlichen Engagements. Ab 50 Stunden Ab 100 Stunden Ab 200 Stunden Ab 300 Stunden 2 Punkte Sonstige praktische Tätigkeiten () Erziehung eines eigenen Kindes, Stief- oder Pflegekindes ( 33 SGB VIII), 1 Jahr oder mehr 05/2016 3

Formular Hochschuleigenes Auswahlverfahren für lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge Achtung dieses Formular verwenden, wenn Sie sich für die Studiengänge Bachelor Education (Primarstufe) oder Bachelor Education (Sekundarstufe) bewerben! Bewerber für die Profilierung Europalehramt brauchen dieses Formular nicht auszufüllen! Bitte füllen Sie die nachfolgenden Punkte aus und fügen Sie das Formular mit den entsprechenden Nachweisen (unbeglaubigte Kopien) Ihrem Antrag auf Zulassung bei, auch wenn Sie keine sonstigen Leistungen anrechnen lassen können! Senden Sie die Erläuterungen zum Auswahlverfahren (Seiten 1-3) nicht an die Hochschule zurück! Name, Vorname, Geburtsdatum 1. Schulische Leistungen ( 6 Satzung Hochschule) HZB Note (z.b. 2,6), 2. Außerschulische sonstige Leistungen ( 6 Satzung Hochschule) a) Berufsausbildung (mindestens zwei Jahre) b) Einschlägige Tätigkeit (mindestens zwei Jahre) c) Praktische Tätigkeit (mindestens zwei Jahre) d) Abgeleistete Dienste Ja Nein Ausführliche Darstellung der außerschulischen sonstigen Leistungen Bitte alle Angaben in zeitlicher Reihenfolge in nachstehende Tabelle eintragen und die Nachweise dazu entsprechend der Spalte Lfd. Nr. (laufende Nummer) nummerieren. Angaben ohne Nachweise werden nicht berücksichtigt. Falls die Zeilen nicht ausreichen, bitte auf einem weiteren Blatt fortfahren und beilegen. zu 2. a) Abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren zu 2. b) Einschlägige Tätigkeit von mindestens zwei Jahren (auch ohne Berufsausbildung) zu 2. c) Praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren zu 2. d) Wehr- / Zivil- / Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr 05/2016 4

Formular Hochschuleigenes Auswahlverfahren für den Bachelorstudiengang Sport-Gesundheit-Freizeitbildung Achtung dieses Formular nur verwenden, wenn Sie sich für den Studiengang Sport-Gesundheit-Freizeitbildung bewerben! Bitte füllen Sie die nachfolgenden Punkte aus und fügen Sie das Formular mit den entsprechenden Nachweisen (unbeglaubigte Kopien) Ihrem Antrag auf Zulassung bei, auch wenn Sie keine sonstigen Leistungen anrechnen lassen können! Senden Sie die Erläuterungen zum Auswahlverfahren (Seiten 1-3) nicht an die Hochschule zurück! Name, Vorname, Geburtsdatum 1. Schulische Leistungen ( 6, Abs. 2 Satzung Hochschule) HZB Note (z.b. 1,7), Sport-Noten der Halbjahre in der gymnasialen Oberstufe (z.b. 10 / 11 / 14 / -- ) 2. Außerschulische sonstige Leistungen ( 6, Abs. 3 Satzung Hochschule) a) Einschlägige Berufsausbildung oder mindestens 1-jährige Tätigkeit in einschlägigen Bereichen b) Leistungen und Weiterbildung im außerschulischen Sportbereich c) Abgeleistete Dienste, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr Ja Nein Ausführliche Darstellung der außerschulischen sonstigen Leistungen Bitte alle Angaben in zeitlicher Reihenfolge in nachstehende Tabelle eintragen und die Nachweise dazu entsprechend der Spalte Lfd. Nr. (laufende Nummer) nummerieren. Angaben ohne Nachweise werden nicht berücksichtigt. Falls die Zeilen nicht ausreichen, bitte auf einem weiteren Blatt fortfahren und beilegen. zu 2. a) Einschlägige Berufsausbildung oder mindestens 1-jährige Tätigkeit in einschlägigen Bereichen /Verein zu 2. b) Lizenzen des Deutschen Olympischen Sportbundes (z.b. Trainer C, Fachübungsleiter F, Jugendleiter, Organisationsleiter) oder vergleichbare Lizenzen (z.b. DLRG, Gruppenleiterlizenzen) /Verein zu 2. b) Vordere Platzierung bei bedeutenden Meisterschaften Lfd. Nr. des Datum Art des Wettbewerbs / Sportart Platzierung Nachweises zu 2. b) Mitgliedschaft in einem Leistungskader Lfd. Nr. des Zeitraum Sportart Bezeichnung des Kaders Nachweises von bis zu 2. c) Wehr- / Zivil- / Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr 05/2016 5

Formular Hochschuleigenes Auswahlverfahren für den Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit Achtung dieses Formular nur verwenden, wenn Sie sich für den Studiengang Pädagogik der Kindheit bewerben! Bitte füllen Sie die nachfolgenden Punkte aus und fügen Sie das Formular mit den entsprechenden Nachweisen (unbeglaubigte Kopien) Ihrem Antrag auf Zulassung bei, auch wenn Sie keine sonstigen Leistungen anrechnen lassen können! Senden Sie die Erläuterungen zum Auswahlverfahren (Seiten 1-3) nicht an die Hochschule zurück! Name, Vorname, Geburtsdatum 1. Schulische Leistungen ( 6, Abs. 2 Satzung Hochschule) HZB Note (z.b. 1,7), 2. Außerschulische sonstige Leistungen ( 6, Abs. 2 Satzung Hochschule) a) Abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes Studium, Berufstätigkeit b) Gesetzliche Dienste, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Au Pair und sonstige geregelte Freiwilligendienste c) Ehrenamt d) Sonstige außerschulische Tätigkeiten (Praktika) e) Sonstige praktische Tätigkeiten (Erziehung oder häusliche Pflege) Ja Nein Ausführliche Darstellung der außerschulischen sonstigen Leistungen Bitte alle Angaben in zeitlicher Reihenfolge in nachstehende Tabelle eintragen und die Nachweise dazu entsprechend der Spalte Lfd. Nr. (laufende Nummer) nummerieren. Angaben ohne Nachweise werden nicht berücksichtigt. Falls die Zeilen nicht ausreichen, bitte auf einem weiteren Blatt fortfahren und beilegen. zu 2. a) Abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes Studium, Berufstätigkeit (auch Teilzeit, mindestens 40 %) /Verein zu 2. b) Gesetzliche Dienste, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Au Pair und sonstige geregelte Freiwilligendienste Nachweises von bis zu 2. c) Ehrenamt (maximal ) (Das Ehrenamt ist definiert als ohne Bezahlung geleistete Tätigkeit in gesellschaftlichen, sozialen, kirchlichen und diakonischen Arbeitsbereichen. Bepunktet wird der Umfang des ehrenamtlichen Engagements.) 05/2016 6

Fortsetzung Formular Hochschuleigenes Auswahlverfahren für den Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit zu 2. d) Sonstige außerschulische Tätigkeiten (Praktika) (maximal 21 Punkte) (Praktika sind definiert als nicht gegen Bezahlung geleistete praktische Tätigkeiten in gesellschaftlichen, sozialen, kirchlichen und diakonischen Arbeitsbereichen mit einem Zeitumfang von mindestens 16 Wochenstunden. Für Praktika, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Fachhochschulreife erworben wurden, werden keine Punkte vergeben.) zu 2. e) Sonstige praktische Tätigkeiten () (Erziehung eines eigenen Kindes, Stief- oder Pflegekindes ( 33 SGB VIII), 1 Jahr oder mehr.) 05/2016 7