Gebrauchsanleitung Seite 1. Zul.-Nr.: CHAMPION

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Transkript:

Seite 1 CHAMPION Gebrauchsanleitung Zul.-Nr.: 025757-00 Wirkstoffe: 233 g/l Boscalid (Gew.-%: 20,7%) + 67 g/l Epoxiconazol (Gew.-%: 6%) Wirkmechanismus (FRAC-Gruppe): Epoxiconazol: 3; Boscalid: 7 Formulierung: Suspensionskonzentrat (SC) Packungsgröße: 5 l und 10 + 10 l Doppelgebinde Champion + Diamant, 50 l Ecomatic Mehrweggebinde Champion + Diamant Flüssiges Fungizid mit protektiver und kurativer Wirkung gegen Halmbruch und Blatt- und Ährenkrankheiten in Weizen, Gerste, Roggen und gegen Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) in Spargel ANWENDUNG Wirkungsweise Champion ist ein Produkt mit zwei verschiedenen Wirkstoffen. Boscalid wird über das Blatt aufgenommen und akropetal in der Pflanze transportiert. Eine basipetale Verlagerung wurde nachgewiesen. Daneben zeigt der Wirkstoff eine translaminare Aktivität. Epoxiconazol wird von der Pflanze aufgenommen und systemisch verteilt. Wirkungsspektrum Champion zeichnet sich durch eine über mehrere Wochen anhaltende Wirkung in folgenden Indikationen aus: I. in Weizen gegen: Septoria-Blattdürre Septoria tritici Braunrost Puccinia recondita Gelbrost Puccinia striiformis Halmbruch Pseudocercosporella herpotrichoides

Seite 2 II. in Gerste gegen: Netzfleckenkrankheit Pyrenophora teres Blattfleckenkrankheit Rhynchosporium secalis Zwergrost Puccinia hordei Halmbruch Pseudocercosporella herpotrichoides Minderung nichtparasitärer Blattflecken III. in Roggen gegen: Braunrost Blattfleckenkrankheit Halmbruch Puccinia recondita Rhynchosporium secalis Pseudocercosporella herpotrichoides IV. in Spargel gegen: Laubkrankheit Stemphylium botryosum Über die fungizide Leistung hinaus bewirkt Champion einen deutlichen Vitalitätseffekt durch den positiven Einfluss auf physiologische Abläufe in der Pflanze und ermöglicht dadurch eine verbesserte Ausschöpfung des Ertragspotenzials des Getreides. Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden. Die von BASF empfohlene Aufwandmenge ist unbedingt einzuhalten. Pflanzenverträglichkeit Champion erwies sich in den empfohlenen Aufwandmengen in allen genannten Getreidearten sowie im Spargel als gut pflanzenverträglich. Wichtiger Hinweis / Nachbau Derzeit sind für alle wesentlichen landwirtschaftlichen Kulturen Rückstandshöchstmengen für den Wirkstoff Boscalid festgesetzt.

Seite 3 Sind die angebauten Kulturen allerdings für die Verwendung in Babynahrung vorgesehen, sollten diese Kulturen nach Einsatz von Boscalid-enthaltenden Pflanzenschutzmitteln nach derzeitigem Kenntnisstand nicht nachgebaut werden. Entsprechendes gilt bei Wechsel von konventionellem zu ökologischem Anbau. Bitte informieren Sie sich zum Nachbau bei Ihrem zuständigen Berater. Anwendungsempfehlungen und Indikationen Gegen Halmbruch an Weizen, Gerste, Roggen Aufwandmenge: 1,5 l/ha Zur Bekämpfung der Halmbruchkrankheit an Weizen, Gerste und Roggen erfolgt die Behandlung vom ES 29 bis zum ES 32 (BBCH-Code: 2-Knotenstadium). Wassermenge 200 400 l Wasser/ha Max. 1 Anwendung je Indikation Max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr Gegen Blatt- und Ährenkrankheiten an Weizen, Gerste, Roggen Aufwandmenge: 1,5 l/ha Die erste Anwendung kann im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab ES 25 (BBCH-Code: 5 Bestockungstriebe sichtbar) erfolgen. Bei Neubefall ist eine zweite Spritzung bis zum ES 61 (BBCH-Code: Beginn der Blüte, 10% der Blüten offen) möglich. Wassermenge 200 400 l Wasser/ha Max. 2 Anwendungen je Indikation Max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr Gegen Minderung nichtparasitärer Blattflecken an Gerste (ES 32 61) Aufwandmenge: 1,5 l/ha Anwendung ab Frühjahr bei anfälligen Sorten und bei Anstieg der Globalstrahlung. Wassermenge 200 400 l Wasser/ha Max. 1 Anwendung je Indikation Max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr

Seite 4 Gegen Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) in Spargel in Ertrags- und Junganlagen Aufwandmenge: 1,5 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha Die Anwendung erfolgt bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis ab Max. Anzahl der Behandlungen - in dieser Anwendung: 1 - für die Kultur bzw. je Jahr: 1 (WW750) Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen könne Schäden an der zu behandelten Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Bei der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Anwendungs- Nummer Schadorganismus / Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte 025757-00/00-001 Halmbruchkrankheit Weizen (Pseudocercosporella herpotrichoides) 025757-00/00-002 Braunrost Weizen 025757-00/01-001 (Puccinia recondita) 025757-00/00-003 Gelbrost Weizen 025757-00/01-002 (Puccinia striiformis) 025757-00/00-004 Septoria-Blattdürre Weizen 025757-00/01-003 (Septoria tritici) 025757-00/00-005 Halmbruchkrankheit Gerste (Pseudocercosporella herpotrichoides) 025757-00/00-006 Zwergrost Gerste 025757-00/01-004 (Puccinia hordei) 025757-00/00-007 Blattfleckenkrankheit Gerste 025757-00/01-005 (Rhynchosporium secalis) 025757-00/00-008 025757-00/01-006 Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Gerste

Seite 5 025757-00/00-012 Minderung nichtparasitärer Blattflecken 025757-00/01-009 025757-00/00-009 Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) 025757-00/00-010 Braunrost 025757-00/01-007 (Puccinia recondita) 025757-00/00-011 Blattfleckenkrankheit 025757-00/01-008 (Rhynchosporium secalis) Gerste Roggen Roggen Roggen Von der Zulassungsbehörde genehmigtes Anwendungsgebiet: Anwendungs- Nummer Schadorganismus / Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte 025757-00/02-001 Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) Spargel Wartezeiten Weizen, Gerste, Roggen, Spargel (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungstechnik I. Vermeidung von Restmengen Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. II. Ansetzen der Spritzflüssigkeit 1. Tank zu 2/3 mit Wasser füllen. 2. Champion vor Gebrauch gut schütteln und bei eingeschaltetem Rührwerk in das Spritzfass geben. 3. Dann ggf. Mischungspartner zugeben. 4. Tank mit Wasser auffüllen.

Seite 6 Spritzflüssigkeit umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen. III. Spritzarbeit Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen! Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzflüssigkeit durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach einer Arbeitspause Spritzflüssigkeit erneut sorgfältig aufrühren. Wassermenge: 200-400 l/ha Entnahme aus dem Ecomatic-Gebinde Bei der Entnahme von Champion aus dem Ecomatic-Gebinde gilt der Kalibrierwert 12. Mischbarkeit Champion ist mischbar mit den Herbiziden Basagran DP, Biathlon, Biathlon 4D, Starane 3 XL, Ariane 3 C, Duanti, mit den Insektiziden Perfekthion, Fastac SC Super Contact, Sumicidin 2 Alpha EC, mit den Wachstumsreglern Cycocel 720, Medax Top, mit den Fungiziden Corbel, Diamant, Opus Top, Rovral WG sowie mit dem Blattdünger (Markenqualität). Der Einsatz von Ariane C bzw. Starane XL über 1,0 l/ha in Tankmischung mit azolhaltigen Fungiziden kann in Wintergerste unter ungünstigen Bedingungen (gestresste Bestände, empfindliche Sorten) zu Schäden an der Kulturpflanze führen und wird deshalb nicht empfohlen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. Hinweise zur Mischbarkeit Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Wachstumsreglern ist unbedingt die Gebrauchsanleitung dieser Produkte zu beachten. Diese Wachstumsregler immer zuletzt zur Spritzflüssigkeit zugeben!

Seite 7 Der Zusatz von AHL oder Harnstoff (über 20 l bzw. kg Produkt/ha) kann bei hohen Temperaturen und niedriger Luftfeuchte bei einigen Weizensorten Schäden verursachen. Mit reinem AHL ist Champion nicht mischbar. Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann Champion und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben. Für negative Auswirkungen von Tankmischungen, die von uns nicht empfohlen werden, haften wir nicht. Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen. Hinweise für den sicheren Umgang Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Piktogramm: Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise P280 Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P311 BEI Exposition oder Betroffenheit: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Seite 8 P337 + P311 Bei anhaltender Augenreizung: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss lagern. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Hinweise zum Schutz des Anwenders (SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Hinweise zum Schutz der Umwelt I. Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebietsauflage: Keine

Seite 9 II. Schutz von Oberflächengewässern Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendung im Getreide gilt: (NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 5 m Für die Anwendung im Spargel gilt: (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75%*, 90%*

Seite 10 (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 5 m Für die Anwendung im Getreide und im Spargel gilt: (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. III. Wasserorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. IV. Bienen (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). V. Nützlinge (NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

Seite 11 (NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. (NN2842) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. ABFALLBESEITIGUNG Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA 1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA 1 mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE / HAFTUNG Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Produktinformation beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus.

Seite 12 Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. = Registrierte Marke der BASF 1 = Registrierte Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.) 2 = Registrierte Marke von Sumitomo 3 = Registrierte Marke von DOW