Reglement GLTV Verbandsturntag 2016

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Transkript:

Reglement GLTV Verbandsturntag 2016 Hauptsponsor Inhaltsverzeichnis 1. Sinn und Zweck 2. Zuständigkeit 3. Art der Wettkämpfe 4. Durchführungsmodus 5. Teilnahmebedingungen 6. Anforderungen 7. Anlagen und Geräte 8. Bekleidung 9. Anmeldung 10. Wettkampfleitung und Wertungsrichter 11. Bewertung 12. Auszeichnungen 13. Finanzen 14. Versicherung 15. Medien 16. Doping 17. Rechtsmittelbelehrung 18. Schlussbestimmungen Im Reglement wird zur Verbesserung der Leserlichkeit nur die männliche Form verwendet. Sie gilt gleichermassen auch für weibliche Personen.

Reglement Verbandsturntag GLTV 2016 Seite 2 1. Sinn und Zweck Das Reglement über den Verbandsturntag bildet die Grundlage für die Gestaltung und Durchführung des Anlasses. Es enthält die Grundsätze für die Erstellung des Pflichtenheftes, der Richtlinien und Weisungen. 2. Zuständigkeit 2.1 Statuten Aufgrund von Art. 29e seiner Statuten erlässt der GLTV das nachstehende Reglement. 2.2 Organe 2.2.1 Technische Abteilung Die Technischen Abteilung, nachstehend TA genannt, ist für die Durchführung des Verbandsturntages verantwortlich. 3. Art der Wettkämpfe Der Verbandsturntag wird in folgenden Disziplinen ausgetragen: Gymnastik Verein/Sektion: Geräteturnen Verein/Sektion: Leichtathletik Nationalturnen Fachtest (Aktive) Turnen 35+ Grossfeld GYG Kleinfeld GYK Gymnastik Bühne GYB Einzel und Zu Zweit Team Aerobic TA Team und Paar Barren BA Schulstufenbarren SST Boden BO Schaukelringe SR Sprünge SP Gerätekombination GK Pendelstafette Kugelstoßen Hochsprung Weitsprung Wurf / Schleuderball 800 m Steinheben / Steinstossen Allround FTA Fit &Fun Der TA GLTV in Zusammenarbeit mit dem Organisator sind Änderungen und Ergänzungen vorbehalten. Der GLTV behält sich vor bei zuwenig Anmeldungen pro Disziplinen die betroffene Disziplin zu streichen.

Reglement Verbandsturntag GLTV 2016 Seite 3 4. Durchführungsmodus 4.1 Ausschreibung Der Verbandsturntag wird zur Durchführung durch die Technische Abteilung (TA) in der Verbandszeitschrift GLARNER TURNEN ausgeschrieben. Für die Organisation des Anlasses wird ein Organisator verpflichtet. Der GLTV ist berechtigt, den Anlass in eigener Regie durch zu führen. In der Regel findet der Verbandsturntag an einem Samstag im Mai/Juni statt. 4.2 Bestimmung des Organisators Die Wahl des Organisators erfolgt an der Abgeordnetenversammlung. Das Datum wird in Absprache mit dem Organisator durch die TA festgelegt. 4.3 Modus Der Modus wird durch die TA festgelegt. 5. Teilnahmebedingungen 5.1 Teilnahmeberechtigt Teilnahmeberechtigt sind alle Riegen, die dem STV angegliedert sind. Bei einer Überbelegung der Anzahl Vereine kommt folgende Reihenfolge zur Anwendung: 1. Alle GLTV Vereine, die sich fristgerecht angemeldet haben 2. Reihenfolge der Anmeldungen 5.2 Kategorien Gymnastik / Team Aerobic: Aktive und Jugendriegen Geräte VGT: Aktive und Jugendriegen Leichtathletik: Aktive Nationalturnen: Aktive FTA: Aktive Fit & Fun: Turnen 35+ 5.3 Mehrfacheinsätze Ein Verein kann sich für mehrere Disziplinen anmelden, pro Disziplin jedoch nur mit einer Mannschaft. 5.4 Einsatz in mehreren Vereine Grundsätzlich darf ein Turnender nur in einem Verein starten. Ist ein Turnender, Mitglied zweier Vereine, darf dieser mit schriftlichem Gesuch der beteiligten Vereine an den GLTV einen Mehrfacheinsatz beantragen. Eingabe bis 2 Wochen vor Anlass an die TA GLTV. 6. Anforderungen 6.1 Teilnehmer Die Teilnehmer sind nur startberechtigt, wenn sie Aktivmitglied eines Vereins sind. Es können Kontrollen der Mitgliedschaft anhand der Mitgliederausweise STV vorgenommen werden. 6.1.1 Gymnastik Gemäss den zur Zeit gültigen Weisungen Gymnastik STV. Musikbegleitung siehe Art. 7.2.

Reglement Verbandsturntag GLTV 2016 Seite 4 6.1.2 Geräteturnen Gemäss den zur Zeit gültigen Weisungen Vereinsgeräteturnen des STV Musikbegleitung siehe Art. 7.2. 6.2 Organisator Die Anforderungen an den Organisator werden im Pflichtenheft für die Durchführung des Verbandsturntages geregelt. Das Pflichtenheft wird vom GLTV erstellt und vom Organisator und dem GLTV unterzeichnet. 7. Anlagen und Geräte 7.1. Wettkampfplätze 7.1.1 Gymnastikplätze Grossfeldvorführungen: Kleinfeldvorführungen: Bühne: Einzel / zu Zweit: Rasen 25 x 40 m Rasen 25 x 18 m Bühne/Hartplatz/Halle 12 x 12 m / 12 x 18 m / 12 x 24 m Hartplatz/Halle 12 x 12 m Die Platzgröße muss bei der Anmeldung angegeben werden. 7.1.2 Team-Aerobic Vorführfläche: Hartplatz/Halle 12 x 12 m / 12 x 18 m / 9 x 9 m 7.1.3 Geräteturnen Die Geräteplätze sind nach Möglichkeit im Freien (2 x 20 m x 25 m). Die Grösse kann je nach lokaler Gegebenheit oder beim Turnen in der Halle variieren. 7.2. Geräte 7.2.1 Gymnastik Die Handgeräte sind von den Vereinen mitzubringen. Hilfsgeräte wie z.b. Langbänke, Sprungmatten, sind schriftlich und zusammen mit der Anmeldung zu bestellen und werden vom Organisator zur Verfügung gestellt. 7.2.2 Geräteturnen Der Anmeldung muss eine offizielle Materialliste des STV beigelegt werden (mehrere Geräte pro Formulare möglich). Aufgeführte, aber nicht eingesetzte Geräte können zu Haftgeldabzug führen. Andere als die auf der Geräteliste STV aufgeführten Geräte bedürfen einer Bewilligung des GLTV und sind selber mitzubringen. Eine für ein Spezialgerät zu erteilende Bewilligung muss jedes Jahr von neuem wieder eingeholt werden und ist der Anmeldung beizulegen. Der Organisator stellt aufgrund der Geräteliste nach den Anmeldungen der Vereine nur die effektiv benötigten Geräte zur Verfügung. 7.2.2.1 Bereitstellen der Geräte Die Vereine sind verpflichtet, die Geräte und Hilfsgeräte nach Weisungen der Wettkampfleitung rechtzeitig bereitzustellen und nach dem Wettkampf wegzuräumen. Zudem haben die Vereine zu überprüfen, ob die Geräte und Hilfsgeräte wettkampftauglich sind.

Reglement Verbandsturntag GLTV 2016 Seite 5 7.3 Technische Einrichtungen 7.3.1 Musikanlage Der Organisator installiert für die Übertragung der Begleitmusik eine Verstärkeranlage mit einem CD-Player sowie einem USB-Anschluss. Eigene Geräte können für den Wettkampf nicht angeschlossen werden. 7.3.2 Tonträger Die Vereine bringen pro Wettkampfdisziplin je einen Tonträger mit. Die Wettkampfmusik ist am Anfang eines Tonträgers aufgenommen. Der Tonträger enthält nur ein Musikstück und muss den jeweiligen Wettkampfvorschriften entsprechen. Der Tonträger ist mit dem Namen des Vereins zu bezeichnen. Ein Reservetonträger ist bereitzuhalten. 7.3.3 Abspielversuche Wenn es der Zeitplan zulässt, haben die Vereine die Möglichkeit, vor dem Wettkampf eine kurze Musikprobe vorzunehmen. 7.3.4 Musikformationen und Instrumente Sämtliche Instrumente, welche für eine Live-Begleitung benötigt werden, sind von den Vereinen mitzubringen. 7.4 Allgemeines 7.4.1 Garderoben Der Organisator stellt für die Teilnehmer die nötigen Garderoben bereit. 7.4.2 Verpflegung Der Organisator ist für eine einfache Verpflegungsmöglichkeit besorgt. Die Festwirtschaftspreise müssen den örtlichen Begebenheiten angepasst werden (keine überhöhten Preise!). 7.4.3 Sanitätsdienst (mind. Samariterverein) Der Organisator ist für die Sicherstellung eines Sanitätsdienstes (mind. Samariterverein) besorgt, inkl. der Orientierung eines Pikettarztes. 8. Bekleidung 8.1 Wettkampftenü Die Vereine haben in einheitlichen Turntenues anzutreten. 8.2 Werbung Es gelten die zur Zeit des Wettkampfes gültigen Richtlinien des STV betreffend Werbung auf Turntenues an turnerischen Anlässen. 9. Anmeldung 9.1 Meldung zur Teilnahme Die Anmeldung hat bis zu dem in der Ausschreibung festgelegten Datum an das Sekretariat TA schriftlich zu erfolgen. Das entsprechende Startgeld wird über das Startgeldkonto (kantonale Vereine) abgewickelt. Bei ausserkantonalen Vereinen wird in der Ausschreibung eine Konto- Nummer bekannt gegeben, auf welche das Start- und Haftgeld bis zum Anmeldeschluss einbezahlt werden muss. Nicht vollständige Anmeldungen werden mit einem Haftgeld-Abzug belegt.

Reglement Verbandsturntag GLTV 2016 Seite 6 9.2 Materialbestellung Geräteturnen Die Materialbestellung für das Geräteturnen erfolgt mit der offiziellen Geräteliste des STV zusammen mit der Anmeldung. Beim Zusammenstellen der Geräte- und Sprungprogramme ist darauf zu achten, dass diese im Schlechtwetterfall in Turnhallen geturnt werden müssen. 9.3 Materialbestellung Gymnastik Die Materialbestellung für die Gymnastik ist mit genauer Angabe der benötigten Hilfsgeräte mit der Anmeldung einzureichen. 10. Wettkampfleitung und Wertungsrichter 10.1 Verantwortlichkeit Die Wettkampfleitung liegt in der Verantwortung des GLTV. Die TA bestimmt die Wettkampfleitung. 10.2 Durchführung des Verbandsturntages Die Wettkampfleitung entscheidet unter Beizug der Organisatoren über die Durchführung des Anlasses. Der Entscheid ist am Samstag ab 07.00 Uhr über Tel. 1600 / Glarus / Sport zu erfahren. 10.3 Bestimmung der Wertungsrichter/Kampfrichter Die Wertungsrichter werden wie folgt aufgeboten: Leichtathletik: durch Verantwortlicher Kampfrichter LA; Geräte: durch das Ressort Geräte; Gymnastik: durch das Ressort Gymnastik; TAe: durch das Ressort Gymnastik; Fit & Fun: durch das Ressort Turnen 35+; Hilfskampfrichter durch Vereine FTA: Jeder Verein muss einen brevetierten Kampfrichter stellen. Einteilung der Kampfrichter durch Spartenverantwortlichen FTA oder Sekretariat TA GLTV 11. Bewertung 11.1 Bewertung 11.1.1 Geräteturnen Die Bewertung der Vorführungen erfolgt gemäss den Weisungen Vereinsgeräteturnen (VGT), die zum Zeitpunkt der Durchführung des Verbandsturntages Gültigkeit haben. 11.1.2 Gymnastik Die Taxation der Vorführungen erfolgt gemäss den Weisungen Gymnastik, die zum Zeitpunkt des Verbandsturntages Gültigkeit haben. 11.1.3 Team-Aerobic Die Taxation der Vorführungen erfolgt gemäss den Weisungen Team-Aerobic, die zum Zeitpunkt des Verbandsturntages Gültigkeit haben. Bis 4 Vereine ein halbes Wertungsgericht, ab 5 Vereine ein volles Wertungsgericht. 11.1.4 Leichtathletik Für die Berechnung der Punktzahlen werden die Wertungstabellen LA-Vereinswettkampf des STV, die zum Zeitpunkt der Durchführung des Verbandsturntages Gültigkeit haben angewendet.

Reglement Verbandsturntag GLTV 2016 Seite 7 11.2 Ranglisten, Auswertung Der Organisator erstellt eine Rangliste. Die Wettkampfleitung überprüft die Richtigkeit der Rangliste vor Veröffentlichung. Jede teilnehmende Riege erhält eine Rangliste. 12. Auszeichnungen 12.1 Preisberechtigt Es erhalten alle gestarteten Vereine einen Preis. Die Preise werden bei der besten Klassierung abgegeben. Jeder Verein erhält nur einen Preis. Beim Gymnastik Einzel und zu Zweit erhalten maximal Rang 1-3 einen Gutschein. 13. Finanzen 13.1 Startgeld- und Haftgeld (ausserkantonale Vereine) Gleichzeitig mit der Anmeldung ist für jeden Disziplinenstart dem Organisator das Start- und Haftgeld zu überweisen. Die Höhe des Start- und Haftgeldes wird durch die TA festgelegt. Es wird bei der Ausschreibung bekanntgegeben. 13.2 Start- und Haftgeld (kantonale Vereine) Das entsprechende Startgeld für Riegen, die Mitglied des GLTV sind, wird dem Startgeldkonto gemäss Reglement belastet. 13.3 Rückzahlung Haftgeld (ausserkantonale Vereine) Das Haftgeld wird grundsätzlich nach Abschluss des Verbandsturntages zurückerstattet. 13.4 Zahlungsbeleg (ausserkantonale Vereine) Eine Kopie des Zahlungsbeleges vom Start- und Haftgeld ist der Anmeldung beizulegen. 14. Versicherung Alle Teilnehmer/innen sind gemäss Reglement der Sportversicherungskasse des STV (SVK) gegen Haftpflicht und Unfallzusatz versichert. 15. Medien 15.1 Presse und Lokalradio Für die Pressebetreuung ist das OK zuständig, in Absprache mit dem GLTV. 15.2 Foto-, Video- und Filmaufnahmen Innerhalb der Wettkampfabschrankungen dürfen keine Aufnahmen gemacht werden. 16. Doping Der Wettkampf untersteht dem Dopingstatut des SOV (Swiss Olympic). Maßnahmen zur Leistungssteigerung (Doping) der aktiven Teilnehmer an diesem Wettkampf sind untersagt. Die Wettkampfleitung ist berechtigt Kontrollen anzuordnen und Fehlbare im Sinne des Dopingstatuts (SOV) zu bestrafen. Vom SOV gesperrte Personen haben kein Startrecht am Verbandsturntag.

Reglement Verbandsturntag GLTV 2016 Seite 8 17. Rechtsmittelbelehrung 17.1 Zahlungsverpflichtungen Vereine, die den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden nicht zum Wettkampf zugelassen. 17.2 Nicht-Antreten Das Start- und Haftgeld verfällt bei Nichtantreten. 17.3 Proteste / Rekurse 17.3.1 Zeitpunkt/Form Proteste den Wettkampf betreffend sind spätestens 15 Minuten nach Bekanntgabe des Resultats der Wettkampfleitung schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist die Protestgebühr von Fr. 200.-- zu entrichten. 17.3.2 Entscheid Über den Protest entscheidet die Wettkampfleitung endgültig. Bei Ablehnung des Protestes entfällt die Protestgebühr. 17.3.3 Rekursmöglichkeit Da es sich um einen Tagesanlass handelt, besteht keine Rekursmöglichkeit. 17.4 Sanktionen Die vorgesehnen Sanktionen werden in einem separaten Anhang zum Reglement geregelt. 18. Schlussbestimmungen 18.1 Inkraftsetzung Dieses Reglement wurde vom Vorstand an seiner Sitzung vom 1. Oktober 2014 genehmigt und tritt auf den 15. November 2014 in Kraft. Es ersetzt alle vorhergehenden Reglemente des Verbandsturntages. 18.2 Ergänzungen und Anpassungen Alle in diesem Reglement nicht geregelten Fälle werden durch den GLTV endgültig entschieden. Bei Bedarf ist der GLTV berechtigt, das Reglement anzupassen. GLARNER TURNVERBAND Der Präsident Die Abteilungsleitung Technik Christian Büttiker