Deutsche Hochschulmeisterschaft adh-cup Gerätturnen 2015

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Transkript:

Ausschreibung Deutsche Hochschulmeisterschaft adh-cup Gerätturnen 2015 Mannschafts- und Einzel-Wettkämpfe 12./13. Juni 2015 in Karlsruhe Ausrichter: Karlsruher Institut für Technologie Meldeschluss: Mittwoch, 13. Mai 2015

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 2 VERANSTALTER: AUSRICHTER: AUSTRAGUNGSORT: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Hochschulsport Friedrich-List-Halle, Ludwig-Erhard-Allee 3, 76131 Karlsruhe TERMIN: 12./13. Juni 2015 TEILNAHMEBERECHTIGUNG: 3 der Satzung des adh (Auszug) (1) Mitglieder des adh können in Deutschland tätige staatliche und nach deutschem Recht staatlich anerkannte oder diesen gleichwertige Hochschulen sein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den Kriterien der HRK. 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh 7 (Auszug) (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder von Einrichtungen, die gemäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und Gasthörerinnen sind nicht startberechtigt. (2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen berufsqualifizierenden Studienabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt. (3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Einrichtungen im Sinne des Art. 3 (1) der adh Satzung, die nicht Mitglied im adh sind, ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Verbandsrat. 8 (Auszug) (1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer gilt der Studierendenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. (4) Kann ein/e Teilnehmer/in seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine/ihre Startberechtigung binnen acht Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist, b) ein Reuegeld in Höhe von 15,00 Euro an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat. Start von Minderjährigen: Für minderjährige Teilnehmende muss eine Einverständniserklärung der Eltern gegenüber der entsendenden Hochschule vorliegen. Die Einverständniserklärung sollte zumindest das Einverständnis zur Teilnahme sowie das Einverständnis, an Veranstaltungen nach einer bestimmten Uhrzeit teilnehmen zu dürfen, beinhalten. Über weitere Inhalte der Erklärung, wie zum Beispiel das Einverständnis zur eigenen Anreise, können die entsendenden Hochschulen je nach Situation selbst entscheiden. Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der 5 und 9, ist durch die entsendende Hochschule an eine geeignete Person zu übertragen. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Regelung liegt bei der entsendenden Hochschule. Eine Muster-Einverständniserklärung kann über den für Mitgliedshochschulen geschützten Bereich der adh-homepage bezogen werden.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 3 Bitte beachten: Der Konsum von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln auf den ausgewiesenen Wettkampfflächen ist während des gesamten Verlaufs der Veranstaltung untersagt. Die Wettkampfteilnahme unter Einfluss von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln ist untersagt. Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung durch das Schiedsgericht auf Grundlage des 5 RSO. Die Obleuteversammlung/Teamleitersitzung ist Bestandteil der Veranstaltung. Termin und Ort werden spätestens bei der Anmeldung vor Ort bekannt gegeben. Bei adh-veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Laut Vereinbarung zwischen dem adh und der NADA übernimmt die NADA im Auftrag des adh die Organisation und Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens. Kommt die NADA im Auftrag des adh nach Durchführung des Ergebnismanagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen einer Athletin oder eines Athleten nicht auszuschließen ist, leitet sie beim Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ein Disziplinarverfahren ein und führt dieses in eigenem Namen durch. Die Durchführung des Schiedsverfahrens richtet sich nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS (DIS- SportSchO). Mit Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert die NADA den jeweiligen Sportfachverband der betroffenen Athletin oder des Athleten und eröffnet diesem die Möglichkeit, fristgerecht als Partei dem Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht beizutreten. MELDUNGEN: ACHTUNG: Über die jeweiligen Hochschulsporteinrichtungen/Sportreferate online unter: http://www.adh.de (im passwortgeschützten Bereich) Zusätzlicher Meldebogen zur Bestellung von Unterkunft, Verpflegung, Party und T-Shirts steht unter http://www.adh.de zum Download bereit (Anlage 1, Abgabe per E-Mail-Anhang) Nichtmitgliedshochschulen melden formlos per Fax an den Hochschulsport Karlsruhe (Fax-Nr. 0721 / 608 46175) und als Kopie an den adh (Fax-Nr. 0 60 71 / 20 75 78). Die Meldung muss durch die Hochschulleitung oder ein Organ der Studierendenschaft unterzeichnet sein. Mit der Anmeldung erteilen alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung auf denen sie eventuell abgebildet sind, für Berichterstattungen oder eigene Werbezwecke verwendet werden dürfen. MELDESCHLUSS: MELDEGELD: Mittwoch, 13. Mai 2015 (Nachmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich) 16,-- pro Einzelnennung 107,-- pro Mannschaftsnennung Teilnehmer von Nichtmitgliedshochschulen zahlen zusätzlich zum Meldegeld einmalig eine Verbandsabgabe in Höhe von 50,- um die Startberechtigung zu erhalten. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in der Mannschaftswertung stehen und bei der Einzelmeisterschaft starten, wird keine Gebühr für die Einzelmeisterschaft erhoben, da das Meldegeld für die Mannschaft entrichtet wird. ZAHLUNGSWEISE: Das Meldegeld ist hochschulweise bis Freitag, 29.05.2015 zu überweisen an: Empfänger: Sparkasse/Bank: Verwendungszweck: Universitätskasse Karlsruhe Deutsche Bundesbank, Filiale Karlsruhe XD02057204012 + DHM Gerätturnen, Universitätsbezeichnung, x M, x E (x = Anzahl, M = Mannschaften, E = Einzelstarter) IBAN: DE 5766 0000 0000 6600 1508 swift-code (BIC): MARK DE F1660

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 4 Bezüglich der Anmeldung zu Unterkunft, Verpflegung, Party und der Bestellung der T-Shirts bitte Anlage 1 beachten. Meldegelder, die bis zum 29.05.2015 nicht eingegangen sind, müssen - falls kein Einzahlungsbeleg vorgelegt werden kann - am Wettkampftag im Wettkampfbüro hochschulweise bar entrichtet werden. Evtl. Doppelzahlungen werden nachträglich rückerstattet. Ohne Zahlung der Meldegelder werden keine Wettkampfunterlagen ausgehändigt! REUEGELD: WETTBEWERBE: Wird eine Nennung in den Einzel- oder Mannschaftswettbewerben (DHM bzw. Cup) nicht erfüllt, ist zusätzlich zur Meldegebühr ein Reuegeld in dreifacher Höhe des Meldegeldes an den Ausrichter zu zahlen. D.h., tritt eine Mannschaft nur mit zwei Personen an, so ist die Bedingung für die Teilnahme am Mannschaftswettbewerb nicht erfüllt, und die Reuegeldregelung (nicht angetretene Mannschaft) tritt in Kraft. Frauen und Männer: adh-cup (mit Mannschaftswertung) Deutsche Hochschulmannschaftsmeisterschaften (DHMM) Deutsche Hochschuleinzelmeisterschaften (DHEM) Ein Doppelstart (DHM/adh-Cup) ist in der Einzelwertung nicht gestattet. Jede Hochschule ist berechtigt, in jedem Wettbewerb eine (1) Mannschaft zu stellen. Auf Antrag kann eine zweite Mannschaft bei entsprechendem Meldeergebnis zugelassen werden. AUSTRAGUNGSMODUS: adh-cup: Frauen: Kür modifiziert LK 2 (entsprechend DTB-Aufgabenbuch GT weiblich, gültig ab 01.01.2015) Männer: Kür modifiziert LK 1 (entsprechend DTB-Aufgabenbuch GT männlich, gültig ab 01.01.2015) DHEM/DHMM: Frauen: beide Wettbewerbe gemäß Code de Pointage (CdP, 2013 Wettkampf I) werden jeweils als Kür-Vier-Kampf geturnt mit folgenden Modifizierungen: KA Abgang (Barren, Balken, Boden) o C Abgang o. schwieriger: 0,5 Punkte o B Abgang: 0,3 Punkte 3 bis 6 Turnerinnen bilden eine Mannschaft bis zu 4 Turnerinnen können an einem Gerät starten die 3 besten Wertungen der Mannschaftsturnerinnen bilden das Gerätergebnis alle 4 Gerätergebnisse bilden das Mannschaftsergebnis die DHEM (Einzelwertung) wird als Kür-Vierkampf geturnt alle Mannschaftsturnerinnen sind automatisch auch in der Einzelwertung

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 5 Männer: beide Wettbewerbe gemäß Code de Pointage (CdP, aktueller Stand) werden jeweils als Kür-Sechs-Kampf geturnt 3 bis 6 Turner bilden eine Mannschaft bis zu 4 Turner können an einem Gerät starten die 3 besten Wertungen der Mannschaftsturner bilden das Gerätergebnis. die 6 Gerätergebnisse bilden das Mannschaftsergebnis die DHEM (Einzelwertung) wird als Kür-Sechskampf geturnt. Alle Mannschaftsturner sind automatisch auch in der Einzelwertung GERÄTFINALS: Frauen und Männer: Wettbewerb gemäß aktuellem CdP, Finalanforderungen entsprechend hier ausgeschriebener Mehrkampfanforderungen (DHEM/DHMM). Die sechs Besten aus der DHEM/DHMM sind startberechtigt. SCHIEDSGERICHT: Vertreterin/Vertreter adh-vorstand apl. Prof. Dr. Swantje Scharenberg, Disziplinchefin Gerätturnen im adh Vertreterin/Vertreter des Karlsruher Instituts für Technologie WETTKAMPFLEITUNG: apl. Prof. Dr. Swantje Scharenberg, Disziplinchefin Gerätturnen im adh Kampfrichtereinsatzleitung Männer Kampfrichtereinsatzleitung Frauen KAMPFGERICHTE: Pro Mannschaft ist von den teilnehmenden Hochschulen ein Kampfrichter bzw. eine Kampfrichterin auf eigene Kosten zu stellen. Diese müssen für die DHM mindestens eine gültige B-Lizenz (Landeslizenz) und für den adh-cup mindestens eine gültige C-Lizenz besitzen. Es ist für alle Kampfrichter verpflichtend, den gesamten Wettkampf, d.h. alle Durchgänge des adh-cups bzw. DHEM/DHMM, zu werten, um ein objektives Ergebnis zu gewährleisten. Für nicht gestellte Kampfrichterinnen bzw. Kampfrichter erhebt der Ausrichter zusätzlich ein Einsatzgeld in Höhe von 100,-. Die Expertinnen und Experten am Gerät sowie die Kampfrichtereinsatzleitungen werden vom Ausrichter eingesetzt. GERÄTHÖHEN: Frauen: Sprungtisch: 1,25 m Stufenbarren: 1,70 m/2,50 m (Diagonale: 1,80 m); es ist keine Schiebematte am Barren erlaubt Schwebebalken: 1,25 m Boden: Eine zusätzliche Landematte (10cm) ist erlaubt. Männer: Ringe: 2,60 m Sprungtisch: 1,35 m Barren: 1,80 m Reck: 2,60 m Alle Geräte werden gemäß FIG-Bestimmungen ab dem Boden gemessen (einschließlich der gültigen Mattenhöhen von 20 cm). Bei allen Abgängen und am Sprungtisch sind zusätzliche Landematten (10 cm) verpflichtend. Bei weiteren Elementen wird die Benutzung von 5 oder 10 cm Zusatzmatten empfohlen. AUSWEISPFLICHT: Die Mannschaftsführerinnen bzw. Mannschaftsführer müssen vor Beginn des Wettkampfes die Teilnahmeberechtigungen (lt. adh-wettkampfordnung) für ihre Aktiven hochschulweise gesammelt im Wettkampfbüro vorlegen. Danach erhalten sie die erforderlichen Wettkampfunterlagen.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 6 WETTKAMPFBÜRO und -LEITUNG: Das Wettkampfbüro befindet sich in der Friedrich-List-Halle Karlsruhe. Öffnungszeiten Wettkampfbüro: Ausgabe der Wettkampfunterlagen, Ausweiskontrolle und Zahlung der Meldegelder kann zu den folgenden Zeiten erfolgen: Freitag, 12.06.2015: Samstag, 13.06.2015: 11.00-13.00 Uhr und 14.30-16.00 Uhr 07.30-15.00 Uhr ZEITPLAN (vorläufig): Freitag, 1206.2015 12:00 bis ca. 21:00 Uhr Wettkampf (DHEM/DHMM), im Anschluss Siegerehrung DHEM/DHMM Samstag, 13.06.2015 7:30 bis ca. 17:00 Uhr Wettkampf (adh-cup) ca. 17:00 Uhr Obleuteversammlung, Siegerehrung adh-cup 18:00 bis ca. 21:00 Uhr Wettkampf (Gerätefinale DHM) ca. 21:00 Uhr Siegerehrung Gerätefinale DHM ab ca. 21:00 Uhr Pasta-Party, im Anschluss DHM-Party Der endgültige Zeitplan wird nach Meldeschluss erstellt und zugeschickt. TITEL: Die Siegerinnen/Sieger der Cup-Wettbewerbe erhalten den Titel: adh-cup-siegerin bzw. adh-cup-sieger im GERÄTTURNEN 2015 Die Siegerinnen/Sieger der DHEM/DHMM-Wettbewerbe erhalten den Titel: DEUTSCHE HOCHSCHUL-MANNSCHAFTSMEISTERINNEN bzw. DEUT- SCHE HOCHSCHUL-MANNSCHAFTSMEISTER im GERÄTTURNEN 2015 DEUTSCHE HOCHSCHULMEISTERIN im GERÄTTURNEN bzw. DEUT- SCHER HOCHSCHULMEISTER im GERÄTTURNEN 2015 AUSZEICHNUNGEN: Die jeweils drei Erstplatzierten der DHEM/DHMM-Wettbewerbe erhalten die adh- Siegernadeln in Gold, Silber und Bronze sowie eine Urkunde. UNTERKUNFT/ VERPFLEGUNG: In Anlage 1 können (per Email) zwei Übernachtungen (Fr/Sa und Sa/So) in Sporthallen des Sportinstitutes am KIT gebucht werden (bitte Schlafsack und Isomatte mitbringen!). Pro Person und pro Nacht fallen folgende Kosten an: 10,- pro Nacht (inkl. Frühstück) Die Kosten sind vor der Veranstaltung gem. Ankündigung zu entrichten. Weitere Übernachtungsmöglichkeiten auf Eigeninitiative siehe Anlage 2: Unterkünfte in der Umgebung FRÜHSTÜCK: VERPFLEGUNG: Bitte bringt für das Frühstück an euren Übernachtungsstätten ein Turnfest- Besteck oder anderes Mehrweg-Besteck mit....der Umwelt zuliebe! Während der Veranstaltung werden Imbiss und Getränke im Bereich der Wettkampfstätte angeboten. Die Kosten hierfür sind selbst zu tragen. Am Samstagabend (13.06.2015) findet im Anschluss an die Wettkämpfe eine Pasta-Party statt. Die Anmeldung hierfür erfolgt über Anlage 1. Unkostenbeitrag pro Person: 8,00 RAHMENPROGRAMM: Am Samstag findet ab ca. 22.00 Uhr die DHM-Party im AKK (auf dem Campus des KIT) statt. Eintritt pro Person: 6,00. Die Anmeldung zur Party erfolgt über Anlage 1.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 7 T-SHIRTS: WEITERE INFOS: T-Shirts können ebenfalls über Anlage 1 im Voraus bestellt werden. Kein Verkauf von T-Shirts vor Ort! Es wird darauf hingewiesen, dass der Genuss von alkoholischen Getränken während den Wettkämpfen in der Sporthalle nicht gestattet ist! Zeitplan/Anfahrt/etc.: Der Zeitplan, eine Anfahrtsbeschreibung und weitere Informationen werden nach Meldeschluss unter www.adh.de veröffentlich sowie per E-Mail zugeschickt (jeweils an die Ansprechpartner/Obleute der Hochschulen). AUSKUNFT: Organisationsteam-Karlsruhe: Judith Schlanderer, Cornelia Wolf E-Mail: turnkoenige@gmail.com Sportfachliche Informationen: apl. Prof. Dr. Swantje Scharenberg, Disziplinchefin Gerätturnen E-Mail: dc-geraetturnen@adh.de HAFTUNG: Veranstalter und Ausrichter lehnen eine Haftung für Schadensfälle jeder Art ab, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. gez. apl. Prof. Dr. Swantje Scharenberg gez. Dr. Dietmar Blicker Disziplinchefin Gerätturnen Leitung Hochschulsport im adh e.v. KIT gez. Judith Schlanderer, Cornelia Wolf Organisationsteam-Karlsruhe KIT