Institut für Pharmazeutische und Medizinische Chemie WWU Betriebsanweisung nach 20 GefStoffV für den Umgang mit Schwefelsäure Schwefelsäure Stoffbeschreibung: Synonyme: Farblose, geruchlose, stark ätzende Flüssigkeit Oleum Arbeitsbereich Arbeitsort: Institut für Pharmazeutische und Medizinische Chemie Tätigkeit: R 35: Verursacht schwere Verätzungen. Gefahren für Mensch und Umwelt Schwach wassergefährdender Stoff (WGK 1) 1) : Nicht in den Abfluss geben! Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln S 26: S 30: S 36/37/39: S 45: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Niemals Wasser hinzugießen! Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen und diese Betriebsanweisung zeigen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden! Gesichtsschutz! Handschutz: Hautschutz: Körperschutz: Handschuhe aus Polychloropren, Viton, Butylkautschuk. Für alle unbedeckten Körperteile Hautschutzsalbe verwenden. Bei Spritzgefahr Kunststoffschürze! 1
Verhalten im Gefahrenfall Fluchtweg: Gefahrenzone über nächsten Fluchtweg oder nächstes Fluchtfenster verlassen. Bei Verschütten oder Auslaufen mit Universalbinder (Chemizorb R ) aufnehmen und unter Angabe der aufgenommenen Stoffe zum Sonderabfall geben. Universalbinder wird kostenlos von der Abteilung Umweltschutz und Arbeitssicherheit zur Verfügung gestellt. Brandfall: Bei Bränden Verwendung der in allen zentralen Bereichen vorhandenen Feuerlöscher. (Nehmen Sie regelmäßig an den von der Abteilung Umweltschutz und Arbeitssicherheit angebotenen Brandschutzübungen teil, damit Sie in der Handhabung von Feuerlöschern geübt sind.) Geeignete Löschmittel: CO 2, Schaum, Pulver, Wasser im Sprühstrahl Notruf: Tel.: 112 Erste Hilfe Nach Einatmen: Frischluft, Arzt hinzuziehen! Nach Augenkontakt: Nächste Augendusche aufsuchen! Mindestens 10 Minuten Augen mit geöffneten Lidern spülen. Sofort Arzt hinzuziehen! Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abspülen! Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken. Kein Erbrechen auslösen! Sofort mit Rettungswagen zur Unfallchirurgie! Hinweise für den Arzt: Ersthelfer: Diese Betriebsanweisung dem Arzt mitgeben. Wichtige Hinweise für den Arzt auf den folgenden Seiten! Siehe Aushang. Entsorgung Kleine Mengen mit verdünnter Natronlauge neutralisieren und in den Abfluss geben. Größere Mengen in 10-l- oder 30-l-Kunststoffkanister sammeln und nach der Entsorgungsordnung für Sonderabfälle (Kapitel 5 Chemikalienabfälle) entsorgen. Auf die richtige Kennzeichnung (Etiketten, Gefahrensymbole nach Gefahrstoffverordnung, Anlagen 4 und 5 der Entsorgungsordnung) achten! 2
Gefährliche Reaktionen Zu vermeidende Bedingungen: starke Erhitzung Besondere Vorsicht ist angesagt bei: Wasser, Alkalimetallen, Alkaliverbindungen, Ammoniak, Erdalkalimetallen, Laugen, Säuren, Metallen, Metallegierungen, Phosphor, Phosphoroxiden Hydriden, Halogensauerstoff-Verbindungen, Permanganaten, Nitraten, Carbiden, brennbaren Stoffen, organischen Lösemitteln, Acetyliden, Nitrilen, organischen Nitroverbindungen, Anilinen, Peroxiden, Pikraten, Nitriden. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Giftige Gase. Weitere Angaben: hygroskopisch, wirkt korrodierend. Ungeeignete Werkstoffe: inkompatibel mit Metallen. Angaben zur Toxikologie Akute Toxizität 2) : LD 50 (oral, Ratte): 2140 mg/kg bei Einsatz von 25 %iger Lösung Weitere Hinweise Nach Einatmen von Aerosolen: Schädigung der betroffenen Schleimhäute. Nach Hautkontakt: Schwere Verätzungen unter Bildung von Ätzschorfen. Nach Augenkontakt: Hornhautschädigungen. Nach Verschlucken: Starke Schmerzen (Perforationsgefahr), Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, nach einer Latenzzeit von einigen Wochen u. U. Verengung des Magenausgangs (Pylorusstenose). Physikalische Daten Molare Masse 3) : 98,08 ph-wert 4) : stark sauer Schmelzpunkt 5) : - 15 C Siedepunkt 6) : 330 C d (20 C) 7) : 1,84 g/cm; Löslichkeit 8) in Wasser (20 C): löslich Quellen Liste nach ' 4a der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 07.03.1997 TRGS 900 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz 10/1998 Sicherheitsdatenblätter von Merck Kühn-Birett Informationssystem gefährliche/umweltrelevante Stoffe, IGS-check 3.2, 1999 3
Legende 1) WGK: Einstufung von Stoffen und Stoffgemischen gemäß Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) in vier Wassergefährdungsklassen: WGK 3: stark wassergefährdend WGK 2: wassergefährdend WGK 1: schwach wassergefährdend WGK 0: im allgemeinen nicht wassergefährdend Die Bewertung des Wassergefährdungspotentials erfolgt aufgrund von Stoffeigenschaften, insbesondere der akuten Toxizität gegenüber Säugetieren, Bakterien und Fischen, des Abbauverhaltens, der Langzeitwirkung und physikalisch-chemischen Merkmalen. 2) Akute Toxizität: Die Giftigkeit eines Stoffes wird als tödliche (letale) Dosis angegeben. Der LD 50 -Wert ist die Dosis, bei der die Hälfte der Versuchstiere sterben. Die Werte zur oralen und dermalen Toxizität werden üblicherweise als Dosis angegeben. Die Dosis ist der Quotient aus der Menge des betrachteten Stoffes in mg und dem Körpergewicht des Versuchstieres in kg. Die Angabe der inhalativen Toxizität erfolgt als LC 50 /4h. Dies ist die Konzentration, bei der die Hälfte der Versuchstiere nach vierstündiger Exposition innerhalb von 24 Stunden sterben. Die Angabe erfolgt in mg des Stoffes pro Liter Atemluft oder ppm. TDL 0 ist die niedrigste derzeit bekannte Dosis, die beim Menschen nach oraler Aufnahme toxische Symptome auslöst; TCL 0 ist die niedrigste derzeit bekannte Dosis, die beim Menschen nach Inhalation toxische Symptome auslöst. 3) Molare Masse: Die molare Masse eines Stoffes wird angegeben in g/mol. 4) ph-wert Der ph-wert ist der negative dekadische Logarithmus der Wasserstoffionenkonzentration: ph < 7 sauer ph = 7 neutral ph > 7 basisch 5) Schmelzpunkt: Der Schmelzpunkt ist die Temperatur, bei der unter einem Druck von 1013 mbar ein Stoff aus dem festen in den flüssigen Zustand übergeht. 4
9) Siedepunkt: Der Siedepunkt ist die Temperatur, bei der der Dampfdruck der Flüssigkeit 1 bar erreicht. Stoffe mit niedrigem Siedepunkt gehen schneller in den gasförmigen Aggregatzustand über als Stoffe mit höherem Siedepunkt. 7) d = Dichte Die Dichte ist das spezifische Gewicht eines Stoffes bei einer bestimmten Temperatur und wird meistens angegeben in g/cm; (g/ml) oder kg/l. 8) Löslichkeit: Unter Löslichkeit versteht man die bei einer bestimmten Temperatur in Wasser oder einem organischen Lösungsmittel maximal lösliche Masse einer Substanz. Letzte Änderung: 07.01.05 (Dr. H. Lahl) 5
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