NAVC Komfortschutz Stand

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Transkript:

NAVC Komfortschutz Stand 1. 10. 2014 VERSICHERER Europ Assistance Versicherungs-AG Adenauerring 9 81737 München ANSPRECHPARTNER Deutscher NAVC Neuer Automobil- und Verkehrs-Club e.v. --------------------------------------------------------------------Johannesbrunner Str. 6 84175 Gerzen Tel: 08744 8678 Fax: 08744 9679886 Ihr Verhalten im Schadenfall: Melden Sie immer vor Einleitung von Hilfeleistungen den Schaden unter der NAVC Notrufnummer 089/55987224 bei der Europ Assistance Versicherungs-AG (nachfolgend EA). Eine nachträgliche Kostenerstattung für jedwede Hilfsleistung ist nicht möglich! Einzige Ausnahme: Wenn durch Polizei, Autobahnmeisterei ähnliches, nachweislich Hilfsdienste beauftragt werden, worauf Sie keinen Einfluss haben. Aber auch in diesen Fällen gilt, den Schaden unter der NAVC Notrufnummer schnellst möglich zu melden. Auch von den Notrufsäulen an den Autobahnen wird Ihr Hilferuf zur EA weitergeleitet! Wenn Sie eine Rückrufnummer angeben, werden Sie sofort zurückgerufen. Alle notwendigen Maßnahmen werden von der EA koordiniert und eingeleitet. So brauchen Sie auch nie in Vorkasse zu treten. 1

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------[BEGRIFFSDEFINITION] ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------* Sie Sie sind versicherte Person, sofern Sie NAVC Mitglied sind und Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. * Insassen Insassen sind berechtigte und nicht entgeltlich transportierte Personen, die sich in einem von Ihnen als NAVC Mitglied geführten Fahrzeug befinden und in einer persönlichen Beziehung zu Ihnen stehen (also nicht Anhalter, Tramper ähnliche Personen, die lediglich zur vorübergehenden Mitreise aufgenommen werden.) * Fahrzeug Krafträder (mit mehr als 50ccm Hubraum) und Personenkraftwagen (einschließlich Kombikraftwagen und Wohnmobile bis 3,8t zul. Ges.Gew.), die für max. 9 Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind, sowie mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- Bootsanhänger (jeweils ohne Gepäck), die vom NAVC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis geführt gestartet werden sollen. Ausgenommen sind nicht zugelassene Fahrzeuge, gewerblich genutzte Fahrzeuge sowie Mietwägen. * Geltungsbereich Europa und Mittelmeeranrainerstaaten maximale zulässige, ununterbrochene Verweildauer im Ausland: 2 Monate * Wohnsitz Ist Ihr in Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands * 50 km-klausel 50 Kilometer Luftlinie von Ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland entfernt. * 24h Klausel das von Ihnen genutzte Fahrzeug kann nicht innerhalb 24h nach Schadenmeldung fahrbereit gemacht werden. * Panne Brems-, Betriebs- Bruchschaden * Unfall Wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt. 2

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------[PANNE] und [UNFALL] --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------PANNENHILFE ABSCHLEPPEN BERGEN 160 EUR 160 EUR (unter Anrechnung der Pannenhilfe) unbegrenzt ÜBERNACHTUNG Für Sie und alle berechtigten Insassen: maximal 4 Nächte à 80 EUR pro Person ODER WEITERFAHRT ZUM ZIELORT UND RÜCKFAHRT ZUR WERKSTATT Für Sie und alle berechtigten Insassen ODER RÜCKFAHRT ZUM WOHNSITZ (24 Std.Klausel) (50 km Klausel) Flug economy class (ab 1000 km Entfernung) Mietwagen (1) für die Dauer der Reparatur max. 5 Tage und max. 52 EUR pro Tag ABHOLUNG DES REP. FAHRZEUGES Für eine Person: Reise vom Zielort Wohnsitz zur Werkstatt Flug economy class (ab 1000 km Entfernung) Mietwagen (1) für die Dauer der Reise: 52 EUR pro Tag, max.3 Tage ERSATZTEILVERSAND Können Ersatzteile vor Ort nicht beschafft werden: Beschaffung, Versendung und Verzollung des Ersatzteils, sowie evtl. Rücktransport von ausgetauschten Teilen Kosten für das Ersatzteil müssen von Ihnen übernommen werden (Bankgarantie) FAHRZEUGRÜCKTRANSPORT Falls das von Ihnen geführte Fahrzeug am Schadensort nicht innerhalb von 5 Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und die Reparaturkosten den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs nicht übersteigen. Rücktransport zu einer Werkstatt an Ihrem Wohnsitz 3

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------[TOTALSCHADEN] (Reparaturkosten übersteigen Verkaufswert des Kfz) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ABSCHLEPPEN 160 EUR BERGEN unbegrenzt, ÜBERNACHTUNG (50km-Klausel) für Sie und alle berechtigten Insassen: 1 Nacht à 80 EUR pro Person WEITERFAHRT ZUM ZIELORT UND RÜCKFAHRT ZUM WOHNSITZ (24 Std.Klausel) (50 km Klausel) Für Sie und alle berechtigten Insassen: Flug economy class (ab 1000 km Entfernung vom Wohnsitz) Mietwagen (1) für max. 5 Tage und max. 52 EUR pro Tag FAHRZEUGVERZOLLUNG ODER -VERSCHROTTUNG IM AUSLAND Zollgebühren Kosten der Verschrottung --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------[DIEBSTAHL] DES KFZ --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ÜBERNACHTUNG für Sie und alle berechtigten Insassen: 1 Nacht à 80 EUR WEITERFAHRT ZUM ZIELORT UND RÜCKFAHRT ZUM WOHNSITZ Für Sie und alle berechtigten Insassen: Flug (ab 1000 km Entfernung ) Mietwagen bis zur Wiederauffindung des Fahrzeuges, maximal 3 Tage, 52 EUR pro Tag FAHRZEUGRÜCKTRANSPORT Gestohlenes Fahrzeug wird wiederaufgefunden, ist aber nicht fahrbereit u. kein Totalschaden: Rücktransport zu einer Werkstatt an Ihrem Wohnsitz FAHRZEUGABHOLUNG (50-km-Klausel) Ist das wieder aufgefundenes Fahrzeug fahrbereit: Reise vom Zielort Ihrem Wohnsitz zur Werkstatt für eine Person Flug (ab 1000 km Entfernung) Mietwagen für die Dauer der Reise max. 3 Tage, 52 EUR pro Tag 4

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------[FAHRERAUSFALL] --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ERSATZFAHRER (50-km-Klausel) Können Sie infolge Todes einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung (durch ärztliches Attest nachzuweisen) das versicherte Fahrzeug nicht zurückfahren, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem Hauptwohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten für den Ersatzfahrer (Fahrerlohn, Fahrt- und Verpflegungskosten). ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------[BITTE BEACHTEN SIE] ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Melden Sie Ihren Schaden immer zuerst unter der NAVC Notrufnummer 089 / 55987224. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist meist nicht möglich (siehe Seite 1). 5

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------[PERSONENBEZOGENE LEISTUNGEN] ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------* Versicherte Person sind Sie als NAVC Mitglied sowie bei einer Familienmitgliedschaft alle namentlich im Versicherungsschein aufgeführten Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder bis 18 Jahre) Voraussetzung: gemeinsamer Wohnsitz in Deutschland KRANKENRÜCKTRANSPORT Rücktransport zu Ihrem Wohnsitz Voraussetzung: Rücktransport muss medizinisch notwendig und vom Arzt angeordnet worden sein Rückfahrt einer weiteren versicherten Person per zu Ihrem Wohnsitz KRANKENBESUCH Falls der Krankenhausaufenthalt mehr als 10 Tage dauert u. ein Rücktransport medizinisch nicht möglich ist übernehmen wir die Kosten der Hin- und Rückreise einer in Deutschland wohnhaften, dem Kranken nahestehenden Person Bahn 1. Klasse Flug (ab 1000 km Entfernung) HEIMREISE IM TODESFALL EINES FAMILIENMITGLIEDES (Ehegatte, Eltern Kind) Für Sie und eine weitere Versicherte Person Flug economy class (ab 1000 km Entfernung) zum Bestattungsort und zurück Fahrt zum Bestattungsort für zwei versicherte Personen RÜCKREISE DER KINDER UNTER 15 JAHRE MIT BEGLEITUNG Hin- und Rückreise: Bahn 1. Klasse Flug (ab 1000 km Entfernung) Unterbringung u. Verpflegung einer Begleitperson aus Deutschland und Rückreise der Kinder Flug (ab 1000 km Entfernung) ÜBERFÜHRUNG VERSTORBENER AUS DEM AUSLAND Organisation und Kostenübernahme für die Überführung zum Bestattungsort in Deutschland (nur Transportsarg) für Versicherte Personen 6

VORSCHUSS EINER STRAFKAUTION (infolge eines Verkehrsunfalles) bis max. 10.226 EUR VORSCHUSS VON ANWALTSKOSTEN (infolge eines Verkehrsunfalles) bis max. 1.279 EUR HILFELEISTUNGEN IN BESONDEREN NOTFÄLLEN Hilfeleistung zur Behebung des Notfalles bis max. 256 EUR pro Ereignis Wiederbeschaffungs-und Reparaturkosten sind ausgeschlossen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------[AUSSCHLÜSSE] --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------KEINE LEISTUNGSPFLICHT BESTEHT: - bei Krankheiten bzw. Verletzungen, die vor Beginn der Reise aufgetreten sind, wenn die Sie eine versicherte Person die Reise in Kenntnis einer Fortdauer ihrer Erkrankung bzw. Verletzung für sie erkennbaren Rückfallgefahr angetreten hat - bei auftretenden Schwangerschaftskomplikationen nach dem 6.Monat (1) Kosten für Benzin und Haftungsausschluss gehen zu Ihren Lasten (2) Kosten für Fahrerlohn und Spesen sowie für Benzin, Straßenbenutzungs- und Mautgebühren gehen zu Ihren Lasten 7

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