Satzung über die Straßenreinigungspflicht in der Gemeinde Oyten

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Transkript:

Gemeinde Oyten Satzung über die Straßenreinigungspflicht in der Gemeinde Oyten Nach den 6 und 40 der Nds. Gemeindeordnung in Verbindung mit 52 des Nds. Straßengesetzes hat der Rat der Gemeinde Oyten in seiner Sitzung am 29.06.2012 folgende Satzung beschlossen: 1 Volle Übertragung der Straßenreinigungspflicht (1) Innerhalb der geschlossenen Ortslage ( 4 Abs. 1 Nds. Straßengesetz) wird die Reinigung der im anliegenden Straßenverzeichnis mit Ziffer 1 gekennzeichneten öffentlichen Straßen einschließlich des Winterdienstes den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke mit Ausnahme der Gossen auferlegt. Die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Eis in den Gossen wird den Eigentümerinnen und Eigentümern übertragen. Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung. (2) Zu den Straßen im Sinne des Abs. 1 gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege einschließlich gemeinsamen Gehund Radwege, Gossen, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen. (3) Die Reinigungspflicht einschließlich des Winterdienstes besteht ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind. (4) Die Reinigungspflicht einschließlich des Winterdienstes obliegt auch den Eigentümerinnen und Eigentümern solcher Grundstücke, die durch einen Straßengraben, einen Grünstreifen, eine Stützmauer, eine Böschung, einen Trenn-, Seiten- oder Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind. Dieses gilt jedoch nicht, wenn das Grundstück von der Straße durch einen Geländestreifen getrennt ist, der weder dem öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist. (5) Den Eigentümerinnen und Eigentümern werden die Nießbraucherinnen und Nießbraucher, Erbbauberechtigten, Wohnungsberechtigen ( 1093 BGB) und Dauerwohnungs- bzw. Dauernutzungsberechtigten ( 31 ff. Wohnungseigentumsgesetz) gleichgestellt. Diese sind anstelle der Eigentümerinnen und Eigentümer reinigungspflichtig. Mehrere Reinigungspflichtige sind gesamtschuldnerisch verantwortlich. 2 Teilweise Übertragung der Reinigungspflicht (1) Bei den im Straßenverzeichnis mit Ziffer 2 gekennzeichneten öffentlichen Straßen gilt die Übertragung der Straßenreinigungspflicht nach 1 mit Ausnahme der Fahrbahnen. (2) Bei den im Straßenverzeichnis mit Ziffer 3 gekennzeichneten öffentlichen Straßen gilt die Übertragung der Straßenreinigungspflicht nach 1 mit Ausnahme der Fahrbahn und der Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Eis in den Gossen.

(3) Im Übrigen gelten die Vorschriften des 1 Abs. 2 bis 5 entsprechend. 3 (1) Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung sind in der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Oyten in der jeweils geltenden Fassung geregelt. (2) Hat für die Reinigungspflichten mit Zustimmung der Gemeinde Oyten eine andere oder ein anderer die Ausführung der Reinigung übernommen, so ist nur diese oder dieser zur Reinigung öffentlich-rechtlich verpflichtet. Die Zustimmung der Gemeinde ist jederzeit widerruflich. 4 Diese Satzung tri tt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig trifft die Satzung der Gemeinde Oyten über die Straßenreinigungspflicht vom 04.11.2003 außer Kraft. Oyten, den 08.11.12 GEMEINDE O YTE N I. V. Bürgermeister

Straßenverzeichnis Ortsteil Oyten-Nord 0 = keine Reinigung (nachrichtlich) 1 = volle Reinigung 2 = ohne Fahrbahn 3 = ohne Fahrbahn und ohne Beseitigung von Schnee und Eis in den Gossen ( bis bedeutet einschließlich der genannten Nr.) Straße; Nummer; Bemerkung Am Findling; Bremer Breden bis Haus Nr. 10 Am Moor; L 168 bis Haus Nr. 8, 25 bis 62, 104 bis Ende Am Triften; 3; Auf der Geest; Augsburger Straße; Bählacker; Bertolt-Brecht-Str.; Bockhorster Weg; Hauptstraße bis Ende der nördlichen und östlichen Bebauung Bremer Breden; Breslauer Straße; Danziger Straße; Elbinger Straße; Erich-Kästner-Weg; Gustav-Vollmer-Straße; Hauptstraße (L 168); 3; innerhalb der Ortsdurchfahrt Hauptstraße (Gemeindestraße);

Hauptstraße (K2); 3; innerhalb der Ortsdurchfahrt Heinrich -Böll-Weg; Königsberger Straße; Stader Straße bis zum Verbindungsweg zur Marienburger Straße und Am Moor bis Haus Nr. 78 Lindenstraße; Hauptstraße bis Haus Nr. 83 und Haus Nr. 101 bis Holzdamm Marienburger Straße; Nürnberger Straße; Regensburger Straße; Rotenburger Straße; Stader Straße; bis Stader Str. 74 a Steinkampweg; Thomas-Mann-Straße; Ulmer Straße; Verdener Straße; Ortsteil Oyten-Süd 1 Achimer Straße; Adlerstraße; Am Berg; Haus Nr. 91 bis Nr. 135

Am Friedhof; Amselweg; An der Autobahn; Bachstraße; Beethovenstraße; Brahmsstraße; Brunnenweg; Dorfstraße; Drosselweg; Haydnstraße; Im Deepen Bund; Im Langen Ort; Industriestraße; Jahnstraße; Kiebitzweg; Achimer Straße bis Haus Nr. 25 Kirchweg; Kloppenburger Straße; Lerchenweg; Lienerts Heide; Lienertstraße;

Lisztstraße; Lübkemannstraße; Meyerhof; Mozartstraße; Mühlendamm; Mühlenweg; Nachtigallstraße; Kloppenburger Straße bis Haus Nr. 15 Rosengarten; Schubertstraße; Schützenstraße; Schulstraße; Unter den Eichen; Unter den Linden; Wagnerstraße; Wehlacker; Ortsteil Oyten-Süd 2 Allerstraße;

einschließlich öffentlicher Verbindungswege Am Acker; Thünen bis Haus Nr. 17 a Bergstraße; Elbestraße; Fuldastraße; einschließlich öffentliche Verbindungswege Hammestraße; einschließlich öffentliche Verbindungswege Huntestraße; einschließlich öffentliche Verbindungswege Jadestraße; Leinestraße; einschließlich öffentlicher Verbindungswege Lunestraße; einschließlich öffentlicher Verbindungswege Lesumstraße; einschließlich öffentliche Verbindungswege Ochtumstraße; einschließlich öffentliche Verbindungswege Okerstraße; einschließlich öffentliche Verbindungswege Oyter See; Thünen; Wächterstraße bis Haus Nr. 61 Wächterstraße; außer zwischen Kloppenburger Straße und Thünen Werrastraße; einschließlich öffentlicher Verbindungswege

Weserstraße; einschließlich öffentlicher Verbindungswege Wörpestraße; Wümmestraße; einschließlich öffentliche Verbindungswege Zur Raststätte; Ortsteil Sagehorn Ahornweg ; Am Fuhrenkamp; Sagehorner Dorfstraße bis Haus Nr. 22, Haus Nr. 34 bis 38 und Haus Nr. 58 bis Am Moor Auf der Heide; 1, ohne Abzweig zur Kirchweyher Straße Auf dem Mühlenberg; Birkenweg; Blankenstraße; Buchenweg; Clüverdamm; Eschenweg; bis Ende Bebauung Hinter den Höfen; Holzdamm; 3; Im Lüttjen Bruch; Im Wiesengrund;

Kirchweyher Straße; Sagehorner Dorfstraße bis Haus Nr. 11 Mühlenbergstraße; bis Eschenweg 2 Pappelweg; Pestalozzistraße; Posthorstweg; Sagehorner Dorfstraße (K 2); 3; Sagehorner Dorfstraße (Gemeindestraße); Schwarzer Weg; Auf der Heide bis Haus Nr. 5 Ziegeleiweg; Zum Bahnhof; Zur Wümmediele; bis Ende der Bebauung

7 Ortsteil Schaphusen Am Hügel; Hamburger Straße; Heidlandsweg; Haus Nr. 1 bis 20 und L 168 bis Haus Nr. 60 Kam per Weg; Lindenkampstraße; Lindheimer Straße; Haus Nr. 63 bis 88 und Haus Nr. 29 bis 41 Mühlentor; Mühlenwiese; Schaphuser Dorfstraße bis Haus Nr. 35 Schaphuser Dorfstraße; von Haus Nr. 96 bis 119 und Haus Nr. 9 bis 60 Schulweg; bis Haus Nr. 21

Ortsteil Bockhorst Alte Mühle; Am Mühlengraben; Auf dem Brink; von Haus Nr. 1 bis 38 und 80 bis 94 Brinkweg; Bischofsweg; von Haus Nr. 21 Zur Tiefen Wiese und Bockhorster Dorfstraße bis Nr. 3 Bockhorster Dorfstraße; Kleiner Bischofsweg; Oyterm ühle; Pflanzenhöfe; Rudolf-Diesel- Straße; Am Sietmoor; Schwagerdorf; Zur Tiefen Wiese;

Ortsteil Meyerdamm Brom beerweg; Erikaweg; Ginsterweg; Gutenbergweg; bis Haus Nr. 7 Im Königsmoor; vom Seeweg bis Haus-Nr. 64 Meyerdamm; Rotdornweg; Schiffgrabendamm; Seeweg; Zum Behlingsee bis zur Straße "Im Königsmoor" Weißdornweg; Zum Behlingsee;

Ortsteil Oyterdamm Clausheide; Neubauersdamm; Oyterdamm; Riedenweg; Haus Nr. 30 bis Wendeplatz Teneverstraße;

Ortsteil Bassen Akeleiweg; Anemonenweg; Am Holze; Am Sportplatz; Auf dem Kamp; Backsberg; Bassener Dorfstraße; Große Straße bis Haus Nr. 20 Bornmoor; Haus Nr. 43 bis Kronskamp Borsteler Straße (L 156); 3; innerhalb der Ortsdurchfahrt Borsteler Straße (Gemeindestraße); Brammer; Haus Nr. 9 bis 35 Brillkamp; Calshop; Dohmstraße; Haus Nr. 1 bis 77, 78-80, 84 bis Moorstraße Egypten ; Feldstraße; nördlich Haus Nr. 62 Grenzweg;

Große Straße; 3; innerhalb der Ortsdurchfahrt Heckenweg; Heidekam p; Neidort; Hofstall; Hoher Acker; Borsteler Straße bis Haus Nr. 54 Im Dorfe; Im Grund;

Im Hufeisen; Im Kleinen Moor; Im Ortsbruch; bis Haus-Nr. 6 Klein Holten; Köbens; Haus Nr. 94 bis 3 Krokusweg; Kornblumenweg; Dohmstraße bis Haus Nr. 21 Kronskamp; Haus Nr. 12 bis Bornmoor Langer Berg; Lönsweg; Lupinenweg; Margeritenweg; Mohnblumenweg; Moorstraße; Nadah; Narzissenweg; Nelkenweg; Sonnenblumenweg;

Suhrfeld; Tüchtener Straße; Tulpenweg; Ueserdicker Straße; Zur Wiemark; Wacholderweg;