Beschlüsse der 12. Sitzung der Vertreterversammlung am 15.12.2005 Der Dringlichkeitsantrag, den Tagesordnungspunkt: Abstimmung über die Vollversammlung unter TOP 3 a) zu verhandeln, Der Dringlichkeitsantrag, den TOP 4: Bericht über das Projekt Rückenschmerzen als TOP 9 zu verhandeln, Der Dringlichkeitsantrag, den TOP 9: Wahlen als TOP 4 zu verhandeln, TOP 3 a) Abstimmung über die Vollversammlung am 18.01.2006 eine Vollversammlung einzuberufen, TOP 4 Wahlen TOP 4.1 Nachwahl von KV-Mitarbeitern in den Prüfungs- und Beschwerdeausschuss die nachfolgenden KV-Mitarbeiter in den Prüfungs- und Beschwerdeausschuss zu wählen, Prüfungsausschuss Name Herr Joachim Bentz Herr Dr. Markus Jäckel Herr Robert Pogadl Abteilung Qualitätssicherung Honorarabrechnung Arztregister Beschwerdeausschuss Name Herr Pascal Kaiser Herr Mario Krischer Herr Raoul Tatzscher Abteilung Unternehmensplanung Vertragsabteilung Büro der Widerspruchsstelle TOP 4.2 Nachwahl eines neuen kinderärztlichen Obmanns für die kinderärztliche Obfrau, Frau Dr. Ursula Roth, Herrn Dr. Norbert Hirsch als Obmann für den kinderärztlichen Bereitschaftsdienst ab 01.01.2006 nachzuwählen,
2 TOP 4.3 Wahl des Zulassungsausschusses (Mitglieder und Stellvertreter) In den Zulassungsausschuss werden als Mitglieder in geheimer Abstimmung Frau Dr. med. Sabine Krebs FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe (16 Stimmen) Herr Friedrich-L. Schulze FA f. Allgemeinmedizin (16 Stimmen) Herr Dr. med. Roland Urban FA f. Nervenheilkunde (26 Stimmen) Die Gewählten nehmen die Wahl an. Als Stellvertreter werden in den Ausschuss en bloc die nachfolgend genannten Ärzte einstimmig Frau Antkowiak Sabine FÄ f. Allgemeinmedizin Herr Dr. med. Beckmann Ulrich FA f. Radiologie Herr Bernhardt Stephan FA f. Allgemeinmedizin Herr Elstermann v. Elster Klaus-Dieter FA f. Allgemeinmedizin Herr Fechteler Frank FA f. Allgemeinmedizin Herr Dr. med. Fegeler Ulrich FA f. Kinderheilkunde Herr Dr. med. Goertz Walter FA f. HNO-Krankheiten Herr Dr. med. Grajewski Olaf FA f. Augenheilkunde Herr Dr. med. Griese Donar FA f. Orthopädie Herr Dr. med. Hegemann Bernd FA f. Haut- und Geschlechtskrankheiten Herr Dr. med. Herrmann Hans FA f. Allgemeinmedizin Herr Dr. med. Jacob Norbert FA f. Allgemeinmedizin (KV) Herr Dr. med. König Frank FA f. Urologie Herr Dr. med. Kruse Friedrich a.o.m. Herr Dr. med. Menzel Herbert FA f. Psychosomatische Medizin Frau Nießing Annette FÄ f. Allgemeinmedizin Herr Dr. med. Pannhorst Jürgen FA f. Radiologie Herr Dr. med. Scheffler Ali FA f. Gynäkologie Herr Dr. med. Schmitz Werner FA f. Nervenheilkunde Frau Dr. med. Stennes Margret FÄ f. Psychosomatische Medizin Herr Dr. med. Vermehren Christian FA f. Innere Medizin Frau Dr. med. Wloszczynska Theresa FÄ f. Radiologie Frau Dr. med. Zech Ute FÄ f. Chirurgie
3 Wahl des erweiterten Zulassungsausschusses Mitglieder und Stellvertreter In den erweiterten Zulassungsausschuss werden die nachfolgenden Mitglieder und Stellvertreter en bloc einstimmig Mitglieder Frau Büse-Kastner Monika Kinder- und Jugendlichen-Psychoth. Herr Dipl.-Psych. Knobbe Wieland Psychologische Psychotherapie Herr Dipl.-Psych. Wünscher Andreas Psychologische Psychotherapie Die Gewählten nehmen die Wahl an. Stellvertreter Herr Dipl.-Psych. Anft Stefan Psychologische Psychotherapie Frau Dipl.-Psych. Bütow Angelika Psychologische Psychotherapie Degner Renate Psychologische Psychotherapie Frau Dr. phil. Dettbarn Irmgard Psychologische Psychotherapie Frau Espanner Petra Kinder- und Jugendlichen-Psychoth. Frau Dipl.-Psych. Heisterkamp Ingrid Helga Psychologische Psychotherapie Frau Dipl.-Päd. Hopmann Monika Kinder- und Jugendlichen-Psychoth. Frau Dipl.-Päd. Klausmeyer Gabriele Kinder- und Jugendlichen-Psychoth. Frau Dipl.-Psych. Kruska Barbara Psychologische Psychotherapie Frau Loritz Yvonne Kinder- und Jugendlichen-Psychoth. Frau Maywald Leona Kinder- und Jugendlichen-Psychoth. Frau Dipl.-Päd. Pollack Gabriele Kinder- und Jugendlichen-Psychoth. Frau Sabellek Angela Kinder- und Jugendlichen-Psychoth. Frau Dipl.-Psych. Waschkeit Marion Psychologische Psychotherapie Herr Dipl.-Soz. Wittenhagen Uwe Kinder- und Jugendlichen-Psychoth. Herr Zante Werner Kinder- und Jugendlichen-Psychoth. TOP 4.4 Wahl des Berufungsausschusses (Mitglieder und Stellvertreter) Den Vorschlag, Herrn Günter Kiemann und Herrn Hans Werner Krapf als Vorsitzenden bzw. Stellvertreter für den Berufungsausschuss als unparteiisches Mitglied vorzuschlagen, In den Berufungsausschuss werden als Mitglieder in geheimer Abstimmung Herr Dr. med. Thomas Kühne FA f. Chirurgie (28 Stimmen) Herr Dr. med. Dieter-Hagen Mahlo FA f. Innere Medizin/Pneumologie (18 Stimmen) und Herr Dr. med. Bernd Reichmuth FA f. Radiologie (14 Stimmen) Die Gewählten nehmen die Wahl an.
4 Als Stellvertreter werden in den Ausschuss en bloc die nachfolgend genannten Ärzte einstimmig Stellvertreter Herr Bornemann Dietrich FA f. Orthopädie Herr Dr. med. Fischdick Eberhard FA f. Frauenheilkunde u. Geburtshilfe Herr Hecht Dettlef a.o.m. Herr Dr. med. Kresse Steffen FA f. Augenheilkunde Herr Dr. med. Panitz Norbert FA f. Psychosomatische Medizin Herr Rouwen Anton FA f. Innere Medizin Herr Schott Rainer FA f. Allgemeinmedizin Herr Schreier Wolfgang FA f. Allgemeinmedizin Herr Dr. med. Singendonk Wolfram-Heinrich FA f. Kinderheilkunde Herr Dr. med. Söffker Klaus Edmund FA f. Urologie Herr Dr. med. Stavermann Thomas FA f. Haut- u. Geschlechtskrankheiten Herr Dr. med. Steffens Hermann FA f. Innere Medizin Frau Dr. med. Stempor Gabriela FÄ f. Allgemeinmedizin Wahl des erweiterten Berufungsausschuss Mitglieder und Stellvertreter In den erweiterten Berufungsausschuss werden die nachfolgenden Mitglieder und Stellvertreter en bloc einstimmig Mitglieder Frau Dipl.-Päd. Höhfeld Renate Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie Herr Dipl.-Psych. Jaksch Winfried Psychologische Psychotherapie Herr Dipl.-Psych. Zöller Immo Psychologische Psychotherapie Stellvertreter Herr Gerbis Klaus E. Psychologische Psychotherapie Frau Dipl.-Psych. Henkel-Gessat Marga Psychologische Psychotherapie Herr Mechemer Ernst Heinrich Psychologische Psychotherapie Herr Dipl.-Päd. Molitor Günther Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie Frau Soz.Arb. Schmidt Petra Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie TOP 4.5 Nachwahl eines Mitgliedes für den Satzungsausschuss Frau Maria Klose als Nachfolgerin für Herrn Dr. Gölz in den Satzungsausschuss nachzuwählen,
5 TOP 4.6. Nachwahl eines weiteren Mitglieds in die Qualitätssicherungskommission Ultraschall Frau Dr. Moeller für den Schwerpunkt Kardiologie als Mitglied in die Ultraschall-Kommission nachzuwählen, TOP 5 Verwaltungskostenumlage In Abänderung des Beschlusses vom 17.11.2005 beschließt die Vertreterversammlung bzgl. der Höhe der Verwaltungskostenumlage: Zur Deckung der Aufwendungen/Ausgaben des Verwaltungshaushaltes soll für ADT Abrechner weiterhin eine Verwaltungskostenumlage von 2,4 % und für manuelle Abrechner von 3,0 % erhoben werden. Für die manuellen Abrechner soll die Verwaltungskostenumlage ab dem Quartal 1/2006 auf 3,8% angehoben werden. Für die Quartale 4/2005 bzw.1/2006 bis einschließlich 3/2006 soll die Verwaltungskostenumlage um 0,1 % Punkte auf dann 2,3 % bzw. 2,9 % bzw.3,7 % abgesenkt werden. TOP 6 Verträge TOP 6.1 Hausarztzentrierte Versorgung mit dem AEV auf geheime Abstimmung, wird mit 20 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen, angenommen. Die Vertreterversammlung stimmt dem Abschluss des vorgestellten Vertrages über die hausarztzentrierte Versorgung zwischen der KV Berlin und dem Arbeiter-Ersatzkassenverband sowie weiterer teilnehmender Ersatzkassen auf Grundlage des 73 b SGB V zu. Mit Bezug auf die Anlage 7 (Indikationsliste zum Zweitmeinungsverfahren) beauftragt die Vertreterversammlung den Vorstand weitere Indikationen zu verhandeln. Die erweiterte Indikationsliste wird der Vertreterversammlung erneut zur Abstimmung vorgelegt. TOP 6.2 Rheumavereinbarung Die Mitglieder der Vertreterversammlung der KV Berlin stimmen der vorgelegten und vorgetragenen Rheumavereinbarung mit der AOK Berlin zu. TOP 6.4 Vertrag IKK/BIG 2005/2006 entfällt
6 TOP 7 Einführung von Gebühren für besonders aufwendige Verwaltungsverfahren wird mit der erforderlichen ¾ Mehrheit bei einer Stimmenthaltung angenommen. Die Vertreterversammlung möge beschließen: 9. Nachtrag zur Satzung der KV Berlin Die Satzung der KV Berlin, zuletzt geändert am 17.03.2005 (7. und 8. Nachtrag), wird wie folgt geändert: In 5 Aufgaben der Vertreterversammlung wird nach Nr. 7 eine Nr. 7a eingefügt: (Die Vertreterversammlung hat...) 7a) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Kosten für besonders aufwendige Verwaltungsverfahren zu beschließen. Die einzelnen Verfahren und die auf diese entfallenden Gebühren werden in der von der Vertreterversammlung zu beschließenden Gebührenordnung der KV Berlin für besonders aufwendige Verwaltungsverfahren festgelegt. wird mit einer Gegenstimme angenommen. Gebührenordnung der KV Berlin für besonders aufwendige Verwaltungsverfahren gem. 5 Nr. 7a der Satzung der KV Berlin I. Für die nachstehenden Verwaltungsverfahren werden folgende Gebühren erhoben: Nr. 1 Ausfallgebühr für die vergebliche Anberaumung eines vom Arzt kurzfristig oder nicht abgesagten Kolloquiums oder einer Prüfung 150,-- EUR Auf Antrag kann der Vorstand von der Erhebung der Gebühr absehen, wenn die Nichtteilnahme bzw. die nicht rechtzeitige Absage schuldlos erfolgte. Nr. 2 Bearbeitung von Vorgängen bzw. Mehraufwand bei der Kontenverwaltung, welcher im Zusammenhang mit Abtretungen und Pfändungen von Honoraransprüchen an Dritte oder durch Dritte steht, bei mehr als zwei Abtretungen und/oder Pfändungen pro Quartal 25,-- EUR Nr. 3 Abwicklung von Schadensersatzforderungen und Erstattungsansprüchen 1% der der Krankenkassen gegenüber den an der vertragsärztlichen Versorgung Rückzahlungsteilnehmenden Ärzten (außerhalb der Wirtschaftlichkeitsprüfung) summe Nr. 4 Gebühr für die Fertigung von Kopien aus Verwaltungsakten auf besonderen Wunsch des Arztes/Psychotherapeuten bzw. seines Verfahrensbevollmächtigten pro Kopie 0,50 EUR Nr. 5 Durchführung von Prüfungen, Kolloquien, Einweisungen in den ÄBD etc, die nur aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls notwendig werden und einen überdurchschnittlichen Verwaltungsaufwand seitens der KV-Gremien erfordern Erstattung der Sitzungsgelder II. Kostenpflichtig ist der Arzt/Psychotherapeut, der den Verwaltungsmehraufwand verursacht hat. Gemeinschaftspraxen, MVZ und Einrichtungen nach 311 Abs. 2 SGB V haften gesamtschuldnerisch. Eine Verrechnung mit Honoraransprüchen ist zulässig. Die Gebühren werden durch Bescheid, gegenüber zahlungswilligen Dritten durch Rechnung festgesetzt. Berlin, den 16.12.2005 Seeger