Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

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Transkript:

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 24.09.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrgott (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Rückführung abgelehnter Asylbewerber in deren Herkunftsländer? Die Kleine Anfrage 441 vom 3. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge (u.a. Thüringer Allgemeine vom 29. Juli 2015) wird die Zahl der Flüchtlinge auch im kommenden Jahr nicht nachlassen. Insgesamt muss Thüringen für die Jahre 2015 und 2016 mit etwa 26.000 Menschen rechnen. Ein Großteil dieser Flüchtlinge stammt vom Westbalkan und damit aus einem sogenannten sicheren. Nach geltendem Asylrecht haben diese Menschen in Deutschland kaum eine Aussicht auf Asyl und demnach auch nicht auf ein Bleiberecht in Thüringen und Deutschland. Trotz dieser Faktenlage setzt die Landesregierung bislang auf eine freiwillige Rückkehr dieser Menschen in ihre Heimat, statt auf eine konsequente und schnelle Abschiebung. So wurden nach Informationen des Fragestellers allein im Landkreis Saale-Orla seit Jahresbeginn 46 Asylbewerber, deren Asylanträ ge abgelehnt wurden, bislang nicht in ihre Herkunftsländer überführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Asylanträge der sich in Thüringen aufhaltenden Flüchtlinge wurden im Jahr seit 2014 negativ beschieden (bitte aufschlüsseln nach Zeitpunkt, sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Wie viele Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, halten sich gegenwärtig im Freistaat auf (bitte aufschlüsseln nach, Zeitpunkt der Ablehnung des Asylantrags sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den Kosten vor, die den Kommunen zusätzlich entstehen, weil Flüchtlinge, deren Asylanträge abgelehnt wurden, sich weiterhin im Freistaat aufhalten? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die gegenwärtige Flüchtlingssituation im Hinblick auf die Unterbringung und Versorgung sowie der Maßgabe, dass dringend benötigte Unterkünfte von Flüchtlingen aus sicheren Drittstaaten belegt werden? Druck: Thüringer Landtag, 8. Oktober 2015

Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird auf die nachstehenden Übersichten verwiesen, die auf der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für in Thüringen bearbeitete Asylanträge beruhen. Die Statistik trifft keine Aussage darüber, ob sich die Personen gegenwärtig noch in Thüringen aufhalten. Zudem erfolgt in der Statistik keine Differenzierung nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinausgehende statistische Erhebungen liegen der Landesregierung nicht vor. 2014 Ablehnung des Asylantrags (Anzahl nach Personen) Albanien 2 Bosnien und Herzegowina 7 Bulgarien 30 Mazedonien 365 Kosovo 101 Russische Föderation 48 Türkei 41 Weißrussland 1 Serbien 985 Algerien 1 Marokko 1 Tunesien 1 Afghanistan 25 Aserbaidschan 7 Indien 1 Indonesien 1 Irak 3 Jordanien 1 Kambodscha 5 Usbekistan 1 China 1 Sonst. asiat. Staatsangehörige 1 Staatenlos 1 Ungeklärte Staatsangehörigkeit 10 Gesamt: 1.640 2

Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 2015 (Januar bis Juli 2015) Ablehnung des Asylantrags (Anzahl nach Personen) Albanien 144 Bulgarien 3 Mazedonien 118 Kosovo 293 Russische Föderation 32 Türkei 11 Serbien 353 Algerien 1 Marokko 1 Armenien 3 Afghanistan 9 Aserbaidschan 1 Indien 1 Indonesien 2 Sonst. asiat. Staatsangehörige 1 Staatenlos 1 Ungeklärt 11 Gesamt: 985 Zu 2.: Zum Stichtag 31. Juli 2015 hielten sich nach der Statistik des Ausländerzentralregisters 3.510 ausreisepflichtige Personen in Thüringen auf. Nähere Angaben zu den Herkunftsländern der ausreisepflichtigen Personen können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Vielfach ist die Abschiebung eines Ausländers jedoch vorübergehend auszusetzen und ihm eine Duldung zu erteilen, da tatsächliche oder rechtliche Gründe dem Vollzug einer Abschiebung entgegenstehen (z. B. fehlende Passdokumente, Reiseunfähigkeit im Krankheitsfall). Weitergehende Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. 3

Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anzahl ausreisepflichtige Personen Anzahl ausreisepflichtige Personen Afghanistan 107 Marokko 8 Albanien 46 Mauretanien 1 Algerien 18 Mazedonien 438 Angola 1 Moldau 7 Armenien 46 Montenegro 7 Aserbaidschan 140 Mosambik 1 Bangladesch 1 Niederlande 1 Bosnien und 9 Nigeria 2 Herzegowina Bulgarien 15 Ohne Angabe 2 China 49 Ohne Bezeichnung 1 Eritrea 32 Pakistan 3 Gambia 1 Paraguay 1 Georgien 12 Polen 2 Ghana 3 Rumänien 15 Griechenland 1 Russische 251 Föderation Indien 52 Serbien 1.204 Irak 99 Serbien, ehem. 5 Iran 21 Serbien & Montenegro, ehem. 7 Italien 1 Sierra Leone 5 Jemen 1 Slowakische Republik 6 Jordanien 1 Somalia 49 Jugoslawien, ehem. 41 Sonst. asiat. Staatsangehörigkeiten 13 Kambodscha 9 Staatenlos 7 Kamerun 6 Sudan, ehem. 1 Kasachstan 4 Syrien 88 Kongo 1 Thailand 1 Kongo, Dem. Rep. 1 Tschechische Republik 2 Kosovo 429 Tunesien 9 Kroatien 2 Türkei 62 Kuba 2 Ukraine 20 Lettland 1 Ungeklärt 74 Libanon 15 Usbekistan 1 Liberia 2 Vietnam 23 Libyen 2 Weißrussland 19 Litauen 3 Gesamt: 3.510 4

Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Das Land erstattet den Landkreisen und kreisfreien Städten die im Rahmen der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen entstehenden notwendigen Kosten auf der Grundlage der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung. Auch in den Fällen, in denen vorliegende Duldungsgründe einer Rückführung entgegenstehen, erstattet das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten die Kosten. Zu 4.: Die Asyl- und Flüchtlingspolitik ist eine gesamtgesellschaftliche und gesamtstaatliche Herausforderung, die Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam angehen und lösen können. Die derzeitige Situation stellt das Land, die Landkreise und kreisfreien Städte vor große Herausforderungen. Selbstverständlich hat jeder Ausländer, unabhängig davon aus welchem Herkunftsstaat er kommt, einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf individuelle Prüfung seines Asylbegehrens. Lauinger Minister 5