MIKRO- KWK- PARTNER- BONUS.

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Transkript:

BONUS PROGRAMME MIKRO- KWK- PARTNER- BONUS. Brennstoffzellen im Contracting.

Zentraler Baustein der Energiewende: Kraft-Wärme-Kopplung. Die Bundesregierung verfolgt das Klimaziel, bis 2020 die CO 2 -Emissionen um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Um in der häuslichen Energieversorgung einen Beitrag für die Energiewende zu leisten, bietet die umweltfreundliche dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung große Potenziale. Speziell Brennstoffzellen mit elektrischen Wirkungsgraden von mehr als 30 Prozent ermöglichen hier hocheffiziente Lösungen für eine gleichzeitige Stromund Wärmeerzeugung und sollten daher zukünftig besonders im Fokus stehen. Mit dem Mikro-KWK-PartnerBonus erhalten WINGAS- Kunden eine finanzielle Förderung, mit der sie Endverbrauchern innovative Brennstoffzellen im Contracting zu wirtschaftlich attraktiven Bedingungen zur Verfügung stellen können. Die WINGAS-Initiative ergänzt die am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Mini-KWK-Richtlinie. Mit der Richtlinie unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung kleiner Mikro-KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 20 kw el. Innovativen Stadtwerken bietet sich hier die Chance, Endkunden mit umfassenden Energiedienstleistungen rund um Brennstoffzellen für diese neuen Technologien zu begeistern und langfristig zu binden. Stadtwerke können grundsätzlich Zuschüsse aus der Mini-KWK-Richtlinie der Bundesregierung in Anspruch nehmen, wenn sie: a) als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft werden oder Mit WINGAS vom Zukunftsmarkt profitieren. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir uns für effiziente Gastechnologie einsetzen. Brennstoffzellen beispielsweise bieten im Betrieb die mit Abstand niedrigsten Energiekosten für Strom und Wärme im Vergleich zu anderen Systemen. Lediglich die derzeit noch recht hohe Investition in die Anlage ist häufig eine Hürde. b) als Energiedienstleistungsunternehmen, das nicht als KMU gilt, als Contractor auftreten und gleichzeitig der Contractingnehmer einer der folgenden Gruppen angehört: Privatpersonen Freiberuflich Tätige Kleine und mittlere Unternehmen Kommunen Gemeinnützige Investoren Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten. Der Contractingvertrag muss eine Laufzeit von mindestens sieben Jahren haben.

Die Zeit ist reif werden Sie Bonus-Partner von WINGAS. Die Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere der Brennstoffzelle, liegen auf der Hand. In Ein- oder Zweifamilienhäusern produzieren sie Strom für den eigenen Bedarf und können nahezu ganzjährig in die Wärmeerzeugung für Warmwasser und Heizung eingebunden werden. Auch im kleineren und mittleren Gewerbebereich leisten sie einen entscheidenden Beitrag, Energiekosten zu sparen und außerdem den Ausstoß schädlicher Treibhausgase zu senken. effizienz für Brennstoffzellen mit elektrischen Wirkungsgraden von mehr als 31 Prozent. Aus der Bonusförderung von WINGAS und dem Zuschuss aus der Mini-KWK-Richtlinie resultiert eine Gesamtförderung, die Stadtwerken eine besonders attraktive Preisgestaltung ihrer Contractingangebote für den Endkunden ermöglicht. Mit dem Mikro-KWK-PartnerBonus unterstützt WINGAS die Brennstoffzellentechnologie in Verbindung mit attraktiven Contracting-Angeboten für Endverbraucher. Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Prinzip Strom Erdgas Die Höhe der Bonuszahlung von WINGAS orientiert sich am Fördermodell Mini-KWK-Richtlinie der Bundesregierung und entspricht einer Verdoppelung der darin vorgesehenen Bonusförderungen für Strom- und Wärme- Brennstoffzelle Wärme

Bonus für Brennstoffzellen- Contracting sichern. Der PartnerBonus wird für solche Brennstoffzellengeräte gewährt, die bis einschließlich Dezember 2017 in Betrieb gehen. Die jährlich insgesamt gewährte Förderung ist dabei abhängig von der mit WINGAS für diesen Zeitraum vertraglich vereinbarten Erdgasbezugsmenge. Stadtwerke erhalten die Förderung für Brennstoffzellengeräte im Leistungsbereich bis einschließlich 3 kw el und mit einem elektrischen Wirkungsgrad von mehr als 31 Prozent. Einzige Voraussetzungen: Sie sind WINGAS-Kunde und betreiben die Mikro-KWK- Anlage im eigenen Contracting. Den Contractingvertrag mit Ihren Kunden gestalten Sie individuell. WINGAS gewährt den Bonus unabhängig davon, ob sonstige öffentliche Fördermittel aus anderen Fördermaßnahmen bezogen werden. Leistungsbereich (kw el ) Förderbetrag nach Mini-KWK-Richtlinie* Basisförderung Bonus Stromeffizienz** Bonus Wärmeeffizienz*** WINGAS- Förderung 0 bis 1 1.900 1.140 475 1.615 zzgl. MwSt. Zusätzlich: Zusätzlich: Zusätzlich: > 1 bis 3 Zusätzlich: 300 /kw el 180 /kw el 75 /kw el 255 /kw el zzgl. MwSt. Ihre Vorteile als Bonus-Partner: Positionierung als technologischer Vorreiter Übernahme von Verantwortung für Klimaschutz durch innovative Technik Nachhaltige Stärkung Ihres ökologischen Images Förderung von Erdgas als zentraler Baustein für die Erreichung der Klimaziele Sicherung von wertvollem Kundenpotenzial durch das attraktive Geschäftsfeld Contracting Sie wollen zukunftsweisende Projekte mit uns umsetzen? Sie haben Fragen zu einem unserer PartnerBonus-Programme? Wir finden gemeinsam mit Ihnen das passende Förderprogramm und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Kontakt Detlef Mirsch Leiter Technische Dienstleistungen Telefon: +49 (0)561 99858-1536 Fax: +49 (0)561 99858-551536 E-Mail: detlef.mirsch@wingas.de Download VCF-Card * Gemäß Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kw el (Mini-KWK-Richtlinie) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 15. Dezember 2014 ** 60 % der Basisförderung bei Wirkungsgrad > 31 % *** 25 % der Basisförderung bei zweitem Abgaswärmetauscher und hydraulisch abgeglichenem System

klimaneutral natureoffice.com DE-197-840595 gedruckt WINGAS GmbH Königstor 20 34117 Kassel Telefon: +49 (0)561 99858-0 E-Mail: info@wingas.de www.wingas.de Veröffentlicht: Oktober 2015