Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz
|
|
- Eduard Kappel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Heilbronn, den Kurt Weissenbach, Vorstandsvorsitzender Modell Hohenlohe e.v. Tel. 0170/ Mail:
2 Energiepolitische Ziele der Bundesregierung Senkung des Primärenergieverbrauchs um 20 % bis 2020 und um 50 % bis 2050 (gegenüber 2008) Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch: 35 % bis 2020 und 80 % bis 2050 Reduzierung des Wärmebedarfs im Gebäudebereich um 20 % bis 2020 Steigerung Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf 14% Verdopplung der energetischen Sanierungsrate auf 2 %. Tel / Mail: moho1@t-online.de 2
3 In Deutschland gibt es rund 18 Mio. Wohngebäude mit etwa 38,4 Mio. beheizten Wohnungen. Rund 86 Prozent des häuslichen Gesamtenergieverbrauchs wird für Heizzwecke und Warmwassererzeugung verwenden. Nichtwohngebäude: 1,7 Mio. Gebäude in Deutschland sind Nichtwohngebäude, in denen ein großes Effizienzpotenzial steckt. In Abhängigkeit von der Nutzungsart variieren die energetischen Anforderungen. Die Nutzer eines Bürogebäudes haben beispielsweise andere Ansprüche als die einer Lager- oder einer Produktionshalle. - Tel / Mail: moho1@t-online.de 3
4 "Die größten Potenziale für Energieeffizienz liegen im Gebäudebereich. Dort werden fast 40 Prozent der Endenergie verbraucht - vor allem für Heizung und Warmwasser. Die Bundesregierung hat das Ziel, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Dafür brauchen wir mehr Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere für energetische Sanierungen. Staatssekretär Uwe Beckmeyer, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Tel / Mail: moho1@t-online.de 4
5 Tel / Mail: moho1@t-online.de 5
6 Tel / Mail: moho1@t-online.de 6
7 Tel / Mail: moho1@t-online.de 7
8 Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG Gilt für Neubauten und zwar für Wohn- und Nichtwohngebäude mit mehr als 50 qm Nutzfläche mit Ausnahmen von 1. Betriebsgebäuden zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren 2. Betriebsgebäuden, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen 3. unterirdischen Bauten, 4. Unterglasanlagen und Kulturräumen für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen, 5. Traglufthallen und Zelten, 6. Gebäuden, die wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäuden mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren, 7. Gebäuden, die dem Gottesdienst oder anderen religiöse Zwecken gewidmet sind. Tel / Mail: moho1@t-online.de 8
9 8. Wohngebäuden, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind, 9. sonstigen Betriebsgebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monat gekühlt werden 10. Gebäuden, die Teil oder Nebeneinrichtung einer Anlage sind, die vom Anwendungsbereich des Treibhausgas Emissionshandelsgesetzes unterliegen. Tel / Mail: moho1@t-online.de 9
10 Pflichterfüllung (1) Bei Nutzung von solarer Strahlungsenergie zu mindestens 15 % (2) Bei Nutzung von gasförmiger Biomasse zu mindestens 30 % (3) Bei Nutzung von flüssiger Biomasse fester Biomasse nach Maßgabe zu mindestens 50 % (4) Bei Nutzung von Geothermie und Umweltwärme zu mindestens 50 % (5) mindestens 50 % aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme nach oder unmittelbar aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (6) Maßnahmen zur Einsparung von Energie, die den jeweilige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs und die jeweiligen für das konkrete Gebäude zu erfüllenden Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle nach der Energieeinsparverordnung um mindestens 15 % unterschreiten (7) Nutzung der Nah- oder Fernwärmeversorgung. Tel / Mail: moho1@t-online.de 10
11 Abwärme: Sofern Abwärme durch raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung genutzt wird, gilt diese Nutzung nur dann als Ersatzmaßnahme, wenn der Wärmerückgewinnungsgrad der Anlage mindestens 70 % und die Leistungszahl, die aus dem Verhältnis von der aus der Wärmerückgewinnung stammenden und genutzten Wärme zum Stromeinsatz für den Betrieb der raumlufttechnischen Anlage ermittelt wird, mindestens 10 betragen. Tel / Mail: moho1@t-online.de 11
12 Wärmenetze: Die Nutzung von Wärme aus einem Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung gilt nur dann als Ersatzmaßnahme wenn die Wärme a) zu einem wesentlichen Anteil aus Erneuerbaren Energien, b) zu mindestens 50 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme c) zu mindestens 50 Prozent aus KWK-Anlagen oder d) zu mindestens 50 Prozent durch eine Kombination zuvor genannten Maßnahmen stammt. Tel / Mail: moho1@t-online.de 12
13 Ausnahmen von der Verpflichtung: Die Pflicht entfällt, wenn (1) ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widersprechen oder im Einzelfall technisch unmöglich sind oder (2) der Verpflichtete auf Antrag befreit wird. Von der Pflicht ist zu befreien, soweit ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Wichtig: Die Länder können eine Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energien bei bereits errichteten Gebäuden festlegen. Tel / Mail: moho1@t-online.de 13
14 In Baden-Württemberg gilt: Das EWärmeG des Landes betrifft Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2010 austauschen. Geplant ist ab Modifizierung der bisherige Nutzungspflicht für Wohngebäude und die Ausdehnung der Verpflichtungen auf bestehende Nichtwohngebäude (Geltungsbereich analog Bund) Das Gesetz ist seit in der Verbändeanhörung. Tel / Mail: moho1@t-online.de 14
15 Tel / Mail: moho1@t-online.de 15
16 Zentrales Förderinstrument: Das Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien im Wärmemarkt ist ein zentrales Förderinstrument der Bundesregierung für Investitionen in erneuerbare Energien zur Deckung des Bedarfs an Wärme und Kälte, hauptsächlich in bestehenden Gebäuden, sowie für gewerbliche bzw. industrielle Prozesse. Fördergeber: BAFA (Investitionszuschüsse) und KfW (zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse). Tel / Mail: moho1@t-online.de 16
17 Gefördert werden (Auswahl): Solarkollektoranlagen Scheitholzvergaser Biomasse effiziente Wärmepumpen Tiefengeothermie Nahwärmenetze innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien Anträge stellen können: Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU- Definition der EU, kleine und mittlere Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, gemeinnützige Organisationen sowie Energiedienstleistungsunternehmen (als Contractoren). Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen im KfW- Programms Erneuerbare Energien Premium Tel / Mail: moho1@t-online.de 17
18 Regeln der Förderung: Die Basisförderung erfolgt als Projektförderung mit Festbeträgen durch Zuschüsse. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Zusätzlich zur Basisförderung kann für die Kombination verschiedener Maßnahmen ein Kombinationsbonus, für Anlagen in effizienten Gebäuden, die wegen des geringeren Primärenergiebedarfs eine geringere Kostenersparnis für fossile Brennstoffe bei der Nutzung erneuerbarer Energien erzielen, ein Effizienzbonus und für besonders innovative Anwendungen ein Innovationsbonus gewährt werden. Die Höhe richtet sich nach der Art der Maßnahme. Finanzierung und Tilgungszuschüsse der KfW: Im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien Premium finanziert die KfW Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien mit bis zu 100% der förderfähigen Netto-Investitionskosten, i.d.r. max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Tel / Mail: moho1@t-online.de 18
19 Tel / Mail: moho1@t-online.de 19
20 Potentiale heben mit EnergieEffizienz-Tisch Finanz plus Tel / Mail: moho1@t-online.de 20
21 Fazit: Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes soll der Anteils erneuerbarer Energien deutlich erhöht werden. Im Wärmemarkt wird der Einsatz erneuerbarer Energien durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gefördert. Es sieht vor, dass Bauherren bei Neubauten Wärme anteilig aus erneuerbaren Energien gewinnen, bestimmte Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise zusätzliche Dämm-maßnahmen durchführen oder Kraft-Wärme-Kopplung bzw. Fernwärme nutzen. Ergänzend zum EEWärmeG fördert die Bundesregierung mit Hilfe des Marktanreizprogramms (MAP) den Einsatz erneuerbarer Energien, um deren Anteil an der Wärmeversorgung zu erhöhen. Ab Mitte 2015 könnten in Baden-Württemberg auch Nichtwohngebäude im Bestand verpflichtend einbezogen werden. Tel / Mail: moho1@t-online.de 21
22 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihren Einsatz für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung! Ihre Ansprechpartner: Kurt Weissenbach Modell Hohenlohe e.v., Weststr Pfedelbach Telefon: / moho1@t-online.de Internet: Tel / Mail: moho1@t-online.de 22
Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG)
Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten,
MehrErneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG seit in Kraft
i Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG seit 01.01.2009 in Kraft Welchen Zweck und welches Ziel hat das Gesetz? Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-
MehrEEWärmeG und MAP- Instrumente zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
EEWärmeG und MAP- Instrumente zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich Ruben Müller (MES) Ecologic Institute/ Berlin im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
MehrErneuerbare-Energien- Wärmegesetz
Der Wärmemarkt und das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Dr. jur. Volker Hoppenbrock, M.A. Ecologic-Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Überblick Situation
MehrKleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften
Kleine Einführung in die ENEV 2014 Das größte Einsparpotential privater Haushalte in Deutschland liegt beim Heizenergieverbrauch. Energieverbrauch im Haushalt 80 % für das Heizen 10 % für die Versorgung
MehrStrategien der Novelle Bundesregierung
Gebäude-Energiewende: Regionale Strategien für die energetische Sanierung kleinerer Wohngebäude Energiewende Sachstand zur im EnEV-EEWärmeG Gebäudebereich Strategien der Novelle Bundesregierung André Hempel
MehrErneuerbare Wärme in Deutschland: Aktuelle Entwicklungen und langfristige Herausforderungen
Erneuerbare Wärme in Deutschland: Aktuelle Entwicklungen und langfristige Herausforderungen Konferenz "Ökowärme Märkte, Politik und Perspektiven" am 23. März 2011 in Wien Veit Bürger (v.buerger@oeko.de)
MehrAuszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.
EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie
MehrGuter Rat zum EEWärmeG
Vorlage 1 04/2012 Viessmann Werke Guter Rat zum EEWärmeG Handlungsbedarfe und Verbesserungsvorschläge aus Sicht der Praxis Manfred Greis Vorlage 2 04/2012 Viessmann Werke Anteile Energieträger und Verbraucher
MehrBewertung und Förderung von Energieholz aus Sicht des BMU
NABU-Fachtagung Kurzumtriebsplantagen: Ein sinnvoller Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz? Berlin, 12. November 2008 Bewertung und Förderung von Energieholz aus Sicht des BMU Dr. Bernhard Dreher Bundesministerium
MehrDas Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s VNG Marco Kersting Operatives Marketing
Das Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s Marco Kersting Operatives Marketing Primärenergieverbrauch in Deutschland 0591 Erdgasverbrauch in Deutschland 0384c
MehrInformationen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Zuschüsse/Kredite/ Verpflichtungen
Informationen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Zuschüsse/Kredite/ Verpflichtungen Stand September 2016 Sehr geehrte Interessenten, noch nie war es so lukrativ sein Gebäude energetisch zu sanieren
MehrEEWärmeG 2009: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern:
Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: : Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) 1 EnEG EnEV EEG
MehrDieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis. Anforderungen des EEWärmeG an Kälteanlagen
Dieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis Anforderungen des EEWärmeG an Kälteanlagen Netzwerktreffen Kälteenergie, 4. September 2013 Dr. Friederike Mechel,
MehrAngaben zur Erfüllung des Erneuerbaren-Energien- Wärmegesetzes (EEWärmeG)
Angaben zur Erfüllung des Erneuerbaren-Energien- Wärmegesetzes (EEWärmeG) Aktenzeichen des dazugehörenden Bauantrages 1. Bauherr/Eigentümer Name, Vorname bzw. Firma (mit Ansprechpartner), Anschrift, Telefon
MehrErneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Dr.-Ing. Dirk Gust/Dr. Andreas Neff Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Dr.-Ing. Dirk Gust/Dr. Andreas Neff Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Folie 1 EEWärmeG - Übersicht Erneuerbare Energien im Wärmemarkt Gründe
MehrEckpunkte für ein Berliner Klimaschutzgesetz
Eckpunkte für ein Berliner Klimaschutzgesetz für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz 1 Gliederung Hintergrund / Rahmenbedingungen Das Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Berliner Klimaschutzpolitik
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG) Inhaltsübersicht
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG) Vom Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht Teil 1. Allgemeine
MehrWärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien Jetzt umstellen mit Fördermöglichkeiten aus dem Marktanreizprogramm. Für Unternehmen und Kommunen Das Marktanreizprogramm für Unternehmen und Kommunen Mit dem Marktanreizprogramm
Mehr59L Nachweis nach EEWärmeG 2009
BTS STATIK-Beschreibung - Bauteil: 59L Nachweis nach EEWärmeG 2009 Seite 1 59L Nachweis nach EEWärmeG 2009 (Stand: 16.12.2008) Das Programm erstellt den Nachweis der Nutzungspflicht nach 3 des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
MehrWärme aus erneuerbaren Energien als Beitrag zum Klimaschutz
Wärme aus erneuerbaren Energien als Beitrag zum Klimaschutz Klimaschutz als ökologische und ökonomische Herausforderung Stern-Studie vom 30.10.06 Die Kosten einer Stabilisierung des Klimas sind beträchtlich,
MehrHeizen mit Erneuerbaren Energien Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat!
Das neue Marktanreizprogramm des Bundes Heizen mit Erneuerbaren Energien Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat! Hannover, 05. November 2015 Dr. Ralph Baller, Referatsleiter im Bereich Erneuerbare Energien
MehrEnergietag Winnenden. Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme. rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller
Energietag Winnenden Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller Erik Fischer www.kurz-fischer.de Warum Energiesparen? Energieeffizienz zur Ressourcenschonung
MehrFinanzierung von Biogasanlagen mit Fördermitteln der KfW/LR Investitionsbank Schleswig-Holstein Uwe Büchner, Leiter Bundesförderung/Kreditinstitute
Finanzierung von Biogasanlagen mit Fördermitteln der KfW/LR Investitionsbank Schleswig-Holstein Uwe Büchner, Leiter Bundesförderung/Kreditinstitute Firmenkunden Immobilienkunden Kommunalkunden Zuschüsse
MehrWärmewende im Heizungskeller Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg. Daniel Bearzatto Geschäftsführer
Wärmewende im Heizungskeller Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg Daniel Bearzatto Geschäftsführer Unser Ziel ist eine effiziente und umweltfreundliche Energieversorgung im Landkreis Tübingen.
MehrGesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG. Ersatzmaßnahmen
Gesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG Ersatzmaßnahmen Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der Nachweisführung und ist der unteren Bauaufsicht
MehrErfahrungen mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg
Berliner Energietage 2009 Fachgespräch EEWärmeG: Spielräume für Landesgesetze zum Klimaschutz Erfahrungen mit dem Baden-Württemberg Gregor Stephani Umweltministerium Baden-Württemberg Referatsleiter Grundsatzfragen
MehrDas EEWärmeG Erfüllung der Nutzungspflicht für Neubauten durch Ersatzmaßnahmen. Messekongress ITAD-Stand Donnerstag, 16.
Das EEWärmeG Erfüllung der Nutzungspflicht für Neubauten durch Ersatzmaßnahmen Messekongress ITAD-Stand Donnerstag, 16. September 2010 Ullrich Müller AGFW Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und
MehrErneuerbare-Wärme-Gesetz Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten Dr. Svea Wiehe Umweltministerium Baden-Württemberg Referat für Grundsatzfragen des Klimaschutzes und Recht Klimaschutz als Aufgabe für alle
MehrErneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ab
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ab 01.01.2009 EEWärmeG Erneuerbare Energien sind seit dem 01.01.2009 Pflicht für die Wärmeversorgung im Neubau. EEWärmeG Gilt seit 01.01.2009 in ganz Deutschland
MehrEnEV 2012 / Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl. staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme. Mai 2013
Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme Mai 2013 - Beschluss zur EnEV 2012 im Sept. 2009 Ziel : Verschärfung rfung um weitere 30 % zur EnEV
MehrGesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz - EEWärmeG)
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz - EEWärmeG) EEWärmeG Ausfertigungsdatum: 07.08.2008 Vollzitat: "Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7. August
MehrEnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
Fortbildung im MBV Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz 05. Oktober 2010 Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Ingenieurleistungen
MehrDas Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG Stand: November 2008 Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) EEWärmeG - Eckpunkte 2 Ziel: 14% erneuerbarer Wärme bis 2020 (derzeit: 6%). Mindestanteil
MehrHeizen mit Erneuerbaren Energien Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat!
Aktuelle Förderprogramme für Nichtwohngebäude: Das Marktanreizprogramm des Bundes Heizen mit Erneuerbaren Energien Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat! Osnabrück, 09. Juni 2016 Dr. Ralph Baller, Referatsleiter
MehrAnforderungen an den Energiebedarf. Teil III
Teil III Zum Thema Energiekonzepte Gesetze und Verordnungen Anforderungen an den Energiebedarf Förderwege Energiebedarf-Ermittlung Energiequellen Heizungstechniken Wirtschaftlichkeit Beispiele für Energiekonzepte
MehrERNEUERBARE ENERGIEN. Sie möchten natürliche Energien nutzen?
ERNEUERBARE ENERGIEN Sie möchten natürliche Energien nutzen? Weitblick lohnt sich für alle Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft! Ihre Nutzung ist klimafreundlich, sicher und schont zudem die Umwelt
MehrErneuerbare-Wärme-Gesetz. Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg. Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg Erneuerbare-Wärme-Gesetz Folie 1, 10.04.2008 Anwendungsbereich: Kernpunkte EWärmeG BW Wohngebäude Neubau und Bestand Pflichtanteil: 20
Mehr(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)
EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) Ort : Moosburger Solartage 2009 Schulzentrum Nord, Albinstraße 16. 17. Mai Referent : Dipl.-Ing. (FH) Hans-Jürgen Werner
MehrFörderung solarthermischer Anlagen Aktuell angebotene Förderprogramme. 08. Juni 2010, TripleZ, Essen Rüdiger Brechler, EnergieAgentur.
Förderung solarthermischer Anlagen Aktuell angebotene Förderprogramme 08. Juni 2010, TripleZ, Essen Rüdiger Brechler, EnergieAgentur.NRW, Wuppertal Übersicht Zuschüsse von Bund und Land NRW Bund: www.bafa.de
Mehr2. Nach Nummer 7.4 wird ein neuer Absatz eingefügt und dieser mit Nummer 7.5 bezeichnet. Aus Nummer 7.5 (alt) wird Nummer 7.6.
Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010 Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im
MehrÄnderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010
Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010 Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im
MehrCOFELY in Germany. Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) 7 Abwärmenutzung. Rebranding Campaign. Dipl. Ing. M. Enzensperger
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) 7 Abwärmenutzung COFELY in Germany Rebranding Campaign Dipl. Ing. M. Enzensperger Seite 1 Gesetz zur Förderung der Erneuerbarer Energien im Wärmebereich 1 Zweck
MehrDas Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen
Klimaschutz und Energie Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen Solarthermie Gasförmige Biomasse Die Bestimmungen in Kurzform Bei Neubauten besteht für die Bauherren eine Pflicht zur (zumindest
MehrWärme-Energie für den Klimaschutz. Kurzinformation zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Neubauvorhaben
Wärme-Energie für den Klimaschutz Kurzinformation zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Neubauvorhaben Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, seit langem ist uns klar, dass fossile Brennstoffe,
Mehringenieure für energie- und versorgungstechnik gemeinsam.innovativ.nachhaltig.
ingenieure für energie- und versorgungstechnik gemeinsam.innovativ.nachhaltig. WWS Förderungen 05.05.2017 1. Inhalt Wichtigste Aspekte Förderinstitutionen Unterteilung nach Auftraggeber Recherchetools
MehrHeizen mit Erneuerbaren Energien in kommunalen Liegenschaften.
Das Marktanreizprogramm des Bundes Heizen mit Erneuerbaren Energien in kommunalen Liegenschaften. Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat! Kassel, 11.11.2014 Dr. Ralph Baller, Referatsleiter im Bereich
MehrVerdämmt nochmal. Wie, wann und womit dämme ich mein Haus? Daniel Bearzatto Geschäftsführer
Verdämmt nochmal Wie, wann und womit dämme ich mein Haus? Daniel Bearzatto Geschäftsführer Warum energetisch Sanieren? Werterhalt Behaglichkeit Energiekosten Umweltschutz 2 Grundlagen der Bauphysik Energieverlust
MehrErneuerbare-Wärme-Gesetz Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg Erneuerbare-Wärme-Gesetz Dr. Albrecht Rittman Folie 1, 10.03.2008 Klimaschutz als Aufgaben für alle Erneuerbare-Wärme-Gesetz Weltweite
MehrDas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Informationsveranstaltung: Fördermittel für Biomassefeuerungsanlagen Wabern 05.03.2008 Das Marktanreizprogramm
MehrEnergiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016
Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in
MehrGesetze und Verordnungen. Teil II
Teil II Zum Thema Energiekonzepte Gesetze und Verordnungen Anforderungen an den Energiebedarf Förderwege Energiebedarf-Ermittlung Energiequellen Heizungstechniken Wirtschaftlichkeit Beispiele für Energiekonzepte
MehrWohngebäude. Förderung Energetische Sanierung (Wohn- und Nichtwohngebäude)
Wohngebäude Energieeffizient Sanieren Sonderförderung (Zuschuss) sind Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten freie Berufe, Organisationen, öffentliche Dienste 1. Zuschuss für Baubegleitung bei
MehrFörderprogramme der KfW für den Neubau
Mauerwerkstag 06, Schloss Zeilitzheim,. März 06 Förderprogramme der KfW für den Neubau Keywan Pour-Sartip C.A.R.M.E.N. e.v. Expertenteam INHALTE Vorstellung und Einführung KfW-Förderung BAFA-Förderung
MehrHESSISCHER LANDTAG. C. Befristung Das Gesetz ist befristet bis zum 30. Juni 2015.
1 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie in Hessen (Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz - HEEWärmeG)
MehrEntwicklung des Wärmebedarfs in Deutschland was sind die Auswirkungen auf die KWK-Ziele?
Hannes Seidl Entwicklung des Wärmebedarfs in Deutschland was sind die Auswirkungen auf die KWK-Ziele? 9. Mai 2012, Berlin 1 Energiepolitische Ziele der Bundesregierung. Senkung des Primärenergieverbrauchs
MehrFördermöglichkeiten im Bereich Klimaschutz für Unternehmen
Fördermöglichkeiten im Bereich Klimaschutz für Unternehmen Agenda 1. Überblick 2. Fördermittel im Bereich Energieeffizienz 3. Fördermittel im Bereich Erneuerbare Energien 4. Fördermittel im Bereich Forschung
MehrFörderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Das Marktanreizprogramm des Bundes (MAP)
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Das Marktanreizprogramm des Bundes (MAP) Ralph Schmidt, Geschäftsführer ARGE SOLAR e.v. Infoveranstaltung AKS, 03.06.2009 BAFA -Bundesamt für Wirtschaft
MehrFörderratgeber Privatpersonen
Förderratgeber Privatpersonen Solarthermie-Anlagen Seite 1 von 10 Zuschuss Solarthermische Anlagen BAFA Fördergeber Förderprogramm Programm-Nr. Förderziel Förderart Wie wird gefördert? Fördergegenstände
MehrÜbersicht Förderprogramme zum Thema Bioenergie und Bioenergiedörfer untergliedert in Bund und Land
Übersicht Förderprogramme zum Thema Bioenergie und Bioenergiedörfer untergliedert in Bund und Land Bund Programm Wer wird gefördert Was wird gefördert Wie wird gefördert Kontakt Wärmenetzförderung nach
MehrDie Kosten im Blick Erfüllung der Pflichten nach EEWärmeG, EWärmeG und EnEV»
Die Kosten im Blick Erfüllung der Pflichten nach EEWärmeG, EWärmeG und EnEV» EnBW Energie Baden-Württemberg AG V-CE Rudolf Schiller Zukunft Biomethan - Ergebnisse Berlin 2. Dezember 2014 Ihr Referent Rudolf
MehrGesetze und Verordnungen
Gesetze und Verordnungen Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt großen Wert auf Klimaschutz und Energieeinsparung. Deshalb ist der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bestand und im Neubau
MehrGesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG)
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG) vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658) Teil 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
MehrDas Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (1) im Überblick
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (1) im Überblick 1. Woher stammt unsere Wärme heute? Der Mensch braucht Wärme. Wir alle wollen mit warmem Wasser duschen und in warmen Häusern wohnen gerade im Winter.
MehrSolarthermie - Gesetzliche Vorgaben
Die Sonne nutzen Solarthermie für Heizung und Warmwasser" Solarthermie - Gesetzliche Vorgaben Dipl. Ing. Britta Neumann Stadt Freiburg Seite 1 Baurechtliche Aspekte Anlagen zur photovoltaischen und thermischen
MehrDas Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten Dr. Svea Wiehe Umweltministerium Baden-Württemberg Referat für Grundsatzfragen des Klimaschutzes und Recht Klimaschutz als Aufgabe für alle
MehrDie Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau architektur & energie d60 münchen / ebersberg Manfred Giglinger Fachplaner TGA u. Energieberater Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin
MehrÄnderungen der neuen EnEV und deren Auswirkungen auf die WEG
Änderungen der neuen EnEV und deren Auswirkungen auf die WEG Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV 1. Daten zur Energieversorgung 2. Der Begriff Energieeffizienz
MehrErneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Vollzug in Hessen
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Vollzug in Hessen Merkblatt zur Nachweisführung nach 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 2a sowie 10 EEWärmeG über das Vorliegen von Ausnahmen von den Verpflichtungen
MehrWelche Förderung ist für das Handwerk wichtig und was wird gefördert?
Maßnahmen zum Klimaschutz Förderprogramme des Staates Welche Förderung ist für das Handwerk wichtig und was wird gefördert? Gliederung des Vortrags 1. Technische Betriebsberatung kurze Vorstellung. 2.
MehrInformationen zur energetischen. Sanierung von Gebäuden von. Wohnungseigentümergemeinschaften
Informationen zur energetischen Sanierung von Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften Stand Januar 2016 Sehr geehrte Interessenten, noch nie war es so lukrativ sein Gebäude energetisch zu sanieren
MehrEEWärmeG und EnEV 2009
Kapitel 1: Einleitung EEWärmeG und EnEV 2009 Kapitel 1: Einleitung Markus Rathgeb -Bauingenieur Dipl.-Ing. (FH) -Fachingenieur für Energieeffizienz 1. Einleitung EEWärmeG und EnEV 2009 1. Einleitung 2.
MehrNachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der
MehrRheinfelden macht Klima im Quartier
Rheinfelden macht Klima im Quartier Warum Energiepolitik für ihr Eigenheim wichtig ist Was hat zu tun mit.. Klimaschutz Ihrem Eigenheim und Zukunftsfähige Stadtentwicklung Energieagentur Landkreis Lörrach
MehrFörderung von Kraft-Wärme-Kopplung
Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung MBA/Dipl.-Ing.(FH) Matthias Kabus Folie 1 Förderung von KWK-Anlagen Energiesteuergesetz (EnergieStG) Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) Erneuerbare-Energien-Gesetz
MehrEnergie-Wärme-Gesetz EEWärmeG
Energie-Wärme-Gesetz EEWärmeG desig n Dipl. Ing. Herman Dulle 18.05.2015 BOB efficiency design AG Schurzelter Straße 27 52074 Aachen 0241-47466-0 info@bob-ag.de www.bob-ag.de Seite 1 BOB Energiedesign
Mehr- Erläuterungen - Zum Gesetz zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur effizienten Wärmenutzung in Gebäuden im Freistaat Thüringen
Februar 2013 - Erläuterungen - Zum Gesetz zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur effizienten Wärmenutzung in Gebäuden im Freistaat Thüringen (Thüringer Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz-ThEEWärmeG) Gesetz
MehrLeerrohre, Kabel (z.b. Lichtwellenleiter, CAT 7), Schalttechnik. Leerrohre, Kabel (z.b. Lichtwellenleiter, CAT 7), Schalttechnik
Übersicht KfW-Programme zur Förderung der Breitbandverkabelung in Wohn- und Nichtwohngebäuden (Inhouse- Verkabelung) Details siehe Merkblätter Stand: März 2017 KfW Programm (Titel /Programm-Nr.) IKK Investitionskredit
MehrRESSOURCEN SCHONEN. WIRTSCHAFT STÄRKEN.
RESSOURCEN SCHONEN. WIRTSCHAFT STÄRKEN. Zuschüsse von Bund und Land für Effizienzmaßnahmen in der Produktion Effizienz-Agentur NRW Jessika Grünitz Bocholt, 15. März 2017 EFFIZIENZ-AGENTUR NRW FÜR MEHR
MehrFörderungsmöglichkeiten für Wärmepumpen und Geothermie
Förderungsmöglichkeiten für Wärmepumpen und Geothermie 30. September 2016, 2. Willicher Praxistage Geothermie Dr. Martin Sabel, Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. Agenda Fördermöglichkeiten Kreditanstalt
MehrNeue Energie durch kommunale Kompetenz
Neue Energie durch kommunale Kompetenz Uwe Barthel Mitglied des Vorstandes 28. Februar 2009 Chemnitz Ziele von Bund und Land Bund / BMU Roadmap Senkung CO 2 -Ausstoß bis 2020 gegenüber 1990 um 40 % im
MehrHeizungsaustausch Was fordert das Gesetz?
Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz? Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG Baden Württemberg) 5. Fachinformationsabend "Heizungserneuerung gewusst wie!" Britta Neumann Seite 1 Warum gibt es das EWärmeG?
MehrEEWärmeG und EnEV. Mathias Reitberger. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
EEWärmeG und EnEV Mathias Reitberger Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert- kollegen.de www.meidert- kollegen.de Kanzlei
Mehr7. Fachgespräch der Clearingstelle EEG
7. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Finanzierung von Erneuerbaren Energien Berlin, 15. Oktober 2010 Mario Hattemer KfW-Mittelstandsbank Agenda 1. KfW Bankengruppe 2. Struktur der gewerblichen Umweltschutzfinanzierung
MehrDeine Energiewende: Solarwärme und Solarstrom selber nutzen und speichern
Winfried Binder Netzwerk Regenerative Energien Deine Energiewende: Solarwärme und Solarstrom selber nutzen und speichern Die Energieagentur Region Gö1ngen e.v. Die Energieagentur Region Göttingen e.v.
MehrZukunftsfähig heizen. werthaltig investieren. Bundesförderung Mit Heizsystemen von ÖkoFEN. werthaltig investieren
Zukunftsfähig heizen werthaltig investieren Bundesförderung 2009 Mit Heizsystemen von ÖkoFEN werthaltig investieren dauerhaft günstig heizen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten www.oekofen.de Europas
MehrEin Sanierungsfahrplan am Beispiel der Gebäudestudie Thüringen. 03/04/2014 Dr. Andreas Hermelink
Ein Sanierungsfahrplan am Beispiel der Gebäudestudie Thüringen 03/04/2014 Dr. Andreas Hermelink Übersicht > Ist-Zustand und Kennwerte der Gebäude > Handlungsempfehlungen zur Doppelstrategie: Energieeffizienz
MehrRichtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen
60/11 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen 1. Ziel der Förderung Ziel dieser Richtlinien ist die finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Betreibern,
MehrHeizen mit Erneuerbaren Energien Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat!
Das Marktanreizprogramm des Bundes Heizen mit Erneuerbaren Energien Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat! Energiesymposium 2014, Kreis Groß-Gerau, 17.07.2014 Dr. Ralph Baller, Referatsleiter im Bereich
Mehr2. BMUB-Fachtagung Klimaschutz durch Abwärmenutzung
2. BMUB-Fachtagung Klimaschutz durch Abwärmenutzung Industrielle Abwärme im Kontext des Gebäudeordnungsrechts Die Nutzung von industrieller Abwärme und die Regelungen zur Eigenversorgung mit Strom im EEG
MehrN-Media-Images - Fotolia.com.jpg WAS WIRD GEFÖRDERT?
6.1.1 Kredite - Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) N-Media-Images - Fotolia.com.jpg 151 KREDIT Energieeffizient Sanieren Sanierung zum KfW-Effizienzhaus mit Tilgungszuschuss 152 KREDIT Energieeffizient
MehrFörderprogramme des Bundes für Kommunen im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Anke Schäfer
Förderprogramme des Bundes für Kommunen im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Anke Schäfer BINE Informationsdienst Unsere Aufgabe Informationen aus der Forschung für die Anwendung Gefördert von Seite
MehrHerzlich Willkommen. Marktpartnerveranstaltung am 4. April 2017
Herzlich Willkommen Marktpartnerveranstaltung am 4. April 2017 Unsere Themen Begrüßung durch unseren Geschäftsführer Armin Baumgärtner Förderprogramme der ewb Änderungen zum 1. Januar 2017 Erdgas- und
MehrFörderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz
Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz 01.12.2009 EffNet Netzwerkpartner-Treffen Dipl.-Ing. Irina Kollert Gliederung Änderungen EnEV 2009 MUFV - Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude MUFV
MehrEEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren
EEWärmeG Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren Alexander Wölflick Geschäftsführer Haydn Energie Consult GmbH - HEC Übersicht
MehrÄnderung von Rahmenbedingungen für neue Anreizmodelle, Wärmegesetze, Gebäudesanierung
Änderung von Rahmenbedingungen für neue Anreizmodelle, Wärmegesetze, Gebäudesanierung FVEE Jahrestagung 2011: Transformationsforschung für ein nachhaltiges Energiesystem 12./13.10.2011 Maike Schmidt (ZSW)
MehrKfW-Programm Erneuerbare Energien
KfW-Programm Erneuerbare Energien Biogas Infotage 2016 KfW-Förderpraxis für Wärmenetze Mario Hattemer Bank aus Verantwortung Gewerbliche Umweltschutzfinanzierung KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard
MehrEnergetische Stadtsanierung Förderprogramm 432 der KfW
Energetische Stadtsanierung Förderprogramm 432 der KfW 16.08.2016 Schladen Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Hannover 15.08.2016 Ruth Drügemöller 1 Aufgabenbereiche & Kompetenzschwerpunkte
MehrHäuslebauer nehmen Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz gut an
S. 1 Nr. 24 Renews Spezial Häuslebauer nehmen Wärmegesetz an Ausgabe 24 / Januar 2010 Hintergrundinformationen der Agentur für Erneuerbare Energien Häuslebauer nehmen Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz
MehrAttraktive Förderung. für Pellets und Solar. gültig ab August 2012
Attraktive Förderung für Pellets und Solar gültig ab August 2012 f ür g n u r F ör de o lar S + s Pellet ht! er h ö www.oekofen.de Das Marktanreizprogramm 2 Das Marktanreizprogramm (MAP) der Bundesregierung
Mehr