Wärme-Energie für den Klimaschutz. Kurzinformation zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Neubauvorhaben

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wärme-Energie für den Klimaschutz. Kurzinformation zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Neubauvorhaben"

Transkript

1 Wärme-Energie für den Klimaschutz Kurzinformation zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Neubauvorhaben

2 Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, seit langem ist uns klar, dass fossile Brennstoffe, wie Erdöl und Erdgas nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Ebenso ist zur Gewissheit geworden, dass der übermäßige Ausstoß von Kohlendioxid (CO 2 ) entscheidend zur Veränderung des Klimas mit seinen verheerenden Auswirkungen, wie Umweltkatastrophen, extremer Hitze und Dürreperioden beiträgt. Diese Gründe lassen uns keine andere Wahl, als neue Lösungen zu entwickeln, mit denen wir fossile Energieträger schonen und gleichzeitig die Klima schädlichen CO 2 -Emissionen reduzieren. Dazu trägt das neue Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg wesentlich bei. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Wärmebedarf bei neu zu errichtenden Wohngebäuden zu 20% aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Ab 2009 wird diese Verpflichtung für Neubauvorhaben durch das Wärmegesetz des Bundes abgelöst. Das Landesgesetz gilt ab 2010 weiter für den Wohngebäudebestand und regelt einen Deckungsanteil von 10%, wenn im Einzelfall die zentrale Heizanlage ausgetauscht wird. Das Gesetz eröffnet eine Vielzahl an Möglichkeiten zum Ersatz fossiler Energieträger, so dass eine wirtschaftlich zumutbare Erfüllung gewährleistet ist. Auf diese Weise tragen wir alle dazu bei, dass unsere Wärmeversorgung auf eine umweltfreundliche und berechenbare Grundlage gestellt wird und wir ein Stück Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern gewinnen. Ihre Tanja Gönner Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg

3 Klimaschutz eine Gemeinschaftsaufgabe Knapp 30% des CO 2 -Ausstoßes im Land Baden-Württemberg gehen auf das Konto von Heizen und Warmwasserversorgung in Gebäuden. Ziel des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes für Baden-Württemberg ist es, im Interesse des Klimaschutzes eine anteilige Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie bei Wohngebäuden verbindlich als Standard einzuführen. So werden fossile Brennstoffe zur Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser eingespart. DAS ERNEUERBARE-WÄRME-GESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG GILT: für neue Wohngebäude, für die ab dem 1. April 2008 bis Ende 2008 das Bauverfahren eingeleitet wird. Diese müssen einen Pflichtanteil von mindestens 20% des jährlichen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Neubauvorhaben die Anforderungen des Bundes-Wärmegesetzes. für Wohngebäude im Bestand ab dem 1. Januar 2010, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Diese müssen 10% des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. ERNEUERBARE WÄRME-ENERGIE ENTSTEHT AUS: solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Biomasse einschließlich Biogas und Bioöl oder der Nutzung von Umweltwärme, einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen. AUSNAHMEN GELTEN BEI: baulicher, rechtlicher oder technischer Unmöglichkeit sowie im Falle einer unbilligen Härte, oder wenn im Gebäudebestand bereits erneuerbare Energien genutzt werden.

4 E Wärme G BW Anforderungen an Neubauvorhaben FÜR WEN GILT DIE NUTZUNGSPFLICHT BEI NEUBAUVORHABEN 1? Bauherren neuer Wohngebäude, für die ab dem 1. April 2008 der Bauantrag gestellt wird oder beim Kenntnisgabeverfahren die Bauvorlagen erstmalig eingereicht werden, müssen 20% des jährlichen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken. Neubauvorhaben, für die die Antragstellung bzw. die Kenntnisgabe ab dem 1. Januar 2009 erfolgt, fallen unter die Anforderungen des Erneuerbare-Energie- Wärmegesetzes des Bundes. Das Landesgesetz wird zu diesem Zeitpunkt im Bereich der Neubauvorhaben abgelöst. WELCHE MÖGLICHKEITEN DER ERFÜLLUNG DER NUTZUNGSPFLICHT GIBT ES FÜR NEUBAUVORHABEN NACH LANDESRECHT? Bei neuen Wohngebäuden können die gesetzlichen Vorgaben z.b. mit folgenden Maßnahmen erfüllt werden: Nutzung einer solarthermischen Anlage mit einer Größe von 0,04 m 2 Kollektorfläche pro m 2 Wohnfläche, Nutzung einer Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,5 (elektrisch) bzw. 1,3 (fossil) zur Deckung des gesamten Wärmebedarfs, Nutzung einer Heizanlage für den gesamten Wärmebedarf, deren Brennstoffbedarf zu mind. 20% mit Biogas oder Bioöl gedeckt wird, Nutzung eines Holzofens, der bestimmte technische Standards erfüllt und mindestens 25% der Wohnfläche überwiegend beheizt bzw. mit einem Wasserwärmeübertrager ausgestattet ist. Nutzung einer Biomassezentralheizung (z.b. Pelletsheizung oder Scheitholzkessel). 1 Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter

5 E Wärme G BW Anforderungen an Neubauvorhaben WELCHE MÖGLICHKEITEN DER ERSATZWEISEN ERFÜLLUNG GIBT ES IM NEUBAUBEREICH NACH LANDESRECHT? Die Nutzungspflicht für neue Wohngebäude kann ersatzweise durch folgende Maßnahmen erfüllt werden: Ein verbesserter Wärmeschutz gegenüber den Standards der Energieeinsparverordnung 2007 um 30%. Nutzung einer mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) betriebenen Heizanlage, die den Wärmebedarf überwiegend deckt (Gesamtwirkungsgrad mindestens 70%, Stromkennzahl mindestens 0,1). Deckung des Wärmebedarfs durch Anschluss an ein Wärmenetz, das mit KWK oder erneuerbaren Energien betrieben wird. Nutzung einer Photovoltaikanlage, wodurch die weitere Nutzung einer solarthermischen Anlage ausgeschlossen wird. WIE WIRD DIE EINHALTUNG DES LANDESGESETZES ÜBERWACHT? Die Bauherren müssen im Regelfall 3 Monate nach Inbetriebnahme der Heizanlage eine Bestätigung bei der örtlichen Baurechtsbehörde vorlegen. Diese Bestätigungen erstellen Sachkundige bzw. Wärmenetzbetreiber oder der Brennstofflieferant. Vordrucke erhalten Sie bei den Baurechtsbehörden 2. Entfällt die Nutzungspflicht, sind ebenfalls Nachweise zu erbringen. Sachkundige sind in der Regel Energieberater oder Handwerker des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes, sowie Schornsteinfeger, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 2 oder unter

6 FACHWISSEN VON EXPERTEN Über alle Details zur umweltgerechten Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien informieren Energieberater Handwerker des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes, sowie Schornsteinfeger Die unteren Baurechtsbehörden sind für die Überwachung und Einhaltung der Bestimmungen zuständig. Im Falle eines Verstoßes sind sie berechtigt, ein Bußgeld zu verhängen. WEITERE INFORMATIONEN Weitere Antworten finden Sie auf folgenden Homepages: FÖRDERMITTEL Heute schon handeln: Für energetische Verbesserungen von Wohngebäuden haben Bund und Land Fördermittel bereitgestellt. Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen finden Sie unter UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG KERNERPLATZ STUTTGART September 2008

Erfahrungen mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Erfahrungen mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg Berliner Energietage 2009 Fachgespräch EEWärmeG: Spielräume für Landesgesetze zum Klimaschutz Erfahrungen mit dem Baden-Württemberg Gregor Stephani Umweltministerium Baden-Württemberg Referatsleiter Grundsatzfragen

Mehr

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten Dr. Svea Wiehe Umweltministerium Baden-Württemberg Referat für Grundsatzfragen des Klimaschutzes und Recht Klimaschutz als Aufgabe für alle

Mehr

Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg. Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg. Erneuerbare-Wärme-Gesetz Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg Erneuerbare-Wärme-Gesetz Folie 1, 10.04.2008 Anwendungsbereich: Kernpunkte EWärmeG BW Wohngebäude Neubau und Bestand Pflichtanteil: 20

Mehr

Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz?

Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz? Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz? Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG Baden Württemberg) 5. Fachinformationsabend "Heizungserneuerung gewusst wie!" Britta Neumann Seite 1 Warum gibt es das EWärmeG?

Mehr

Das Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten. L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt

Das Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten. L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt Das Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt 2 VORWORT LIEBE BÜRGERINNEN, LIEBE BÜRGER, wir brauchen heute Lösungen, mit denen wir unsere Energieversorgung

Mehr

Das Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten. L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt

Das Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten. L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt Das Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt 2 vorwort Ziel 3 Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir brauchen heute Lösungen, mit denen wir unsere Energieversorgung

Mehr

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG Stand: November 2008 Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) EEWärmeG - Eckpunkte 2 Ziel: 14% erneuerbarer Wärme bis 2020 (derzeit: 6%). Mindestanteil

Mehr

Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG)

Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten,

Mehr

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG seit in Kraft

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG seit in Kraft i Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG seit 01.01.2009 in Kraft Welchen Zweck und welches Ziel hat das Gesetz? Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-

Mehr

Das Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten. L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt

Das Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten. L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt Das Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt 2 Einleitung Heizung und Warmwasserbereitung verursachen knapp 30 Prozent des CO 2 -Ausstosses in Baden-Württemberg.

Mehr

Informationspaket. für die Mitglieder von Haus & Grund. zum EWärmeG Baden-Württemberg

Informationspaket. für die Mitglieder von Haus & Grund. zum EWärmeG Baden-Württemberg Haus & Grund Württemberg, Werastraße 1, 70182 Stuttgart An unsere Mitgliedsvereine Haus & Grund Württemberg Landesverband Württembergischer Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. Unser Zeichen Ansprechpartner

Mehr

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen 60/11 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen 1. Ziel der Förderung Ziel dieser Richtlinien ist die finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Betreibern,

Mehr

EEWärmeG 2009: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern:

EEWärmeG 2009: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: : Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) 1 EnEG EnEV EEG

Mehr

Solarthermie - Gesetzliche Vorgaben

Solarthermie - Gesetzliche Vorgaben Die Sonne nutzen Solarthermie für Heizung und Warmwasser" Solarthermie - Gesetzliche Vorgaben Dipl. Ing. Britta Neumann Stadt Freiburg Seite 1 Baurechtliche Aspekte Anlagen zur photovoltaischen und thermischen

Mehr

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg UMWELTMINISTERIUM Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg Stand 08/08 Vorbemerkung Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg hat der Landtag

Mehr

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg UMWELTMINISTERIUM Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg Stand 09/08 Vorbemerkung Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg hat der Landtag

Mehr

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg Stand 11/10 Vorbemerkung Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Mehr

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum geplanten Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum geplanten Erneuerbare-Wärme-Gesetz Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum geplanten Erneuerbare-Wärme-Gesetz Stand 10/07 Vorbemerkung Mit dem Entwurf für ein Erneuerbare Wärme-Gesetz betritt Baden-Württemberg auf dem Gebiet

Mehr

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg UMWELTMINISTERIUM Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg Stand 04/09 Vorbemerkung Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg hat der Landtag

Mehr

Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare - Wärme Gesetz - EWärmeG)

Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare - Wärme Gesetz - EWärmeG) Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare - Wärme Gesetz - EWärmeG) Stand 29.06.07 Vorblatt A. Zielsetzung Ziel des Gesetzentwurfs ist es, im Interesse des Klimaschutzes

Mehr

Erfahrungen mit und Akzeptanz des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Erfahrungen mit und Akzeptanz des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg Fachkonferenz am 8. November 2010 Wege aus dem Sanierungsstau wie können maßgeschneiderte Konzepte zur Aktivierung von Eigenheimbesitzer/innen aussehen? Erfahrungen mit und Akzeptanz des Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Mehr

Wärmewende im Heizungskeller Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg. Daniel Bearzatto Geschäftsführer

Wärmewende im Heizungskeller Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg. Daniel Bearzatto Geschäftsführer Wärmewende im Heizungskeller Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg Daniel Bearzatto Geschäftsführer Unser Ziel ist eine effiziente und umweltfreundliche Energieversorgung im Landkreis Tübingen.

Mehr

Kommentierung. des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes. und des. Erneuerbare-Wärmegesetz (EWärmeG) des Landes Baden- Württemberg

Kommentierung. des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes. und des. Erneuerbare-Wärmegesetz (EWärmeG) des Landes Baden- Württemberg Kommentierung des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes und des Erneuerbare-Wärmegesetz (EWärmeG) des Landes Baden- Württemberg Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg Stand:

Mehr

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016 Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in

Mehr

Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Dr.-Ing. Dirk Gust/Dr. Andreas Neff Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Dr.-Ing. Dirk Gust/Dr. Andreas Neff Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Dr.-Ing. Dirk Gust/Dr. Andreas Neff Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Folie 1 EEWärmeG - Übersicht Erneuerbare Energien im Wärmemarkt Gründe

Mehr

Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz

Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Der Wärmemarkt und das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Dr. jur. Volker Hoppenbrock, M.A. Ecologic-Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Überblick Situation

Mehr

Gesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG. Ersatzmaßnahmen

Gesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG. Ersatzmaßnahmen Gesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG Ersatzmaßnahmen Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der Nachweisführung und ist der unteren Bauaufsicht

Mehr

Dieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis. Anforderungen des EEWärmeG an Kälteanlagen

Dieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis. Anforderungen des EEWärmeG an Kälteanlagen Dieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis Anforderungen des EEWärmeG an Kälteanlagen Netzwerktreffen Kälteenergie, 4. September 2013 Dr. Friederike Mechel,

Mehr

Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen

Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen Klimaschutz und Energie Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen Solarthermie Gasförmige Biomasse Die Bestimmungen in Kurzform Bei Neubauten besteht für die Bauherren eine Pflicht zur (zumindest

Mehr

Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen Gesetze und Verordnungen Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt großen Wert auf Klimaschutz und Energieeinsparung. Deshalb ist der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bestand und im Neubau

Mehr

Erneuerbare Wärmegesetze von Bund und Land. Dr. Volker Kienzlen

Erneuerbare Wärmegesetze von Bund und Land. Dr. Volker Kienzlen Erneuerbare Wärmegesetze von Bund und Land Dr. Volker Kienzlen Zielsetzung von EWärmeG und EEWärmeG Erneuerbare Energien können sinnvoll zur Wärmeerzeugung genutzt werden; bis heute geringe Steigerung

Mehr

Nachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen

Nachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der

Mehr

Das Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s VNG Marco Kersting Operatives Marketing

Das Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s VNG Marco Kersting Operatives Marketing Das Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s Marco Kersting Operatives Marketing Primärenergieverbrauch in Deutschland 0591 Erdgasverbrauch in Deutschland 0384c

Mehr

FKT Fachtagung Lünen EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden. Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW

FKT Fachtagung Lünen EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden. Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW FKT Fachtagung Lünen - 28.2.2008 EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Weiterbildungen - Gebäudeenergieberatung

Mehr

Praxis der Energieeffizienz»

Praxis der Energieeffizienz» Praxis der Energieeffizienz» EnBW Energie Baden-Württemberg AG V-CE Rudolf Schiller Herbstveranstaltung Energiegemeinschaft Ringsheim 20. November 2014 Ihr Referent Rudolf Schiller EnBW Energie Baden-Württemberg

Mehr

Das EEWärmeG Erfüllung der Nutzungspflicht für Neubauten durch Ersatzmaßnahmen. Messekongress ITAD-Stand Donnerstag, 16.

Das EEWärmeG Erfüllung der Nutzungspflicht für Neubauten durch Ersatzmaßnahmen. Messekongress ITAD-Stand Donnerstag, 16. Das EEWärmeG Erfüllung der Nutzungspflicht für Neubauten durch Ersatzmaßnahmen Messekongress ITAD-Stand Donnerstag, 16. September 2010 Ullrich Müller AGFW Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und

Mehr

Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung

Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung MBA/Dipl.-Ing.(FH) Matthias Kabus Folie 1 Förderung von KWK-Anlagen Energiesteuergesetz (EnergieStG) Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

Fernwärme-Erschließung für das Baugebiet Tychsenstraße

Fernwärme-Erschließung für das Baugebiet Tychsenstraße Fernwärme-Erschließung für das Baugebiet Tychsenstraße 1 Baugebiet Tychsenstraße Daten und Fakten 92 Grundstücke für Einfamilienhaus- bzw. Doppelhaus-Bebauung die Stadtwerker Rostock AG bieten mir als

Mehr

EWärmeG das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und die Chancen durch den energetischen Sanierungsfahrplan

EWärmeG das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und die Chancen durch den energetischen Sanierungsfahrplan EWärmeG 2015 das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und die Chancen durch den energetischen Sanierungsfahrplan REFERENT Dipl.-Ing. (FH) Harald Haubensak Ingenieurbüro für Bauphysik und

Mehr

EWärmeG Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

EWärmeG Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude. EWärmeG 2015 Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Ab dem 1.Juli 2015 EWärmeG 2015 Ein wichtiger Baustein... der Energiewende in Baden-Württemberg. Heizung und Warmwasserbereitung

Mehr

Leitfaden. für den Vollzug des EEWärmeG und der EEWärmeG-DV Bln

Leitfaden. für den Vollzug des EEWärmeG und der EEWärmeG-DV Bln Leitfaden für den Vollzug des EEWärmeG und der EEWärmeG-DV Bln (für den Vollzug des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich - EEWärmeG und die Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes

Mehr

Heizungssysteme individuelle Lösungen im Gebäudebestand

Heizungssysteme individuelle Lösungen im Gebäudebestand Unabhängig und kompetent Heizungssysteme individuelle Lösungen im Gebäudebestand Östringen 25.10.2012 Tatsache Vom Jahr 2000 bis 2020 werden mehr Rohstoffe aufgebraucht als während des gesamten 20. Jahrhunderts.

Mehr

wärme aus erneuerbaren energien was bringt das neue wärmegesetz?

wärme aus erneuerbaren energien was bringt das neue wärmegesetz? wärme aus erneuerbaren energien was bringt das neue wärmegesetz? impressum Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Referat Öffentlichkeitsarbeit 11055 Berlin

Mehr

Das novellierte Erneuerbare Wärmegesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) update in Freiburg

Das novellierte Erneuerbare Wärmegesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) update in Freiburg Das novellierte Erneuerbare Wärmegesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) update 15 28.07.2015 in Freiburg Corina Henninger, Regierungspräsidium Freiburg, Kompetenzzentrum Energie Energiewende im Land Gründe

Mehr

Das novellierte E-WärmeG und der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Das novellierte E-WärmeG und der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg Das novellierte E-WärmeG und der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg update15 - Stuttgart 22. Juli 2015 Peter Honecker Übersicht Einleitung / Allgemeine Ziele Wesentliche Änderungen gegenüber EWärmeG

Mehr

Energie- und CO 2 -Bilanz der Stadt Sigmaringen

Energie- und CO 2 -Bilanz der Stadt Sigmaringen Energie- und CO 2 -Bilanz der Stadt Sigmaringen Aufgestellt im Oktober 2012 Datenbasis: 2009 Walter Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Sigmaringen ggmbh Energie- und Klimaschutzziele des Bundes,

Mehr

Anforderungen an den Energiebedarf. Teil III

Anforderungen an den Energiebedarf. Teil III Teil III Zum Thema Energiekonzepte Gesetze und Verordnungen Anforderungen an den Energiebedarf Förderwege Energiebedarf-Ermittlung Energiequellen Heizungstechniken Wirtschaftlichkeit Beispiele für Energiekonzepte

Mehr

Wärmeversorgung der Region Brandenburg- Berlin auf Basis Erneuerbarer Energien

Wärmeversorgung der Region Brandenburg- Berlin auf Basis Erneuerbarer Energien Wärmeversorgung der Region Brandenburg- Berlin auf Basis Erneuerbarer Energien Jochen Twele Brandenburg + Berlin = 100 % Erneuerbar Aus Visionen Wirklichkeit machen Cottbus, 20.04.2012 Wärmeverbrauch der

Mehr

Neue Energie durch kommunale Kompetenz

Neue Energie durch kommunale Kompetenz Neue Energie durch kommunale Kompetenz Uwe Barthel Mitglied des Vorstandes 28. Februar 2009 Chemnitz Ziele von Bund und Land Bund / BMU Roadmap Senkung CO 2 -Ausstoß bis 2020 gegenüber 1990 um 40 % im

Mehr

Übersicht Förderprogramme zum Thema Bioenergie und Bioenergiedörfer untergliedert in Bund und Land

Übersicht Förderprogramme zum Thema Bioenergie und Bioenergiedörfer untergliedert in Bund und Land Übersicht Förderprogramme zum Thema Bioenergie und Bioenergiedörfer untergliedert in Bund und Land Bund Programm Wer wird gefördert Was wird gefördert Wie wird gefördert Kontakt Wärmenetzförderung nach

Mehr

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Welche Ziele verfolgt das EEWärmeG und welche Anforderungen werden gestellt?

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Welche Ziele verfolgt das EEWärmeG und welche Anforderungen werden gestellt? Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 11 Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Welche Ziele verfolgt das EEWärmeG und welche Anforderungen werden gestellt? Zweck und Ziele des EEWärmeG

Mehr

Die Kosten im Blick Erfüllung der Pflichten nach EEWärmeG, EWärmeG und EnEV»

Die Kosten im Blick Erfüllung der Pflichten nach EEWärmeG, EWärmeG und EnEV» Die Kosten im Blick Erfüllung der Pflichten nach EEWärmeG, EWärmeG und EnEV» EnBW Energie Baden-Württemberg AG V-CE Rudolf Schiller Zukunft Biomethan - Ergebnisse Berlin 2. Dezember 2014 Ihr Referent Rudolf

Mehr

Vollkostenvergleich von Heizungs- und Warmwassersystemen

Vollkostenvergleich von Heizungs- und Warmwassersystemen Wärmeversorgung im Umbruch Vollkostenvergleich von Heizungs- und Warmwassersystemen Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH Gravierende

Mehr

Stadtwerke Sindelfingen erweitern das Fernwärmenetz in Maichingen

Stadtwerke Sindelfingen erweitern das Fernwärmenetz in Maichingen Pressemitteilung vom 13.12.2012 Stadtwerke Sindelfingen erweitern das Fernwärmenetz in Maichingen Das erweiterte Heizkraftwerk Grünäcker liefert zukünftig noch mehr Ökowärme zum Heizen Seit August 2012

Mehr

Bewertung und Förderung von Energieholz aus Sicht des BMU

Bewertung und Förderung von Energieholz aus Sicht des BMU NABU-Fachtagung Kurzumtriebsplantagen: Ein sinnvoller Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz? Berlin, 12. November 2008 Bewertung und Förderung von Energieholz aus Sicht des BMU Dr. Bernhard Dreher Bundesministerium

Mehr

Initiative energetische Gebäudesanierung. Eine Kooperation des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Initiative energetische Gebäudesanierung. Eine Kooperation des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Initiative energetische Gebäudesanierung Eine Kooperation des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.v. und der

Mehr

Solare Wärmenetze Fallstudie für eine Kombination mit Biomassekessel

Solare Wärmenetze Fallstudie für eine Kombination mit Biomassekessel Solare Wärmenetze Fallstudie für eine Kombination mit Biomassekessel Dipl.-Ing. Helmut Böhnisch Klimaschutz konkret, St. Johann-Würtingen, 18. 10. 2016 Einleitung: Wärmenetze und erneuerbare Energien solarcomplex

Mehr

(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)

(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) Ort : Moosburger Solartage 2009 Schulzentrum Nord, Albinstraße 16. 17. Mai Referent : Dipl.-Ing. (FH) Hans-Jürgen Werner

Mehr

Erfahrungen und Zukunftsperspektiven für Biomethan im Wärmemarkt

Erfahrungen und Zukunftsperspektiven für Biomethan im Wärmemarkt Erfahrungen und Zukunftsperspektiven für Biomethan im Wärmemarkt EnBW Vertrieb GmbH Dr.-Ing. Alexander Weidelener 01. Dezember 2011 Energie braucht Impulse Agenda Wie viel Bioerdgas wird im Wärmemarkt

Mehr

Nachhaltig kostengünstige Lösungen für Wärme und Strom. Referent: Dipl.-Ing.(FH) Michael Maucher, Energieagentur Ravensburg ggmbh

Nachhaltig kostengünstige Lösungen für Wärme und Strom. Referent: Dipl.-Ing.(FH) Michael Maucher, Energieagentur Ravensburg ggmbh Nachhaltig kostengünstige Lösungen für Wärme und Strom Referent: Dipl.-Ing.(FH) Michael Maucher, Energieagentur Ravensburg ggmbh Referenzbau- und anlagentechnik für Wohngebäude: EnEV 2014 gilt ab 01.05.2014

Mehr

EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern

EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Die Umsetzung der EnEV in Bayern 1 EnEV 2009 - Ausnahmen und Befreiungen

Mehr

FAKTENBLATT ERNEUERBARE ENERGIEN IM KANTON ZUG Beilage zur Medienmitteilung vom 26. Januar 2011

FAKTENBLATT ERNEUERBARE ENERGIEN IM KANTON ZUG Beilage zur Medienmitteilung vom 26. Januar 2011 Baudirektion FAKTENBLATT ERNEUERBARE ENERGIEN IM KANTON ZUG Beilage zur Medienmitteilung vom 26. Januar 211 Das vorliegende Faktenblatt fasst die Ergebnisse der Studie "Erneuerbare Energien im Kanton Zug:

Mehr

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren EEWärmeG Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren Alexander Wölflick Geschäftsführer Haydn Energie Consult GmbH - HEC Übersicht

Mehr

Energetische Sanierung im Bestand zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung

Energetische Sanierung im Bestand zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung Überblick Vortrag Energetische Sanierung im Bestand zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung Änderungen in der EnEV 2009; gültig ab 1.10.2009 Energetische Sanierung von Fenster am Beispiel eines Projektes

Mehr

Produktleitfaden EWärmeG Baden-Württemberg: Effiziente Lösungen für erdgasbeheizte Wohngebäude

Produktleitfaden EWärmeG Baden-Württemberg: Effiziente Lösungen für erdgasbeheizte Wohngebäude Produktleitfaden EWärmeG Baden-Württemberg: Effiziente Lösungen für erdgasbeheizte Wohngebäude Neu ab 1. Juli 2015: 15 Prozent Pflichtanteil Heizsysteme Industriesysteme Kühlsysteme Produktleitfaden EWärmeG

Mehr

EEWärmeG, EnEV Wärmebrücken am Beispiel der Laibungsdämmung und des Rollladenkastens Wärmetechnische Sanierung von Rollladenkästen im Bestand

EEWärmeG, EnEV Wärmebrücken am Beispiel der Laibungsdämmung und des Rollladenkastens Wärmetechnische Sanierung von Rollladenkästen im Bestand Architektentag 25. November 2011 Energieeffizientes Planen und Bauen EEWärmeG, EnEV Wärmebrücken am Beispiel der Laibungsdämmung und des Rollladenkastens Dipl.-Ing (FH) Holger Simon Abteilung Bauphysik

Mehr

INFORMATIONSBLATT. Checkliste zur Erstellung eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans Baden-Württemberg - Wohngebäude -

INFORMATIONSBLATT. Checkliste zur Erstellung eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans Baden-Württemberg - Wohngebäude - INFORMATIONSBLATT Checkliste zur Erstellung eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans Baden-Württemberg - Wohngebäude - Vorgehen bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans: 1. Erster

Mehr

Energieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen. Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge. beraten planen prüfen. Folie 1

Energieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen. Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge. beraten planen prüfen. Folie 1 Energieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge beraten planen prüfen Folie 1 Büro-Historie Geschäftsleitung Prof. Wolfgang Sorge und Regina Sorge Mitarbeiterinnen

Mehr

EnEV Gesetzliche Forderungen im Bestand und der Energieausweis" Dipl. Ing. (FH) für Energetik Ulrich Kleemann Freiberuflicher Energieberater

EnEV Gesetzliche Forderungen im Bestand und der Energieausweis Dipl. Ing. (FH) für Energetik Ulrich Kleemann Freiberuflicher Energieberater EnEV Gesetzliche Forderungen im Bestand und der Energieausweis" Dipl. Ing. (FH) für Energetik Ulrich Kleemann Freiberuflicher Energieberater Energieverbrauchsanteile für Industrienationen: mit über 1/3

Mehr

Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG)*)

Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG)*) Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG)*) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Energieberatung. Gebäude-Energieberatung Energieausweis Sanierungsfahrplan Gebäude-Energiecheck Thermografie Förderanträge.

Energieberatung. Gebäude-Energieberatung Energieausweis Sanierungsfahrplan Gebäude-Energiecheck Thermografie Förderanträge. A++ A+ A B ENERGIEBERATUNG C D E F G Gebäude-Energieberatung Energieausweis Sanierungsfahrplan Gebäude-Energiecheck Thermografie Förderanträge Energieberatung www.stadtwerke-wertheim.de Sanierungsfahrplan

Mehr

Eckpunkte für eine Novellierung des EWärmeG nach Kabinettsbeschluss vom 11. Juni 2013

Eckpunkte für eine Novellierung des EWärmeG nach Kabinettsbeschluss vom 11. Juni 2013 STAATSMINISTERIUM PRESSESTELLE DER LANDESREGIERUNG Eckpunkte für eine Novellierung des EWärmeG nach Kabinettsbeschluss vom 11. Juni 2013 (1) Redaktionelle Anpassungen infolge des Inkrafttreten des Erneuerbare-

Mehr

Nachweis des Einsatzes Erneuerbarer Energien nach dem EEWärmeG 2008

Nachweis des Einsatzes Erneuerbarer Energien nach dem EEWärmeG 2008 Ziegel EnEV PC Info 2009 Nachweis des Einsatzes Erneuerbarer Energien nach dem EEWärmeG 2008 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG)

Mehr

Energie-Wärme-Gesetz EEWärmeG

Energie-Wärme-Gesetz EEWärmeG Energie-Wärme-Gesetz EEWärmeG desig n Dipl. Ing. Herman Dulle 18.05.2015 BOB efficiency design AG Schurzelter Straße 27 52074 Aachen 0241-47466-0 info@bob-ag.de www.bob-ag.de Seite 1 BOB Energiedesign

Mehr

SunAir das solare Wohnraumlüftungssystem zur Erfüllung der Lüftungsnorm

SunAir das solare Wohnraumlüftungssystem zur Erfüllung der Lüftungsnorm SunAir das solare Wohnraumlüftungssystem zur Erfüllung der Lüftungsnorm Kommt die feuchte Luft aus dem Gebäude? In Verbindung mit Dämmmaßnahmen wird die natürliche Infiltration reduziert. Dichtheit durch

Mehr

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 1 im Überblick

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 1 im Überblick Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 1 im Überblick 1. Woher stammt unsere Wärme heute? Der Mensch braucht Wärme. Wir alle wollen mit warmem Wasser duschen und in warmen Häusern wohnen gerade im Winter.

Mehr

Verfahrensregelung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in der Bundeswehr

Verfahrensregelung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in der Bundeswehr Anlage zu BMVg vom 27. November 2009 WV III 4 Verfahrensregelung zur Umsetzung des in der Bundeswehr Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Allgemeines 2. Geltungsbereich 3. Verfahren 4. Durchführung Anlage: Muster

Mehr

EWärmeG Erneuerbare-Wärme-Gesetz Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

EWärmeG Erneuerbare-Wärme-Gesetz Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg EWärmeG 2015 Erneuerbare-Wärme-Gesetz 01.06.2015 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Übersicht 1. Klimaschutz in Baden-Württemberg 2. Das EWärmeG 2015 (Neuerungen, Geltungsbereich)

Mehr

Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz EWärmeG) *

Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz EWärmeG) * Nr. 5 GBl. vom 20. März 2015 151 Für die Freie Hansestadt Bremen: Jens Böhrnsen Für die Freie und Hansestadt Hamburg: Olaf Scholz Für das Land Hessen: V. Bouffier Für das Land Mecklenburg-Vorpommern: Berlin,

Mehr

Projekt Niedrigenergiehaus im Bestand 2. Projektwelle Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht

Projekt Niedrigenergiehaus im Bestand 2. Projektwelle Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht INSTITUT WOHNEN UND UMWELT GmbH Projekt Niedrigenergiehaus im Bestand 2. Projektwelle Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht Darmstadt, den 30.05.2005 Autor: Eberhard

Mehr

Vortrag bei der Gas- und Wassergemeinschaft Biberach e.v. 24.05.2011

Vortrag bei der Gas- und Wassergemeinschaft Biberach e.v. 24.05.2011 Vortrag bei der Gas- und Wassergemeinschaft Biberach e.v. 24.05.2011 Siegfried Rothmund Bezirksschornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater HWK Der Schornsteinfeger informiert: Schornsteinfegerwesen/Schornsteinfegerhandwerksgesetz

Mehr

Wohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung

Wohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung ETI AG Energieeffiziente Gebäude Potsdam, 3. April 2014 Wohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie, Technik, Normung Quelle: GdW 06.02.2014 1 Wohnungswirtschaftliche

Mehr

2. BMUB-Fachtagung Klimaschutz durch Abwärmenutzung

2. BMUB-Fachtagung Klimaschutz durch Abwärmenutzung 2. BMUB-Fachtagung Klimaschutz durch Abwärmenutzung Industrielle Abwärme im Kontext des Gebäudeordnungsrechts Die Nutzung von industrieller Abwärme und die Regelungen zur Eigenversorgung mit Strom im EEG

Mehr

Mögliche Förderprogramme für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH

Mögliche Förderprogramme für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH Stand 05.04.2011 Mögliche Förderprogramme für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Durchführung als Einzelmaßnahme

Mehr

Energie- und CO 2 -Bilanz der Stadt Ravensburg

Energie- und CO 2 -Bilanz der Stadt Ravensburg Energie- und CO 2 -Bilanz der Stadt Ravensburg Aufgestellt im Mai 2012, Stand 31.12.2010 Walter Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg ggmbh Energie- und Klimaschutzziele des Bundes, Landes

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber

Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber 1 15.04.2011 Inhalt: Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH in Bautzen Energieträgermix Erneuerbare Energien in Bautzen Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

FernWärme die clevere Heizalternative. Komfortabel. Sauber. Effizient.

FernWärme die clevere Heizalternative. Komfortabel. Sauber. Effizient. Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich an unser Team FernWärme Telefon: 0 71 21/5 82-35 32 Fax: 0 71 21/5 82-33 20 E-Mail: wärme@fairenergie.de Internet: www.fairenergie.de FernWärme die clevere Heizalternative.

Mehr

Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015

Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015 Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015 Energieverbrauch private Haushalte 2 Entwicklung Wärmeschutzverordnung - EnEV Die EnEV begrenzt

Mehr

In unmittelbare Nähe befinden sich Einkaufmöglichkeiten. Das Ortszentrum sowie Pelzerhaken mit den Stränden sind gut zu erreichen.

In unmittelbare Nähe befinden sich Einkaufmöglichkeiten. Das Ortszentrum sowie Pelzerhaken mit den Stränden sind gut zu erreichen. DHH PASCHEREIT VISBYSTRAßE 36 DOPPELHAUSHÄLFTE VISBYSTRAßE 36, NEUSTADT IN HOLSTEIN Ort: Neustadt in Holstein Das Ostseebad Neustadt in Holstein ist eine lebhafte kleine Hafenstadt. Hier lässt es sich

Mehr

Die Blumensiedlung. Vogelperspektive: Teil der Blumensiedlung, bing.com, Luftbild vor 2012

Die Blumensiedlung. Vogelperspektive: Teil der Blumensiedlung, bing.com, Luftbild vor 2012 Die Blumensiedlung 1 Vogelperspektive: Teil der Blumensiedlung, bing.com, Luftbild vor 2012 Zusammenfassung Gebäude BEDARF - 1.000 Gebäude bzw. 1.600 Wohneinheiten, 3.800 Einwohner - Wohnviertel mit einzelnen

Mehr

Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung

Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV, Fassung vom 2. Dezember 2004) Folie 1 von 7 Die Energieeinsparverordnung vereint die Wärmeschutz-

Mehr

Vortrag. Neuerungen der EnEV 2013 EEWärmeG Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW

Vortrag. Neuerungen der EnEV 2013 EEWärmeG Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW Vortrag Neuerungen der EnEV 2013 EEWärmeG 12.11.2014 Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW Öko-Zentrum NRW Planen Beraten Qualifizieren Wir sind. Ansprechpartner für alle Fragen rund um

Mehr

100 % erneuerbar wie ist das möglich, was kostet das und was bedeutet das für die Wohnungswirtschaft?

100 % erneuerbar wie ist das möglich, was kostet das und was bedeutet das für die Wohnungswirtschaft? 100 % erneuerbar wie ist das möglich, was kostet das und was bedeutet das für die Wohnungswirtschaft? Hans-Martin Henning Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE WohnZukunftsTag Berlin, 18. September

Mehr

Erneuerbare Energien in Wärmenetzen

Erneuerbare Energien in Wärmenetzen Erneuerbare Energien in Wärmenetzen Intersolar 2015 DGS Forum Dr. Matthias Sandrock Hamburg Institut Hamburg Institut: Wir bieten Strategieberatung für die Energiewende. Energiepolitische Strategien und

Mehr

Heizen mit umwelt schonenden Energien!

Heizen mit umwelt schonenden Energien! Heizen mit umwelt schonenden Energien! Klima schützen mit Erdgas, Bio-Erdgas und Solar. Bis zu 40 % CO pro Jahr sparen! 2 www.moderne-heizung.de Modernes und umweltschonendes Heizen. Die Initiative ERDGAS

Mehr

COFELY in Germany. Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) 7 Abwärmenutzung. Rebranding Campaign. Dipl. Ing. M. Enzensperger

COFELY in Germany. Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) 7 Abwärmenutzung. Rebranding Campaign. Dipl. Ing. M. Enzensperger Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) 7 Abwärmenutzung COFELY in Germany Rebranding Campaign Dipl. Ing. M. Enzensperger Seite 1 Gesetz zur Förderung der Erneuerbarer Energien im Wärmebereich 1 Zweck

Mehr

Nahwärmeversorgung Plankstadt. Dipl.-Ing. Franz Bruckner. Wärmenetze und Erneuerbare Energien in Plankstadt

Nahwärmeversorgung Plankstadt. Dipl.-Ing. Franz Bruckner. Wärmenetze und Erneuerbare Energien in Plankstadt Nahwärmeversorgung Plankstadt Dipl.-Ing. Franz Bruckner Wärmenetze und Erneuerbare Energien in Plankstadt 1 Wer ist die AVR Energie GmbH? Ziele: Klima schützen - CO 2 reduzieren - Energie sparen Geschäftsfelder:

Mehr

Leichlingen, im Juni 2010

Leichlingen, im Juni 2010 Energieeffizienz in der Praxis Einführung Erneuerbare Energien Wärmegesetz Energieeinsparverordnung 2009 Förderungen Architekturbüro H.J. Schlimgen Lievergesberg 1a 50760 Köln Fon: +49 (0)221 786711 Fax:

Mehr

Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forumverlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2009 Liebe Besucherinnen

Mehr

REGIONALE ENERGIESPEICHERKONZEPTE

REGIONALE ENERGIESPEICHERKONZEPTE REGIONALE ENERGIESPEICHERKONZEPTE Dr.-Ing. Thomas Aicher Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE Workshop am Landratsamt Traunstein 27. Juli 213 www.ise.fraunhofer.de Die Fraunhofer-Gesellschaft

Mehr