Wärme-Energie für den Klimaschutz. Kurzinformation zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Neubauvorhaben
|
|
- Jonas Tiedeman
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wärme-Energie für den Klimaschutz Kurzinformation zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Neubauvorhaben
2 Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, seit langem ist uns klar, dass fossile Brennstoffe, wie Erdöl und Erdgas nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Ebenso ist zur Gewissheit geworden, dass der übermäßige Ausstoß von Kohlendioxid (CO 2 ) entscheidend zur Veränderung des Klimas mit seinen verheerenden Auswirkungen, wie Umweltkatastrophen, extremer Hitze und Dürreperioden beiträgt. Diese Gründe lassen uns keine andere Wahl, als neue Lösungen zu entwickeln, mit denen wir fossile Energieträger schonen und gleichzeitig die Klima schädlichen CO 2 -Emissionen reduzieren. Dazu trägt das neue Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg wesentlich bei. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Wärmebedarf bei neu zu errichtenden Wohngebäuden zu 20% aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Ab 2009 wird diese Verpflichtung für Neubauvorhaben durch das Wärmegesetz des Bundes abgelöst. Das Landesgesetz gilt ab 2010 weiter für den Wohngebäudebestand und regelt einen Deckungsanteil von 10%, wenn im Einzelfall die zentrale Heizanlage ausgetauscht wird. Das Gesetz eröffnet eine Vielzahl an Möglichkeiten zum Ersatz fossiler Energieträger, so dass eine wirtschaftlich zumutbare Erfüllung gewährleistet ist. Auf diese Weise tragen wir alle dazu bei, dass unsere Wärmeversorgung auf eine umweltfreundliche und berechenbare Grundlage gestellt wird und wir ein Stück Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern gewinnen. Ihre Tanja Gönner Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg
3 Klimaschutz eine Gemeinschaftsaufgabe Knapp 30% des CO 2 -Ausstoßes im Land Baden-Württemberg gehen auf das Konto von Heizen und Warmwasserversorgung in Gebäuden. Ziel des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes für Baden-Württemberg ist es, im Interesse des Klimaschutzes eine anteilige Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie bei Wohngebäuden verbindlich als Standard einzuführen. So werden fossile Brennstoffe zur Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser eingespart. DAS ERNEUERBARE-WÄRME-GESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG GILT: für neue Wohngebäude, für die ab dem 1. April 2008 bis Ende 2008 das Bauverfahren eingeleitet wird. Diese müssen einen Pflichtanteil von mindestens 20% des jährlichen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Neubauvorhaben die Anforderungen des Bundes-Wärmegesetzes. für Wohngebäude im Bestand ab dem 1. Januar 2010, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Diese müssen 10% des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. ERNEUERBARE WÄRME-ENERGIE ENTSTEHT AUS: solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Biomasse einschließlich Biogas und Bioöl oder der Nutzung von Umweltwärme, einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen. AUSNAHMEN GELTEN BEI: baulicher, rechtlicher oder technischer Unmöglichkeit sowie im Falle einer unbilligen Härte, oder wenn im Gebäudebestand bereits erneuerbare Energien genutzt werden.
4 E Wärme G BW Anforderungen an Neubauvorhaben FÜR WEN GILT DIE NUTZUNGSPFLICHT BEI NEUBAUVORHABEN 1? Bauherren neuer Wohngebäude, für die ab dem 1. April 2008 der Bauantrag gestellt wird oder beim Kenntnisgabeverfahren die Bauvorlagen erstmalig eingereicht werden, müssen 20% des jährlichen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken. Neubauvorhaben, für die die Antragstellung bzw. die Kenntnisgabe ab dem 1. Januar 2009 erfolgt, fallen unter die Anforderungen des Erneuerbare-Energie- Wärmegesetzes des Bundes. Das Landesgesetz wird zu diesem Zeitpunkt im Bereich der Neubauvorhaben abgelöst. WELCHE MÖGLICHKEITEN DER ERFÜLLUNG DER NUTZUNGSPFLICHT GIBT ES FÜR NEUBAUVORHABEN NACH LANDESRECHT? Bei neuen Wohngebäuden können die gesetzlichen Vorgaben z.b. mit folgenden Maßnahmen erfüllt werden: Nutzung einer solarthermischen Anlage mit einer Größe von 0,04 m 2 Kollektorfläche pro m 2 Wohnfläche, Nutzung einer Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,5 (elektrisch) bzw. 1,3 (fossil) zur Deckung des gesamten Wärmebedarfs, Nutzung einer Heizanlage für den gesamten Wärmebedarf, deren Brennstoffbedarf zu mind. 20% mit Biogas oder Bioöl gedeckt wird, Nutzung eines Holzofens, der bestimmte technische Standards erfüllt und mindestens 25% der Wohnfläche überwiegend beheizt bzw. mit einem Wasserwärmeübertrager ausgestattet ist. Nutzung einer Biomassezentralheizung (z.b. Pelletsheizung oder Scheitholzkessel). 1 Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter
5 E Wärme G BW Anforderungen an Neubauvorhaben WELCHE MÖGLICHKEITEN DER ERSATZWEISEN ERFÜLLUNG GIBT ES IM NEUBAUBEREICH NACH LANDESRECHT? Die Nutzungspflicht für neue Wohngebäude kann ersatzweise durch folgende Maßnahmen erfüllt werden: Ein verbesserter Wärmeschutz gegenüber den Standards der Energieeinsparverordnung 2007 um 30%. Nutzung einer mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) betriebenen Heizanlage, die den Wärmebedarf überwiegend deckt (Gesamtwirkungsgrad mindestens 70%, Stromkennzahl mindestens 0,1). Deckung des Wärmebedarfs durch Anschluss an ein Wärmenetz, das mit KWK oder erneuerbaren Energien betrieben wird. Nutzung einer Photovoltaikanlage, wodurch die weitere Nutzung einer solarthermischen Anlage ausgeschlossen wird. WIE WIRD DIE EINHALTUNG DES LANDESGESETZES ÜBERWACHT? Die Bauherren müssen im Regelfall 3 Monate nach Inbetriebnahme der Heizanlage eine Bestätigung bei der örtlichen Baurechtsbehörde vorlegen. Diese Bestätigungen erstellen Sachkundige bzw. Wärmenetzbetreiber oder der Brennstofflieferant. Vordrucke erhalten Sie bei den Baurechtsbehörden 2. Entfällt die Nutzungspflicht, sind ebenfalls Nachweise zu erbringen. Sachkundige sind in der Regel Energieberater oder Handwerker des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes, sowie Schornsteinfeger, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 2 oder unter
6 FACHWISSEN VON EXPERTEN Über alle Details zur umweltgerechten Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien informieren Energieberater Handwerker des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes, sowie Schornsteinfeger Die unteren Baurechtsbehörden sind für die Überwachung und Einhaltung der Bestimmungen zuständig. Im Falle eines Verstoßes sind sie berechtigt, ein Bußgeld zu verhängen. WEITERE INFORMATIONEN Weitere Antworten finden Sie auf folgenden Homepages: FÖRDERMITTEL Heute schon handeln: Für energetische Verbesserungen von Wohngebäuden haben Bund und Land Fördermittel bereitgestellt. Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen finden Sie unter UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG KERNERPLATZ STUTTGART September 2008
Erfahrungen mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg
Berliner Energietage 2009 Fachgespräch EEWärmeG: Spielräume für Landesgesetze zum Klimaschutz Erfahrungen mit dem Baden-Württemberg Gregor Stephani Umweltministerium Baden-Württemberg Referatsleiter Grundsatzfragen
MehrErneuerbare-Wärme-Gesetz Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten Dr. Svea Wiehe Umweltministerium Baden-Württemberg Referat für Grundsatzfragen des Klimaschutzes und Recht Klimaschutz als Aufgabe für alle
MehrErneuerbare-Wärme-Gesetz. Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg. Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg Erneuerbare-Wärme-Gesetz Folie 1, 10.04.2008 Anwendungsbereich: Kernpunkte EWärmeG BW Wohngebäude Neubau und Bestand Pflichtanteil: 20
MehrHeizungsaustausch Was fordert das Gesetz?
Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz? Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG Baden Württemberg) 5. Fachinformationsabend "Heizungserneuerung gewusst wie!" Britta Neumann Seite 1 Warum gibt es das EWärmeG?
MehrDas Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten. L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt
Das Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt 2 VORWORT LIEBE BÜRGERINNEN, LIEBE BÜRGER, wir brauchen heute Lösungen, mit denen wir unsere Energieversorgung
MehrDas Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten. L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt
Das Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt 2 vorwort Ziel 3 Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir brauchen heute Lösungen, mit denen wir unsere Energieversorgung
MehrDas Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG Stand: November 2008 Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) EEWärmeG - Eckpunkte 2 Ziel: 14% erneuerbarer Wärme bis 2020 (derzeit: 6%). Mindestanteil
MehrZweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG)
Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten,
MehrErneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG seit in Kraft
i Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG seit 01.01.2009 in Kraft Welchen Zweck und welches Ziel hat das Gesetz? Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-
MehrDas Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten. L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt
Das Erneuerbare -Wärme-Gesetz für Altbauten L Warum es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt 2 Einleitung Heizung und Warmwasserbereitung verursachen knapp 30 Prozent des CO 2 -Ausstosses in Baden-Württemberg.
MehrInformationspaket. für die Mitglieder von Haus & Grund. zum EWärmeG Baden-Württemberg
Haus & Grund Württemberg, Werastraße 1, 70182 Stuttgart An unsere Mitgliedsvereine Haus & Grund Württemberg Landesverband Württembergischer Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. Unser Zeichen Ansprechpartner
MehrRichtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen
60/11 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen 1. Ziel der Förderung Ziel dieser Richtlinien ist die finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Betreibern,
MehrEEWärmeG 2009: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern:
Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: : Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) 1 EnEG EnEV EEG
MehrSolarthermie - Gesetzliche Vorgaben
Die Sonne nutzen Solarthermie für Heizung und Warmwasser" Solarthermie - Gesetzliche Vorgaben Dipl. Ing. Britta Neumann Stadt Freiburg Seite 1 Baurechtliche Aspekte Anlagen zur photovoltaischen und thermischen
MehrDie am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg
UMWELTMINISTERIUM Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg Stand 08/08 Vorbemerkung Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg hat der Landtag
MehrDie am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg
UMWELTMINISTERIUM Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg Stand 09/08 Vorbemerkung Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg hat der Landtag
MehrDie am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg Stand 11/10 Vorbemerkung Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz
MehrDie am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum geplanten Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum geplanten Erneuerbare-Wärme-Gesetz Stand 10/07 Vorbemerkung Mit dem Entwurf für ein Erneuerbare Wärme-Gesetz betritt Baden-Württemberg auf dem Gebiet
MehrDie am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg
UMWELTMINISTERIUM Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg Stand 04/09 Vorbemerkung Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg hat der Landtag
MehrGesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare - Wärme Gesetz - EWärmeG)
Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare - Wärme Gesetz - EWärmeG) Stand 29.06.07 Vorblatt A. Zielsetzung Ziel des Gesetzentwurfs ist es, im Interesse des Klimaschutzes
MehrErfahrungen mit und Akzeptanz des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg
Fachkonferenz am 8. November 2010 Wege aus dem Sanierungsstau wie können maßgeschneiderte Konzepte zur Aktivierung von Eigenheimbesitzer/innen aussehen? Erfahrungen mit und Akzeptanz des Erneuerbare-Wärme-Gesetz
MehrWärmewende im Heizungskeller Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg. Daniel Bearzatto Geschäftsführer
Wärmewende im Heizungskeller Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg Daniel Bearzatto Geschäftsführer Unser Ziel ist eine effiziente und umweltfreundliche Energieversorgung im Landkreis Tübingen.
MehrKommentierung. des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes. und des. Erneuerbare-Wärmegesetz (EWärmeG) des Landes Baden- Württemberg
Kommentierung des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes und des Erneuerbare-Wärmegesetz (EWärmeG) des Landes Baden- Württemberg Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg Stand:
MehrEnergiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016
Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in
MehrErneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Dr.-Ing. Dirk Gust/Dr. Andreas Neff Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Dr.-Ing. Dirk Gust/Dr. Andreas Neff Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Folie 1 EEWärmeG - Übersicht Erneuerbare Energien im Wärmemarkt Gründe
MehrErneuerbare-Energien- Wärmegesetz
Der Wärmemarkt und das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Dr. jur. Volker Hoppenbrock, M.A. Ecologic-Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Überblick Situation
MehrGesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG. Ersatzmaßnahmen
Gesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG Ersatzmaßnahmen Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der Nachweisführung und ist der unteren Bauaufsicht
MehrDieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis. Anforderungen des EEWärmeG an Kälteanlagen
Dieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis Anforderungen des EEWärmeG an Kälteanlagen Netzwerktreffen Kälteenergie, 4. September 2013 Dr. Friederike Mechel,
MehrDas Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen
Klimaschutz und Energie Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen Solarthermie Gasförmige Biomasse Die Bestimmungen in Kurzform Bei Neubauten besteht für die Bauherren eine Pflicht zur (zumindest
MehrGesetze und Verordnungen
Gesetze und Verordnungen Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt großen Wert auf Klimaschutz und Energieeinsparung. Deshalb ist der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bestand und im Neubau
MehrErneuerbare Wärmegesetze von Bund und Land. Dr. Volker Kienzlen
Erneuerbare Wärmegesetze von Bund und Land Dr. Volker Kienzlen Zielsetzung von EWärmeG und EEWärmeG Erneuerbare Energien können sinnvoll zur Wärmeerzeugung genutzt werden; bis heute geringe Steigerung
MehrNachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der
MehrDas Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s VNG Marco Kersting Operatives Marketing
Das Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s Marco Kersting Operatives Marketing Primärenergieverbrauch in Deutschland 0591 Erdgasverbrauch in Deutschland 0384c
MehrFKT Fachtagung Lünen EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden. Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW
FKT Fachtagung Lünen - 28.2.2008 EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Weiterbildungen - Gebäudeenergieberatung
MehrPraxis der Energieeffizienz»
Praxis der Energieeffizienz» EnBW Energie Baden-Württemberg AG V-CE Rudolf Schiller Herbstveranstaltung Energiegemeinschaft Ringsheim 20. November 2014 Ihr Referent Rudolf Schiller EnBW Energie Baden-Württemberg
MehrDas EEWärmeG Erfüllung der Nutzungspflicht für Neubauten durch Ersatzmaßnahmen. Messekongress ITAD-Stand Donnerstag, 16.
Das EEWärmeG Erfüllung der Nutzungspflicht für Neubauten durch Ersatzmaßnahmen Messekongress ITAD-Stand Donnerstag, 16. September 2010 Ullrich Müller AGFW Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und
MehrFörderung von Kraft-Wärme-Kopplung
Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung MBA/Dipl.-Ing.(FH) Matthias Kabus Folie 1 Förderung von KWK-Anlagen Energiesteuergesetz (EnergieStG) Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) Erneuerbare-Energien-Gesetz
MehrFernwärme-Erschließung für das Baugebiet Tychsenstraße
Fernwärme-Erschließung für das Baugebiet Tychsenstraße 1 Baugebiet Tychsenstraße Daten und Fakten 92 Grundstücke für Einfamilienhaus- bzw. Doppelhaus-Bebauung die Stadtwerker Rostock AG bieten mir als
MehrEWärmeG das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und die Chancen durch den energetischen Sanierungsfahrplan
EWärmeG 2015 das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und die Chancen durch den energetischen Sanierungsfahrplan REFERENT Dipl.-Ing. (FH) Harald Haubensak Ingenieurbüro für Bauphysik und
MehrEWärmeG Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
EWärmeG 2015 Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Ab dem 1.Juli 2015 EWärmeG 2015 Ein wichtiger Baustein... der Energiewende in Baden-Württemberg. Heizung und Warmwasserbereitung
MehrLeitfaden. für den Vollzug des EEWärmeG und der EEWärmeG-DV Bln
Leitfaden für den Vollzug des EEWärmeG und der EEWärmeG-DV Bln (für den Vollzug des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich - EEWärmeG und die Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes
MehrHeizungssysteme individuelle Lösungen im Gebäudebestand
Unabhängig und kompetent Heizungssysteme individuelle Lösungen im Gebäudebestand Östringen 25.10.2012 Tatsache Vom Jahr 2000 bis 2020 werden mehr Rohstoffe aufgebraucht als während des gesamten 20. Jahrhunderts.
Mehrwärme aus erneuerbaren energien was bringt das neue wärmegesetz?
wärme aus erneuerbaren energien was bringt das neue wärmegesetz? impressum Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Referat Öffentlichkeitsarbeit 11055 Berlin
MehrDas novellierte Erneuerbare Wärmegesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) update in Freiburg
Das novellierte Erneuerbare Wärmegesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) update 15 28.07.2015 in Freiburg Corina Henninger, Regierungspräsidium Freiburg, Kompetenzzentrum Energie Energiewende im Land Gründe
MehrDas novellierte E-WärmeG und der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg
Das novellierte E-WärmeG und der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg update15 - Stuttgart 22. Juli 2015 Peter Honecker Übersicht Einleitung / Allgemeine Ziele Wesentliche Änderungen gegenüber EWärmeG
MehrEnergie- und CO 2 -Bilanz der Stadt Sigmaringen
Energie- und CO 2 -Bilanz der Stadt Sigmaringen Aufgestellt im Oktober 2012 Datenbasis: 2009 Walter Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Sigmaringen ggmbh Energie- und Klimaschutzziele des Bundes,
MehrAnforderungen an den Energiebedarf. Teil III
Teil III Zum Thema Energiekonzepte Gesetze und Verordnungen Anforderungen an den Energiebedarf Förderwege Energiebedarf-Ermittlung Energiequellen Heizungstechniken Wirtschaftlichkeit Beispiele für Energiekonzepte
MehrWärmeversorgung der Region Brandenburg- Berlin auf Basis Erneuerbarer Energien
Wärmeversorgung der Region Brandenburg- Berlin auf Basis Erneuerbarer Energien Jochen Twele Brandenburg + Berlin = 100 % Erneuerbar Aus Visionen Wirklichkeit machen Cottbus, 20.04.2012 Wärmeverbrauch der
MehrNeue Energie durch kommunale Kompetenz
Neue Energie durch kommunale Kompetenz Uwe Barthel Mitglied des Vorstandes 28. Februar 2009 Chemnitz Ziele von Bund und Land Bund / BMU Roadmap Senkung CO 2 -Ausstoß bis 2020 gegenüber 1990 um 40 % im
MehrÜbersicht Förderprogramme zum Thema Bioenergie und Bioenergiedörfer untergliedert in Bund und Land
Übersicht Förderprogramme zum Thema Bioenergie und Bioenergiedörfer untergliedert in Bund und Land Bund Programm Wer wird gefördert Was wird gefördert Wie wird gefördert Kontakt Wärmenetzförderung nach
MehrDas Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Welche Ziele verfolgt das EEWärmeG und welche Anforderungen werden gestellt?
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 11 Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Welche Ziele verfolgt das EEWärmeG und welche Anforderungen werden gestellt? Zweck und Ziele des EEWärmeG
MehrDie Kosten im Blick Erfüllung der Pflichten nach EEWärmeG, EWärmeG und EnEV»
Die Kosten im Blick Erfüllung der Pflichten nach EEWärmeG, EWärmeG und EnEV» EnBW Energie Baden-Württemberg AG V-CE Rudolf Schiller Zukunft Biomethan - Ergebnisse Berlin 2. Dezember 2014 Ihr Referent Rudolf
MehrVollkostenvergleich von Heizungs- und Warmwassersystemen
Wärmeversorgung im Umbruch Vollkostenvergleich von Heizungs- und Warmwassersystemen Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH Gravierende
MehrStadtwerke Sindelfingen erweitern das Fernwärmenetz in Maichingen
Pressemitteilung vom 13.12.2012 Stadtwerke Sindelfingen erweitern das Fernwärmenetz in Maichingen Das erweiterte Heizkraftwerk Grünäcker liefert zukünftig noch mehr Ökowärme zum Heizen Seit August 2012
MehrBewertung und Förderung von Energieholz aus Sicht des BMU
NABU-Fachtagung Kurzumtriebsplantagen: Ein sinnvoller Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz? Berlin, 12. November 2008 Bewertung und Förderung von Energieholz aus Sicht des BMU Dr. Bernhard Dreher Bundesministerium
MehrInitiative energetische Gebäudesanierung. Eine Kooperation des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Initiative energetische Gebäudesanierung Eine Kooperation des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.v. und der
MehrSolare Wärmenetze Fallstudie für eine Kombination mit Biomassekessel
Solare Wärmenetze Fallstudie für eine Kombination mit Biomassekessel Dipl.-Ing. Helmut Böhnisch Klimaschutz konkret, St. Johann-Würtingen, 18. 10. 2016 Einleitung: Wärmenetze und erneuerbare Energien solarcomplex
Mehr(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)
EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) Ort : Moosburger Solartage 2009 Schulzentrum Nord, Albinstraße 16. 17. Mai Referent : Dipl.-Ing. (FH) Hans-Jürgen Werner
MehrErfahrungen und Zukunftsperspektiven für Biomethan im Wärmemarkt
Erfahrungen und Zukunftsperspektiven für Biomethan im Wärmemarkt EnBW Vertrieb GmbH Dr.-Ing. Alexander Weidelener 01. Dezember 2011 Energie braucht Impulse Agenda Wie viel Bioerdgas wird im Wärmemarkt
MehrNachhaltig kostengünstige Lösungen für Wärme und Strom. Referent: Dipl.-Ing.(FH) Michael Maucher, Energieagentur Ravensburg ggmbh
Nachhaltig kostengünstige Lösungen für Wärme und Strom Referent: Dipl.-Ing.(FH) Michael Maucher, Energieagentur Ravensburg ggmbh Referenzbau- und anlagentechnik für Wohngebäude: EnEV 2014 gilt ab 01.05.2014
MehrEnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern
Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Die Umsetzung der EnEV in Bayern 1 EnEV 2009 - Ausnahmen und Befreiungen
MehrFAKTENBLATT ERNEUERBARE ENERGIEN IM KANTON ZUG Beilage zur Medienmitteilung vom 26. Januar 2011
Baudirektion FAKTENBLATT ERNEUERBARE ENERGIEN IM KANTON ZUG Beilage zur Medienmitteilung vom 26. Januar 211 Das vorliegende Faktenblatt fasst die Ergebnisse der Studie "Erneuerbare Energien im Kanton Zug:
MehrEEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren
EEWärmeG Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren Alexander Wölflick Geschäftsführer Haydn Energie Consult GmbH - HEC Übersicht
MehrEnergetische Sanierung im Bestand zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung
Überblick Vortrag Energetische Sanierung im Bestand zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung Änderungen in der EnEV 2009; gültig ab 1.10.2009 Energetische Sanierung von Fenster am Beispiel eines Projektes
MehrProduktleitfaden EWärmeG Baden-Württemberg: Effiziente Lösungen für erdgasbeheizte Wohngebäude
Produktleitfaden EWärmeG Baden-Württemberg: Effiziente Lösungen für erdgasbeheizte Wohngebäude Neu ab 1. Juli 2015: 15 Prozent Pflichtanteil Heizsysteme Industriesysteme Kühlsysteme Produktleitfaden EWärmeG
MehrEEWärmeG, EnEV Wärmebrücken am Beispiel der Laibungsdämmung und des Rollladenkastens Wärmetechnische Sanierung von Rollladenkästen im Bestand
Architektentag 25. November 2011 Energieeffizientes Planen und Bauen EEWärmeG, EnEV Wärmebrücken am Beispiel der Laibungsdämmung und des Rollladenkastens Dipl.-Ing (FH) Holger Simon Abteilung Bauphysik
MehrINFORMATIONSBLATT. Checkliste zur Erstellung eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans Baden-Württemberg - Wohngebäude -
INFORMATIONSBLATT Checkliste zur Erstellung eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans Baden-Württemberg - Wohngebäude - Vorgehen bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans: 1. Erster
MehrEnergieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen. Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge. beraten planen prüfen. Folie 1
Energieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge beraten planen prüfen Folie 1 Büro-Historie Geschäftsleitung Prof. Wolfgang Sorge und Regina Sorge Mitarbeiterinnen
MehrEnEV Gesetzliche Forderungen im Bestand und der Energieausweis" Dipl. Ing. (FH) für Energetik Ulrich Kleemann Freiberuflicher Energieberater
EnEV Gesetzliche Forderungen im Bestand und der Energieausweis" Dipl. Ing. (FH) für Energetik Ulrich Kleemann Freiberuflicher Energieberater Energieverbrauchsanteile für Industrienationen: mit über 1/3
MehrGesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG)*)
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG)*) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
MehrEnergieberatung. Gebäude-Energieberatung Energieausweis Sanierungsfahrplan Gebäude-Energiecheck Thermografie Förderanträge.
A++ A+ A B ENERGIEBERATUNG C D E F G Gebäude-Energieberatung Energieausweis Sanierungsfahrplan Gebäude-Energiecheck Thermografie Förderanträge Energieberatung www.stadtwerke-wertheim.de Sanierungsfahrplan
MehrEckpunkte für eine Novellierung des EWärmeG nach Kabinettsbeschluss vom 11. Juni 2013
STAATSMINISTERIUM PRESSESTELLE DER LANDESREGIERUNG Eckpunkte für eine Novellierung des EWärmeG nach Kabinettsbeschluss vom 11. Juni 2013 (1) Redaktionelle Anpassungen infolge des Inkrafttreten des Erneuerbare-
MehrNachweis des Einsatzes Erneuerbarer Energien nach dem EEWärmeG 2008
Ziegel EnEV PC Info 2009 Nachweis des Einsatzes Erneuerbarer Energien nach dem EEWärmeG 2008 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG)
MehrEnergie-Wärme-Gesetz EEWärmeG
Energie-Wärme-Gesetz EEWärmeG desig n Dipl. Ing. Herman Dulle 18.05.2015 BOB efficiency design AG Schurzelter Straße 27 52074 Aachen 0241-47466-0 info@bob-ag.de www.bob-ag.de Seite 1 BOB Energiedesign
MehrSunAir das solare Wohnraumlüftungssystem zur Erfüllung der Lüftungsnorm
SunAir das solare Wohnraumlüftungssystem zur Erfüllung der Lüftungsnorm Kommt die feuchte Luft aus dem Gebäude? In Verbindung mit Dämmmaßnahmen wird die natürliche Infiltration reduziert. Dichtheit durch
MehrDas Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 1 im Überblick
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 1 im Überblick 1. Woher stammt unsere Wärme heute? Der Mensch braucht Wärme. Wir alle wollen mit warmem Wasser duschen und in warmen Häusern wohnen gerade im Winter.
MehrVerfahrensregelung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in der Bundeswehr
Anlage zu BMVg vom 27. November 2009 WV III 4 Verfahrensregelung zur Umsetzung des in der Bundeswehr Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Allgemeines 2. Geltungsbereich 3. Verfahren 4. Durchführung Anlage: Muster
MehrEWärmeG Erneuerbare-Wärme-Gesetz Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
EWärmeG 2015 Erneuerbare-Wärme-Gesetz 01.06.2015 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Übersicht 1. Klimaschutz in Baden-Württemberg 2. Das EWärmeG 2015 (Neuerungen, Geltungsbereich)
MehrGesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz EWärmeG) *
Nr. 5 GBl. vom 20. März 2015 151 Für die Freie Hansestadt Bremen: Jens Böhrnsen Für die Freie und Hansestadt Hamburg: Olaf Scholz Für das Land Hessen: V. Bouffier Für das Land Mecklenburg-Vorpommern: Berlin,
MehrProjekt Niedrigenergiehaus im Bestand 2. Projektwelle Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht
INSTITUT WOHNEN UND UMWELT GmbH Projekt Niedrigenergiehaus im Bestand 2. Projektwelle Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht Darmstadt, den 30.05.2005 Autor: Eberhard
MehrVortrag bei der Gas- und Wassergemeinschaft Biberach e.v. 24.05.2011
Vortrag bei der Gas- und Wassergemeinschaft Biberach e.v. 24.05.2011 Siegfried Rothmund Bezirksschornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater HWK Der Schornsteinfeger informiert: Schornsteinfegerwesen/Schornsteinfegerhandwerksgesetz
MehrWohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung
ETI AG Energieeffiziente Gebäude Potsdam, 3. April 2014 Wohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie, Technik, Normung Quelle: GdW 06.02.2014 1 Wohnungswirtschaftliche
Mehr2. BMUB-Fachtagung Klimaschutz durch Abwärmenutzung
2. BMUB-Fachtagung Klimaschutz durch Abwärmenutzung Industrielle Abwärme im Kontext des Gebäudeordnungsrechts Die Nutzung von industrieller Abwärme und die Regelungen zur Eigenversorgung mit Strom im EEG
MehrMögliche Förderprogramme für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH
Stand 05.04.2011 Mögliche Förderprogramme für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Durchführung als Einzelmaßnahme
MehrEnergie- und CO 2 -Bilanz der Stadt Ravensburg
Energie- und CO 2 -Bilanz der Stadt Ravensburg Aufgestellt im Mai 2012, Stand 31.12.2010 Walter Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg ggmbh Energie- und Klimaschutzziele des Bundes, Landes
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber
Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber 1 15.04.2011 Inhalt: Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH in Bautzen Energieträgermix Erneuerbare Energien in Bautzen Erneuerbare-Energien-Gesetz
MehrFernWärme die clevere Heizalternative. Komfortabel. Sauber. Effizient.
Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich an unser Team FernWärme Telefon: 0 71 21/5 82-35 32 Fax: 0 71 21/5 82-33 20 E-Mail: wärme@fairenergie.de Internet: www.fairenergie.de FernWärme die clevere Heizalternative.
MehrAltbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015
Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015 Energieverbrauch private Haushalte 2 Entwicklung Wärmeschutzverordnung - EnEV Die EnEV begrenzt
MehrIn unmittelbare Nähe befinden sich Einkaufmöglichkeiten. Das Ortszentrum sowie Pelzerhaken mit den Stränden sind gut zu erreichen.
DHH PASCHEREIT VISBYSTRAßE 36 DOPPELHAUSHÄLFTE VISBYSTRAßE 36, NEUSTADT IN HOLSTEIN Ort: Neustadt in Holstein Das Ostseebad Neustadt in Holstein ist eine lebhafte kleine Hafenstadt. Hier lässt es sich
MehrDie Blumensiedlung. Vogelperspektive: Teil der Blumensiedlung, bing.com, Luftbild vor 2012
Die Blumensiedlung 1 Vogelperspektive: Teil der Blumensiedlung, bing.com, Luftbild vor 2012 Zusammenfassung Gebäude BEDARF - 1.000 Gebäude bzw. 1.600 Wohneinheiten, 3.800 Einwohner - Wohnviertel mit einzelnen
MehrPflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung
Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV, Fassung vom 2. Dezember 2004) Folie 1 von 7 Die Energieeinsparverordnung vereint die Wärmeschutz-
MehrVortrag. Neuerungen der EnEV 2013 EEWärmeG Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW
Vortrag Neuerungen der EnEV 2013 EEWärmeG 12.11.2014 Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW Öko-Zentrum NRW Planen Beraten Qualifizieren Wir sind. Ansprechpartner für alle Fragen rund um
Mehr100 % erneuerbar wie ist das möglich, was kostet das und was bedeutet das für die Wohnungswirtschaft?
100 % erneuerbar wie ist das möglich, was kostet das und was bedeutet das für die Wohnungswirtschaft? Hans-Martin Henning Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE WohnZukunftsTag Berlin, 18. September
MehrErneuerbare Energien in Wärmenetzen
Erneuerbare Energien in Wärmenetzen Intersolar 2015 DGS Forum Dr. Matthias Sandrock Hamburg Institut Hamburg Institut: Wir bieten Strategieberatung für die Energiewende. Energiepolitische Strategien und
MehrHeizen mit umwelt schonenden Energien!
Heizen mit umwelt schonenden Energien! Klima schützen mit Erdgas, Bio-Erdgas und Solar. Bis zu 40 % CO pro Jahr sparen! 2 www.moderne-heizung.de Modernes und umweltschonendes Heizen. Die Initiative ERDGAS
MehrCOFELY in Germany. Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) 7 Abwärmenutzung. Rebranding Campaign. Dipl. Ing. M. Enzensperger
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) 7 Abwärmenutzung COFELY in Germany Rebranding Campaign Dipl. Ing. M. Enzensperger Seite 1 Gesetz zur Förderung der Erneuerbarer Energien im Wärmebereich 1 Zweck
MehrNahwärmeversorgung Plankstadt. Dipl.-Ing. Franz Bruckner. Wärmenetze und Erneuerbare Energien in Plankstadt
Nahwärmeversorgung Plankstadt Dipl.-Ing. Franz Bruckner Wärmenetze und Erneuerbare Energien in Plankstadt 1 Wer ist die AVR Energie GmbH? Ziele: Klima schützen - CO 2 reduzieren - Energie sparen Geschäftsfelder:
MehrLeichlingen, im Juni 2010
Energieeffizienz in der Praxis Einführung Erneuerbare Energien Wärmegesetz Energieeinsparverordnung 2009 Förderungen Architekturbüro H.J. Schlimgen Lievergesberg 1a 50760 Köln Fon: +49 (0)221 786711 Fax:
MehrDas Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forumverlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2009 Liebe Besucherinnen
MehrREGIONALE ENERGIESPEICHERKONZEPTE
REGIONALE ENERGIESPEICHERKONZEPTE Dr.-Ing. Thomas Aicher Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE Workshop am Landratsamt Traunstein 27. Juli 213 www.ise.fraunhofer.de Die Fraunhofer-Gesellschaft
Mehr