Das Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s VNG Marco Kersting Operatives Marketing
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1 Das Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s Marco Kersting Operatives Marketing
2 Primärenergieverbrauch in Deutschland 0591
3 Erdgasverbrauch in Deutschland 0384c
4 Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland 2255a
5 Ersatzbedarf Ölsammelheizung im gasberohrten Gebiet Neue Bundesländer 2376
6 Wenn Elektro-Wärme-Pumpe installiert wird was wird verdrängt? 2377
7 Informationsquellen bei Erneuerung/Umstellung von Ölheizungen 2184
8 Wohnungsbeheizung Neubauten in Ostdeutschland 0174e
9 Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) Ziel: Anteil der erneuerbarer Energie am Wärmemarkt von 6% auf 14% steigern Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz / EEWärmeG) Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
10 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
11 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) verfolgt dieses Gesetz das Ziel, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien für die Heizung, Warmwasserbereitung und Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen.
12 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Eigentümer von Gebäuden müssen den Wärmeenergiebedarf anteilig mit Erneuerbaren Energien decken. Diese Pflicht kann durch die Nutzung von Biomasse, Geothermie, solarer Strahlungsenergie und Umweltwärme erfüllt werden.
13 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Eine Pflicht für Gebäude im Bestand und bei der Sanierung besteht derzeit nicht. Länder können eine Pflicht zur Nutzung von regenerativen Energie festlegen, auch Neubau vor 2009
14 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Die Pflicht gilt für alle Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden: Ein- und Mehrfamilienhäuser Gewerbe- und Geschäftsgebäude Kommunale Einrichtungen
15 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Was wird als regenerativer Anteil anerkannt? Solarenergie durch Solarkollektoren Feste Biomasse Geothermie und Umweltwärme Biogas in KWK Anlagen Bioöl Abwärme ist keine regenerative Energie, wird aber als Ersatzmaßnahme anerkannt.
16 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Erfüllung des EEWärmeG (aktueller Stand) Brennwertheizung plus Solar
17 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Bei Nutzung von solarer Strahlungsenergie Muss 15 % des Wärmebedarfs decken Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind Kollektorflächen von 4 % der Nutzfläche ausreichend Bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten 3 % 0,04 m² Kollektorfläche / Quadratmeter Nutzfläche Nutzfläche 150 m² 6 m² Kollektorfläche Die Länder können höhere Mindestflächen festlegen.
18 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) feste Biomasse, Geothermie und Umweltwärme gilt als erfüllt, wenn der Wärmeenergiebedarf überwiegend durch diese Energieträger gedeckt wird.
19 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Wärmepumpe für Heizung Wärmepumpe für Heizung und WW Zähleinrichtung Luft/Wasser Wärmepumpe 3,5 3,3 Wärmemengenzähler und Stromzähler elektrisch angetrieben Luft/Luft Wärmepumpe 3,5 3,3 Wärmemengenzähler und Stromzähler elektrisch angetrieben Sole/Wasser Wärmepumpe 4,0 3,8 Wärmemengenzähler und Stromzähler elektrisch angetrieben Wasser/Wasser Wärmepumpe 4,0 3,8 Wärmemengenzähler und Stromzähler elektrisch angetrieben Fossil angetriebene Wärmepumpen 1,2 1,2 Wärmemengenzähler und Brennstoffzähler
20 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Die Pflicht kann auch durch Nutzung anderer Energiearten erfüllt werden: flüssige Biomasse in Heizkesseln, die der besten verfügbaren Technik entsprechen mindestens 50 % gasförmige Biomasse in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mindestens 30 %
21 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn Gebäudeeigentümer 1. den Wärmeenergiebedarf überwiegend unmittelbar aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen decken, 2. Maßnahmen zur Einsparung der Energie treffen oder getroffen haben oder 3. den Wärmeenergiebedarf unmittelbar aus einem Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung decken, soweit die Endenergie überwiegend aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammt.
22 KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG ENERGIEAUSNUTZUNG BIS 90 %
23 KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG BEITRAG FÜR DEN KLIMASCHUTZ
24 Einsatzmöglichkeiten
25 Wärmeerzeugung / Stromerzeugung Jahresdauerlinie des Wärmebedarfes Wärmelast [ in % der max. Wärmelast ] Stunden des Jahres 5 Verlauf von Strombedarf und -erzeugung Winterwoche 20 Verlauf von Strombedarf und -erzeugung Sommerwoche Leistung [kw] Stunden des Jahres Leistung [kw] Stunden des Jahres BHKW-Stromerzeugung Strombedarf BHKW-Stromerzeugung Strombedarf
26 KWKG-Novelle: Bundesregierung bekennt sich zur Kraft-Wärme-Kopplung Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert auf der Grundlage des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung (IEKP) die Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis einschließlich 50 KWel. Leistung.
27 Basisförderung / Bonusförderung bei Vollbenutzungsstunden Basisförderung Förderfähig ist die Installation wärmegeführter Mini-KWK-Anlagen, die: im Leistungsbereich bis 50 KWel liegen, über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden, nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK Anlagen liegen und einen integrierten Stromzähler haben. Gewährung des Umweltbonus für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen mit folgenden Grenzwerten: Jeweils den halben Wert der Vorgaben aus der jeweils gültigen TA-Luft für NOx und CO.
28 Ein Beispiel aus der Praxis Die Leistung einer ausgesuchten Anlage beträgt 4,7 kw. Die Planung hat Vollbenutzungsstunden errechnet. Der Zielwert für die volle Förderung sind Vollbenutzungsstunden. Daraus errechnet sich folgender Förderbetrag: 0,8 x 4 x = Euro 0,8 x (4,7 4) x 775 = 434 Euro Gesamt: = Euro
29 KWKG - Gesamtvergütung Die Vergütung für Strom aus KWK Anlagen ist modular aufgebaut und in 4 Abs. 3 des KWK Gesetzes geregelt Aufbau: Gesamtvergütung Zuschlagszahlung nach KWK Gesetz Einspeisvergütung (vereinbarter Preis) = + oder Vergütung für den gelieferten Strom (üblicher Preis) + Kompensationszahlung
30 Förderung durch den KWK-Zuschlag alte Bestandsanlagen Inbetriebnahme bis zum ) 1,53 1,53 1,38 0,97 neue Bestandsanlagen (Inbetriebnahme einer neuen Anlage oder einer mit mindestens 50% Kostenaufwand moderniserten Anlage zwischen und modernisierte Anlage (alte Bestandsanlage, modernisiert und zwischen und wieder in Dauerbetrieb genommen) neue kleine KWK-Anlage (größer 50 kw bis zu 2 MW) (Inbetriebnahme ab ) und bis zu 50kW (Inbetriebnahme nach dem ) neue kleine KWK Anlagen bis 50 kw (Inbetriebnahme zwischen und ) 1,53 1,74 2,56 1,53 1,74 2,56 1,38 1,74 2,4 1,38 1,69 2,4 1,23 1,69 2,25 1,23 1,64 2,25 0,82 1,64 1,94 5,11 Cent für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage 2,1 0,56 1,59 2,1 1,59
31 KWKG - Gesamtvergütung Die Vergütung von KWK Strom laut KWK Gesetz ist modular aufgebaut und setzt sich folgendermaßen zusammen: Zuschlagszahlung nach KWK Gesetz: Vergütung für gelieferten Strom (EEX): 2008) Kompensationszahlung: 0,56-5,11 ct/kwh 6,801 ct/kwh (IV. Quartal < 1 ct/kwh (durchschnittlich) Energiesteuerbefreiung: 0,55 ct/kwh
32 BHKW in einem vermieteten Mehrfamilienhaus
33 BHKW in einem vermieteten Mehrfamilienhaus
34 KWKG ab 2009 neuer Regelungsinhalt
35 KWKG ab 2009 neuer Regelungsinhalt
36 KWKG ab 2009 neuer Regelungsinhalt
37 KWKG ab 2009 neuer Regelungsinhalt
38 Mini-BHKW-Geräte
39 Stromerzeugende Heizung
40 Weiterführende Links
41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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