Workshop Wärmegesetze. Übersicht über die technischen Anforderungen an erneuerbare Energien. Energie braucht Impulse
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- Kristin Rosenberg
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1 Workshop Wärmegesetze Übersicht über die technischen Anforderungen an erneuerbare Energien EnBW Energiegemeinschaft e.v. Jörg Launer Energie braucht Impulse
2 Definitionen I Wärmegesetze EEWärmeG: EWärmeG: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (kurz Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG) für Neubau Wohn- und Nichtwohngebäude für Gebäude der öffentlichen Hand (auch Bestandsgebäude) Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Bestandsgebäude (kurz: EWärmeG) Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) BAFA - kombinierbar mit bestimmten KfW Standardförderungen Energieeffizient Sanieren Effizienzhaus (Kredit, Programmnummer 151) Energieeffizient Sanieren Effizienzhaus (Zuschuss, Programmnummer 430) Energieeffizient Sanieren Kommunen (Programmnummer 218) nur, soweit eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus vorliegt. Informativ: Ab Energieeffizient Sanieren-Ergänzungskredit (Programmnummer 167) KfW - Premiumförderung 2
3 Definitionen II Erneuerbare Energien Solarthermie Trinkwasserbereitung Heizungsunterstützung Solare Kälteerzeugung Biomasse Gasförmige, flüssige, feste Biomasse Wärmepumpen Kälte aus erneuerbare Energien Abwärme Kraft-Wärme Wärme-Kopplung Maßnahmen zur Einsparung von Energien Fernwärme oder Fernkälte 3
4 Definitionen III Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) BAFA I. Solarkollektoranlagen (thermisch) bis 100 m 2 Bruttokollektorfläche bis m 2 zur Erzeugung von Prozesswärme II. Biomasseanlagen Pelletöfen mit Wassertasche Pelletkessel Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l / kw) Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher III. Wärmepumpen Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher Luft/Wasser-Wärmepumpen Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher 4
5 Definitionen III Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) KfW (fördert in der Regel große Anlagen) Solarkollektoranlagen > 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche große, automatisch beschickte Biomasse-Anlagen > 100 Kilowatt Nennwärmeleistung streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen bis 2 Megawatt Nennwärmeleistung große Wärmespeicher mit mehr als 10 Kubikmeter, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden Nahwärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, mit einem Wärmeabsatz von mindestens 500 Kilowattstunden pro Jahr und Meter Trasse große effiziente Wärmepumpen mit einer installierten Nennwärmeleistung > 100 kw (mit Ausnahme von Luft/Wasser-Wärmepumpen) Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas 5
6 Definitionen IV Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) Innovationsförderung (BAFA) 6 Es werden folgende innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien zusätzlich zur Basisförderung besonders gefördert: Große Solarthermieanlagen bis 100 m² Bruttokollektorfläche für Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten) und Nichtwohngebäude (ab 500 m² Nutzfläche) zur reinen Warmwasserbereitung zur kombinierten Warmwasser und / oder Heizungsunterstützung zur solaren Kälteerzeugung die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen Große Solarthermieanlagen bis m² Bruttokollektorfläche zur Bereitstellung von Prozesswärme Errichtung (auch Nachrüstung) von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kw Nennwärmeleistung KfW bietet auch Innovationsförderung an (Wärmespeicher, Biogas, Biogasleitungen)
7 Definitionen V Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) Bonusförderung (2-stufiges Verfahren) Eine besonders innovative oder effiziente Anwendung oder die Durchführung einer weiteren Maßnahme kann zusätzlich zur Basisförderung mit einem Bonus gefördert werden. Regenerativer Kombinationsbonus Biomasseanlage bzw. eine Wärmepumpe zusätzlich Solarthermie Effizienzbonus Zusätzlich HT Soll nach EnEV 2009 um mindestens 30% unterschritten Kesseltauschbonus Zusätzlich zur Förderfähigen Solarthermie Austausch Kessel Wärmenetzbonus förderfähige Solaranlage wird hydraulisch an ein Wärmenetz angeschlossen Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen förderfähigen Solarthermieanlage mit besonders effizienter Solarkollektorpumpe Alle genannten Boni können gleichzeitig in Anspruch genommen werden. jedoch nicht wenn die Innovationsförderung in Anspruch genommen wird 7
8 Solarthermie EEWärmeG: Wohngebäude bis 2 WE min. 0,04 m² Aperturfläche je m² NF, ab 2 WE 0,03 m² Aperturfläche je m² NF EWärmeG: Wohngebäude min. 0,04 m² Kollektorfläche je m² WF Marktanreizprogramm: Keine Förderung von Anlagen zur reinen Trinkwasserbereitung bis 20 m² Bei Anlagen mit Heizungsunterstützung: Flachkollektor: min. 9 m² und 40 l Pufferspeicher je m² Bruttokollektorfläche Röhrenkollektor: min. 7 m² und 50 l Pufferspeicher je m² Bruttokollektorfläche Bei > 40 m² auf EFH und ZFH 100l Pufferspeicher je m² Bruttokollektorfläche Hydr. Abgleich gefordert, Anforderungen an Umwälzpumpen (Bonusförderung) seit 2010 sind nur noch SOLAR KEYMARK-zertifizierte Kollektoren förderfähig! Weitere Infos hierzu unter Ab 20 bzw. 30 m² mindestens ein Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf 8
9 Biomasse EEWärmeG: Brennstoffe - Definition von Art und Qualität Technik - Definition von Art, Umsetzung und Umwandlungsgrad Einzuhaltende Randbedingungen (z.b. Einhaltung der BImSchV) EWärmeG: Anforderungen an Brennstoffe werden nicht näher beschrieben Technische Maßnahmen stehen im Fokus Marktanreizprogramm: Nur feste Biomasse ( Pellets / Hackschnitzel / Scheitholz) Technische Anforderungen an Wärmeerzeuger (Leistungsregelung, Lambdasonde, ggf. definierter Pufferspeicher) und Wärmeverteilung (hydraulischer Abgleich, Pumpe Energieeffizienzklasse A, Emissionsgrenzwerte 9
10 Wärmepumpen I EEWärmeG: Jahresarbeitszahl in Abhängigkeit von Antrieb und Umweltquelle Energie- und Wärmemengenzähler Umweltzeichen: Euroblume, Blauer Engel, European Quality Label for Heat Pumps, oder Anforderungen nach anderer, vergleichbarer, gemeinschaftlichen Normen erfüllt EWärmeG: Vereinfachter Erfüllungsnachweis nach Blatt 2. Ziffer I wenn Geforderte Jahresarbeitszahl größer gleich 3,5 / 1,3 Wärmepumpe den gesamten Wärmebedarf deckt (monovalent) Gebäude bis max. 2 Wohneinheiten Detaillierte Berechnung wenn Geforderte Jahresarbeitszahl größer gleich 3,5 / 1,3 WP mit monoenergetischer, bi- oder multivalenter Nutzung Gebäude größer 2 Wohneinheiten oder Bedingung für vereinfachten Nachweis nicht erfüllt. 10
11 Wärmepumpen II Marktanreizprogramm: BAFA : Basis- und Bonusförderung Jahresarbeitszahlen Luft/Wasser bis 100 kw: 3,5 Wasser/Wasser, Sole/Wasser bis 100kW: WG 3,8, NWG 4,0, Gas betrieben: 1,3 Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist mit einem Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen KfW: Standardförderung nur in Kombination mit Gas- / Ölbrennwert, BHKW oder Nah - / Fernwärme und Optimierung der Wärmeverteilung Jahresarbeitszahl 3.8, Gas betrieben 1,3 Prämienförderung: größer 100 kw, außer Luft / Wasser 11
12 Kälte aus erneuerbaren Energien EEWärmeG (für Neubau und Bestandsbau der öffentlichen Hand) Entnahme aus Erdboden, Grund und Oberflächenwasser oder anderen EE Thermische Erzeugung aus erneuerbaren Energien Deckung Kältebedarfs einschließlich aller Verluste für Übergabe, Verteilung und Speicherung Beste verfügbare Technik Nachweis durch Sachkundigen 12
13 Abwärme EEWärmeG Abwärme aus raumlufttechnischen Anlagen mit Wärmerückgewinnung als Ersatzmaßnahme wenn Wärmerückgewinnungsgrad mindestens 70 Prozent Leistungszahl Wärmerückgewinnung genutzter Wärme zu Stromeinsatz soll größer als 10 sein Nachweis durch einen Sachkundigen oder Bescheinigung des Anlagenersteller oder des Fachbetriebs Abwärme durch Wärmepumpen Nachweis bei Wärmepumpen durch Bescheinigung eines Sachkundigen Gerät muss Umweltzeichen Euroblume oder Blauer Engel oder das Prüfzeichen European Quality Label for Heat Pumps oder ein anderen, gleichwertiger Nachweis aufweisen 13
14 Kraft-Wärme Wärme-Kopplung EEWärmeG: Hocheffiziente Anlage nach Richtlinie 2004/8/EG sowie Richtlinie 92/94/EWG; KWK unter sind hocheffizient wenn sie Primärenergieeinsparung nach Richtlinie 2004/8/EG Anh. III erbringen Kälteerzeugung aus Wärme von KWK genutzt wird, Kälte zu erzeugen Nachweis der Erfüllung über Bescheinigung Anlagenbetreiber (Contracting) Sachkundiger, Anlagenersteller oder Fachbetrieb EWärmeG: Forderung Gerät mit Gesamtwirkungsgrad von mindestens 70 Prozent und Stromkennzahl von mindestens 0,1 und überwiegend zur Beheizung verwendet Anschluss an ein Wärmenetz, dass mit Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energien betrieben wird. Betrieb mit Bio-Erdgas 10 Prozent KfW Prämienförderung: Förderprogramme ab 100 kw Leistung 14
15 BAFA Förderungen: Übersicht Solaranlagen 15
16 BAFA Förderungen: Übersicht feste Biomasse 16
17 BAFA Förderungen: Übersicht Wärmepumpen 17
18 BAFA Förderungen: Übersicht Prozesswärme 18
19 Hinweis zu KfW Standardförderung 167 Ab 01. März 2013 legt die KfW ein neues Förderprogramm Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) auf Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden durch Errichtung und Erweiterung von kleinen Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien nach den Förderbedingungen der BAFA für Investitionszuschüsse aus dem Marktanreizprogramm. Gefördert werden: thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kw bis 100 kw Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kw Sofern das Gebäude überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt wird, ist eine zentrale Heizungsanlage und/oder eine zentrale Lüftungsanlage für das Gesamtgebäude förderfähig. 19
20 Zusammenfassung Durchgängiger, gesetzlicher Standard nicht erkennbar Jedes Vorhaben muss hinsichtlich der jeweiligen, gesetzlichen Forderungen und Fördermöglichkeiten einzeln geprüft werden Abweichende Begrifflichkeiten, juristische Feinheiten und technische Überschneidungen machen die Arbeit für den Energieprofi extrem schwierig und aufwändig. 20
21 Vertriebs- und Marketingunterstützung Förderservice EnBW FörderService in 3 Stufen zum Erfolg Stufe 1: QuickCheck Stufe 2: InfoService Stufe 3: AntragService
22 EnBW Energiegemeinschaft e. V. Förderservice EnBW Förderservice: Exklusiv für die Mitglieder der EG Stufe 1: QuickCheck Auskunft per Mausklick > Welche Programme? > Voraussetzungen? > Sonderbedingungen? Stufe 2: InfoService - Kunden- und projektspezifische Profi- Recherche - Zusammenfassung aller relevanten Förderprogramme - Ermittlung Zuschusshöhen und Darlehenskonditionen - Infos zur Beantragung - Infos zu Sonderbedingungen - Daten zur Antragsstellung Stufe 3: AntragService Alle vorausgefüllten Förderanträge Auftraggeber ergänzt Formulare nur noch um wenige persönliche Daten 22
23 EnBW Energiegemeinschaft e. V. EnBW Förderservice: Ablauf und Funktion 23
24 EnBW Energiegemeinschaft e. V. EnBW Förderservice: Ablauf und Funktion 24
25 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! EnBW Energiegemeinschaft e.v. Thomas Buczkowski
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