Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm info 12. Stand: März 2011 FORUM. für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.v.

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1 Verbesserte Förderung seit 15. März 2011 Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm 2011 Stand: März 2011 info 12 FORUM für Energieeffizienz in der Förderung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien bei der Beheizung von Wohngebäuden

2 SOLAR BIOMASSE UMWELTWÄRME Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Das gab die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser bei der Eröffnung der Internationalen Messe ISH 2011 am 15. März 2011 in Frankfurt/Main bekannt. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser:»Gebäude verursachen etwa 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Auch der Stromverbrauch der Kältetechnik ist mit etwa 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs eine gewichtige Größe. Die Energie- und CO 2 - Einsparpotenziale sind immens. Dieser Bereich steht viel zu selten im Fokus, obwohl die Ziele des Energiekonzeptes in starkem Maße von Fortschritten in diesem Bereich abhängen. Insbesondere in der Effizienz müssen wir unser Tempo stark anziehen.«seit dem 15. März neue verbesserte Förderkonditionen in Kraft. (Auszug BAFA März 2011) Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten. Einige Verbesserungen der Konditionen sind nur bis zum Jahresende befristet. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) kann diese erhöhte Förderung in Anspruch genommen werden. Wesentliche Änderungen bei den Förderkonditionen: Solarkollektoranlagen Befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro/m² bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m². Es wird ein neuer Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) eingeführt, der degressiv ausgestaltet ist. Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro. Biomasseanlagen Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Es können nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel gefördert werden. Als Fördervoraussetzung muss ein Grenzwert für Staubemissionen auf dem Prüfstand von max. 15 mg/m³ eingehalten werden. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal Euro. Die bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert. Wärmepumpen Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/ Wasser-Wärmepumpen und Wasser/ Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 bei Wohngebäuden erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3. Grundlagen für die Berechnung des Zuschusses ist die Wärmeleistung der Wärmepumpe und nicht wie bisher die Wohnfläche bzw. Nutzfläche. Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt bei mindestens 900 Euro (Luft/Wasser-Wärmepumpe) bis hin zu Euro (große Wasser/ Wasser-Wärmepumpe, große Sole/ Wasser-Wärmepumpe). Ab wann gelten die neuen Konditionen? Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Anträge müssen auf den aktuellen Antragsformularen gestellt werden. Zu beachten ist, dass Förderanträge für Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von mehr als 100 Kilowatt zukünftig bei der KfW (und nicht mehr beim BAFA) zu stellen sind. Für einen Übergangszeitraum kann die Antragstellung aber noch beim BAFA erfolgen (wenn der Beginn des Vorhabens vor dem 30. Juni 2011 liegt und bestätigt wird, dass keine Förderung bei der KfW gestellt wurde). Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Es können nur effiziente Anlagen gefördert werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Anforderungen gelten und welche Nachweise vorzulegen sind. Antragsformulare Antragsformulare stehen auf der Bafa- Seite als Download für den Postweg zur Verfügung. Anträge auf Förderung einer Solarkollektoranlage können auch online gestellt werden.

3 Verbesserte Förderkonditionen für Erneuerbare Energien im Marktanreizprogramm (Stand ) FORUM für Energieeffizienz in der Basis- und Bonusförderung 1) Empfehlung > Bitte immer aktuellen Stand der Förderbedingungen überprüfen auf SOLAR Maßnahmen zur Energieeinsparung Warmwasserbereitung Mindestkollektorfläche 20 m² bis maximal 40 m² auf einem Wohngebäude mit mind. drei Wohneinheiten Kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis max. 40 qm Kollektorfläche Kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit mehr als 40 qm Kollektorfläche und einem Pufferspeichervolumen von mind. 100 l/qm Kollektorfläche Solare Kälteerzeugung bis 40 qm Kollektorfläche Bestehende Solaranlage erweitern um sie zur Heizung, Prozesswärme oder Kältebereitstellung zu nutzen Basisförderung 120 * / 90* pro qm Kollektorfläche. Bei Flachkollektoren: Mind. 9 qm Kollektorfläche, mind. 40 l/qm Pufferspeichervolumen. Bei Röhrenkollektoren: Mind. 7 qm Kollektorfläche, mind. 50 l/qm Pufferspeichervolumen 120 * /90* pro qm Kollektorfläche bis 40 qm + 45,00 pro qm Kollektorfläche über 40 qm Mindestvolumen des Pufferspeichers: 100 l/qm 120 * / 90* pro qm Kollektorfläche 45 pro qm zusätzlicher Kollektorfläche Kesseltauschbonus bei Umstellung auf Brennwert (Öl, Gas): 0,5 x Basisförderung Solar pumpenbonus 50 Regenerativer Kombinationsbonus Effizienzbonus Innovationsförderung im Gebäudebestand 120* / 90* pro qm Kollektorfläche Von qm Kollektorfläche 180 pro qm Kollektorfläche 180 pro qm Kollektorfläche *Förderung bis * Förderung ab (jeweils Tag der Antragstellung) 1) Es werden nur Anlagen im Gebäudebestand gefördert. Ausnahme: Anlagen nur zur Bereitstellung von Prozesswärme Gebäudebestand: Ein Gebäude, für das vor dem eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt wurde und in welchem vor dem ein Heizungssystem installiert wurde. Es muss sich um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Heizungssystem handeln, das den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der Förderrichtlinien dar. BIO- MASSE Pelletofen mit Wassertasche von 5 kw bis 100 kw 36 pro kw, mindestens Pelletkessel von 5 kw bis 100 kw 36 pro kw, mindestens Pelletkessel von 5 kw bis 100 kw mit neu errichtetem Pufferspeicher mit mind. 30 l/kw Anlage zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln von 5 kw bis 100 kw mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kw 36 pro kw, mindestens pauschal je Anlage 0,5 x Basisförderung 500 je Maßnahme Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung des Wärmeertrages durch Abgaskondensation (Effizienzsteigerung) und/oder zur Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel (Abgasminderung). Scheitholzvergaserkessel von 5 kw bis 100 kw mit einem Pufferspeicher von mind. 55 l/kw pauschal je Anlage WÄRME- PUMPE Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe gasbetrieben: JAZ 1,3 elektrisch betrieben: JAZ 3,8 Gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe gasbetrieben: JAZ 1,3 Nennwärmeleistung: bis 10 kw: pauschal kw bis 20 kw: (WL -10) kw bis 100 kw: (WL-10) 100 mind. jedoch JAZ = Jahresarbeitszahl Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe elektrisch betrieben: JAZ 3,5 Nennwärmeleistung bis 20 kw: pauschal 900 über 20 kw: pauschal Die Bonusförderung kann zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden 5 Effizienzbonus: Effizient sind Wohngebäude, die die Höchstwerte für 8 Voraussetzung ist, dass die nach Ende der Maßnahme vorhandene Solarkollektoranlage der den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust H T nach Anlage 1 Tabelle 2 der Warmwasseranlagen, die auch nach der Erweiterung nur der Warmwasserbereitung dienen, Raumheizung, Prozesswärmeerzeugung oder Bereitstellung solarer Kälte dient. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um mind. 30% unterschreiten sind nicht förderfähig. oder die den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust H T eines Referenzge- und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 3 9 Unter die Pelletkessel fallen auch Kombinationskessel zur Verbrennung von Holzpellets bäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung, mit 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen. der in Tabelle 1 Anlage 1 der Energieeinsparverordnung 2009 angegebenen technischen Referenzausführung um mind. 30% unterschreiten Regenerativer Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kombinierbar. Kesseltauschbonus: Der Austausch des Heizkessels (Öl oder Gas) durch einen Brennwertkessel nach EnEV (Öl oder Gas) wird gefördert, wenn zeitgleich eine Solaranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungs unterstützung oder zur Prozesswärme- oder Kälteerzeugung installiert wird. Regenerativer Kombinationsbonus: Zusätzlich zur Basisförderung für eine Solaranlage kann der Bonus gewährt werden, wenn zeitgleich eine förderfähige Biomasseanlage oder eine Wärmepumpe errichtet wird. Der regenerative Kombinationsbonus wird nur einmal gewährt. 6 7 Der erfolgte hydraulische Abgleich muss nachgewiesen werden. Bei der Innovationsförderung/Solarmaßnahmen werden keine zusätzlichen Boni gewährt! 11 Unter die Holzhackschnitzelanlagen fallen auch Kombinationskessel zur Verbrennung von Holzhackschnitzeln und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen. Es sind nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel förderfähig (staubförmige Emissionen: maximal 15 mg/m 3 ).

4 Wichtige Hinweise: Antragsformulare Bitte grundsätzlich aktuelle Antragsformulare verwenden: direkt abrufbar unter erneuerbare_energien/index.html > VdZ Informationen zum Hydraulischen Abgleich: Die VdZ bietet wichtige Informationen und Hilfen für den hydraulischen Abgleich für die Fachbetriebe und deren Kunden. Informationen und Hilfen können bestellt werden und stehen kostenlos bereit zum Download unter Wärmepumpen Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Eine Liste der COP-Wert-geprüften Wärmepumpen finden Sie auf Hydraulischer Abgleich Ein entscheidender Schritt zur Optimierung des Gesamtsystems Heizung ist der hydraulische Abgleich in Verbindung mit der Anpassung von Pumpe, Armaturen und Regelung. Er sorgt für die optimale Verteilung der erforderlichen Heizwassermenge und damit für die richtige Einstellung der Heizungsanlage: Die von den Heizflächen abgegebene Wärme wird der Wärmemenge angepasst, die tatsächlich nötig ist, um die Räume komfortabel zu beheizen. Fehlt diese Abstimmung, wird mehr Energie verbraucht als nötig. Gleichzeitig vermindert sich der Heizkomfort.

5 Das Wichtigste auf einen Blick Das Marktanreizprogramm zur Förderung Erneuerbarer Energien: Mit dem Marktanreizprogramm soll im Wege der Projektförderung durch Investitionszuschüsse zusätzlich zu dem KfW-Programm Erneuerbare Energien der verstärkte Einsatz Erneuerbarer Energien im Wohngebäudebestand gefördert werden. Wann muss der Antrag beim BAFA gestellt werden? Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage beim BAFA eingehen. Eine Ausnahme gilt für die Innovationsförderung Erstinstallation von großen Solarkollektoranlagen und Innovationsförderung für Biomasseanlagen hier müssen die Anträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme den Antrag stellen. Wo gibt es weitere Informationen und Antragsformulare? Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Str. 2935, Eschborn, Internet: BAFA Förderampel In den Jahren 2009 bis 2012 wird die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme bedarfsgerecht mit bis zu 500 Millionen Euro jährlich gefördert ( 13 Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz). Ein Großteil hiervon ist für das Marktanreizprogramm vorgesehen. Den aktuellen Stand des noch verfügbaren Förderbudgets für das laufende Jahr erfahren Sie auf der BAFA-Förderampel unter dem folgenden Link: erneuerbare_energien/foerderampel.html Unter der Service-Nummer (Tarif aus dem Fest- oder Mobilnetz) werden Fragen zum Marktanreizprogramm beantwortet und weitergehende Informationen erteilt. Die Anträge können per Post oder telefonisch bestellt sowie aus dem Internet geladen werden. Die Förderdatenbank der VdZ: Als Service bietet die VdZ eine Förderdatenbank über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Region und der lokalen Energieversorger. Mit der Eingabe der Postleitzahl werden alle Förderprogramme der jeweiligen Region angezeigt. Die Förderdatenbank ist kontinuierlich auf dem neuesten Stand! Ihr SHK-Innungs-Fachbetrieb hilft Ihnen gern bei der Ermittlung und Beantragung der Fördermittel. typostudio friedrich gmbh köln 04 I 2011 Aktuelle Informationen rund um das Thema Energieeinsparung bei Gebäuden bietet die VdZ auch mit folgenden Broschüren: Heizungsoptimierung mit System Energieausweis für Wohngebäude Effiziente Wärmeversorgung durch Systemoptimierung Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm Brennwert- und Solartechnik Umweltwärme ins Haus geholt KfW-Förderung: Energieeffizient Sanieren Programme (Auszüge) Hydraulischer Abgleich Die VdZ Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V. ist ein etablierter Branchenverband mit Standort Berlin. Als Forum bieten wir eine Plattform für den Interessenaustausch zwischen Industrie, Großhandel und Fachbetrieben. Unsere Zielsetzung ist die rationelle und energiesparende Energieverwendung durch Einsatz moderner Technologien für die Beheizung, Lüftung und Klimatisierung von Gebäuden. Bei der projektorientierten Aufbereitung von Fragestellungen der Branche verfolgen wir das Ziel einer systemübergreifenden und energieträgerneutralen Darstellung. Die VdZ Forum für Energieeffizienz in der publiziert Informationsschriften für Fachbetriebe sowie zur Weitergabe an deren Kunden. Überreicht durch: Ausgabe: April 2011 Herausgeber: FÖGES Fördergemeinschaft Gebäude- und Energiesysteme GmbH Robert-Koch-Platz Berlin info@vdzev.de FORUM für Energieeffizienz in der

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