positive energie Förderleitfaden zur Nutzung der Solarthermie in der Haustechnik ST f ü r G EL D a C it r i n - S ol
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- Nadine Gerstle
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1 positive energie STAAT M O V eme E H C I L T A A ST f ü r G N.. U E R U NE FORDE yst G EL D Förderleitfaden zur Nutzung der Solarthermie in der Haustechnik s r a C it r i n - S ol Q UA L I T Ä T Z UVERL Ä SSI GK EI T K OMP ETE N Z
2 positive energie GELD VOM STAAT.. STAATLICHE FORDERUNG f ü r C NEUE itr in- S ola r s y ste m e Wer beim Heizen auf erneuerbare Energien umstellt, kann von attraktiven Förderungen profitieren. Mit dem aktuell überarbeiteten und verbesserten Marktanreizprogramm (MAP), das zum 1. April 2015 in Kraft trat, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) daher mehr Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Unternehmen und Kommunen motivieren, bei der Wärme auf die Kraft aus der Sonne zu setzen. Verschiedene Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, welche miteinander kombinierbar sind, bieten vielfältige monetäre Anreize, um im Neuals auch Altbau auf Solarthermie zu setzen. Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen eine Unterstützung bei der Auswahl der möglichen Förderungen bieten. Er stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar, sondern dient als erste Entscheidungshilfe. Das gesamte CitrinSolar Team steht Ihnen für weitergehende Fragen zum Thema Förderung gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf einen Kontakt mit Ihnen QUALITÄT ZUVERLÄSSIGKEIT KOMPETENZ
3 Förderleitfaden Solarthermie mit Warmwasserunterstützung Altbau Neubau 1-2 WE mind. 3 WE mindestens 3 WE (auch Nichtwohngebäude 500m²) 1-2 WE < 20 m² > 20 m² < 20 m² 3-10 m² > 10 m² Keine BAFA Förderung möglich! 500 Pauschal 3 m², Ca. 50 /m² 10 m², BAFA Innovationsförderung: Ca.220 /m² Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche (auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung und Beherbergungsbetriebe mit mindestens sechs Zimmern) Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem solaren sgrad von mind. 50 %, in denen der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschritten wird Wird der Wärmeerzeuger erneuert 500 Kombinationsbonus Biomasse/WP und neue Biomasseanlage oder Wärmepumpe 500 Kesseltauschbonus und neuer Brennwertkessel Summe:
4 positive energie Förderleitfaden Solarthermie mit Heizungsunterstützung Altbau Neubau 1-2 WE mind. 3 WE mind. 3 WE (auch Nichtwohngebäude 500m²) 1-2 WE < 20m² > 20m² < 20m² Standard KFW 55 < 50% 50% m² > 14m² Keine BAFA Förderung möglich! 2000 Pauschal 9 m², Ca. 140 /m² 9 m², BAFA Innovationsförderung: Ca.220 /m² Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche (auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung und Beherbergungsbetriebe mit mindestens sechs Zimmern) Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem solaren sgrad von mind. 50 %, in denen der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschritten wird Wird der Wärmeerzeuger erneuert 500 Kombinationsbonus Biomasse/WP und neue Biomasseanlage oder Wärmepumpe 500 Kesseltauschbonus und neuer Brennwertkessel Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems +20% APEE-Zuschuss, nur für Altbau!!! Die Heizungsanlage wird/wurde auf Basis fossiler Energien betrieben, nutzt keine Brennwerttechnik und ist jünger 30 hre. Summe: APEE-Optimierungspauschale 600 Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes, hydraulischen Abgleich und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem (z. B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung oder Einsatz von Einzelraumreglern) QUALITÄT ZUVERLÄSSIGKEIT KOMPETENZ
5 Häuser-Programm Altbau Neubau Anlagen zwischen hre Anlage < 25 hre KfW 55 Standard Heizungstausch - Anlage funktionstüchtig - hydraulischer Abgleich - selbstgenutztes Wohneigentum - Bauvorhaben noch nicht begonnen KfW 115 Standard Technik-Bonus Keine Förderung möglich! - TWW und Heizung - Schichtladeeinrichtung im Pufferspeicher - Hocheffizienz - Heizkreispumpe - Hydraulischer Abgleich - Wärmemengenzähler - Speicherdämmung 0,3 W/m²*K Heizkesseltausch TWW-Solar Heizung Solar 500 Mindestvoraussetzung Puffervolumen Kollektorfläche Nachweis Energieberater 1 m³ 10 m² m³ 15 m² m³ 20 m² % Solare 3000 Summe: Mit BAFA-Förderung kombinierbar
6 positive energie Anwendungsbeispiele für Förderleitfäden Beispiel 1: Heizungsunterstützung für Bestandsgebäude mit ineffizienter Öl/Gasheizung 10 m² Kollektorfläche (Heizungsunterstützung) Kesselaustausch Heizungscheck & hydraulischer Abgleich Hier können Sie sehen, wie durch den minimalsten Aufwand an der Untergrenze die maximalste Förderung erzielt werden kann. Beispiel 2: Heizungsunterstützung für Bestandsgebäude mit ineffizienter Öl/Gasheizung 6 x CS 500 Kesselaustausch Heizungscheck & hydraulischer Abgleich Hier können Sie sehen, wie Sie durch den geringsten Aufwand an der 14 m² Grenze, die maximalste Förderung pro Kollektor erreichen. Beispiel 3: Heizungsunterstützung für Bestandsgebäude mit ineffizienter Öl/Gasheizung 3 Wohneinheiten Innovationsförderung Ertragsabhängig 20 m² Kollektorfläche Kesselaustausch Heizungsscheck & hydraulischer Abgleich Bei der Verwendung des CS 500 können zusätzliche Förderungen durch den sehr guten Wirkungsgrad und Effizienzklasse A+++ erreicht werden. Hier können Sie sehen, wie Sie durch den geringsten Aufwand an der 20 m² Grenze, die maximalste Förderung pro Kollektor erreichen. QUALITÄT ZUVERLÄSSIGKEIT KOMPETENZ
7 Alle drei Beispiele können mit dem Häuser-Programm kombiniert werden: falls die Anlage zwischen hre alt ist, können durch einem Kesseltausch und Solar-Heizungsunterstützung nochmals 2000 beantragt werden. falls die Anlage unter 25 hre alt ist, können durch die Einhaltung des KfW 115 Standard ein Technik Bonus beantragt werden. Beispiel 1: 1000 Beispiel 2: 1500 Beispiel 3: 2000 Alternative: Bei allen drei Beispielen wäre es möglich durch einen Energieberaternachweis und der Erreichung von 100 % Solarer 3000 Technik Bonus zu erreichen. GELD VOM STAAT.. STAATLICHE FORDERUNG f ü r C NEUE itr in- S ola r s y ste m e
8 positive energie Beispiel 1 Altbau Neubau 1-2 WE mind. 3 WE mind. 3 WE (auch Nichtwohngebäude 500m²) 1-2 WE < 20m² > 20m² < 20m² Standard KFW 55 < 50% 50% m² > 14m² Keine BAFA Förderung möglich! 2000 Pauschal 9 m², Ca. 140 /m² 9 m², BAFA Innovationsförderung: Ca.220 /m² Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche (auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung und Beherbergungsbetriebe mit mindestens sechs Zimmern) Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem solaren sgrad von mind. 50 %, in denen der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschritten wird Wird der Wärmeerzeuger erneuert 500 Kombinationsbonus Biomasse/WP und neue Biomasseanlage oder Wärmepumpe 500 Kesselaustausbonus Kesseltauschbonus und neuer Brennwertkessel Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems +20% APEE-Zuschuss, nur für Altbau!!! Die Heizungsanlage wird/wurde auf Basis fossiler Energien betrieben, nutzt keine Brennwerttechnik und ist jünger 30 hre. Summe: APEE-Optimierungspauschale 600 Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes, hydraulischen Abgleich und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem (z. B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung oder Einsatz von Einzelraumreglern) QUALITÄT ZUVERLÄSSIGKEIT KOMPETENZ
9 Beispiel 2 Altbau Neubau 1-2 WE mind. 3 WE mind. 3 WE (auch Nichtwohngebäude 500m²) 1-2 WE < 20m² > 20m² < 20m² Standard KFW 55 < 50% 50% m² > 14m² Keine BAFA Förderung möglich! 2000 Pauschal 9 m², Ca. 140 /m² 9 m², BAFA Innovationsförderung: Ca.220 /m² Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche (auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung und Beherbergungsbetriebe mit mindestens sechs Zimmern) Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem solaren sgrad von mind. 50 %, in denen der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschritten wird Wird der Wärmeerzeuger erneuert 500 Kombinationsbonus Biomasse/WP und neue Biomasseanlage oder Wärmepumpe 500 Kesseltauschbonus und neuer Brennwertkessel Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems +20% APEE-Zuschuss, nur für Altbau!!! Die Heizungsanlage wird/wurde auf Basis fossiler Energien betrieben, nutzt keine Brennwerttechnik und ist jünger 30 hre. Summe: APEE-Optimierungspauschale 600 Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes, hydraulischen Abgleich und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem (z. B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung oder Einsatz von Einzelraumreglern)
10 positive energie Beispiel 3 Altbau Neubau 1-2 WE mind. 3 WE mind. 3 WE (auch Nichtwohngebäude 500m²) 1-2 WE < 20m² > 20m² < 20m² Standard KFW 55 < 50% 50% m² > 14m² Keine BAFA Förderung möglich! 2000 Pauschal 9 m², Ca. 140 /m² 9 m², BAFA Innovationsförderung: Ca.220 /m² Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche (auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung und Beherbergungsbetriebe mit mindestens sechs Zimmern) Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem solaren sgrad von mind. 50 %, in denen der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschritten wird Wird der Wärmeerzeuger erneuert 500 Kombinationsbonus Biomasse/WP und neue Biomasseanlage oder Wärmepumpe 500 Kesseltauschbonus und neuer Brennwertkessel Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems +20% APEE-Zuschuss, nur für Altbau!!! Die Heizungsanlage wird/wurde auf Basis fossiler Energien betrieben, nutzt keine Brennwerttechnik und ist jünger 30 hre. Summe: 6.673,44 + APEE-Optimierungspauschale 600 Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes, hydraulischen Abgleich und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem (z. B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung oder Einsatz von Einzelraumreglern) QUALITÄT ZUVERLÄSSIGKEIT KOMPETENZ
11 Förderübersicht Solar (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung) Maßnahme Basisförderung Innovationsförerung 5 Zusatzförderung 6 Errichtung einer Solarkollektoranlage zur... Gebäudebestand Gebäudebestand Neubau Kombinationsbonus Wärmenetz Kesseltausch Biomasseanlage, Wärmepumpenanlage Gebäudeeffizienzbonus Optimierungsmaß- 7 nahme 8 3 bis 10 m² ausschließlichen Warmwasserbereitung 1 11 bis 40 m² 50 /m² 20 bis 100 m² 100 /m² 75 /m² mit Errichtung:... kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, solare Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung 2 bis 14 m² 15 m² bis 40 m² 20 bis 100 m² /m² 200 /m² 150 /m² zusätzlich 0,5 Basis- oder Innovationsförderung 10 % der Nettoinvestitionskosten 8.1 nachträglich (nach 3 7 hren): 100 bis max Wärme- oder Kälteerzeugung (Alternative) 3 ertragsabhängige Förderung 20 bis 100 m² 0,45 jährlicher Kollektorertrag Anzahl Kollektoren Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage 50 /m² zusätzlicher 4 Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei hren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist. Die hier beschriebenen Voraussetzungen sind nicht abschließend. Die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der BAFA-Homepage unter der Rubrik Heizen mit Erneuerbaren Energien. 1 mind. 3 m² bis max. 40 m², Pufferspeichervolumen mind. 200 Ltr. (beides gilt für alle Kollektortypen) 2 9 m², ; Vakuumröhren- u. Vakuumflachkollektoren: 7 m², Pufferspeichervolumen 50 l/m²; Luftkollektoren: keine Mindestanforderungen. 3 Die ertragsabhängige Förderung kann alternativ zur Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen (20 bis 100 m²) beantragt werden. Grundlage des jährlichen Kollektorertrages (kwh/a/kollektor) ist das Datenblatt 2 der Solar-Keymark-Programmregeln (Standort Würzburg, 50 C). 4 Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage um mind. 4 m² bis zu 40 m². 5 Solarkollektoranlagen im Bereich Innovationsförderung. Errichtung auf einem Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten oder auf einem Nichtwohngebäudemit mind. 500 m² Nutzfläche (auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung und Beherbergungsbetriebe mit mind. 6 Zimmern können gefördert werden). Oder auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem solaren sgrad von mind. 50 %, in denen der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschritten wird. Es gelten die gleichen Mindestanforderungen an das Pufferspeichervolumen wie unter 1 bzw Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer Solarkollektoranlage. 7 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen. 1. Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung). 8.1 Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung. 8.2 Nachträglich nach 3 bis 7 hre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten. 9 Die Mindestförderung gilt nicht für Luftkollektoren. Diese werden mit 140 /m² gefördert.
12 positive energie Nutzen Sie die Möglichkeiten der staatlichen Förderung für Solarthermie! GELD VOM STAAT.. STAATLICHE FORDERUNG f ü r C NEUE itr in- S ola r s y ste m e Jetzt 20% mehr Förderung durch APEE Zusatzbonus Heizungspaket nach dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Maßnahme im Gebäudebestand zur 1 Grundförderung 3 APEE-Zuschuss APEE-Optimierung 5 Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage zur Unterstützung und Modernisierung einer Heizungsanlage auf Basis fossiler Energien 2 Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage im Austausch gegen eine Heizungsanlage auf Basis fossiler Energien 2 Basis- oder Innovationsförderung plus alle bewilligten Zusatzförderungen (außer Optimierungsbonus) 4 Grundförderung x 20 % pauschal 600 Errichtung einer förderfähigen effizienten Wärmepumpenanlage im Austausch gegen eine Heizungsanlage auf Basis fossiler Energien 2 Es gilt die Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien vom Der Zusatzbonus Heizungspaket setzt sich aus dem APEE-Zuschuss und der APEE-Optimierung zusammen. 1 Voraussetzung für den Zusatzbonus Heizungspaket: Es muss sich um ein bestehendes Gebäude gem. MAP-Richtlinie vom handeln und die Maßnahme muss der Heizungsunterstützung dienen. 2 Die alte Heizungsanlage wird auf Basis fossiler Energien betrieben, nutzt keine Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie und es liegt keine gesetzliche Austauschpflicht ( 10 EnEV) vor. 3 Grundförderung nach der gültigen MAP-Richtlinie (Basis/Innovations- plus Zusatzförderung). 4 Der MAP-Optimierungsbonus ist mit dem Zusatzbonus Heizungspaket nicht kumulierbar. 5 Voraussetzung für den APEE-Zuschuss ist die Optimierung des Heizungssystems. Diese setzt eine Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem (z. B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Einsatz von Einzelraumreglern) voraus. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Böhmerwaldstraße Moosburg Tel.: +49 (0) 8761 / Fax.: +49 (0) 8761 / info@citrinsolar.de QUALITÄT ZUVERLÄSSIGKEIT KOMPETENZ
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