Hochschulplanung in Bayern

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1. Ausgangspunkte 2. Quantitativer Ausbau der Hochschulen 3. Qualitative Entwicklung der Hochschulen 4. Doppelter Abiturjahrgang in Bayern 2011 5. Herausforderung: Demographischer Wandel

1. Ausgangspunkte Art. 14 BayHSchG Hochschulentwicklungsplanung (1) Die Hochschulentwicklungsplanung ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Hochschulen; sie dient der Sicherstellung eines überregional abgestimmten Angebots an Hochschuleinrichtungen und Studienangeboten. Jede Hochschule stellt einen Entwicklungsplan auf und schreibt ihn in angemessenen Zeitabständen fort. Der Entwicklungsplan beschreibt die Vorstellungen der Hochschule zu ihrer strukturellen und fachlichen Entwicklung; er soll auf einer hochschulübergreifenden Abstimmung aufbauen. Der Entwicklungsplan ist vorbehaltlich der Zustimmung des Staatsministeriums Grundlage für die weitere Entwicklung der Hochschule. (2) Das Staatsministerium kann für die Aufstellung und Fortschreibung der Entwicklungspläne Vorgaben festlegen, soweit dies zur Erreichung der Ziele nach Abs. 1 erforderlich ist. (3) Die Staatsregierung berichtet dem Landtag regelmäßig über die Hochschulentwicklungsplanung.

1. Ausgangspunkte Art. 15 BayHSchG Zielvereinbarungen (1) Das Staatsministerium schließt mit den Hochschulen Zielvereinbarungen, deren Gegenstand insbesondere die mehrjährige Entwicklung und Profilbildung der Hochschule unter Berücksichtigung der übergreifenden Interessen des Landes sein sollen; Art. 40 BayHO bleibt unberührt. In der Zielvereinbarung werden insbesondere messbare und überprüfbare Ziele, das Verfahren zur Feststellung des Standes der Umsetzung der Zielvereinbarung und die Folgen bei Nichterreichen von vereinbarten Zielen festgelegt. Der Inhalt der Zielvereinbarung ist bei der Fortschreibung des Entwicklungsplans der Hochschule zu berücksichtigen.

2. Quantitativer Ausbau der Hochschulen Vom quantitativen Ausbau zur qualitativen Entwicklung: 1992 - Hochschulgesamtplan 2001 - Hochschulentwicklungsplan

3. Qualitative Entwicklung der Hochschulen Beirat für Wissenschaft- und Hochschulfragen Ab 1994 bis 2004: Systematische Fachevaluationen

3. Qualitative Entwicklung der Hochschulen Internationale Expertenkommission (Mittelstraß Kommission) 2006: Vorschläge zur Neugestaltung des bayerischen Hochschul- und Wissenschaftssystems

3. Qualitative Entwicklung der Hochschulen Internationale Expertenkommission (Mittelstraß Kommission) -Abschluss des sog. Innovationsbündnis 2008 zwischen den Hochschulen und der bayerischen Staatsregierung - Umschichtung von 600 Stellen aus den Hochschulen in ein Innovationsfonds + zusätzliche Mittel und Stellen seitens des StMWFK - Hochschulen erhielten finanzielle Planungssicherheit über den Zeitraum des Doppelhaushalts hinaus (Hochschuletat 2004-2008 durfte nicht unterschritten werden) - Einnahmen aus Studienbeiträgen zu 100% an die Hochschulen, um dort die Studienbedingungen zu verbessern. - Für die Laufzeit des Bündnisses wurden die Ausgabereste am Ende des Haushaltsjahres auf das nächste Jahr übertragen - Formulierung von Zielvereinbarungen Das Innovationsbündnis wurde 2009 erneuert

3. Qualitative Entwicklung der Hochschulen Gegenstand und Inhalte der Zielvereinbarungen Die Zielvereinbarungen befassen sich insbesondere mit der weiteren Profilbildung und der strukturellen Fortentwicklung der Hochschulen- also mit qualitativen und allgemeinen hochschulpolitischen Zielen wie z. B.: die Stärkung individueller Profile qualitätsverbessernde Maßnahmen sowie die Entwicklung von Verfahren zur Qualitätssicherung die weitere Professionalisierung der Organisations- und Verwaltungsstrukturen, zum Beispiel Einführung eines leistungsfähigen Rechnungswesens mit Kosten-Leistungs-Rechnung und die Verankerung effizienter IuK-Strukturen der Aufbau der akademischen Weiterbildung die Internationalisierung Verbesserungen der familienfreundlichen Gestaltung die Förderung des Gleichstellungsauftrags die Optimierung der Nachwuchsförderung

4. Ausbauplanung Studienanfänger Studierende in der Regelstudienzeit an staatl. Universitäten und Fachhochschulen 80.000 240.000 70.000 225.000 210.000 60.000 195.000 180.000 Anzahl 50.000 40.000 30.000 Anzahl 165.000 150.000 135.000 120.000 105.000 90.000 20.000 Studienanfänger (Prognose) 75.000 60.000 Studierende (Prognose) 10.000 Studienanfänger (Ist) 45.000 30.000 Studierende (Ist) 0 1999 2002 2005 2008 2011 2014 2017 2020 15.000 0 1999 2002 2005 2008 2011 2014 2017 2020

4. Ausbauplanung Eckpunkte der Ausbauplanung Erarbeitung in enger Abstimmung mit den Hochschulen Beschränkung auf Schwerpunktsetzungen: größtmöglicher Freiraum für Hochschulen zur flexiblen Umsetzung Vorrangiger Ausbau grundständiger Studienangebote (mit Abschluss Bachelor oder Staatsexamen) keine neuen Hochschulstandorte kein Ausbau der Kunsthochschulen

4. Ausbauplanung Eckpunkte der Ausbauplanung Ministerratsbeschluss vom 12. Juni 2007 Koalitionsvereinbarung 2008-2013: 38.000 zusätzliche Studienplätze bis 2011 (bei Finanzierbarkeit weitere 10.000 ab 2011) 3.000 zusätzliche Stellen (ggflls. weitere 800) Im Endausbau jährlich rd. 225 Mio. Euro 1 Mrd. Euro in den Jahren 2008 bis 2013 Ministerratsbeschluss vom 15. Juli 2008 17 Baumaßnahmen im Rahmen des Programms Zukunft Bayern 2020 im Umfang von insgesamt 235 Mio. Euro und weitere Baumaßnahmen im Umfang von insgesamt 120 Mio. Euro Im Endausbau 15,2 Mio. Euro für Anmietungen Insgesamt: 130.000 m²

4. Ausbauplanung Eckpunkte der Ausbauplanung Regelung über Zielvereinbarungen 1. Schritt: Einigung von Ministerium und HSen auf Spielregeln 2. Schritt: Auf dieser Grundlage wurden Zielvereinbarungen erarbeitet und am 12.12.2008 unterzeichnet: welche Hochschule erhält wann welche Ressourcen für welche Gegenleistung?

4. Ausbauplanung Eckpunkte der Ausbauplanung Verteilung zwischen Universitäten und Fachhochschulen nach 40 : 40 : 20 Formel: 40 % der neuen Studienplätze an Universitäten 40 % der neuen Studienplätze an Fachhochschulen 20 % zur bedarfsgerechten Nachsteuerung entsprechend dem Studierverhalten

4. Ausbauplanung Verteilung der zusätzlichen Studienplätze (vorbehaltlich Nachsteuerung)

4. Ausbauplanung Schwerpunktsetzung in Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften Aktuelle Verteilung der Studierenden auf Studienfelder: 9,3% Verteilung der zusätzlichen Studienplätze erfolgt bedarfsorientiert. (arbeits-relevante und innovative Bereiche): 30,6% 23,3% 36,8% Ingenieur- und Naturwissenschaften Wirtschafts- und Rechtswissenschaften Geistes- und Sozialwissenschaften Sonstiges Verteilung der Ausbaumittel: Ingenieur- und Naturwissenschaften 54 % Wirtschafts- und Rechtswissenschaften 23 % Geistes- und Sozialwissenschaften 23 %

5. Herausforderung: Demographischer Wandel Arbeitskräftebedarf nach Qualifikationsstufen bis 2020 in Deutschland (Anteile in %) Quelle: IZA Research Report Nr. 9, 2007

5. Herausforderung: Demographischer Wandel Altersaufbau in Bayern Wir werden älter! Wir werden weniger! Quelle: Statistisches Landesamt

5. Herausforderung: Demographischer Wandel Einflussfaktoren auf die Studierendenzahlen Studierende Bildungsverhalten Signale, Chancen Absolventenzahl Arbeitsmarkt Nachfrage Wanderungen Studiennachfrage Marktorientierte Ausbildung Stimulation von Innovation/ Wachstum Hochschulen Angebotsstruktur Quelle: Dana Frohwieser, Uni Finanz 2010 Stellen, Mittel Koordinierungsbedarf über Ländergrenzen Politische Rahmenbedingungen