Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 764 12. 10. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Sicherheit in der Stadt Tuttlingen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten gab es im Jahr 2015 und in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 in Tuttlingen? 2. Um welche Arten von Straftaten handelt es sich im vorbezeichneten Zeitraum? 3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten gab es im Jahr 2015 und in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 in Tuttlingen? 4. Welchen Altersgruppen gehören die Täter geteilt auf Zehnerschritte an? 5. Welche Nationalitäten haben die Täter? 6. Wie hoch ist die Aufklärungsrate im Jahr 2015 und in den ersten neun Monaten des Jahres 2016? 7. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Polizeipräsenz in der Stadt Tuttlingen zu stärken? 8. Wie steht sie zu Präventionsprojekten wie zum Beispiel Sicherheit im Zentrum (SIZ)? 9. Wie steht sie zum Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) in Tuttlingen? 10. Wie will sie die Sicherheit und staatliche Ordnung in der Stadt Tuttlingen wahren, wenn bereits Rockergruppen Schutz anbieten? 12. 10. 2016 Berg AfD Eingegangen: 12. 10. 2016 / Ausgegeben: 21. 11. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
Begründung Wie der Mitteilung der Stadt Tuttlingen vom 29. September 2016 zu entnehmen ist, bestehen in Tuttlingen Probleme mit der Wahrung der Sicherheit. Selbst eine Rockergruppe trat bereits auf den Plan, um Schutz anzubieten. Diese Kleine Anfrage soll helfen, Antworten für die Probleme vor Ort zu finden. Antwort Mit Schreiben vom 8. November 2016 Nr. 3-1210/165 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Straftaten gab es im Jahr 2015 und in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 in Tuttlingen? 2. Um welche Arten von Straftaten handelt es sich im vorbezeichneten Zeitraum? 6. Wie hoch ist die Aufklärungsrate im Jahr 2015 und in den ersten neun Monaten des Jahres 2016? Zu 1., 2. und 6.: Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt sich um eine Ausgangsstatis - tik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst werden. Hierbei werden Fall-, Opfer- und Tatverdächtigenzahlen differenziert dargestellt. Die PKS Baden-Württemberg weist für das Jahr 2015 die nachfolgend dargestellte Anzahl von Straftaten bezogen auf den Tatortbereich der Stadt Tuttlingen aus: Delikt 2015 Straftaten gesamt 2.650 Diebstahl 991 davon Diebstahl ohne erschwerte Umstände 631 davon Diebstahl unter erschwerten Umständen 360 Straftaten gegen das Leben 4 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 27 Rohheits- und persönliche Freiheitsdelikte 335 Vermögens- und Fälschungsdelikte 520 Strafrechtliche Nebengesetze 258 Sonstige Straftatbestände StGB 515 Rauschgiftkriminalität 200 Im aktuellen Jahr 2016 (Januar bis September) beläuft sich die Gesamtzahl der Straftaten auf vergleichbarem Niveau des Vorjahreszeitraums. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurde ein Anstieg der Fallzahlen im einstelligen Bereich und bei den Rohheits- bzw. persönlichen Freiheitsdelikten ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen festgestellt. Rückgänge sind bei den Diebstahlsdelikten, den Vermögens- und Fälschungsdelikten, sowie den strafrechtlichen Nebengesetzen und der Rauschgiftkriminalität zu verzeichnen. Die Aufklärungsquote für den Tatortbereich der Stadt Tuttlingen lag im Jahr 2015 bei 63,5 Prozent; für das Jahr 2016 zeichnet sich bislang ein leichter Rückgang ab. 2
3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten gab es im Jahr 2015 und in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 in Tuttlingen? Zu 3.: Seitens der Landesregierung liegen hierzu keine belastbaren Statistiken vor. 4. Welchen Altersgruppen gehören die Täter geteilt auf Zehnerschritte an? 5. Welche Nationalitäten haben die Täter? Zu 4. und 5.: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) orientiert sich bei der Darstellung von Altersgruppen grundsätzlich an den strafrechtlichen Voraussetzungen zur Schuldfähigkeit und den verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum Jugendstrafrecht. Ersatzweise zur konkreten Darstellung der Altersgruppen in Zehnerschritten wird daher nachfolgend die Anzahl der Tatverdächtigen differenziert nach Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden, Erwachsenen, jungen Erwachsenen und Senioren für den Tatortbereich der Stadt Tuttlingen dargestellt: 2015 Tatverdächtige gesamt 1.240 Kinder (bis 14 Jahre) 46 Jugendliche (ab 14 bis 18 Jahre) 138 Heranwachsende (ab 18 bis 21 Jahre) 131 Erwachsene (ab 21 Jahren) 925 davon junge Erwachsene (21 bis 24 Jahre) 155 davon Senioren (ab 60 Jahren) 72 Für das Jahr 2016 zeichnen sich bislang ein leichter Anstieg der anteilsmäßigen Altersgruppe der Heranwachsenden und ein leichter Rückgang bei den Erwachsenen ab. Der Anteil der deutschen Tatverdächtigen lag hierbei im Jahr 2015 mit 749 Tatverdächtigen bei 60,4 Prozent. Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen handelte es sich um folgend dargestellte Verteilung der Nationalitäten: Herkunftsland Anzahl Tatverdächtige RUMÄNIEN 108 TÜRKEI 71 ITALIEN 43 SERBIEN 23 KOSOVO 20 POLEN 19 GAMBIA 18 MAZEDONIEN, EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK 16 ALGERIEN 15 KROATIEN 14 BOSNIEN UND HERZEGOWINA 8 NIGERIA 8 INDIEN 8 UNGEKLÄRT 7 ALBANIEN 6 BULGARIEN 6 GEORGIEN 6 FRANKREICH 5 AFGHANISTAN 5 MOLDAU 4 PORTUGAL 4 3
Herkunftsland Anzahl Tatverdächtige SPANIEN 4 TUNESIEN 4 SRI LANKA 4 IRAK 4 PAKISTAN 4 SYRIEN, ARABISCHE REPUBLIK 4 SLOWAKEI 3 RUSSISCHE FÖDERATION 3 LIBANON 3 GRIECHENLAND 2 MONTENEGRO 2 LITAUEN 2 ÖSTERREICH 2 SCHWEIZ 2 UKRAINE 2 MAROKKO 2 KAMERUN 2 SENEGAL 2 BRASILIEN 2 KASACHSTAN 2 MONGOLEI 2 BELGIEN 1 SLOWENIEN 1 NIEDERLANDE 1 SCHWEDEN 1 UNGARN 1 VEREINIGTES KÖNIGREICH (GROßBRITANNIEN) 1 BELARUS (WEIßRUSSLAND) 1 COTE D'IVOIRE (ELFENBEINKÜSTE) 1 KENIA 1 SOMALIA 1 TOGO 1 ÄGYPTEN 1 DOMINICA 1 KUBA 1 MEXIKO 1 VEREINIGTE STAATEN (USA) 1 ARMENIEN 1 KAMBODSCHA 1 USBEKISTAN 1 STAATENLOS 1 7. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Polizeipräsenz in der Stadt Tuttlingen zu stärken? 8. Wie steht sie zu Präventionsprojekten wie zum Beispiel Sicherheit im Zentrum (SIZ)? Zu 7. und 8.: Das Stadtgebiet Tuttlingen ist regelmäßiger Schwerpunkt polizeilicher Präsenzund Kontrollmaßnahmen. Dabei werden durch die Polizeibeamten vor Ort, zum Teil unterstützt durch uniformierte Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz, lage- und brennpunktorientierte Fuß- und Fahrzeugstreifen durchgeführt. Zur Intensivierung der Bürgernähe wurden innerhalb des Polizeireviers Tuttlingen bei allen Dienstzweigen Ansprechpartner benannt, die regelmäßig und kontinuierlich lagebildorientierte Fußstreifen im Stadtgebiet Tuttlingen durchführen. 4
Darüber hinaus wurde infolge einer intensivierten Kooperation von Jugendamt und Polizei im Jahr 2011 das Projekt JuKoP entwickelt. Die hierbei eingesetzten Beamten, die speziell für den Umgang mit Minderjährigen, Jugendlichen und Heranwachsenden geschult wurden, führen im Stadtgebiet Tuttlingen neben verdeckten Maßnahmen auch sichtbare Präsenzstreifen speziell zur Bekämpfung der Jugenddelinquenz durch. Die operative Ermittlungsgruppe Sicherheit im Zentrum SIZ agierte meist im Innenstadtbereich in ziviler Kleidung mit primär repressiven Zielen, um die Delikte der Straßenkriminalität und Ordnungsstörungen zu verfolgen. Durch den entstanden Kontrolldruck entstand auch eine nicht unerhebliche präventive Wirkung. Im Oktober 2014 wurde die Organisationseinheit in die personell erweiterte Ermittlungsgruppe Rauschgift überführt und führt nun in Kooperation mit dem Hauptzollamt Singen gezielte Kontrollen zur intensiven und konsequenten Be - kämpfung der Rauschgiftkriminalität durch. 9. Wie steht sie zum Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) in Tuttlingen? Zu 9.: Die Überlegung der Stadt Tuttlingen zur Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes wird grundsätzlich begrüßt. Ein Ordnungsdienst kann lageorientiert und ggf. in Abstimmung mit dem Polizeirevier Tuttlingen bestehende Ordnungsund Sicherheitseinrichtungen unter Berücksichtigung rechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse ergänzen und positive Impulse für die Sicherheitsarbeit setzen. 10. Wie will sie die Sicherheit und staatliche Ordnung in der Stadt Tuttlingen wahren, wenn bereits Rockergruppen Schutz anbieten? Zu 10.: Wie oben dargestellt, ist das Stadtgebiet Tuttlingen stetiger Schwerpunkt zahl - reicher polizeilicher Präsenz- und Kontrollmaßnahmen, wie beispielsweise im Rahmen der im Frühjahr 2016 durch das Polizeirevier Tuttlingen umgesetzten Einsatzkonzeption zur Bekämpfung von Sicherheits- und Ordnungsstörungen. Aufgrund der polizeilichen Konzepte ist ein hoher Sicherheitsstandard für die Stadt Tuttlingen gewährleistet. Nach den Vorfällen mit sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015 in Köln kündigte die Rockergruppierung Red Devils im Januar 2016 im Internet medienwirksam an, in der Stadt Tuttlingen durch Streifen für Sicherheit sorgen zu wollen. Die Sicherheitslage in der Stadt Tuttlingen gab hierfür keinen Anlass. Gleichgelagerte sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum ereigneten sich in der Stadt Tuttlingen in diesem Zeitraum nicht. Das Vorhaben der Rockergruppierung Red Devils wurde durch eine erhöhte polizeiliche Präsenz und ergänzende Maßnahmen des Polizeipräsidiums Tuttlingen im Ansatz verhindert. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 5