Aktuelle Entwicklungen im Bereich Wasserkraft Einschätzungen aus Sicht der MITNETZ STROM 1. Das Einspeisemanagement nach 11 EEG und die Umsetzung der Härtefallregelung nach 12 EEG 2. Der Hinweis des Bundesumweltministeriums zu Anforderungen an den Inhalt von Umweltgutachten 3. Sonstiges Verband der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.v. Mitgliederversammlung, Chemnitz: 08.11.2013 Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh Magdeburger Straße 36 06112 Halle (Saale) www.mitnetz-strom.de Porträt - Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh (MITNETZ STROM) am 1. Januar 2005 nahm das Unternehmen als envia Verteilnetz GmbH (envia NETZ) seine Tätigkeit auf und wurde in Folge der geänderten Anforderungen des EnWG zum 30.12.2011 umfirmiert zur Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh (MITNETZ STROM) 100 % Tochter der envia Mitteldeutsche Energie AG (enviam) MITNETZ STROM obliegen die Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Verteilnetzes erforderlichen Vermögenswerte sowie die regulatorischen Vorgaben hinsichtlich der netzvertraglichen Beziehungen Sitz der Gesellschaft ist Halle (Saale) 20.06.2012 Seite 2 1
Angaben in MW Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh (MITNETZ STROM) Geschäftstätigkeit in Sachsen, Sachsen- Anhalt, Brandenburg und Thüringen MITNETZ STROM Letztverbraucherabsatz 2012: 15,9 TWh (2011: 16,6 TWh) EEG-Einspeisemenge 2012: 9,6 TWh (2011: 8,1 TWh) Anlagenanzahl (31.12.2012): 31.000 (2011: 27.000) EEG-Vergütung 2012: 1.238 Mio (2011: 1.116 Mio ) 20.06.2012 Seite 3 Entwicklung der installierten EEG-Leistung (nach Energiearten) Wind Wasser Biomasse Deponie-/Klärgas Solar 7.000,0 6.000,0 5.000,0 4.000,0 3.000,0 2.000,0 1.000,0 0,0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 20.06.2012 Seite 4 2
Inst. Leistung in MW Entwicklung erneuerbare Energien Bis 2025 nahezu Verdreifachung der installierten Leistung bei MITNETZ STROM 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Heute Wasser Biomasse Solarenergie Windenergie Maximallast bei ca. 3.800 MW Minimallast bei ca. 1.300 MW Windenergie bleibt zwar mit Abstand wichtigste Energiequelle Solarenergie nimmt aber stark zu Potentiale bei Biomasse werden ausgeschöpft Wasserkraft wächst verhalten 20.06.2012 Seite 5 Die drei Dimensionen der Energiewende mittlere Last hohe EEG-Erzeugung starker Netzausbau notwendig hohe Kosten für Netzausbau und EEG- Bearbeitung wenig Last hohe EEG-Erzeugung Abschaltungen starker Netzausbau notwendig hohe Kosten für Netzausbau und EEG- Bearbeitung hohe Last Abschaltung niedrige EEG-Erzeugung geringer Netzausbau notwendig geringe Kosten für Netzausbau und EEG- Bearbeitung 18.11.2013 Seite 6 3
Anteil EE-Stromerzeugung am am Letztverbraucherabsatz [%] [%] Bei MITNETZ STROM ist die Energiewende gelebte Praxis Entwicklung des EEG-Anteils am Letztverbraucherabsatz in Prozent** 120 100 80 60 40 20 0 96 31 82 57 60 Bundesschnitt MITNETZ STROM Anteil EE-Stromerzeugung am Letztverbraucherabsatz in Prozent 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 MITNETZ Strom Wir sind 20 Jahre vorweg Deutschland* 2010 2020 2030 2040 2050 Anlagenanzahl 2012: 31.190 EEG-Vergütung 2012: 1.238 Mio. * Zielewerte Energiekonzept der Bundesregierung **tatsächlich messtechnisch ermittelter EEG-Anteil auf Basis gemessener Abnahme und gemessener Erzeugung im Netzgebiet MITNETZ STROM, noch nicht testierte Werte 18.11.2013 Seite 7 Die Volatilität Erneuerbarer bleibt langfristig eine Herausforderung Speicher können unterstützen, das Problem allein nicht lösen Tag mit geringem EE-Anteil - Bezug aus dem Übertragungsnetz - Tag mit hohem EE-Anteil, überwiegend Wind - Lastflussumkehr, Rückspeisung ins Übertragungsnetz - Donnerstag, 24. Januar 2013 Sonntag 24. März 2013, maximale Rückspeisung 2.529 MW Die Tage mit Rückspeisungen in das Übertragungsnetz nehmen deutlich zu. 18.11.2013 Seite 8 4
Technisches Konzept NSM Informationsweg NSM - Kunde I B M ISDN Hauptweg Konzeptphase (HS) Notweg Funkempfänger EFR-Rechner Zentralrechner EFR EFR-Sender (Langwelle) Fernwirk Telegramme I B M Einspeiserdaten Leitsystem FW-Telegramme UW 1 UW 2 UW n FW-Gerät 20.06.2012 Seite 9 Funk-Rundsteuerempfänger Reduzierung auf 100% 60% 30% 0 Test nicht verw. 20.06.2012 Seite 10 5
Funktionsablauf des NSM Netzleitsystem Zuschalten Absenken SPI SCADA Programming Interface MMI Benutzerschnittstelle DAB Datenaufbereitung Online - Prozessabbild Prozess- ZUAK Zustandsaktualisierung Ausfallvari HEO Lastfluß Grenzw ert kontrolle MWSP Messwertverarbeitung TELID Prozessanbindung EFR-Sender NETAN- NSM-Einspeiser Umspannw erk 20.06.2012 Seite 11 Funktionsablauf des NSM Netzleitsystem Zuschalten Absenken SPI SCADA Programming Interface MMI Benutzerschnittstelle DAB Datenaufbereitung Online - Prozessabbild 276 A Prozess- ZUAK Zustandsaktualisierung Ausfallvari HEO Lastfluß Grenzw ert kontrolle MWSP Messwertverarbeitung TELID Prozessanbindung EFR-Sender NETAN- NSM-Einspeiser Umspannw erk 20.06.2012 Seite 12 6
Funktionsablauf des NSM Netzleitsystem Zuschalten Absenken SPI SCADA Programming Interface MMI Benutzerschnittstelle DAB Datenaufbereitung Online - Prozessabbild 489 A Prozess- ZUAK Zustandsaktualisierung Ausfallvari HEO Lastfluß Grenzw ert kontrolle MWSP Messwertverarbeitung TELID Prozessanbindung EFR-Sender NETAN- NSM-Einspeiser Umspannw erk 20.06.2012 Seite 13 Funktionsablauf des NSM Netzleitsystem Zuschalten Absenken SPI SCADA Programming Interface MMI Benutzerschnittstelle DAB Datenaufbereitung Online - Prozessabbild 489 A 1 Prozess- ZUAK Zustandsaktualisierung Ausfallvari HEO Lastfluß Grenzw ert kontrolle MWSP Messwertverarbeitung TELID Prozessanbindung EFR-Sender NETAN- NSM-Einspeiser Umspannw erk 20.06.2012 Seite 14 7
Funktionsablauf des NSM Netzleitsystem Zuschalten Absenken SPI SCADA Programming Interface MMI Benutzerschnittstelle DAB Datenaufbereitung Online - Prozessabbild 489 A 1 Prozess- ZUAK Zustandsaktualisierung Ausfallvari HEO Lastfluß Grenzw ert kontrolle MWSP Messwertverarbeitung TELID Prozessanbindung EFR-Sender NETAN- NSM-Einspeiser Umspannw erk 20.06.2012 Seite 15 Funktionsablauf des NSM Netzleitsystem Zuschalten Absenken SPI SCADA Programming Interface MMI Benutzerschnittstelle DAB Datenaufbereitung Online - Prozessabbild 489 A 1 Prozess- ZUAK Zustandsaktualisierung Ausfallvari HEO Lastfluß Grenzw ert kontrolle MWSP Messwertverarbeitung TELID Prozessanbindung EFR-Sender NETAN- NSM-Einspeiser Umspannw erk 20.06.2012 Seite 16 8
Gruppe 3 Gruppe 2 Gruppe 1 mit Gesetz gewichteter Mittelwert der Reihenfolgen (Zahl) Gruppenbildung (Farbe) Gruppierung Funktionsablauf des NSM Netzleitsystem Zuschalten Absenken SPI SCADA Programming Interface MMI Benutzerschnittstelle DAB Datenaufbereitung Online - Prozessabbild 412 A Prozess- ZUAK Zustandsaktualisierung Ausfallvari HEO Lastfluß Grenzw ert kontrolle MWSP Messwertverarbeitung TELID Prozessanbindung EFR-Sender NETAN- NSM-Einspeiser Umspannw erk 20.06.2012 Seite 17 Einspeiserranking bei NSM Für Einspeiseanlagen i.v.m. Folgeprozessen (z.b. Wärmeversorgung, Prozesswärme) werden infolge des mit der Stromerzeugung einhergehenden Mehrwertes sowie den bei einer etwaigen Leistungsreduzierung auftretenden weitreichenden Folgen / Kosten hohe Ränge zugeordnet. Bei Anlagenarten die nur mit großen Zeitverzögerungen auf eine Aufforderung zur Leistungsreduzierung reagieren können (Sicherheit Abfahrgeschwindigkeit), verstärkt sich die hochrangige Einordnung. schnell reagierende Anlagen ohne Einfluss auf Verbundprozesse (z.b. Wind) relativ niederrangig eingeordnet Sonstige (z.b. 2,42 Pumpspeicher) Müll- / thermische Abfallent-sorgung (ohne 3,25 KWK) SSEA - Spitzenstrom 3,33 konvention. Kraftwerke 4,17 (ohne KWK) Wasser ohne 4,50 Schwallbildung Wind 4,67 Geothermie 7,67 Für EEG-Anlagen mit vergleichsweise hohen Vergütungssätzen ergeben sich mittlere Ränge. Biomasse und Wasserkraft mit Sondereinflüssen Gruppe 3 PVA unter 100 kw = Gruppe 4 Bio-/Deponiegas Biomasse ohne KWK Solar BHKW - kommunale Wärmever-sorgung Kleinst-BHKW, Ein-, Mehramilien-häuser Wasser mit Schwallbildung Biomasse mit KWK IKW - Prozess-wärme kleine (unter 100 kw) Solar 8,33 8,67 9,00 9,50 9,67 10,17 10,17 11,67 13,50 Gruppe 4 20.06.2012 Seite 18 9
Veröffentlichung von Informationen Insbesondere in Brandenburg machen Engpässe zahlreiche Einspeisereduzierungen notwendig Mit EEG- Netzausbaumaßnahmen verschärft sich die Situation weiter, Planmäßige Freischaltungen sehr schwierig umsetzbar ÜNB Systemsicherheit on top 18.11.2013 Seite 19 Veröffentlichung von Informationen 18.11.2013 Seite 20 10
Veröffentlichung von Informationen RSS Benachrichtigungen Der Einsatz sog. RSS-Feeds ermöglicht, dass jeder Interessent selbst entscheiden kann, ob er persönlich und automatisch über vorliegende oder geänderte Maßnahmen / Situationen (unentgeltlich) informiert werden möchte. Eine Information wird immer dann bereitgestellt, wenn sich eine Prognose ändert bzw. neu erstellt wird bzw. wenn Entlastungsmaßnahmen beginnen bzw. enden. Die Informationen beinhalten Maßnahmen von MITNETZ STROM als auch vom vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber (50 Hertz Transmission GmbH). Die Vorabinformationen werden auf Basis prognostizierter Werte, die so nicht eintreten müssen. Die Angaben erfolgen deshalb ohne Gewähr für ihre inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen. 18.11.2013 Seite 21 Veröffentlichung von Informationen 18.11.2013 Seite 22 11
Gebietszuordnungskarte zum Netzsicherheitsmanagement 18.11.2013 Seite 23 Kurzeinführung Entschädigung Es werden im Grundsatz zwei Verfahren aufgeführt (pauschal und spitz). Die Entscheidung für eines der Verfahren gilt jeweils kalenderjährlich und wird automatisch mit der jeweils durch den Vollzug der ersten Abrechnung durch den Einspeiser festgelegt. Die Verbändeempfehlung (Mitwirkung BDW) empfiehlt bei Wasserkraft ausschließlich das Pauschalverfahren. Pauschalverfahren: letzter voller ¼-h-Wert vor der Maßnahme, innerhalb der Maßnahme Deckelung auf angeforderte Stufe 20.06.2012 Seite 24 12
Prozessablauf (Gutschrift - pauschal) 1. Generierung der Liste der betroffenen Einspeiser mit ordnungsgemäßer Beteiligung incl. Absenkdauer und Absenkstufen 2. Ermittlung der pauschalen Entschädigungshöhe (nach Leitfaden) nach jeder Maßnahme (zunächst nur Ablage) 3. Im jeweiligen Folgemonat der ersten Maßnahme (i.d.r. bis spätestens 15. KT) Zusammenfassung je Anlagenbetreiber der abgelegten Maßnahmen des Vormonats und Unterbreitung Angebot (pauschale Höhe + Wahl Verfahren) 4. Bestätigung des Anlagenbetreibers (bis 15. KT des Folgefolgemonats) 5. Auszahlung (Gutschrift) unverzüglich nach Bestätigung des Anlagenbetreibers 6. Anschließend im weiteren Verlauf des Kalenderjahres jeweils i.d.r. bis spätestens 15. KT des auf weitere Maßnahmen folgenden Monats für die Anlagenbetreiber mit vorliegender Bestätigung gemäß 4.: Zusammenfassung je Anlagenbetreiber der abgelegten Maßnahmen Vormonats und Auszahlung der Gutschrift 7. Hilfestellung durch Beispielberechnung im Internet (hier als Anlage beigefügt): 20.06.2012 Seite 25 Aktuelle Entwicklungen im Bereich Wasserkraft Einschätzungen aus Sicht der MITNETZ STROM 1. Das Einspeisemanagement nach 11 EEG und die Umsetzung der Härtefallregelung nach 12 EEG 2. Der Hinweis des Bundesumweltministeriums zu Anforderungen an den Inhalt von Umweltgutachten 3. Sonstiges Verband der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.v. Mitgliederversammlung, Chemnitz: 08.11.2013 Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh Magdeburger Straße 36 06112 Halle (Saale) www.mitnetz-strom.de 13
Auszüge aus dem BMU-Hinweis Der Nachweis, dass die Wasserkraftanlage diesen Voraussetzungen (des EEG) entspricht, erfolgt grundsätzlich mit der Zulassung der Wasserkraftnutzung durch die örtlich zuständige Behörde. Da bei Anlagenmodernisierungen nicht in jeder Konstellation eine neue Zulassung erforderlich ist, kann bei Modernisierungen der Nachweis u.a. auch durch ein Gutachten einer Umweltgutachterin oder eines Umweltgutachters mit einer Zulassung für den Bereich Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft erfolgen. Von diesem Verfahren kann auf Wunsch des Anlagenbetreibers gemäß der Übergangsvorschrift in 66 Absatz 14 EEG abgewichen und die entsprechenden Regelungen des EEG 2009 ( 23 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 5) angewendet werden, wenn die Modernisierung vor dem 1. Januar 2014 abgeschlossen ist. 20.06.2012 Seite 27 Auszüge aus dem BMU-Hinweis In Anwendung der Übergangsvorschrift treten bis heute Fälle auf, in denen die dem Netzbetreiber als Nachweis des Erreichens eines wesentlich verbesserten ökologischen Zustands vorgelegten Gutachten erheblichen Zweifeln ausgesetzt sind. Nach sämtlichen Entscheidungen sowie nach Auffassung der Clearingstelle muss die Umweltgutachterbescheinigung inhaltlich darstellen, in welcher Weise die Anforderungen des 23 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 EEG 2009 erfüllt sind. Deshalb sind Gutachten zu erstellen, die objektiv nachvollziehbar, widerspruchsfrei und schlüssig sind. Dem genügen Bescheinigungen, die lediglich feststellen, dass ein guter bzw. wesentlich verbesserter ökologischer Zustand erzielt worden ist, in keinem Fall. 20.06.2012 Seite 28 14
Auszüge aus dem BMU-Hinweis Wird die Vergütung dennoch gezahlt, erfolgt dies ohne Rechtsgrund. Es liegt nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen eine ungerechtfertigte Bereicherung vor, deren Herausgabe der Netzbetreiber verlangen kann. Die Übertragungsnetzbetreiber sind nach 35 Absatz 4 Satz 1 EEG zudem verpflichtet, derartige unberechtigte Vergütungszahlungen von den Netzbetreibern zurückzufordern. Sofern die geforderten Voraussetzungen nicht vorliegen, wird MITNETZ STROM keine Vergütungszahlung vornehmen bzw. diese einstellen und ggf. bereits ausgezahlte Vergütungen zurückfordern. 20.06.2012 Seite 29 Aktuelle Entwicklungen im Bereich Wasserkraft Einschätzungen aus Sicht der MITNETZ STROM 1. Das Einspeisemanagement nach 11 EEG und die Umsetzung der Härtefallregelung nach 12 EEG 2. Der Hinweis des Bundesumweltministeriums zu Anforderungen an den Inhalt von Umweltgutachten 3. Sonstiges Verband der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.v. Mitgliederversammlung, Chemnitz: 08.11.2013 Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh Magdeburger Straße 36 06112 Halle (Saale) www.mitnetz-strom.de 15
Problemstellung (Theorie) Bei Netzfrequenzen > 50,2 Hz Schnell-Abschaltung einer großen Zahl von PV-Anlagen in D Installierte PV-Leistung in D 25 GW (Ende 2011) Verlust großer Einspeiseleistung bei f > 50,2 Hz UCTE-Stabilitäts-Kriterium 3 GW Gefährdung System- / Netzstabilität Abhilfe Nachrüstung von PV-Anlagen (der WR) mit frequenzstützenden Funktionen (P (f) Frequenzstützung) 18.11.2013 Seite 31 Problemstellung (Praxis) Zeitverlauf der Frequenz am 11.03.2010 kritische Höhen werden zunehmend erreicht Einstellwert der PVA bisher 50,2 Hz 18.11.2013 Seite 32 16
rechtliche Grundlage Maßnahme Gesetzgeberische Verordnung zur Nachrüstungspflicht für Wechselrichter von PV-Anlagen mit Auswirkungen auf die Systemsicherheit Einführung eines über die gesamte angeschlossen PV Leistung gleichmäßig verteilten Einstellbereiches des Überfrequenzschutzes Verweigerung seitens AB führt zum Verlust des Einspeisevergütungsanspruchs Status Bundesrat am 15.06.2012 bestätigt; In Kraft getreten am 26.07.2012 EEG-Änderungsgesetz (50 % Kosten EEG und Monitoring), 18.11.2013 Seite 33 Zeitplan Zeitplan Umsetzung Nachrüstung Ertüchtigung Anlagen >10kWp abgeschlossen Bereitstellung WR- Liste mit festgelegter Ertüchtigungslösung durch ÜNB Ertüchtigung Anlagen >30kWp abgeschlossen Ertüchtigung Anlagen >100kWp abgeschlossen 31.12.2014 Entscheidung Onlineportal 50,2Hz Versand Anschreiben an Anlagenbetreiber Produktivsetzung, Onlineportal Phase1 Beauftragung Rahmenvertragsfirmen Produktivsetzung, Onlineportal Phase2 31.08.2013 31.05.2014 Inkraftsetzung SysStabV Erstellung LV Auftragspoolbildung Rückmeldung durch Anlagenbetreiber 31.01.2013 Feb 2013 Vorbereitungsphase Umsetzungsphase 26.07.2012 24.08.2012 27.08.2012 02.10.2012 31.10.2012 Jan 2013 18.11.2013 Seite 34 17
Ausblick 18.11.2013 Seite 35 DANKE! Dipl.-Ing. Ulf Matthes Abteilungsleiter Netzeinspeiser Tel.: (0345) 216 3570 Fax: (0345) 216 3552 E-Mail: ulf.matthes@mitnetz-strom.de Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh Magdeburger Straße 36 06112 Halle (Saale) www.mitnetz-strom.de 18