Nordic Walking Bewegungsfreude pur

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Transkript:

Niedersächsisches Institut für die Gesellschaft Gehörloser und Gebärdensprache e.v. Wochenend-Seminar Nordic Walking Bewegungsfreude pur Trainerin: Anette H. Borhani (hörgeschädigt) staatlich geprüfte Masseurin und med. Bademeisterin, Sportphysiotherapeutin und eine geschulte Med. Nordic Walking Trainerin Wann und wo: am 03. und 04. Oktober 2008 Kulturlandschaft Ammerland Treffpunkt Jugendherberge Bad Zwischenahn Schirrmannweg 14, 26160 Bad Zwischenahn jeweils von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Anette H. Borhani (gehörlos), selbstständige Masseurin und Sportphysiotherapeutin, hat in ihrem Beruf, sowohl in Deutschland, in der Schweiz, in England als auch in Argentinien ihre Erfahrungen gesammelt. Durch ihre vielen Weiterbildungsmaßnahmen in ihren Beruf hat sie außerdem auch viele Kurse als med. Nordic Walking Trainerin absolviert.

Schon als kleines Kind entdeckte die Wahl-Pfälzerin die Leidenschaft für Sport. Sport zieht sich wie ein roter Faden durch ihr Leben. Es macht ihr auch viel Freude die Begeisterung in den Menschen zu wecken, sie zu motivieren und ihnen einfach Gutes zu tun. Daher meldete Anette sich zur damaligen Zeit zum ersten Trainer-Lehrgang an. Ihrer Meinung nach reicht ein Lehrgang nicht aus, um den Teilnehmern Nordic Walking professionell vermitteln zu können. Diese Lehrgänge sind sehr teuer und die Krankenkassen erkennen die hohen Kursgebühren auch an. Je nachdem, welche Krankenkassen es sind, sie erstatten die Kursgebühren von 70% bis 100% zurück. Anette hat sich spezialisiert auf Kurse für Menschen, die Krankheiten verhindern möchten und Menschen, die leider schon krank sind, z.b.: Herz-Kreislauf-Schwäche, Übergewicht, Gelenk- und Rückenproblemen, Rheuma, Diabetes, Osteoporose, in der Rehabilitation. Auch für Schwangere ist Nordic Walking natürlich prima geeignet. Und alle, die schon sportlich aktiv sind und Spaß haben sich zu bewegen. Es kann also fast jeder (auch unsportliche Menschen), ob jung oder alt, dick oder dünn, krank oder gesund, daran teilnehmen. Nordic Walking hat alle Voraussetzungen die zum Sport gehören: Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Koordination und Beweglichkeit. Achtung: Teilnehmerzahl ist begrenzt! Schnelle Antwort sichert einen Platz zum Seminar! Programmänderung bzw. Ablauf vorbehalten

Kosten und Anmeldung: 130,00 EUR pro Person zuzüglich 18,30 EUR pro DJH Übernachtung, wenn gewünscht Wichtig Wichtig Wichtig Am Ende des Seminars bekommt jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Mit dieser Teilnahmebescheinigung bekommt Ihr von der Krankenkasse 60% bis 80% oder gar 100% zurückerstattet. Wichtig Wichtig Wichtig Teilnahmebedingungen bzw. Rücktritt vom Seminar umseitig Bitte um Anmeldung bis 30.08.2008 unter der Fax Nummer: 0 32 22 1 43 33 06 oder E-mail: T.Siegmund@nigggs.de Entsprechende einfache Sportbekleidung ist für die Teilnahme am Nordic Walking erforderlich... Nordic Walking Stöcke, wenn bereits vorhanden, bitte mitbringen. Die Seminargebühr bitte auf das folgende Konto überweisen: Konto: NIGGGS e.v BLZ: 269 910 66 Konto: 600 4911 000 bei Volksbank eg Braunschweig/Wolfsburg Zweck: Nordic-Walking Oktober 2008 ; <Vorname><Name> Teilnehmen können Personen, die den Seminarbeitrag überwiesen haben. Es besteht die Möglichkeit, in der Jugendherberge Bad Zwischenahn für 18,30 zu übernachten. Wenn hierzu Interesse besteht, gib uns rechtszeitig Bescheid, wir reservieren für Dich die Übernachtungsmöglichkeit. DJH-Mitgliedschaft ist nicht notwendig. Die An-/Abreise sowie der Aufenthalt beim NordicWalking erfolgt auf eigene Gefahr. NIGGGS e.v. übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen die während des Aufenthalts und an der Teilnahme entstehen.

Niedersächsisches Institut für die Gesellschaft Gehörloser und Gebärdensprache e.v. Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme am Wochenend-Seminar NordicWalking am 03. und 04. Oktober 2008 in Bad Zwischenahn Name : Vorname : Krankenkasse : Telefon : E-Mail : Fax : Straße, Hausnummer : Plz, Wohnort : Ort, Datum Unterschrift bzw. gesetzlicher Vertreter Sollen wir für Dich eine Übernachtungsmöglichkeit für zusätzlich 18,30 reservieren? Ja (für Tage) Nein Die Seminargebühr in der Höhe von 130,00 Euro (zuzüglich Übernachtungskosten, wenn gebucht) habe ich auf das folgende Konto überwiesen: Konto: NIGGGS e.v BLZ: 269 910 66 Konto: 600 4911 000 bei Volksbank eg Braunschweig/Wolfsburg Zweck: Nordic Walking Oktober 2008 ; <Vorname, Name> Teilnehmen können Personen, die den Seminarbeitrag überwiesen haben. Anmeldung bitte bis zum 30.08.2008 senden an: NIGGGS e.v., Am Bleek 27, 38304 Wolfenbüttel oder FAX: 0 32 22 1 43 33 06 oder E-mail: T.Siegmund@nigggs.de

TEILNAHMEBEDINGUNGEN Diese Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Niedersächsischen Institutes für die Gesellschaft Gehörloser und Gebärdensprache e.v. (im folgenden kurz NIGGGS genannt). Die Teilnahmebedingungen gelten für die von NIGGGS veranstalteten Exkursionen, Lehrgänge, Kurse und Workshops, sofern nicht besondere Teilnahmebedingungen genannt sind. 1. Anmeldung / Abschluss des Vertrages Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das NIGGGS zustande und den TeilnehmerInnen werden eine Anmeldebestätigung, ggf. die Quittung über die Zahlung und die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen ausgehändigt. 2. Bezahlung Mit der Anmeldung wird die Bezahlung der Veranstaltung per Überweisung mit der Angabe des Kassenzeichens sofort fällig. Bei Institutsreisen ist eine Anzahlung von 150,- zu leisten. 3. Leistungen Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und Bestätigung des NIGGGS. Änderungen der Leistung aus sachlich berechtigten unvorsehbaren Gründen vor Vertragsabschluß behält sich NIGGGS vor. Vor der Buchung wird hierfür von dem NIGGGS informiert. 4. Wettervorbehalt Für unsere Kurse gilt: Kommt es wetterbedingt zu einem Ausfall eines Teils der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung. Wir bemühen uns aber nach besten Kräften um Ausweichtermine. Für Privat- und Firmenschulungen gilt: Kommt es wetterbedingt zum Ausfall der Veranstaltung, werden 10% des Kurspreises fällig, wobei ein Mindestbetrag von 25,- gezahlt werden muss. 5. Teilnehmerrücktritt Sie können jederzeit bis Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist das Eingangsdatum Ihres Schreibens bei dem NIGGGS. Für den Rücktritt bzw. die Umbuchung von Einzelpersonen wird aber in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 15,- erhoben. Bei Nichterscheinen, Rücktritt am 1. Veranstaltungstag oder im Laufe der Veranstaltung wird die volle Kursgebühr einbehalten. Bei Buchung von Kursangeboten für Gruppen (Schulen, Vereine, sonstige Institutionen u.a.) und Seminaren gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen, ebenso bei der Buchung von Reise- oder Kurzreiseangeboten. Im Falle eines Rücktritts oder einer Umbuchung von Gruppen-/Seminarveranstaltungen oder Reise wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 25,- erhoben. Weiterhin ist das NIGGGS bei Stornierungen von Gruppen- /Seminarbuchungen oder Reisen berechtigt, eine Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu berechnen. Die Stornierungskosten für den Rücktritt von Gruppen- /Seminarbuchungen oder Reisen werden wie folgt pauschaliert: - im Zeitraum 8 Tage nach Datum der Anmeldung bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung 20% des Gesamtpreises, - im Zeitraum 29 Tage bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 40% des Gesamtpreises, - im Zeitraum 13 Tage bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 60% des Gesamtpreises, - im Zeitraum 6 Tage bis 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung 80% des Gesamtpreises, - Rücktritt am 1. Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100% des Gesamtpreises. Bei einer Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Veranstaltung gelten vom Anmeldetag an für den Rücktritt die genannten pauschalierten Stornobedingungen. Umbuchungen Wird eine Umbuchung von Ihrer Seite aus gewünscht (andere Person, Zeit, Veranstaltung) berechnen wir in jedem Fall eine Umbuchungsgebühr von 15,-, bei Umbuchungen von Gruppenveranstaltungen und Reisen 25,-. Im ungünstigsten Fall müssen wir eine Umbuchung wie einen Rücktritt zu oben genannten Bedingungen mit anschließender Neuanmeldung behandeln. 6. Rücktritt durch das NIGGGS Das NIGGGS ist berechtigt, in den folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag zu kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung des NIGGGS nachhaltig stören, oder wenn Sie sich in solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das NIGGGS, so behält es den Anspruch auf den Preis; es muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Es behält in jedem Fall jedoch den Anspruch in der Höhe der pauschalierten Rücktrittsgebühr für den unangekündigten Rücktritt durch den Kunden. b) bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung wenn eine Durchführung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für das NIGGGS unzumutbar ist, weil eine Mindestteilnehmerzahl unterschritten ist, so dass die dem NIGGGS im Falle einer Durchführung entstehenden Schäden eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würde. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl kann bei dem NIGGGS erfragt werden. Das NIGGGS ist verpflichtet, Sie sofort nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung in Kenntnis zu setzen und Ihnen den Rücktritt zu erklären. Sie erhalten den eingezahlten Preis (bei Buchung von zwei Kursen im voraus, davon ein Ausfall, 50%), ausgenommen das Lehrmaterial, zurück. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen. 7. Haftung Das NIGGGS haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Teilnahme am Unterricht sowie an weiteren Gruppenveranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das NIGGGS haftet nicht für die Teilnahme am Kursbetrieb. Das NIGGGS haftet nicht für Schäden an fremden Material sowie an externen Raumeinrichtungen (Geräten, Böden, etc.). Die Eignung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten muss von Ihnen selbst geprüft und sichergestellt werden. Bei allen nicht selbst veranstalteten Maßnahmen tritt das NIGGGS nur als Vermittler der beteiligten Person- und Beförderungsgesellschaften auf und übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen und Verlusten oder Verspätungen. Das Teilnahme- und Beförderungsrisiko tragen damit Sie, auch bei Anreise mit dem eigenen PKW. Die Mitnahme und Nutzung von privaten Geräten erfolgt auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust. Ein Anspruch auf unentgeltliche Mitnahme besteht nicht. 8. Versicherungen Sie sind für Ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Empfehlenswert ist deshalb der Abschluss einer Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung. 9. Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Wolfenbüttel. 10. Veranstalter NIGGGS e.v., Am Bleek 27,. 38304 Wolfenbüttel