REACH -SVHC-Stoe, Kandidatenliste, Anhang XIV, Anhang XVII, Zulassungen und Beschränkungen

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Transkript:

HAUS DER TECHNIK Außeninstitut der RWTH Aachen Kooperationspartner der Universitäten Duisburg-Essen Münster - Bonn - Braunschweig Gefahrstoe Seminar REACH -SVHC-Stoe, Kandidatenliste, Anhang XIV, Anhang XVII, Zulassungen und Beschränkungen Termin/Ort 03. März 2015 in München Dipl.-Wirtsch.-Ing. Marion Stühler Seminar CLP -Die Frist vom 31.05.2015 für Umstufung der Gemische rückt näher... der Aufwand ist nicht zu unterschätzen - beginnen Sie daher rechtzeitig! Termin/Ort 04. März 2015 in München Dipl.-Wirt.Ing. Marion Stühler www.hdt-essen.de FB050/31704E

REACH - SVHC-Stoe, Kandidatenliste, Anhang XIV, Anhang XVII, Zulassungen und Beschränkungen Zielsetzung Neben einem Überblick über die Neuerungen und Änderungen in REACH, erhalten Sie Informationen zum Vorgehen, den Kosten und Fristen bei Zulassungsanträgen gemäß REACH. Sie lernen die Unterschiede zwischen den Anhängen XIV und XVII, sowie deren Auswirkungen auf und deren Folgen für Ihre Lieferketten kennen und einschätzen. So können Sie rechtzeitig auf Änderungen, Verbote und Beschränkungen reagieren. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber,technische Führungskräfte, Qualitätsbeauftragte, Verantwortliche im Arbeitsschutz, Gefahrstobeauftragte, REACH-Beauftragte, Kundenberater, technischen Kundendienst, technische Leiter, Einkäufer, Marketing Inhalt SVHC-Kandidatenliste und Anhang XIV Wie und warum kommt ein Sto in die Kandidatenlisteund wann kommt er in den Anhang XIV? Was haben Sie aufgrund der Aufnahme eines Stoes in die Kandidatenliste zubeachten? Was ist zu tun, wenn Ihr Sto in den Anhang XIV oder XVII REACH aufgenommen wird? Können Sie den Sto dann noch wie gewohnt einsetzen? Was ist in der Lieferkette zu tun, wenn ein Sto in die Kandidatenliste und wenn er in den Anhang XIV aufgenommen wurde? Welche Auswirkungen können für IhreLieferfähigkeit entstehen? Was ist dann mit Ihren Kunden und Ihren Lieferanten zu klären? Wie bereitet sich Ihr Unternehmen frühzeitig auf evtl. Stoverbote vor?

Zulassungen und Beschränkungen unter REACH Wann geht ein Sto in ein Zulassungs- wann in ein Beschränkungsverfahren? Wie funktionieren Zulassungen unter REACH? Welche Fristen sind zu beachten und wo finden Sie die aktuellen im Internet? Wer muss welche Daten an die ECHA melden oder dort einreichen? Wofür können Zulassungen überhaupt beantragt werden? Welche Kosten bringt eine Zulassung mit sich? (Gebühren an die ECHA und Kosten für das entsprechende Dossier) Wie lange ist eine Zulassung nutzbar? Läuft das Recht aus? Und dann? Wovon hängt ab, ob der Eintrag in Anhang XIV oder Anhang XVII erfolgt? Welche Unterschiede resultieren daraus für Ihr Unternehmen? Zum Thema Am 21.01.2013 waren die ersten Zulassungsanträge einzureichen wann ist Ihr SVHC-Sto an der Reihe? Inzwischen ist die SVHC- Kandidatenliste auf über 150 Stoe und die Liste des Anhang XIV auf über 30 Stoe angewachsen beide mit weiterhin steigender Tendenz! Dipl.-Wirtsch.-Ing. Marion Stühler, Stühler Consulting, Habach Uhrzeiten 03.03.2015, 09:00 Uhr 17:00 Uhr Hinweise Während des gesamten Seminars steht die Referentin zur Beantwortung individueller Fragen zur Verfügung. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 begrenzt. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 690,00 Nichtmitglieder: 750,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: REACH-SVHC 03.03.2015 Veranst.-Nr.: N-H050-03-600-5

CLP -Die Frist vom 31.05.2015 für Umstufung der Gemische rückt näher... der Aufwand ist nicht zu unterschätzen - beginnen Sie daher rechtzeitig! Teilnehmerkreis Arbeitgeber, technische Führungskräfte, Verantwortliche in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkräfte, Qualitätsbeauftragte, Gefahrstobeauftragte, REACH-Beauftragte, Produktsicherheit, Kundenberater, technischer Kundendienst, technische Leiter, Einkäufer, Marketing Inhalt Rechtliche Hintergründe Grundlagen REACH und CLP Was haben REACH und CLP miteinander zu tun? Welche Definitionen, Pflichten und Fristen resultieren aus CLP? Welche Meldepflichten mit welchen Fristen gibt es? Welche Änderungen gab es in CLP seit in Kraft-Treten am 21.01.2009? Wo finden Sie die jeweils aktuellen Fassungen? Wie gehen Sie mit Kleingebinden <125 ml oder <10mlVolumen um? Welche Erleichterungen gibt es hierfür? Wie erfolgt die Umstufung eines Gemisches? Hierzu werden mehrere Beispiele besprochen und selbst geübt und die Priorisierung bei einer großen Anzahl von Einstufungskriterien geklärt. Wo finden Sie Datenbanken mit Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen zu Stoen? Wie können Sie die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung für sich nutzen? Wo gibt es Hilfestellungen für die Umstufung? Welche Folgen auch auf der Transport- und Lagerkostenseite kann eine neue Einstufung und Kennzeichnung für Sie haben? Wie kommunizieren Sie die Änderungen an Ihre Kunden und bereiten diese auf die Änderung frühzeitig vor? Gibt es nur Pflichten oder auch Vorteile und Hilfestellungen aus CLP und REACH?

Zum Thema Mit der Verordnung VO (EG) Nr. 1272/2008 trat CLP im Januar 2009 als europäische Umsetzung der GHS (=Globally Harmonized Systems) in Kraft. Ziel war die weltweite Vereinheitlichung und damit Vereinfachung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Die Frist für die Umstufung der Stoe war am 01.12.2010 abgelaufen. Nun steht die Frist zur Umstufung der Gemische am 31.05.2015 vor der Tür. In diesem Workshop lernen Sie die Grundlagen von CLP, das Zusammenspiel von CLP und REACH, sowie die Neuerungen für die Einstufung und Kennzeichnung kennen und anwenden. Sie üben die Umstufung von Gemischen und lernen weitere Wege zur Einstufung kennen. Dipl.-Wirt.Ing. Marion Stühler, Stühler Consulting, Habach Uhrzeiten 04.03.2015, 09:00 Uhr 17:00 Uhr Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 690,00 Nichtmitglieder: 750,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: CLP-Frist 04.03.2015 Veranst.-Nr.: N-H050-03-599-5