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Transkript:

Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, Fulda ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840

Einladung zur Hauptversammlung 2011 1 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu der am Freitag, dem 26. August 2011, um 14:00 Uhr MESZ im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5, Gebäudeteil B, Raum 20) Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt am Main, stattfindenden 25. ordentlichen Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 der KAP Beteiligungs-AG und des KAP-Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2010. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn per 31. Dezember 2010 in Höhe von eine Dividende in Höhe von 3,00 Euro je Stückaktie, insgesamt also auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von auf neue Rechnung vorzutragen. 57.152.895,55 Euro 19.873.338,00 Euro 37.279.557,55 Euro 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 25. August 2016 eigene Aktien bis zu 10 vom Hundert des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder falls dieser Wert geringer ist des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. b) Der Erwerb der Aktien der KAP Beteiligungs-AG (KAP-Aktien) darf nach der Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf bei Erwerb über die Börse den Mittelwert der Aktienkurse an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor der

2 Einladung zur Hauptversammlung 2011 Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- und nicht um mehr als 20 % unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf er den Mittelwert der Aktienkurse an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um mehr als 15 % überund nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Sollte bei einem öffentlichen Kaufangebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Ebenso kann eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück der angedienten KAP-Aktien je Aktionär vorgesehen werden. Das öffentliche Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien einzuziehen, ohne dass es der Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen. MITTEILUNGEN UND BERICHTE AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG Bericht des Vorstands zu Punkt 5 der Tagesordnung Die KAP Beteiligungs-AG soll in der diesjährigen Hauptversammlung ermächtigt werden, eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll bis zum 25. August 2016 gelten und damit den gesetzlich auf fünf Jahre heraufgesetzten Rahmen für solche Ermächtigungen nutzen und der Gesellschaft damit verbundenen Gestaltungsspielraum erschließen. Der Erwerb der eigenen Aktien kann als Kauf oder mittels einer öffentlichen Kaufofferte erfolgen. Dadurch wird der Gesellschaft größere Flexibilität eingeräumt. Sofern bei einer öffentlichen Kaufofferte die Anzahl der angedienten KAP-Aktien das zum Erwerb vorgesehene Rückkaufvolumen übersteigt, muss der Erwerb beziehungsweise die Annahme unter Ausschluss eines Andienungsrechts der Aktionäre statt nach dem Verhältnis der Beteiligungsquoten nach dem Verhältnis der angedienten beziehungsweise angebotenen Aktien erfolgen, um das Zuteilungsverfahren zu vereinfachen. Dieser Vereinfachung dient auch die Möglichkeit der bevorrechtigten Berücksichtigung geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück angedienter KAP-Aktien je Aktionär. Die eigenen Aktien, welche die Gesellschaft erwirbt, werden durch den Vorstand eingezogen, ohne dass es der Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind sämtliche Aktionäre berechtigt, die sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 05. August 2011, (Nachweisstichtag) zu beziehen.

Einladung zur Hauptversammlung 2011 3 Die Anmeldung und der Nachweis müssen der KAP Beteiligungs-AG unter der Anschrift KAP Beteiligungs-AG c/o Commerzbank AG ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting 60261 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0)69 13626351 E-Mail: ZTBS-HV-eintrittskarten@commerzbank.com spätestens am Freitag, den 19. August 2011, bis 24:00 Uhr MESZ zugehen. BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht ist der Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut erhalten. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen zu wenden und mit diesen abzustimmen. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die von der Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Diese Vollmachten und Stimmrechtsweisungen können vor der Hauptversammlung bis spätestens Donnerstag, den 25. August 2011, bis 24:00 Uhr MESZ durch Telefax oder per E-Mail an folgende Anschrift der Gesellschaft:

4 Einladung zur Hauptversammlung 2011 KAP Beteiligungs-AG Aktionärsservice Edelzeller Straße 44 36043 Fulda Telefax: +49 (0)6428 705-304 E-Mail: office@kap.de unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der Internetadresse www.kap.de/investor Relations/Hauptversammlung abgerufen werden können, erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE Die weitergehenden Erläuterungen und Einzelheiten über die Ausübung der Rechte der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung mit 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären von der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an auf dem Internetportal der Gesellschaft unter www.kap.de/investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen beachtet werden: Ergänzung der Tagesordnung nach 122 Abs. 2 AktG Das Verlangen der Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 26. Juli 2011, 24:00 Uhr MESZ zugehen. Gegenanträge und Wahlvorschläge nach 126 Abs. 1, 127 AktG Nach 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 11. August 2011, 24:00 Uhr MESZ zugehen. Auskunftsrechte nach 131 Abs. 1 AktG Das Auskunftsrecht nach 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an oben genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT Folgende Unterlagen sind alsbald nach Veröffentlichung dieser Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.kap.de/investor Relations/Hauptversammlung zugänglich:. der Inhalt dieser Einberufung,. eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll,

Einladung zur Hauptversammlung 2011 5. die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere. der Jahresabschluss,. der Konzernabschluss,. der Lagebericht,. der Konzernlagebericht,. der Bericht des Aufsichtsrats und. der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung,. die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können, und. nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 17.223.559,60 Euro und ist in 6.624.446 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 2,60 Euro und mit einer Stimme je Stückaktie eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 6.624.446. BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat sind im elektronischen Bundesanzeiger in der gesamten Europäischen Union bekannt gemacht worden. Fulda, den 15. Juli 2011 KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft Der Vorstand

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