22. Militärischer Motorflugwettbewerb Ausschreibung

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Transkript:

22. Militärischer Motorflugwettbewerb Ausschreibung Die Bundeswehr Flugsportvereinigung e.v. (BFV) führt im Zeitraum 02. bis 04. September 2016 auf dem Fliegerhorst Kaufbeuren einen Motorflugwettbewerb als Sportwettkampf durch. Flugsport wird durch die Bundeswehr, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten, unter Beachtung geltender Vorschriften unterstützt und gefördert (Zentralvorschrift A1-270/4-8901 "Förderung des Flugsport durch die Bundeswehr"). Die Luftwaffe fördert den o.g. Flugsportwettbewerb durch Unterstützung in personeller und materieller Hinsicht. Die Förderung dient unter anderem der Nachwuchsgewinnung für fliegendes und technisches Personal der Bundeswehr. Der Wettbewerb leistet darüber hinaus einen Beitrag zur fliegerischen Weiterbildung der Mitglieder aus den Vereinen der BFV und dient so auch unmittelbar zur Erhöhung der Flugsicherheit. Darüber hinaus dient die Veranstaltung der Pflege und Förderung der fliegerischen Kameradschaft zwischen den Sportfliegern der Bundeswehr und zivilen Piloten. Wettbewerbsleiter: Oberstleutnant Jörg Zinnert, Präsident BFV Vorbereitung und Durchführung: Mit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung wird der LuftsportvereinKaufbeuren e.v. (LSV Kaufbeuren e.v.) beauftragt. Organisationsleitung: Hauptfeldwebel Rainer Hayer, Motorflugreferent BFV Hauptschiedsrichter und Jury: Wird während des Eröffnungsbriefings bekannt gegeben Seite 1 von 8

Unterkunft und Verpflegung: Für die Teilnehmer kann leider keine Truppenunterkunft bereitgestellt werden. Die Unterbringung (+Frühstück) in einem Hotel erfolgt selbstständig durch die Teilnehmer. Ein entsprechendes Preisgünstiges Hotel wird durch den Veranstalter benannt. Die Teilnehmer werden während des Wettbewerbes adäquat verpflegt. Teilnahmeberechtigte: Am 22.militärischen Motorflugwettbewerb dürfen teilnehmen: - Bundeswehrangehörige, sowie Reservisten die die Voraussetzungen durch Eignung, Leistung und Zulassung erfüllen (ZDv 3/10, Sport in der Bundeswehr). - Mitglieder aus Vereinen, die der BFV angehören. - Einzelmitglieder der BFV. - Zivilpersonal das einem Verein des DAeC angehört. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer muss im Besitz eines gültigen Luftfahrerscheines, eines gültigen Flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnis (Medical) sowie einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) sein und eine Gesamtflugerfahrung von mindestens 70 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf der gemeldeten Flugzeugklasse nachweisen. Weiterhin muss er die Ausübungsvoraussetzungen seiner Lizenz erfüllen und die Bedingungen für die Mitnahmen von weiteren Personen erfüllen. Außer am Anflugtag / Abflugtag dürfen während des Wettbewerbes nur Pilot und Co-Pilot an Bord sein. Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht möglich. Eine Kostenerstattung für die Nutzung der Flugzeuge an dieser Veranstaltung erfolgt nicht. Der Luftfahrzeugführer ist für die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeuges selbst verantwortlich. Am Anreisetag hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer seine Qualifikation durch Vorlage folgender Papiere nachzuweisen: - einer gültigen Lizenz als Luftfahrzeugführer - ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis - eine gültige Zuverlässigkeitspberprüfung (ZÜP) - ein aktuell geführtes Flugbuch Freistellung zur Teilnahme: Dem Antrag auf Teilnahme des Soldaten ist nach Prüfung seiner Qualifikation grundsätzlich stattzugeben. Disziplinarvorgesetzte, Kommandeure oder Dienststellenleiter regeln die Freistellung der betroffenen Soldaten gem. neuer Bereichsvorschrift selbstständig. Die Teilnahme ziviler Angehöriger der Bundeswehr ist freigestellt. Unterstellung: Während der Teilnahme am Wettbewerb ist Oberstleutnant Jörg Zinnert, als Wettbewerbsleiter, für die teilnehmenden Soldaten Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung. Den übrigen Teilnehmern gegenüber ist er weisungsbefugt. Seite 2 von 8

Zugelassene Flugzeuge: Beim 22. militärischen Motorflugwettbewerb sind Flugzeuge, Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge (Klasse E, K und M) mit mindestens zwei Sitzplätzen zugelassen. Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge müssen eigenstartfähig sein. Die Flugzeuge müssen eine Geschwindigkeit über Grund (Vg) von mindestens 60 kts (110 Km/h) bei einer Windgeschwindigkeit (Gegenwind) von 15 kts (28 Km/h) in 1000 ft AGL erreichen. Die Mannschaften müssen vor Beginn des Wettbewerbs die von ihnen zu fliegende Vg in Stufen von 10 kts zwischen mindestens 60 kts (110 Km/h) und maximal 120 kts (222 Km/h) selbst wählen. Die Flugzeuge müssen mindestens eine Flugdauer haben, die bei der gewählten Geschwindigkeit und einer maximalen Flugstrecke von 150 NM (278 Km) eine Reserve von 10% und zusätzlich 30 Minuten Flugzeit ermöglicht. Die Wettbewerbsleitung kann Ausnahmen von diesen Regelungen zulassen. Ausländisch zugelassene Luftfahrzeuge können von deutschen Wettbewerbsmannschaften benutzt werden. Für die teilnehmenden Luftfahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen, mit der die nach deutschem Recht vorgeschriebene Mindestdeckung versichert ist. Die Flugzeuge werden im Freien geparkt. Jede Mannschaft ist für das ordnungsgemäße Verzurren ihres Flugzeugs mit eigenem Verzurrmaterial verantwortlich. Es werden maximal 40 Luftfahrzeuge zum Wettbewerb zugelassen. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung zum Wettbewerb. Am Anreisetag hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer folgende gültige Flugzeugdokumente der Wettbewerbsleitung vorzulegen: - Bordbuch - Lufttüchtigkeitszeugnis - gültiges ARC - Einverständnis des Halters zur Teilnahme am Wettbewerb Ausrüstung: Beim 22. militärischen Motorflugwettbewerb erfolgt die Wertung der Flüge durch GPS-Datenaufzeichnungsgeräte (Logger) der Marke AFLOS. Diese Logger sind speziell für Motorflugwettbewerbe entwickelt. Die Geräte werden am Wettbewerbstag vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Das Gerät ist während des Wettbewerbsfluges mitzuführen. Die GPS Antenne ist so im Flugzeug zu befestigen, dass der Empfang der Satelliten nicht beeinträchtigt wird. Eine Programmierung oder Bedienung der Geräte durch die Besatzung ist nicht notwendig. Manipulationen führen zum Ausschluss vom Wettbewerb. Bei Ausfall der Datenaufzeichnung werden nur die bis zum Zeitpunkt des Ausfalles gespeicherten Daten gewertet. Eigene AFLOS-Logger dürfen nach Anmeldung verwendet werden. Weiterhin muss jedes teilnehmende Luftfahrzeug mit einem betriebsbereiten, den gesetzlichen Vorschriften entsprechendem Flugfunkgerät, ausgestattet sein. Zur Lösung der Aufgaben sind ein Navigationsbesteck und eine genaue Uhr erforderlich. Wettbewerbskennzeichen: Wettbewerbskennzeichen ist das Kennzeichen des Luftfahrzeuges oder die Nummer der Startreihenfolge. Zeitablauf des Wettbewerbs: Der Zeitrahmen des Wettbewerbs ist in der Zeittafel festgelegt. Die genauen Zeiten werden mit der Nennbestätigung und/ oder beim Briefing mitgeteilt. Seite 3 von 8

Aufgabenstellung und Wertung: Der 22. militärische Motorflugwettbewerb wird nach den Regeln der deutschen Wettbewerbsordnung für Navigationsflug (WBO 2016) durchgeführt. Die WBO kann bei den Landesverbänden und der Geschäftsstelle des DAeC, Referat Sportfachgruppe Motorflug angefordert oder im Internet (www.daec.de) eingesehen werden. Der Inhalt der Wettbewerbsordnung ist nicht mehr Bestandteil des Briefings vor dem Wettbewerb. Die Wettbewerbsleitung behält sich Abweichungen zur den in der WBO 2015 veröffentlichten Richtlinien vor. Eventuelle Abweichungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Als Wettbewerbskarte erhält jede Besatzung die erforderlichen Karten im Maßstab von 1:200 000. Diese Karten müssen keine Luftfahrtkarten sein. Siegerehrung: Der Sieger des Wettbewerbes ist die Besatzung mit der niedrigsten Punktzahl (Fehlerpunkte). Die Wertung erfolgt getrennt nach Wettbewerb. Bei Punktgleichheit ist das bessere Punkteergebnis der Ziellandung entscheidend für die Platzierung. Es erfolgen: -eine Bundeswehrwertung: Wertung aller Mannschaften mit zwei Bundeswehrangehörigen (aktive Soldaten, Reservisten, aktive zivile Mitarbeiter der Bundeswehr) oder zwei Angehörigen der Bundeswehr-Flugsportvereinigung e.v. (BFV) -eine Gesamtwertung aller Teilnehmer -weitere Wertungen Preise: Gesamtwertung: 1. Platz Ehrenpreis in Form einer Trophäe und Sachpreisen 2. Platz Ehrenpreis in Form einer Trophäe und Sachpreisen 3. Platz Ehrenpreis in Form einer Trophäe und Sachpreisen Bundeswehrwertung: 1. Platz Ehrenpreis in Form einer Trophäe und Sachpreisen 2. Platz Ehrenpreis in Form einer Trophäe und Sachpreisen 3. Platz Ehrenpreis in Form einer Trophäe und Sachpreisen Die Siegermannschaften der Gesamtwertung werden in dieser Wertungsklasse nicht mehr betrachtet. Weitere Wertungen: a. Wanderpokal des Bundesministers der Verteidigung für die bestplatzierte Mannschaft der BFV Vereine. b. Preis für die Mannschaft mit dem weitesten Anflug. Informationen für den Wettbewerb: Der Wettbewerb wird unter Sichtflugbedingungen (VMC) unter Einhaltung der Sichtflugregeln (VFR) durchgeführt. Das Mitführen der ICAO-Karte (Ausgabe 2016) Blatt München und Stuttgart ist obligatorisch. Für die Lösung der Aufgaben ist ein Navigationsbesteck erforderlich. Referenzzeit ist die GPS-Zeit (UTC). Zum Uhrenabgleich ist eine Uhr am Flugplatz aufgestellt. Änderungen an Luftfahrzeugen sind nur zulässig, wenn sie durch die zuständige Luftfahrtbehörde genehmigt wurden. Der Abbau der Fahrwerksverkleidung sowie das Anbringen von Farbmarkierungen auf den Rädern liegen im Ermessen der Piloten. Alle Landungen werden durch eine Videoaufzeichnung dokumentiert. Seite 4 von 8

Einsprüche/Proteste: Einsprüche gegen irrtümliche Beurkundung oder gegen Unregelmäßigkeiten anderer Wettbewerbsteilnehmer sind spätestens 1 Stunde nach Bekanntgabe der Wertung schriftlich unter Beilage eines Betrages von EUR 100 beim Schiedsgericht vorzutragen. Die daraufhin erfolgte Entscheidung des Schiedsgerichtes ist endgültig. Bei Stattgabe des Einspruchs werden die EUR 100 zurückerstattet. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ausfall, Verschiebung: Im Falle höherer Gewalt sind die Veranstalter berechtigt, den 22. militärischen Motorflugwettbewerb ausfallen zu lassen. Die Wettbewerbsleitung behält es sich vor, Teile des Wettbewerbs aus der Wertung heraus zu nehmen oder den Wettbewerb zu kürzen. Sollten die Wetterverhältnisse einen Anflug auf Kaufbeuren nicht zulassen oder weniger als 50% der gemeldeten Teilnehmer Kaufbeuren erreichen, so fällt der Wettbewerb aus. Änderungen und Verschiebungen des Ablaufes innerhalb des Veranstaltungszeitraums insbesondere aus Witterungsgründen behält sich die Wettbewerbsleitung ausdrücklich vor. Die Benachrichtigung über einen Ausfall erfolgt per Email oder kurzfristig auch telefonisch. Betankung, technische Unterstützung: Die Treibstoffkosten tragen die Teilnehmer selbst. Der Flugzeugführer ist für die ausreichende Betankung seines Flugzeuges verantwortlich. Auf dem Fliegerhorst Kaufbeuren steht MOGAS und AVGAS zur Verfügung. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich Bar. Für Hilfeleistungen bei kleineren technischen Problemen wird ein Notdienst bereitgestellt. Die Verantwortung für die Wartung der Flugzeuge tragen ausschließlich die Besatzungen selbst. Haftung: Die Bundeswehr-Flugsportvereinigung e.v., der LSV Kaufbeuren e.v. sowie alle von den oben genannten Vereinen beauftragten Personen am Flugplatz Kaufbeuren oder an anderen Orten haften für keine Personen- oder Sachschäden, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Eine Haftung der Bundeswehr für Personen und Sachschäden von Teilnehmern oder Vereinen, die am Wettbewerb teilnehmen, ist ausgeschlossen. Die Teilnehmer erkennen mit der Abgabe der Nennung ausdrücklich die Ausschreibung mit dem Haftungsausschluss an. Für die Veranstaltung wird durch den ausrichtenden Verein eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Anmeldung/Nennung: Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt wahlweise per Email an Motorflug@Bw- Flugsport.de oder per Briefpost mit beigefügtem Anmeldeformular. Für die Teilnahme an den Rahmenveranstaltungen, zur Teilnahme an der Verpflegung, die Bereitstellung und der GPS-Logger werden Teilnehmergebühren erhoben. Seite 5 von 8

Teilnehmergebühren/Nenngebühr: Für Mitglieder der Bundeswehr Flugsportvereinigung e.v.: EUR 100 pro Lfz und Wettbewerbsbesatzung, für jede begleitende Person EUR 40. Für Teilnehmer, die nicht der Bundeswehr Flugsportvereinigung e.v. angehören: EUR 120 pro Lfz und Wettbewerbsbesatzung, für jede begleitende Person EUR 50. Eine Einzelmitgliedschaft in der BFV (12 Jahresbeitrag) kann beantragt werden. Miete AFLOS Logger: Für die Bereitstellung eines AFLOS Loggers durch den Veranstalter wird eine Mietgebühr von EUR 15 erhoben. Eigene AFLOS Logger dürfen verwendet werden, in diesem Fall wird keine Miete fällig. Die Teilnehmergebühren/Nenngebühren sind per Überweisung mit der Abgabe der Anmeldung zu bezahlen. Nennungen werden erst nach Eingang von Nenngeld und Teilnehmergebühren bearbeitet. Für Nennungen, die nach dem Ablauf der Nennfrist zurückgezogen werden, wird die Hälfte der Teilnehmergebühren erstattet. Für Nennungen, die nicht angenommen werden, werden die Teilnehmergebühren erstattet. Ende der Anmeldefrist ist der 01. August 2016 Die Nenn- und Teilnehmergebühr ist, unter Angabe der Namen der Piloten, auf das Girokonto der Bundeswehr-Flugsportvereinigung e.v., IBAN: DE51 2555 1480 0320 2313 92 BIC: NOLADE21SHG Bankname: Sparkasse Schaumburg zu Überweisen. Seite 6 von 8

Zeittafel: Alle Zeitangaben beziehen sich auf lokale Zeit. Der exakte Zeitplan wird rechtzeitig vor der Anreise bekannt gegeben. Freitag, 02.09.2016: Anflug nach Kaufbeuren im Zeitraum 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Ab 18:00 Uhr: Begrüßung der Teilnehmer Gemeinsames Abendessen und geselliges Beisammensein Samstag, 03.09.2016: Wettbewerbsflug über eine Distanz von max. 100 Nm (185 Km) 1. Theoretische Fragen aus Fragenkatalog 2. Pünktlichkeitsstart 3. Navigationsflug mit Datenlogger 4. Anflug von Geländepunkten 5. Erkennen von Objekten aus der Luft anhand von Luftbildern 6. Kleinorientierung 7. Pünktlichkeitsüberflug 8. Ziellandung 9. Sonderwertung 10. Siegerehrung 11. Gemeinsames Abendessen und Abschlussfeier Änderungen vorbehalten Nach Abschluss der Wettbewerbsaufgabe wird für die Teilnehmer die Möglichkeit angeboten an einem Rahmenprogramm teilzunehmen. Informationen über dieses Programm werden im Internet unter http://www.bw-flugsport.de veröffentlicht. Es ist geplant, vor der Siegerehrung/Abschlussfeier die Mitgliederversammlung der BFV durchzuführen. Sonntag 04.09.2016: Ab 10:00 Uhr: individuelles Wetterbriefing Freier Abflug ab 10:00 Uhr. Die Wettbewerbsleitung behält sich Änderungen vor. Seite 7 von 8

Anschrift des Ausrichters: Für die Bundeswehr Flugsportvereinigung e.v.: LuftsportvereinKaufbeuren e.v. Postfach 1538 87575Kaufbeuren http://www.lsvk.de Auskunft erteilt: HptFw Rainer Hayer Tel.: 0172-6512493 Email: Motorflug@Bw-Flugsport.de Aktuelle Informationen werden im Internet unter folgender Adresse bereitgestellt: www.bw-flugsport.de Das Organisationsteam freut sich auf Ihre Teilnahme! Seite 8 von 8