18. Europameisterschaft der böhmischen und mährischen Blasmusik. Reglement. Jury: Gottfried Reisegger (A), Franz Watz (D), Antonin Konicek (CZ)

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Transkript:

18. Europameisterschaft der böhmischen und mährischen Blasmusik Reglement Jury: Gottfried Reisegger (A), Franz Watz (D), Antonin Konicek (CZ) 16.-18. Juni 2o17 - Bamberg / Oberfranken info@em-2017.de www.em-2017.de Musikalische Leitung, Organisation: Organisation, Anmeldungen, Werbung: Thomas Wolf, Lärchenweg 6, 96163 Gundelsheim Peter Jungkunst, Mühlweg 2, 96123 Litzendorf Anmeldegebühr an: Don Bosco Musikanten Bamberg, Sparkasse Bamberg IBAN: DE38 7705 0000 0810 6706 79 BIC: BYLADEM1SKB

Wettbewerbsreglement 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die nachstehenden Richtlinien wurden durch die Musikkommission der CISM unter Mitwirkung von renommierten Experten der Bläsermusik böhmisch-mährischer Stilrichtung erstellt. 1.2 Der Wettbewerb Europameisterschaft der böhmisch mährischen Blasmusik ist auf hohen internationalen und künstlerischen Qualitätsebenen angesiedelt und stellt entsprechend hohe Anforderungen an die Teilnehmer. 1.3 Es werden Orchester und Kapellen in der Besetzung der original böhmischmährischen Stilrichtung von maximal 25 Ausführenden (zzgl. optional Leitung und Gesang) zugelassen. Wenn der Leiter und der/die SängerInnen ebenfalls als Musiker mitwirken, gelten diese für die Ermittlung der Maximalzahl von Orchestermitgliedern als Musiker. Während der Teilnahme am Wettbewerb darf kein Musikerwechsel stattfinden. 1.4 Die ausführenden Musiker/Innen sind aktive Mitglieder des angemeldeten Orchesters. Es dürfen in Unter-, Mittel-, und Oberstufe nur Berufsmusiker mitspielen, die nachweisbar vor ihrer professionellen Laufbahn bereits Mitglied des betreffenden Orchesters waren. Blaskapellen, die mit anderen Berufsmusikern spielen, müssen in der Höchststufe antreten (siehe 2.5). 1.5 Es sind auch Orchester und Ensembles der Ausbildungsstätten für Musik zugelassen (z.b.: Musikhochschulen, Konservatorien, Fachakademien, Kirchenmusikschulen oder Hochschulen, Pädagogische Hochschulen und dergleichen). 2. Wettbewerb Leistungsstufen Für den Wettbewerb der Orchester und Ensembles der böhmisch-mährischen Stilrichtung gelten folgende Leistungsstufen: 2.1 Höchststufe Höchste Ebene künstlerischer Anforderungen 2.2 Oberstufe Zweithöchste Ebene künstlerischer Anforderungen 2.3 Mittelstufe Mittlere Ebene künstlerischer Anforderungen 2.4 Unterstufe Untere Ebene künstlerischer Anforderungen 2.5 Spielen bei einem Orchester mehr als 50% Berufsmusiker mit so gilt dieses als Profikapelle und muß automatisch in der Höchststufe antreten. Es ist aber auch für Amateurkapellen möglich, in der Höchststufe anzutreten. 2

3. Auswahl der Werke - Ausführung 3.1 Neben einem Pflichtstück sind zwei Pflichtwahlstücke und zwei Selbstwahlstücke aus der gleichen Schwierigkeitsstufe im Rahmen des vorgegebenen Zeitlimits von 20 25 Minuten (zzgl. 3-minütige Einspielzeit) vorzutragen. Die Jury ist berechtigt, den Vortrag bei Überlänge zu unterbrechen. Die Wertungsstücke werden in der Reihenfolge vorgetragen, wie sie auf den Auswahllisten angekreuzt bzw. eingetragen sind. 3.2 Die Auswahl der Selbstwahlstücke sollte nach dem von der CISM veröffentlichten Werksverzeichnis und Klassifizierung erfolgen. Nicht in der Liste enthaltene Stücke werden im Vorfeld von der Jury auf ihre Tauglichkeit überprüft. Bei Rückweisung eines Werkes hat der Anmelder die Möglichkeit ein anderes Selbstwahlstück innerhalb von 2 Wochen nachzureichen. 3.3 Die je Leistungsstufe auszuwählenden Pflichtstücke und Pflichtwahlstücke werden bei der Ausschreibung bekannt gegeben. 3.4 Die 5 Stücke des jeweiligen Wettbewerbsprogramms müssen mindestens einen Walzer und einen Marsch enthalten: 3.5 Die Vorträge können dirigiert werden. 3.6 Werke aus anderen Stilrichtungen (z.b. Swing, Rock, Blues, Schlager, Ländler ) sind nicht zulässig! 3.7 Für den Gesang stehen zwei Mikrophone zur Verfügung, die zur Aufführung aller Musikstücke benutzt werden können. 3.8 Es kann vor dem Wettbewerbsvortrag auf der Bühne ein Einspielstück gespielt werden, welches bei der Anmeldung am Wertungsspielort dem Veranstalter für die Anmoderation gemeldet werden muss. Das Einspielstück wird nicht in die Wertung einbezogen. 4. Anmeldung 4.1 Die Anmeldung zur Teilnahme muß bis spätestens 31.o1.2o17 erfolgen. Anmeldungen an: Peter Jungkunst Mühlweg 2 96123 Litzendorf Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Blaskapellen begrenzt. Je Leistungsstufe werden zunächst sechs Kapellen zugelassen. Zugelassen werden jeweils die ersten sechs Kapellen, deren Unterlagen vollständig (incl. Anmeldegebühr) eingegangen sind. Die Kapellen, die sich an jeweils siebter oder höherer Stelle angemeldet haben, kommen auf eine Warteliste. Bei Absagen anderer Kapellen oder weniger als sechs Anmeldungen in einer Leistungsstufe können diese nachrücken. Die Anmeldung ist nur dann gültig, wenn alle Unterlagen vollständig und termingerecht beim Veranstalter eingegangen sind. 3

4.2 Die Leistungsstufe und das gesamte zur Aufführung geplante Programm (1 Pflichtstück, 2 Pflichtwahlstücke und 2 Selbstwahlstücke) sind der Anmeldung beizulegen. Von jeder Partitur/Direktion sind 4 Exemplare erforderlich. Einzeilige Direktionen werden nicht akzeptiert! 4.3 Spätestens vier Wochen nach vollständigem Eingang und nach eingehender Prüfung sämtlicher Anmeldeunterlagen ergeht die Teilnahmebestätigung an den Anmelder. 4.4 Zusammen mit der Anmeldung ist dem Veranstalter die Anmeldegebühr in Höhe von 200 zu entrichten. Diese wird nur bei Rückweisung des Teilnehmers seitens des Veranstalters zurückerstattet. 4.5 Zur Anmeldung haben die Kapellen ein Gruppenfoto, ein Logo und eine kurze Beschreibung (ca. halbe DinA4 Seite, Schriftgröße 12, Word-Datei) der Kapelle (alles in digitaler Form auf CD) zur späteren Verwendung in der Festschrift und auf der Internetseite beizufügen. Die Kapellen erklären sich mit der Anmeldung bereit, daß ihre Fotos und Daten in Festschrift und Internet veröffentlicht werden. 4.6 Abänderungen zu einer bereits erfolgten Anmeldung bedürfen der Bestätigung des Veranstalters und sind bis Anmeldeschluss kostenlos. Danach können Änderungen nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters vorgenommen werden und es wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 20 je Änderung erhoben. 4.7 Bis zum Stichtag 31.01.2017 unvollständig eingereichte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt und gelten als nicht eingereicht. 5. Wertung 5.1 Die Bewertung wird von drei von der CISM anerkannten Juroren (Experten) durchgeführt: Gottfried Reisegger (A), Franz Watz (D), Antonin Konicek (CZ) Die Bewertung erfolgt verdeckt, und zwar unmittelbar nach Beendigung der vorgetragenen Kompositionen. Bitte beim Wettbewerbsvortrag immer vor Beginn des nächsten Stückes das Glockenzeichen der Jury abwarten! 5.2 Die Beurteilung der Vorträge erfolgt nach folgenden Kriterien: - Stimmung und Intonation - Ton und Klangqualität - Phrasierung und Artikulation - Spieltechnische Ausführung - Rhythmik und Metrik - Dynamische Differenzierungen - Tempo und Agogik - Klangausgleich und Registerbalance - Musikalischer Ausdruck - Interpretation und Stilistik 5.3 Die Juroren vergeben pro Kriterium maximal 10 Punkte 10 = ausgezeichnet 9 = sehr gut 8 = gut 7 = zufriedenstellend 6 = teilgenommen 4

Es können auch halbe Werte vergeben werden (x,5) 5.4 Die maximale Gesamtpunktzahl beträgt 100. Die erreichten Punkte werden von den einzelnen Beurteilungsblättern der Juroren auf den Gesamtbericht übertragen, vom Vorsitzenden geprüft und zur Preisverleihung öffentlich mitgeteilt. Den Punkten werden folgende Prädikate zugeordnet: 90,01 100 Punkte : ausgezeichnet 80,01-90 Punkte : sehr gut 70,01-80 Punkte : gut 60,01-70 Punkte : zufriedenstellend - 60 Punkte : teilgenommen 6. Klassierung / Rangliste 6.1 Nach Beendigung der Wettbewerbsvorträge der Europameisterschaft wird eine Rangliste erstellt aus der die Preisträger und die weitere Reihenfolge der Orchester ersichtlich sind. 6.2 Die Jury ermittelt je Leistungsstufe durch Punktzahlen die Rangfolge der am Wettbewerb teilnehmenden Orchester und Formationen. 6.3 Die Rangordnung ergibt sich aus den erreichten Punkten. Bei Punktegleichheit ist das Pflichtstück maßgebend. 6.4 Bei der Rangermittlung werden die Dezimalstellen weder auf- noch abgerundet. 6.5 Die von der Jury getroffene Beurteilung ist endgültig und kann nicht angefochten werden. 6.6 In jeder Leistungsstufe wird je 1 Titel Europameister vergeben; dazu ist jedoch die Erreichung von mindestens 92 Punkten in der Höchststufe 91 Punkten in der Oberstufe 90 Punkten in der Mittelstufe 88 Punkten in der Unterstufe erforderlich. 6.7 Sollte in einer Leistungsstufe keines der teilnehmenden Orchester die für den Titel Europameister erforderliche Punktzahl erreichen, gibt es einen Klassensieger für die jeweils höchste erreichte Punktzahl, jedoch ohne das Prädikat Europameister! 6.8 Sollte der jeweilige Zweitplatzierte ebenfalls die jeweilige Punktegrenze überschritten haben, so darf sich dieser Vizeeuropameister nennen. 6.9 Neben den Ranglisten nach Leistungsstufen wird auch eine Gesamtrangliste nach der erreichten Punktzahl erstellt. 7. Gagen und Forderungen 7.1 Für die Teilnahme können keinerlei Gagenforderungen an den Veranstalter gestellt werden, auch nicht für Zusatzauftritte im Rahmen der Veranstaltung. 5

7.2 Alle Rechte der im Rahmen des Wettbewerbs gemachten Tonaufnahmen und Bildaufnahmen und deren Verwertung liegen beim Veranstalter. 7.3 Jedes Orchester verpflichtet sich zu einem zusätzlichen Freikonzert am Veranstaltungsort oder in der Region von 60 Minuten Dauer. Die Einteilung (Ort, Zeit) erfolgt ausschließlich vom Veranstalter und wird den teilnehmenden Blaskapellen vorab mitgeteilt. 7.4 Von den Blaskapellen können keine Ansprüche geltend gemacht werden. 8. Allgemeine Bestimmungen 8.1 In allen Fällen entscheidet der Veranstalter hinsichtlich Themen, die in diesem Reglement nicht beschrieben worden sind oder unklar sind, nötigenfalls im Einvernehmen mit der Jury. 8.2 Alle Entscheidungen des Veranstalters und / oder der Organisatoren sind verbindlich und unanfechtbar. 8.3 Jedermann der etwas beschädigt, hat für die Kosten des verursachten Schadens selbst aufzukommen. 8.4 Der Veranstalter haftet generell nicht für Diebstahl oder Beschädigungen von Instrumenten, Kleidung, an Dritten u. s. w. Bei Fragen, Wünschen und Anregungen mail an: info@em-2017.de 6