NRW-Gesundheitsziel 2: Krebs bekämpfen Förderantrag Krebsberatungsstellen NRW im Rahmen eines Stufenmodells für das Jahr 2015

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Transkript:

Krebsberatungsstelle und Beratungsstelle für Krebsbetroffene Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen Leverkusen e.v.- help im Gesundheitswesen Aachen e.v. Schulstraße 34 Lütticher Str. 10 51373 Leverkusen 52064 Aachen Telefon: 0214/ 44 47 0 Telefon: 0241/ 47 48 80 Fax: 0214/ 8405885 Fax: 0241/ 47 48 820 email: info@help-leverkusen.de email: info@krebsberatungsstelle.de Frau Ministerin Barbara Steffens Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Horionplatz 1 40213 Düsseldorf Aachen/ Leverkusen 14.01.2015 NRW-Gesundheitsziel 2: Krebs bekämpfen Förderantrag Krebsberatungsstellen NRW im Rahmen eines Stufenmodells für das Jahr 2015 Sehr geehrte Frau Ministerin Steffens, anbei erhalten Sie den Antrag psychosozialer Krebsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen auf Förderung durch das Land NRW für das Haushaltsjahr 2015. Begründung Die Landesarbeitsgemeinschaft Krebsberatungsstellen (LAG KBS) NRW erhielt in der Zeit 2001-2005 Fördermittel des Landes für Qualitätssichernde Maßnahmen und Vernetzung der trägerübergreifenden Arbeitsgemeinschaft der unabhängigen psychosozialen Krebsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen. Berichte über Ergebnisse der Weiterentwicklung der qualitätssichernden Maßnahmen und Vernetzung hat die LAG KBS NRW der Landesregierung jährlich vorgelegt. Die flächendeckende, niedrigschwellige wohnortnahe psychosoziale Versorgung von krebsbetroffenen Menschen im Alltag, die Aufklärung der Bevölkerung im Umgang mit den direkten sowie indirekten Folgen der weit verbreiteten mit erheblichen Ängsten und sozialen Notlagen behafteten Krebserkrankungen ist unerlässlich. Mit der Förderung NRWweit etablierter Krebsberatungsstellen haben die Landesregierungen in der Vergangenheit ein positives Signal für den Krebsbereich gesetzt und die Notwendigkeit niedrigschwelliger, wohnortnaher Versorgungsstrukturen für chronisch kranke Menschen jenseits des medizinischen Versorgungssystems anerkannt. Krebserkrankungen sind in NRW so häufig und bedeutsam, dass auch die jetzige Landesregierung sich hier nicht ihrer Verantwortung für die Bevölkerung entziehen kann. Millionen Einwohnerinnen und Einwohner in Nordrhein-Westfalen leiden an Krebs; jedes Jahr erkranken etwa 100 000 neu, jährlich sterben ca. 50 000 durch Krebserkrankungen in unserem Bundesland. Aus Public Health- Perspektive kommt daher dem Krebsbereich eine vergleichsweise große Bedeutung zu, die nachhaltige Fördermaßnahmen für psychosoziale Unterstützung und Beratung erforderlich machen. Wie AIDS- und Sucht-Beratungsstellen sind auch Krebsberatungsstellen nicht Teil des medizinischen Versorgungssystems. Die Verhinderung der Ausbreitung von AIDS hierzulande ist vornehmlich durch Aufklärung und Beratung im öffentlichen Bereich zurückzuführen (AIDS- Neuerkrankungen 2012: 210; AIDS-Todesfälle 2012: 110 geschätzt RKI). 1

Die Landesregierung hat mit ihrer langjährigen Förderung der AIDS-Hilfe (4,574 Mio. pro Jahr) unter Beweis gestellt, dass unabhängige Beratung Krankheitslast, Leidensdruck und Ausgrenzung betroffener Menschen reduzieren und Vorbeugung durch Aufklärung der Bevölkerung bewirken kann. Dieses Erfolgsmodell sollte auf die Volkskrankheit Krebs übertragen werden: Krebsberatungsstellen tragen wie AIDS-Beratungsstellen zu Enttabuisierung, Angstabbau, Solidarisierung mit Betroffenen und damit zu verbesserter Krankheitsbewältigung ebenso bei wie zu wirksamer Prävention. Im Krebsbereich wurden die Möglichkeiten von Prävention, psychosozialer Beratung und Begleitung im Hinblick auf die Krankheitsbewältigung und Verhinderung psychischer Erkrankungen und vorzeitiger Sterblichkeit bisher unterschätzt. Der Landesantrag dient dazu, KBSs in NRW in einem Stufenplan flächendeckend umzusetzen und die drohende Schließung von KBSs in 2015 zu verhindern. Insbesondere bedürfen die Regionen und Kreise Siegen-Wittgenstein (KBS Siegen 10/ 2014 geschlossen!), Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Dortmund, Olpe, Märkischer Kreis, Hochsauerlandkreis, Höxter, Soest, Lippe, Gütersloh, Kleve, Wesel, Heinsberg, Düren, Euskirchen dringend eines KBS Angebotes (siehe Anlage). Die KBS Aachen stellt den Antrag für eine Dependance im Kreis Euskirchen, die KBS Erftstadt/Hürth für den Kreis Düren, die KBS Leverkusen für den Rheinisch-Bergischen Kreis und die KBS Krefeld für den Kreis Wesel. Wir bitten Sie darum, unseren Förderantrag 2015 für zunächst vier der KBSs aus der Landesarbeitsgemeinschaft NRW in den Landeshaushaltsplan einzubringen und im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zu befürworten. Freundliche Grüße Helmut Kleinhückelkotten Vorsitzender Krebsberatungsstelle Aachen Dr. Axel Vogel Vorsitzender Krebsberatungsstelle Leverkusen Anlagen 2

Antrag Krebsberatungsstellen (KBSs) NRW auf Förderung unabhängiger psychosozialer Krebsberatung durch das Land Nordrhein-Westfalen Die KBSs in Aachen, Erftstadt, Krefeld, Leverkusen beantragen im Rahmen eines Stufenmodells für flächendeckende wohnortnahe unabhängige psychosoziale Krebsberatung für das Haushaltsjahr 2015 insgesamt 121.892,20 Euro ============== Kostenplan der vier Krebsberatungsstellen Die oben genannten Krebsberatungsstellen in NRW beantragen die Finanzierung je einer halben Personalstelle sozialpädagogische Fachkraft pro Beratungsstelle. Berechnungsgrundlage ist die Vergütung nach TVL Entgeltgruppe 10 Stufe 3. Bruttoarbeitslohn pro halbe Personalstelle monatlich 1.690,90 22% Arbeitgeberanteil monatlich + 372,00 6,45 ZVK monatlich + 109,06 2.171,96 Arbeitgeberkosten pro Jahr 26.063,52 15 % Sachkostenpauschale + _3.909,53 Gesamtkosten einer halben Personalstelle pro Jahr 29.973,05 Vier Beratungsstellen à eine halbe Personalstelle pro Jahr 119.892,20 Verwaltungspauschale für die antragstellende Einrichtung pro Jahr + 2.000,00 Beantragte Gesamtsumme für das Haushaltsjahr 2015 121.892,20 1

Begründung des Antrags An Krebs erkranken in NRW jährlich mehr als 80.000 1 Einwohner/innen neu. Es ist eine Volkskrankheit mit epidemischem Ausmaß (ein Drittel der Frauen, zwei Drittel der Männer müssen damit rechnen einmal in ihrem Leben an Krebs zu erkranken). Krebs ist ein multifaktorielles Geschehen, das die Lebenssituation der direkt und indirekt Betroffenen radikal verändert: Massive gesundheitliche Probleme mit einschneidenden Therapiefolgen, müssen bewältigt werden; ebenso komplexe soziale sowie ökonomische Belastungen. Ziel Qualitätsgesicherte ambulante psychosoziale Versorgung von krebskranken Menschen und deren Angehörigen als unabhängiges wohnortnahes niederschwelliges Beratungsangebot in NRW sicherstellen. Aus der Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft Krebsberatungsstellen NRW Erhalt und Ausbau eines flächendeckenden Angebots mit ambulanten Krebsberatungsstellen NRW Gesetzliche Implementierung von Krebsberatungsstellen Sicherung der Finanzierung von ambulanten Krebsberatungsstellen in NRW Qualitätsentwicklung und sicherung Einheitliche Dokumentation der Arbeit Gewährleistung des fachlichen Austausches und Informationsflusses Vernetzung aller in der LAG kooperierenden Krebsberatungsstellen www.lagkbs.de Der Landesantrag dient dazu, KBSs in NRW in einem Stufenplan flächendeckend umzusetzen und die drohende Schließung von KBSs in 2015 zu verhindern. Insbesondere bedürfen die Regionen und Kreise Siegen-Wittgenstein (KBS Siegen 10/ 2014 geschlossen!), Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Dortmund, Olpe, Märkischer Kreis, Hochsauerlandkreis, Höxter, Soest, Lippe, Gütersloh, Kleve, Wesel, Heinsberg, Düren, Euskirchen dringend einer niederschwellig erreichbaren unabhängigen psychosozialen KBS. Die Aachener KBS stellt den Antrag für eine Dependance im Kreis Euskirchen, die KBS in Erftstadt für den Kreis Düren, die Leverkusener KBS für den Rheinisch-Bergischen Kreis und die Krefelder KBS für den Kreis Wesel (s. Anlage Standorte KBSs in NRW ). Zielgruppe Krebsberatung richtet sich an Menschen, die an Krebs erkrankt sind, Angehörige (einschließlich Kinder und Jugendliche) sowie Interessierte und Öffentlichkeit. Für Fachleute und Selbsthilfegruppen besteht ein modifiziertes Beratungsangebot. Konzeption und Leistung Psychosoziale Krebsberatung setzt an der individuellen Situation, den Problem- und Fragestellungen Rat suchender Frauen und Männer an. Sie ist niederschwellig, direkt, multidisziplinär organisiert, unbürokratisch als ein unabhängiges und umfassendes Beratungsangebot. Jede/r der mit Krebs konfrontiert ist, kann sich an Krebsberatungsstellen wenden. Es gibt keine Ausschlusskriterien (wie z.b. Krankenversicherungsstatus, Wohnort). Die Beratung erfolgt wohnortnah und unabhängig von Kostenträgern und Fremdinteressen. Für die Rat suchenden Menschen entstehen keine Kosten. Fachkräfte in den Krebsberatungsstellen verstehen sich als Generalisten. Je nach der spezifischen Problemlage stellen sie ein breites Spektrum an Hilfestellungen aus unterschiedlichen Fachgebieten (insbesondere Sozialarbeit, Pädagogik, Psychologie, Seelsorge und Medizin) zur Verfügung. 1 Aus Hochrechnungen der 6 international anerkannten Krebsregister in Deutschland ergibt sich eine Zahl von 82.361 Neuerkrankungen per anno. 2

Krebsberatung findet in allen Phasen der Erkrankung verlaufsübergreifend (Prävention, Therapie/ Behandlung, Nachsorge, Progredienz) statt. An der Schnittstelle zwischen medizinischen Leistungserbringern und supportiven Diensten sind psychosoziale Krebsberatungsstellen vor Ort engmaschig im Sozial- und Gesundheitssystem vernetzt; insbesondere mit den Selbsthilfegruppen. Kurze Wege und schnelle Hilfe sind gewährleistet. Erreicht werden für die Betroffenen mehr Selbstbestimmung im Umgang mit der Krankheit, Verbesserungen im Behandlungsprozess, Erweiterung von Perspektiven und neue Handlungsoptionen. Krebsberatung fördert Teilnahme und Teilgabe der von Krebs betroffenen Menschen am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Beratungsinhalte Sozialberatung - Berufliche und medizinische Rehabilitation und Nachsorge - Leistungen der Kranken- und Rentenversicherungsträger (unter anderem Pflege und Rehabilitation) - Schwerbehindertenrecht/ Nachteilsausgleiche - Wohnsituation - Härtefallregelungen/ finanzielle Hilfen - Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Patientenrecht und Patientenverfügung Informationen zu medizinischen Fragestellungen - Möglichkeit der Zweitmeinung zu gestellten Diagnosen und vorgeschlagenen Therapien - Orientierungs- und Entscheidungshilfen zu Diagnose, Therapie und Nachsorgemöglichkeiten - Nebenwirkungen, Schmerzen - Palliative Versorgung - Supportive Therapien Psychosoziale Beratung und unterstützende Begleitung - Erfassen der aktuellen Lebenssituation im Kontext persönlicher und sozialer Ressourcen - Entlastung und Angstreduktion - Reduzierung von Stressfaktoren sowie depressiver Reaktionen auf die Krebserkrankung - Krisenintervention und Entwicklung von Perspektiven - Trauerbearbeitung - Entlastung und Beratung in Krisensituationen von Angehörigen - Angebote für angehörige Kinder und Jugendliche Vermittlung - Spezielle Versorgungs- und Hilfsangebote, insbesondere im häuslichen Umfeld - Niedergelassene PsychoherapeutInnen - Fachleute unterschiedlicher Disziplinen (z.b. Rechtsberatung,,Medizinexperten, Kultur- und Sprachmittler) - Selbsthilfegruppen - Gesundheitsdienliche Maßnahmen (Ernährungsberatung, Kursangebote) wie Sport und Bewegung - Hilfreiche Adressen (z.b. Internet, Hilfsfonds, Behandlungszentren) Qualitätssicherung o Einzelfallbesprechung, regelmäßige Supervision, Fortbildung o Dokumentation der Beratungsleistungen o Erfassung der Sozialdaten der Ratsuchenden o Einhaltung und Beteiligung an der Weiterentwicklung der Standards der LAG Krebsberatung NRW o In einer der antragstellenden KBS wird ein extern zertifiziertes Qualitätsmanagement- System umgesetzt, das jedes Jahr erneut auf dem Prüfstand steht Personal und Qualifikation SozialarbeiterInnen (Diplom, BA, MA), SozialpädagogInnen (Diplom, BA, MA), PsychologInnen (Diplom, BA, MA), PädagogInnen (Diplom, BA, MA), GesundheitswissenschaftlerInnen (BA, MA) Notwendigkeit der Förderung und Finanzierung Krebsberatungsstellen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen. Krebs ist eine lebensbedrohende Krankheit mit epidemischem Ausmaß. Aufgrund der Schwere der Erkrankung und des hohen Rückfall- und Progredienzrisikos ist ein besonderer Bedarf an psychosozialer Beratung und unterstützender Begleitung gegeben. 3

Die Träger von KBS finanzieren das Angebot auf der Basis eines Mischfinanzierungskonzeptes (kommunale Mittel, Projektmittel, Erträge aus Kooperationen, Spenden und Eigenleistungen). Das stellt einerseits Interessensunabhängigkeit und Neutralität von Beratungsstellen sicher, macht andererseits aber eine hinreichende Basisfinanzierung durch verschiedene Zuschussgeber notwendig. Für Krebsberatungsstellen ist aktuell kaum Planungssicherheit gegeben. Die kommunalen und nicht-projektgebundenen Mittel sind jeweils befristet. Bis heute ist es nicht gelungen, die Finanzierung von Krebsberatungsstellen dauerhaft so sicherzustellen, dass sie nicht von Jahr zu Jahr in ihrer Existenz bedroht sind. Die Krebsberatungsstellen erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe. Um diese Aufgabe künftig flächendeckend leisten zu können, ist eine Landesförderung notwendig. Derzeit haben zu persönlicher, unabhängiger psychosozialer Beratung und unterstützender Begleitung ein Drittel der Bevölkerung in NRW keinen niederschwelligen Zugang in Wohnortnähe. Interesse der Landesregierung Die Nachhaltigkeit bisheriger Landesförderung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung psychosozialer Krebsberatung (in den Jahren 2001 bis 2005) wird sichergestellt. Der politische Wille der Landesregierung NRW zur flächendeckenden qualifizierten Krebsberatung wurde bereits mit den Antworten zu den Wahlprüfsteinen der Landesarbeitsgemeinschaft Krebsberatungsstellen NRW im Rahmen der Landtagswahlen NRW im Mai 2012 artikuliert. Die Landesregierung unterstützt mit ihrer Förderung die Arbeit der vier unabhängigen Krebsberatungsstellen die gesellschaftliche Anstrengung, die Krebsbekämpfung zu verbessern. Damit sichert sie in NRW für krebserkrankte Menschen und ihre Angehörigen die ambulante unabhängige psychosoziale Versorgung wohnortnah in vier weiteren Kreisgebieten. 'Krebs bekämpfen' steht an zweiter Stelle der krankheitsbezogenen Ziele der Zehn vorrangigen Gesundheitsziele in NRW 'Gesundheitsförderung und Prävention ausbauen' sowie 'Bürgernähe schaffen und Gesundheitsverantwortung fördern' sind die vorrangigen Strukturziele der Landesregierung. Bei AIDS - als einer potenziell lebensbedrohlichen Infektionskrankheit - konnte unter anderem mit einem Konzept flächendeckender Beratung außerhalb des Medizinsystems ("AIDS findet in der Mitte der Gesellschaft statt") erreicht werden, dass die Ausbreitung gestoppt und die Sterberate drastisch gesenkt wurde. In NRW gab es 2012 laut Robert-Koch-Institut 210 HIV-Erstdiagnosen und 110 AIDS-Sterbefälle. Ähnlich können mit individueller Prävention - laut Schätzungen der Weltkrebsorganisation UICC - 30 bis 40 % aller Krebserkrankungen vermieden werden und 30 % aller Krebstodesfälle wenn sie früh und in einem heilbaren Stadium erkannt werden (aus: Perspektiven 2011/ 2012 Krebsgesellschaft NRW). Auch bei Krebs wird mittels psychosozialer Hilfestellung die Lebenssituation Betroffener verbessert, mit gesicherten Informationen zum Angstabbau und zur Enttabuisierung der Krankheit Krebs beigetragen Krebssterblichkeit mit tertiärer Prävention in spätere Lebensalter verschoben, ggf. verringert sowie über Prävention breit in der Öffentlichkeit aufgeklärt. 4