Der Energiepass Aktueller Stand und künftige Möglichkeiten

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Transkript:

Der Energiepass Aktueller Stand und künftige Möglichkeiten Forum Energie am 27.April 2006 Dipl.-Ing. (FH) Peter Teuber Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel 1 Stand der Dinge bei den Energiepässen Quelle: IWU 2

Stand der Dinge Energieeinsparverordnung 2002 Wärmeschutzverordnung Heizungsanlagenverordnung Energieeinsparverordnung Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) *) vom 16. November 2001 Auf Grund des 1 Abs. 2, des 2 Abs. 2 und 3, des 3 Abs. 2, der 4 bis 6, des 7 Abs. 3 bis 5 und des 8 des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 1873), von denen 4 und 5 durch Artikel 1 des Ge-setzes vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 701) geändert worden sind, verordnet die Bundesregierung: 3 Bilanzgrößen: Q S Bilanzgrenze Bohrloch : Primärenergiebedarf Bilanzgrenze Raum: Heizwärmebedarf Q T Q i Q V Q h Q c,e Übergabe Übergabe Verteilung Verteilung Speicherung Speicherung Erzeugung Q d Q s Q g Bilanzgrenze Gebäude: Heizenergiebedarf 4

Primärenergie und Primärenergiefaktoren: Förderung, Umwandlung (Kraftwerk), Verteilung Strom f P = 3,0 Förderung, Raffinerie Transport Gas, Öl, Braunkohle f P = 1,1 Aufbereitung Transport Holz f P = 0,2 5 Kompensation: Anlage oder Gebäude Verluste durch Anlagentechnik Verluste durch Gebäudehülle maximal erlaubte Verluste nach EnEV gutes Gebäude, schlechte Anlage schlechtes Gebäude, gute Anlage besser: beides gut! 6

Richtlinie 2002/91/EG DDES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 7 12-2001 07.06.2002 12-2002 04.01.2003 01.01.2007? Erste Verständigung auf einen Richtlinientext Verabschiedung des gemeinsamen Standpunktes des Europäischen Rates endgültige Verabschiedung des EU Parlaments Übernahme der Richtlinie in das deutsche Recht mit Vollzug innerhalb von 3 Jahren Die EU-Richtlinie tritt offiziell in Kraft? 8

Art des Labels Labelling mit Farbverlauf Labelling mit Energieeffizienzklassen Quelle: dena 9 EU Gebäude-Richtlinie Für jedes Gebäude des Wohn- und Nichtwohnbaus soll künftig ein Energiepass ausgestellt werden. bei Neubauten: bei der Erstellung des Gebäudes bei Bestandsbauten: bei Mieterwechsel oder Verkauf bei Gebäuden mit Publikumsverkehr: sofort und sichtbar Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen (alle 2 bis 4 Jahre) bei Heizkesseln älter als 15 Jahre: einmalige Inspektion der gesamten Heizungsanlage mit Empfehlungen zur Anlagenverbesserung oder zum Austausch Richtlinie 2002/91/EG vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 10

Anforderungen an Klimaanlagen: Zur Zeit werden folgende Mindest-Anforderungen an Klimaanlagen gutachterlich geprüft (Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit) Begrenzung der Specific Fan Power oder alternativ der Auslegungs- Luftgeschwindigkeit Bedarfsabhängige Regelung von Be- und Entfeuchtung mit getrennten Sollwerten Volumenstromregelung bei Anlagen mit besonders großen spezifischem Volumenstrom Raumweise Regelung bei statischer Kühlung mittels Kaltwasser oder Direktverdampfung Ausstattung mit Wärmerückgewinnung, Mindestwert der Rückwärmezahl Quelle: BDIR Dipl.-Ing Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen 11 Anforderungen an Klimaanlagen: 2-Stufen -Ansatz für Inspektionen: Komponentenbezogene Inspektion Wiederkehrende Prüfung der energierelevanten Anlagenkomponenten auf korrekte Funktion, z. B. Zustand der Filter Zustand der Wärmetauscher Funktion und Einstellung der Sensoren und Regler Vorschlag: jährlich (Fachhandwerker) Systembezogene Inspektion Ingenieurmäßige Überprüfung des gesamten Systems insbesondere auf Korrekte, energiesparende Dimensionierung Dem Stand der Technik entsprechenden Wirkungsgrad Verbunden mit Verbesserungsvorschlägen Vorschlag: alle 6 Jahre (Fachingenieur) Quelle: BDIR Dipl.-Ing Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen 12

Die Richtlinie fordert 1. Ein ganzheitliche Bilanzierung des Energiebedarfs von Gebäuden (Baukörper, Anlage, Warmwasser, Klimatisierung, Lüftung, Beleuchtung), 2. die Festlegung nationaler Mindestanforderungen für den Energiebedarf neuer Gebäude, 3. die Festlegung von Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehender großer Gebäude mit Flächen über 1000 m² im Zuge von Renovierungen 4. die Erstellung von Energieausweisen bei Bau, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden bzw. Wohnungen, 5. die regelmäßige Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen sowie 6. die Prüfung des verstärkten Einsatzes alternativer Energieressourcen bei Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche. 13 Wie viele Energiepässe müssen erstellt werden? In Deutschland gibt es etwa 17,1 Millionen Wohngebäude mit 38,2 Millionen Wohneinheiten die eine Energiepass benötigen 10,6 Millionen Einfamilienhäuser 3,4 Millionen Zweifamilienhäuser 3,0 Millionen MMFH mit 3 bis 6 Wohneinheiten 0,8 Millionen MFH mit 7 bis 12 Wohneinheiten 0,2 Millionen MFH mit 13 und mehr Wohneinheiten Von der Energiepasserstellung sind ebenfalls betroffen: etwa 25.000 Bürogebäude (50 Mio. m²) fast 19000 Schulen (34 Mio. m²) 180 Fachhochschulen und Unis ( 8,9 Mio. m²) über 3500 Krankenhäuser ( 7,3 Mio. m²) 11500 Hotels (8,6 Mio. m²) fast 700 Theater (1,2 Mio. m²) 14

Rechenverfahren und Basisdaten Die derzeitige Diskussion behandelt die Frage, für welche Gebäude und in welcher Detailtiefe diese Pässe zu erstellen sind: Möglich sind: 1. Einfache Bedarfspässe mit Referenzkennwerten aus Gebäude- und Anlagentypologien, 2. Aufwendige theoretische Berechnungen 3. Verbrauchsmessungen und Kennwerte 15 16

Teile der Norm 1 Bilanzablauf 2 Raumbilanz 3 Nutzenergie RLT 4 Beleuchtung 5 Heizung 6 Wohnungslüftung 7 Kälte und Klimatisierung 8 Trinkwarmwasser 9 BHKW 10 Randbedingungen Quelle: Jagnow 17 Verbrauchspass - Quellen für Verbrauchsdaten 1. Abrechnungen (3 Jahre) mit dem Versorger bei leitungsgebundenen Energien 2. Einkaufsbelege (5 Jahre) bei nicht leitungsgebundenen Energien 3. Unterzähler (Wärmemengen-, Strom-, Wasserzähler) Gaszähler Zähler elektrische Hilfsenergie Wärmemengenzähler 18

Auszüge aus der gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.Eigentümer und Vermieter haben ein Optionsrecht. Sie dürfen zwischen dem ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs wählen. Damit wird ein Rahmen für einen kostengünstigen und aussagekräftigen Energieausweis geschaffen, der auf dem Immobilienmarkt für mehr Transparenz sorgen soll...glos betonte: "Wir haben den marktwirtschaftlichen Ansatz gewählt in der Überzeugung, dass beide Arten des Energieausweises einen angemessenen Anreiz für energetische Sanierungen setzen werden. Zugleich vermeiden wir mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie 'eins zu eins' unnötige Zusatzbelastungen für Bürger und Wirtschaft. Wir werden künftig auch überprüfen, ob sich beide Ausweisarten in der Praxis bewährt haben. 19 Auszüge aus der gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen, müssen bei der Ausstellung der Energieausweise - bei beiden Varianten - auch Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden, sofern solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können. Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen die Bedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer Nachweis genutzt werden. Für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Verordnung sind Übergangsregelungen zum schrittweisen Wirksamwerden der Regelungen eingeplant. Der Referentenentwurf wird in den nächsten Wochen zunächst mit den anderen Bundesministerien und anschließend mit Ländern und Spitzenverbänden erörtert, bevor die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung danach zustimmen. 20

Energiepass aus Verbrauch oder Bedarf? Vorteile Nachteile Verbrauchspass Keine Detailaufnahme notwendig Als Dienstleistung der Abrechnungsunternehmen denkbar Nutzerverhalten kann nicht beziffert werden Nicht überall liegen Verbrauchsdaten vor Energetische Bewertung von Einsparmaßnahmen nur bedingt möglich Bedarfspass Normierter Nutzer Vergleichbarkeit von Gebäuden Aufträge für die Aussteller der Pässe Sehr genaue Aufnahme notwendig Hohe Kosten für den Auftraggeber Heizkosten können nicht geschätzt werden 21 Zu erwartende Kosten der Energiepasserstellung Ausführliches Verfahren (dena Level A) Einfamilienhaus ca. 400 Mehrfamilienhaus ca. 700 Kurzverfahren (dena Level B) Einfamilienhaus ca. 300 Mehrfamilienhaus ca. 460 Quelle: Schleswig-Holsteinisches Baugespräch Vortrag Herr Walberg 23.02.2005 22

Gemessener Heizenergieverbrauch (Betrachtungszeitraum Nov.- März 02/ 03) im Vergleich mit Jahresheizwärmebedarf nach EID Bestand der OPTIMUS- Einfamilienhäuser 350 300 Jahresheizwärmebedarf QHmess Heizperiode 02/03 250 <1978 1978-1994 >1994 kwh/(m²a) 200 150 100 50 0 12 EFH 1 GAS 0215 07 EFH 1 FW_ 0097 20 EFH 1 GAS 0153 05 EFH 1 FW_ 0158 02 EFH 1 FW_ 0132 84 EFH 1 GAS 0266 18 EFH 1 GAS 0123 22 EFH 1 GAS 0146 03 EFH 1 FW_ 0177 16 EFH 1 GAS 0149 86 EFH 1 GAS 0229 43 EFH 1 FW_ 0094 33 EFH 1 FW_ 0330 28 EFH 1 FW_ 0171 24 EFH 1 GAS 0204 88 EFH 2 GAS 0118 23 EFH 2 GAS 0191 90 EFH 2 GAS 0207 91 EFH 2 GAS 0127 89 EFH 2 GAS 0248 38 EFH 2 FW_ 0149 25 EFH 3 GAS 0114 21 EFH 3 GAS 0205 98 EFH 3 GAS 0135 19 EFH 3 GAS 0149 15 EFH 3 GAS 0162 35 EFH 3 FW_ 0187 94 EFH 3 GAS 0187 96 EFH 3 GAS 0165 36 EFH 3 FW_ 0188 23 Wer darf den Energiepass ab 2006 ausstellen? - Diskussionsstand Detailberechnung des Bedarfs Energieverbrauch DIN V 18599? EnEV Normen? Richtlinie für Wohnbauten? Auswertung von Verbrauchsdaten Bauvorlageberechtigte (wie bei der EnEV), TGA Ing.? Bafa oder VZ-Energieberater Energieberater im Handwerk Einfache Bedarfsberechnung Abrechnungsunternehmen 24

Pass = Beratung? öffentlich-rechtlich einfach kostengünstig rechtssicher privatrechtlich ausführlich nutzerorientiert realistisch Einfacher Bedarfspass, Verbrauchspass Abgleich von Verbrauch und Bedarf Energiepass Energieberatung 25