/WE. Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Marktgemeinde Burghaun

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Transkript:

801.01-028189/WE Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Marktgemeinde Burghaun

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gewässerqualität in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren dank hoher Investitionen in den Neubau und die Erneuerung von Kläranlagen und Kanälen erheblich verbessert. Deutschland nimmt damit im europäischen Vergleich eine Spitzenposition ein. Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion steht die Höhe der Abwassergebühren. Die Einflussfaktoren auf die Abwassergebühren und damit die Kosten der Abwasserentsorgung werden heute kritisch hinterfragt. Die Einführung einer getrennten Gebühr für die Ableitung und Behandlung von Schmutzwasser und Regenwasser ist, vor dem Hintergrund von Gebührengerechtigkeit und ökologischen Zielsetzungen zum Umgang mit Wasser, in vielen Kommunen eine aktuelle Aufgabe. In Burghaun wird bisher für das Ableiten und Reinigen von Schmutz- und Niederschlagswasser ein Einheitsgebührensatz verwendet. Danach berechnet sich zurzeit die Höhe der Abwassergebühr grundsätzlich nach der Menge des bezogenen Frischwassers. Die Anwendung dieses sogenannten reinen Frischwassermaßstabs wird von der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte für unzulässig gehalten. Aus diesem Grund gehen immer mehr Gemeinden dazu über, Schmutz- und Niederschlagswasser gebührenrechtlich zu trennen. Deshalb muss auch die Gemeinde Burghaun auf Grund von vorliegenden Widersprüchen die Abwassergebühr verursacherbezogen neu ordnen. Dabei soll der Schmutzwasseranteil des Abwassers weiterhin nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet werden. Der Niederschlagswasseranteil des Abwassers wird dann nach den bebauten und befestigten Grundstücksflächen berechnet, die am Kanal angeschlossen sind. Diese Spaltung der Abwassergebühr bedeutet, dass es in Ausnahmefällen zu Mehr- bzw. zu Minderbelastungen von Haushalten kommen kann. Das Abwassersplitting soll ausschließlich eine gerechte Verteilung der Entsorgungskosten auf die Einleiter bewirken. Ob dies in allen Fällen zutrifft, wird die Zukunft zeigen. Tendenziell wird die Gebührenbelastung für den überwiegenden Teil der Privathaushalte kaum zu einer Erhöhung führen. Bei Gewerbegrundstücken lässt sich keine Pauschalaussage zur Veränderung der jährlichen Abwassergebühr treffen. Als ökologischen Nebeneffekt schafft die Spaltung der Abwassergebühr den Anreiz, weniger Niederschlag in die Kanäle einzuleiten und stattdessen vermehrt auf dem Grundstück zu versickern, zum Beispiel auch durch die Entsiegelung von Flächen. Bevor hier jedoch Aktivitäten unternommen werden, sollten erst einmal die Ergebnisse des Umstellungsprozesses abgewartet werden. Die Ermittlung der versiegelten Flächen erfolgt mittels Luftbildauswertung. Das Verfahren ist genau, sehr wirtschaftlich und ermöglicht eine transparente und objektive Gebührenfestsetzung. Verantwortlich für die Abwicklung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sind die Gemeindewerke Burghaun vertreten durch den Betriebsleiter Wolfgang Eisenbach. Der gebildete Arbeitskreis bestehend aus gewählten Mandatsträgern hat bereits der Gemeindevertretung Burghaun empfohlen, eine Befliegung des Gemeindegebietes durchführen zu lassen und entsprechende Mittel bereitzustellen. In einem weiteren Schritt wird die Auswertung, Kalkulation und die Gesamtabwicklung bis hin zu Bürgerveranstaltungen durch ein kompetentes Ingenieurbüro unter Mithilfe der Verwaltung erfolgen. Damit die Einführung dieser neuen Gebührenabrechnung gelingt, ist Ihre Mitwirkung gewollt und gefragt. Dafür und um Ihnen einen ersten Eindruck in die Thematik zu geben werben wir mit dieser Information. Ihr Simon Sauerbier Bürgermeister

Klimaveränderungen, Hochwasserkatastrophen, verunreinigtes Trinkwasser, Trinkwasserknappheit, Grundwasserabsenkung und Gebäuderisse, steigende Wasser- und Abwassergebühren, Regenwassersteuer. Dies sind Schlagworte, die immer häufiger in den Medien erscheinen und viele Mitbürger mittel- oder unmittelbar berühren. Diese Broschüre kann keine Patentrezepte zur Lösung dieser Probleme liefern, sondern will aufklären und Hilfestellung geben, wie jeder einzelne Bürger seinen Beitrag leisten kann.

Schonende Behandlung der Umwelt und der Ressource Wasser: Um Wasser als Trinkwasser nutzen zu können, wird es zumeist aus dem Grundwasserreservoir, in wenigeren Fällen aus Oberflächenquellen geschöpft, gereinigt (aufbereitet) und in große Trinkwasserspeicher eingespeist. Von diesen zentralen Speichern aus erfolgt die Lieferung des Wassers durch die Wasserversorgungsleitungen zu den Verbrauchern. Gerade in Siedlungsgebieten, wo das Wasser vermehrt gebraucht wird, ist die Grundwasserneubildung durch die zunehmende Versiegelung des Bodens und die schnelle Ableitung von Regenwasser weitgehend verhindert. Deswegen muss die Lieferung des Wassers durch teure Einrichtungen und Anlagen zu den Verbrauchern erfolgen. In der Marktgemeinde Burghaun führt dies alleine schon durch die Topographie zu erhöhten Bereitstellungs- und Betriebskosten. Kosteneinsparung beim Umgang mit Wasser: Die Regenwasserbehandlung und -ableitung in Siedlungsgebieten verschlingt viel Geld. Es wird ein scheinbar hoher Komfort erkauft, bei dem das Regenwasser unter der Erde verschwindet und meistens erst weit außerhalb der Siedlungen wieder zu Tage tritt. Dieser Komfort erfordert aber auch, dass z. B. Wasser zum Bewässern der Grünanlagen im Siedlungsgebiet wieder herangeschafft werden muss. Damit entstehen weitere Kosten. Die Förderung und Aufbereitung von Grundwasser zur Bewässerung und ebenso für Brauchwasser zur Toilettenspülung ist ökonomisch und ökologisch widersprüchlich. Diese Broschüre soll dazu beitragen, den schonenden Umgang mit Wasser in die Wirklichkeit umzusetzen und langfristig Kosten zu sparen.

Was ist die gesplittete Abwassergebühr? Die Kommunen erheben die Abwassergebühr zur Deckung der anfallenden Kosten für die Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung (Kanalnetz, Kläranlage usw.). Das Kanalnetz dient aber auch der Sammlung und ordnungsgemäßen Abführung des anfallenden Oberflächenwassers (Regenwasser). Hierbei entstehen ebenfalls Kosten, da die Kanäle wegen des Regenwassers größer dimensioniert werden müssen. Bisher wurden diese Kosten nach dem Frischwassermaßstab umgelegt, d.h. pro Kubikmeter Frischwasserbezug fallen zurzeit 3,09 Euro zuzüglich einer mtl. Grundgebühr für die Vorhaltung der Anlagen von 7,50 für die Abwasserentsorgung an. Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden die Gebühren gesplittet, d.h. aufgeteilt nach Gesplittete Abwassergebühr Was versteht Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung und Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung. Oder auch

Warum erfolgt diese Änderung? Ziel der neuen Gebührenordnung soll eine gerechtere Verteilung der Kosten für Kanalisation und Kläranlagen entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme sein. Der bisherige Berechnungsmaßstab, der sich allein am Frischwasserverbrauch orientiert, wurde vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel (Urteil vom 02.09.2009) als ungerecht beurteilt. Die Kommunen sind daher gezwungen (durch Gerichtsurteil), den neuen Weg zu gehen! Weiterhin wird heute im Hessischen Wassergesetz Regenwasser nicht mehr als Abwasser eingestuft und muss nicht zwingend an die Kanalisation angeschlossen werden. Dies war früher anders. Diese Handhabung führt jedoch zu höheren Unterhaltskosten durch zusätzliche Spülungen des Kanalnetzes, da das bisherige eingeleitete Oberflächenwasser nicht mehr als Spülung benutzt werden kann. Die Einsparung der Betriebskosten für die nicht der Kläranlagen zur Reinigung zugeleiteten Oberflächenwassers werden die zusätzlichen Kosten für erforderliche Spülungen voraussichtlich nicht kompensieren können.

Wann gehen wir diesen ökologischen Schritt? Am 26.06.2013 hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Burghaun beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr einzurichten. Diese Arbeitsgruppe aus Vertretern aller in der Gemeindevertretung Burghaun vertretenen Parteien hat die Arbeit aufgenommen und bereits Empfehlungen abgegeben. Die Gemeindevertretung Burghaun wird noch im November über diese Empfehlungen beraten und beschließen. Ziel ist es, spätestens zum 01.01.2016 eine entsprechende rechtssichere Satzung beschlossen zu haben. Ab diesem Zeitpunkt soll die Berechnung der Abwassergebühr nicht mehr nur nach der verbrauchten Frischwassermenge erfolgen, sondern getrennt nach Schmutz- und Regenwasser erhoben werden. Eine rückwirkende Einsetzung der Satzung ist möglich.

Welche Vorteile bringt das Verfahren? Das neue Gebührensystem soll gerechter sein, da dem Verursacherprinzip Rechnung getragen wird. Derjenige, der dem Kanal durch bebaute, befestigte und versiegelte Flächen geringe Mengen von Niederschlagswasser zuführt, zahlt weniger als der, dessen Grundstücke große, bebaute und versiegelte Flächen hat und somit große Mengen Niederschlagswasser zuführt.

Bringt die geteilte Gebühr Nachteile? Insgesamt erfolgt rein rechnerisch keine Erhöhung der Gebühren, jedoch ist eine neue Globalkalkulation erforderlich. Insoweit lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der Gebührenhöhe und des Aufteilungsmaßstabes zwischen versiegelter Fläche, nicht versiegelter Fläche und der Gebühr an sich keinerlei Aussagen treffen. Grundsätzlich erfolgt eine Umverteilung der Kosten zwischen gering und intensiv versiegelten Grundstücken. Eine für alle betroffenen Grundstückseigentümer zu 100% gerechte Lösung wird aber auch die gesplittete Abwassergebühr jedoch nicht sein und auch nicht darstellen können.

Was ist eine versiegelte Fläche? Bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Hessen haben die Kommunen Versiegelungsfaktoren festgelegt, d.h. entsprechend der Verdichtung einer Fläche unterschiedliche Berechnungssätze. Die Kommunen, die im Moment die gesplittete Abwassergebühr vorbereiten richten sich der Vergleichbarkeit wegen an diese Faktoren, wobei Ausnahmen möglich sind. Beispielhaft soll nachfolgend versiegelte Flächen mit entsprechenden Versiegelungsfaktoren dargestellt werden. Die endgültige Form der Faktorenfestlegung erfolgt in der Marktgemeinde Burghaun durch die Gemeindevertretung.

Beispiel aus der Gebührenpraxis: Ein Geschäft mit einer Dachfläche von 300 m² (Anrechnungsfaktor 1,0) und einem gepflasterten Parkplatz (Anrechnungsfaktor 1,0) von 500 m² sowie einem Frischwasserverbrauch von 200 m³ leistet zurzeit nur Abwassergebühren für die 200 m³ Frischwasser inclu. der mtl. Grundgebühr eine Gesamtzahlung in Höhe von 708,00. Das tatsächliche Niederschlagswasservolumen von insgesamt 800 m³ (300 x 1,0 + 500 x 1,0) schlägt sich nicht in den Kosten nieder. Für ein Einfamilienhaus mit einer Dachfläche von 100 m² (Anrechungsfaktor 1,0) und einem gepflasterten Stellplatz von 30 m² (Anrechnungsfaktor 1,0) sowie einem Frischwasserverbrauch von 200 m³ zahlt eine Familie zurzeit die gleiche Abwassergebühr, obwohl der Kanal mit 121 m³ tatsächlichem Niederschlagswasservolumen aufgrund der geringeren versiegelten Fläche von diesem Grundstück wesentlich weniger belastet wird. Die Marktgemeinde Burghaun bzw. der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung erzielen durch die gesplittete Abwassergebühr keine Mehrerträge. Es handelt sich lediglich um eine verursachergerechtere Umverteilung der entstandenen Kosten. Auch die Marktgemeinde Burghaun sowie die Eigenbetriebe zahlen Niederschlagswassergebühren für ihre versiegelten und befestigten Flächen (z. B. Gehwege, Straßen, Sportanlagen usw.), die an den Kanal angeschlossen sind.

Wie wird die geteilte Gebühr berechnet? Grundlage für die Neuberechnung der Gebühr ist die Erhebung der bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt in die Kanalisation entwässern. Hierzu wird eine Überfliegung der Marktgemeinde Burghaun unumgänglich sein. Aus den dann erstellten Luftbildern wird die Quadratmeterzahl der versiegelten, befestigten und bebauten Fläche jedes einzelnen Anwesens der Gemeinde ermittelt und in einen Erhebungsbogen erfasst. Dieser Erhebungsbogen wird den Eigentümern zur Kontrolle zugesandt. Jeder Eigentümer kann nun prüfen, ob die im Flächenerfassungsbogen erfasste Fläche tatsächlich in den Kanal entwässert und ob die Einstufung in die Versiegelungsart korrekt erfasst ist. Der bestätigte oder geänderte Fragebogen wird dann von einem noch zu beauftragenden Ing.- Büro ausgewertet. Die sich aus der Auswertung aller Fragebogen ergebende Fläche, zuzüglich der befestigten Fläche der Marktgemeinde Burghaun wird zur Gebührenberechnung für die Niederschlagswassergebühr herangezogen.

Welche Flächen werden für die Niederschlagswassergebühr herangezogen? Gebührenpflichtig sind alle bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt in eine öffentliche Einrichtung oder Kanalisation entwässern. Unter der bebauten Fläche versteht man die Gebäudegrundfläche und große Dachüberstände. Befestigte und versiegelte Flächen sind alle Wege, Terrassen und Plätze, deren Belag aus wasserundurchlässigem oder teildurchlässigem Material besteht. Flächen, die direkt in die Kanalisation entwässern, haben einen eigenen Anschluss. Bei Flächen, die indirekt in die Kanalisation entwässern, fließt das Wasser aufgrund des Gefälles über befestigte andere Grundstücke (z.b. Gehwege, Straßen, Plätze, Nachbargrundstücke) in die öffentliche Abwasseranlage.

Werden alle versiegelten Grundstücksflächen gleich bewertet? Nein! Die Gebührensatzung wird zukünftig über die unterschiedliche Art der Flächenbefestigung sehr deutlich unterscheiden. Es wird voraussichtlich, wie in anderen Kommunen auch, nach folgenden Versiegelungsarten unterschieden: Fläche, Befestigungsmaterial und Anrechnungsfaktor 1. Dächer: 1.1 Standarddach allgemein 1.2 Dachflächen ermäßigt (Grün- und Kiesschüttdächer) 2. Befestigte Flächen: 2.1 Asphalt, Beton, Pflaster mit Fugenverguss 2.2 Pflaster und Platten ohne Fugenverguss 2.3 Kies- / Splitt- / Schotterflächen 2.4 Rasengittersteine / Ökopflaster 2.5 Rasenflächen Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart welcher der betreffenden Befestigung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.

Wie werden Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) behandelt? Bei der Ermittlung der bebauten und befestigten Grundstücksflächen sollen die Flächen ganz oder teilweise außer Ansatz bleiben, von denen dort an fallendes Niederschlagswasser in Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen (Behältnissen) gesammelt und anschließend auf dem Grundstück zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser (z. B. Toilettenspülung, Betreiben von Waschmaschinen etc.) verwendet wird. Die Einzelheiten hierzu werden noch von der Arbeitsgruppe erarbeitet und anschließend der Gemeindevertretung Burghaun zur Beschlussfassung empfohlen.

Wann werden die Fragebögen verschickt? Die Erhebungsbögen werden voraussichtlich im 3. Quartal 2014 versendet. Bürgerinformationsveranstaltungen sind geplant und werden durchgeführt. Ihre Mitarbeit ist erforderlich, weil... 1. bei der Luftbildauswertung zum Teil auch Flächen erfasst werden könnten, die nicht in die Kanalisation entwässern. Alle durch die Befliegung erfassten versiegelten Flächen und Versiegelungsarten werden nach Abgleich mit amtlichen Katasterdaten in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Gebührenpflichtigen zugeschickt bekommen und überprüfen müssen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche dieser Flächen tatsächlich in die öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen entwässern. 2. nach der Befliegung im März 2014 Veränderungen auf dem Grundstück erfolgt sein könnten. Die Flächenerfassungsbögen werden grundstücksbezogen maschinell erstellt. Die angegebenen Grundstücke entsprechen den Eintragungen im Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster. Sofern Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke sind, erhalten Sie entsprechend mehrere Bögen. Weitere Informationen: Neben dieser Informationsproschüre werden wir Sie zeitnah über den Fortschritt zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr informieren. Ihre Gemeindewerke Burghaun Abwasserentsorgung