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Transkript:

Einführung Gemeinde der getrennten Abwassergebühr Ein Weg zu gerechteren Gebühren auch für Sie! Bitte beachten Sie die wichtigen Termine auf der Rückseite! Eine Information der Gemeinde

Wo finde ich was? Inhaltsverzeichnis Seite 2 Vorwort des Bürgermeisters Seite 3 Einführung Seite 4 Gesplittete Abwassergebühr Was ist die gesplittete Abwassergebühr? Seite 5 Warum erfolgt diese Änderung? Seite 5 Wann gehen wir diesen ökologischen Schritt? Seite 5 Welche Vorteile bringt das Verfahren? Seite 6 Bringt die geteilte Gebühr Nachteile? Seite 6 Wie wird die geteilte Gebühr berechnet? Seite 6 Welche Flächen werden für die Gebühr herangezogen? Seite 8 Werden alle Flächen gleich bewertet? Seite 8 Wie werden Regenwassernutzungsanlagen behandelt? Seite 8 Wie wird der Schmutzwasseranteil bei Zisternen ermittelt? Seite 9 Ihre Mitarbeit ist erforderlich, weil Seite 9 Wer hat von der getrennten Abwassergebühr einen Vorteil? Seite 9 Muster und Termine ab Seite 10 beauftragtes Unternehmen: Müller & Richter, Gelnhausen Vermessungs- u. Ingenieurbüro, Informationssysteme GmbH www.geo-muerich.de 2 Gemeinde 2012

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, vor dem Hintergrund ökologischer Zielsetzungen zum Umgang mit Wasser und einer gerechteren Gebührenaufteilung ist die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in den Kommunen eine wichtige Aufgabe. VORWORT Damit folgt die Gemeinde der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. August 2011. Danach ist die Berechnung der Abwassergebühr allein nach dem Frischwasserbezug, wie dies bisher praktiziert wurde, nicht mehr erlaubt. Dem Urteil zufolge muss das Abwasser künftig getrennt (oder auch: gesplittet) nach Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt und berechnet werden. Die Gemeindevertretung hat be schlossen, die gesplittete Abwasserge bühr zum 1. Januar 2013 einzuführen. Im Auftrag der Gemeinde ermittelt das Ingenieurbüro Müller und Richter aus Gelnhausen die teilweise oder ganz versiegelten Flächen. Um erste Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu klären, finden Informationsveranstaltungen statt. Eigentümer von be bauten oder befestigten Grundstücken werden mittels Fragebogen aktiv in die Ermittlung der erforderlichen Bemessungsgrundlagen einbezogen. Detailfragen können in datenschutzgerechten Einzelgesprächen erörtert werden. Diese Termine werden rechtzeitig be kannt gegeben. Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie Bürgermeister Adolf Ludwig dazu bei, im Sinne aller Gebührenpflichtigen rechtssichere Bemessungsgrundlagen festzustellen. Für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis danke ich Ihnen recht herzlich Ihr Adolf Ludwig Bürgermeister Gemeinde 2012 3

EINFÜHRUNG Jedoch gerade in Siedlungsgebieten, wo das Wasser gebraucht wird, ist die Grundwasserneubildung durch die zunehmende Versiegelung des Bodens und die schnelle Ableitung von Regenwasser weitgehend verhindert. Kosteneinsparung beim Umgang mit Wasser: Die Regenwasserbehandlung und -ableitung in Siedlungsgebieten verschlingt viel Geld. Es wird ein scheinbar hoher Komfort erkauft, bei dem das Regenwasser unter der Erde verschwindet und meistens erst weit außerhalb der Siedlungen wieder zu Tage tritt. Klimaveränderungen, Hochwasserkatastrophen, verunreinigtes Trinkwasser, Trinkwasserknappheit, Grundwasserabsenkung und Gebäuderisse, steigende Wasser- und Abwassergebühren, Regenwassersteuer. Dies sind Schlagworte, die immer häufiger in den Medien erscheinen und viele Mitbürger mittel- oder unmittelbar berühren. Diese Broschüre kann keine Patentrezepte zur Lösung dieser Probleme liefern, sondern will aufklären und Hilfestellung geben, wie jeder einzelne Bürger seinen Beitrag leisten kann. Schonende Behandlung der Umwelt und der Ressource Wasser: Um Wasser als Trinkwasser nutzen zu können, wird es zumeist aus dem Grundwasserreser voir geschöpft, gereinigt (aufbereitet) und in große Trinkwasserspeicher eingespeist. Von diesen zentralen Speichern aus erfolgt die Verteilung zu den Verbrauchern. Dieser Komfort erfordert aber auch, dass z. B. Wasser zum Bewässern der Grünanlagen im Siedlungsgebiet wieder herangeschafft werden muss. Damit entstehen weitere Kosten. Die Förderung und Aufbereitung von Grundwasser zur Bewässerung und ebenso für Brauch - wasser zur Toilettenspülung ist ökonomisch und ökologisch widersprüchlich. Diese Broschüre soll dazu beitragen, den schonenden Umgang mit Wasser in die Wirklichkeit umzusetzen und langfristig Kosten zu sparen. 4 Gemeinde 2012

Gesplittete Abwassergebühr Was versteht man darunter und warum wird sie eingeführt? Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung und Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung. Warum erfolgt diese Änderung? Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für Kanalisation und Kläranlage entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Der bisherige Berechnungsmaßstab, der sich allein am Frischwasserverbrauch orientiert, wurde vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel als ungerecht beurteilt. Die Kommunen sind daher gezwungen (durch Gerichtsurteil), den neuen Weg zu gehen! Weiterhin wird heute im Hessischen Wassergesetz Regenwasser nicht mehr als Abwasser eingestuft und muss nicht zwingend an die Kanalisation angeschlossen werden. Dies war früher anders. FRAGEN UND ANTWORTEN Wann gehen wir diesen ökologischen Schritt? Was ist die gesplittete Abwassergebühr? Die Kommunen erheben die Abwassergebühr zur Deckung der anfallenden Kosten für die Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung (Kanalnetz, Kläranlage usw.). Das Kanalnetz dient aber auch der Sammlung und ordnungsgemäßen Abführung des anfallenden Oberflächenwassers (Regenwasser). Am 13. September 2011 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde beschlossen, zum 01. Januar 2013 die gesplittete Abwasser - gebühr einzuführen. Ab diesem Zeitpunkt soll die Berechnung der Abwassergebühr nicht mehr nur nach der verbrauchten Frischwassermenge erfolgen, sondern getrennt nach Schmutz- und Regenwasser erhoben werden. Hierbei entstehen ebenfalls Kosten, da die Kanäle wegen des Regenwassers größer dimensioniert werden müssen. Bisher wurden diese Kosten nach dem Frischwassermaßstab umgelegt, d.h. pro Kubikmeter Frischwasserbezug fallen zurzeit 2,60 Euro für die Abwasserentsorgung an. Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden die Gebühren gesplittet, d.h. aufgeteilt nach Gemeinde 2012 5

FRAGEN UND ANTWORTEN Welche Vorteile bringt das Verfahren? Das neue Gebührensystem ist gerechter, da dem Verursacherprinzip Rechnung getragen wird. Derjenige, der dem Kanal durch bebaute, befestigte und versiegelte Flächen geringe Mengen von Niederschlagswasser zuführt, zahlt deutlich weniger als der, dessen Grundstück große, bebaute und versiegelte Flächen hat und somit große Mengen Niederschlagswasser der Kanalisation zuführt. Bringt die geteilte Gebühr Nachteile? Insgesamt erfolgt keine Erhöhung der Gebühren. Es erfolgt jedoch eine Umverteilung der Kosten, zwischen gering und intensiv versiegelten Grundstücken. Beispiel aus der Gebührenpraxis: Ein Geschäft mit einer Dachfläche von 300 m 2 (Anrechnungsfaktor 1,0) und einem gepflasterten Parkplatz (Anrechnungs faktor 0,7) von 500 m 2 sowie einem Frisch wasserverbrauch von 200 m 3 zahlt zurzeit nur Abwassergebühren für die 200 m 3 Frischwasser. Bei einem Kubikmeterpreis von 2,60 ergibt sich somit ein Jahresbetrag von 520,-. Die tatsächliche Niederschlagswassermenge, die über die versiegelten Flächen der Kanalisation zugeführt wird, schlägt sich nicht in den Kosten nieder. Für das genannte Beispiel ergibt sich jedoch eine abflusswirksame Anrechnungsfläche von insgesamt 650 m 2 (300 m 2 x 1,0 + 500 m 2 x 0,7). Für ein Einfamilienhaus mit einer Dachfläche von 100 m 2 (Anrechungsfaktor 1,0), einem ge - pflasterten Stellplatz von 30 m 2 (Anrechnungsfaktor 0,7) sowie dem gleichen Frischwasserverbrauch von 200 m 3 zahlt eine Familie zurzeit die gleiche Abwassergebühr von 520,-, obwohl der Kanal über eine abflusswirksame Fläche von nur 121 m 2 von diesem Grundstück we sent lich weniger belastet wird. Die Gemeinde erzielt durch die gesplittete Gebühr keine Mehreinnahmen. Es handelt sich lediglich um eine verursachergerechtere Umverteilung der entstandenen Kosten. Auch die Gemeinde zahlt Nie der schlagswassergebühren für ihre versiegelten und befestigten Flächen (z. B. Gehwege, Straßen, Sportanlagen usw.), die an den Kanal angeschlossen sind. 6 Gemeinde 2012

Wie wird die geteilte Gebühr berechnet? Grundlage für die Neuberechnung der Gebühr ist die Erhebung der bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt in die Kanalisation entwässern (siehe Skizze unten). Die Gemeinde hat vom gesamten Ge - meindegebiet Luftbilder erstellen lassen. Aus diesen Luftbildern wird die Quadratmeterzahl der versiegelten, befestigten und bebauten Fläche jedes einzelnen Anwesens der Stadt ermittelt und in einen Erhebungsbogen eingetragen. Dieser Erhebungsbogen wird den Eigentümern zur Kontrolle zugesandt. Jeder Eigentümer kann nun prüfen, ob die im Flächenerfassungsbogen erfasste Fläche tatsächlich in den Kanal entwässert und ob die Einstufung in die Versiegelungsart korrekt erfasst ist. Der bestätigte oder geänderte Fragebogen wird dann von dem beauftragten Ingenieurbüro Müller & Richter (Gelnhausen) ausgewertet. Die sich aus der Auswertung aller Fragebögen ergebende Fläche, zuzüglich der befestigten Fläche der Gemeinde, wird zur Gebührenberechnung für die Niederschlagswasserge - bühr herangezogen. FRAGEN UND ANTWORTEN entweder direkter Anschluß über Rohrleitung an die Kanalisation oder auch Ableitung des Regenwassers durch Ausnutzung des natürlichen Gefälles in den Straßenbereich Gemeinde 2012 7

FRAGEN UND ANTWORTEN Welche Flächen werden für die Niederschlagswassergebühr herangezogen? Gebührenpflichtig sind alle bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt in die Kanalisation entwässern. Unter der bebauten Fläche versteht man die Gebäudegrundfläche und große Dachüberstände. Befestigte und versiegelte Flächen sind alle Wege, Terrassen und Plätze, deren Belag aus wasserundurchlässigem oder teildurchlässigem Material besteht. Flächen, die direkt in die Kanalisation entwässern, haben einen eigenen Anschluss. Bei Flächen, die indirekt in die Kanalisation entwässern, fließt das Wasser aufgrund des Gefälles über befestigte andere Grundstücke (z.b. Gehwege, Straßen, Plätze, Nachbargrundstü - cke) in die öffentliche Abwasseranlage. Werden alle versiegelten Grundstücksflächen gleich bewertet? Nein! Die Gebührensatzung unterscheidet die Art der Flächenbefestigung sehr deutlich. Es wird nach folgenden Versiegelungsarten unterschieden: Fläche, Befestigungsmaterial und Anrechnungsfaktor 1. Dächer: 1.1 Standarddach allgemein 1,0 1.2 Dachflächen ermäßigt 0,5 (Grün- und Kiesschüttdächer) 2. Befestigte Flächen: 2.1 Asphalt, Beton, Pflaster 1,0 mit Fugenverguss 2.2 Pflaster und Platten 0,7 ohne Fugenverguss 2.3 Kies- / Splitt- / Schotterflächen 0,5 2.4 Rasengittersteine / Öko- / Porenpflaster 0,2 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart (siehe 1. und 2.), welcher der betreffenden Befestigung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. Wie werden Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) behandelt? Bei der Ermittlung der bebauten und befestigten Grundstücksflächen sollen die Flächen ganz oder teilweise außer Ansatz bleiben, von denen dort an fallendes Niederschlagswasser in Zisternen gesammelt und anschließend auf dem Grundstück zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser (z. B. Toilettenspülung, Betreiben von Waschmaschinen etc.) verwendet wird. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: Berücksichtigt werden nur dauerhafte, ganzjährig am Kanalsystem angeschlossene Be - hält nisse / Zisternen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1 m 3. Ortsveränderliche Regenfässer o.ä. können nicht gebührenmindernd berücksichtigt werden. Bei dauerhaften Behältnissen / Zisternen ohne direkten oder mittelbaren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage werden die hierüber entwässerten Flächen in vollem Umfang abgezogen. Für diese Flächen wird keine Niederschlagswassergebühr erhoben. Bei dauerhaften Behältnissen / Zisternen mit einem Anschluss an die öffentliche Kanalisation werden ab einem Stauvolumen der Zisterne größer / gleich 1 m 3 je m 3 Stauvolumen folgende (an die jeweilige Zisterne) angeschlossene Flächen abgezogen: l Abzug bei reiner Brauchwassernutzung des Zisternenwassers: 20 m 2 pro 1 m 3 Zisternenvolumen Beispiel: Von 100 m 2 Dachfläche wird das Niederschlagswasser in einer Zisterne mit einem Volumen von 3 m 3 gesammelt. Abzug je m 3 Zisternenvolumen: 20 m 2 multipliziert mit 3 = 60 m 2. Das bedeutet, dass von den 100 m 2 versiegelter Dachfläche nur noch 40 m 2 verbleiben und angerechnet werden. 8 Gemeinde 2012

l bei einer Brauch- und Gartenwassernutzung: 22 m 2 pro 1 m 3 Zisternenvolumen Beispiel: Dient das Zisternenwasser sowohl zur Brauchwassernutzung als auch zur Gartenbewässerung, erhöht sich die so ermittelte Fläche nochmals um 10 Prozent. l bei einer Gartenwassernutzung: (6 Monate) 10 m 2 pro 1 m 3 Zisternenvolumen Die zuvor verwendeten Werte gehen von einer ganzjährigen Nutzung von Zisternen aus, was in denjenigen Fällen, in denen das Regenwasser ausschließlich zur Gartenbewässerung ge - nutzt wird, ausgeschlossen werden kann. Hier bezieht man sich dann auf die Vegetationsperiode, die regelmäßig nur sechs Mo nate beträgt. Beispiel: Abgleich mit amtlichen Katasterdaten in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Gebührenpflichtigen zugeschickt bekommen und überprüfen müssen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche dieser Flächen tatsächlich in die öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen entwässern. 2. nach der Befliegung im März / April 2012 Veränderungen auf dem Grundstück erfolgt sein können. Die Flächenerfassungsbögen werden grundstücksbezogen maschinell erstellt. Die angegebenen Grundstücke entsprechen den Eintragungen im Grundbuch. Sofern Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke sind, erhalten Sie ent sprechend mehrere Bögen. FRAGEN UND ANTWORTEN Von 100 m 2 Dachfläche wird das Niederschlags - wasser in einer Zisterne mit einem Volumen von 3 m 3 gesammelt. Abzug je m 3 Zisternenvolumen: 10 m 2 multipliziert mit 3 = 30 m 2. Das bedeutet, dass von den 100 m 2 versiegelter Dachfläche nur noch 70 m 2 verbleiben und angerechnet werden. Wann werden die Fragebögen verschickt? Die Erhebungsbögen werden voraussichtlich im 2. Quartal diesen Ja hres verschickt. Bevor die Fragebögen versandt werden, finden im Mai Bürgerinformationsveranstaltungen statt, zu denen alle interessierten Bürger eingeladen werden (siehe Rückseite). Ihre Mitarbeit ist erforderlich, weil... 1. bei der Luftbildauswertung zum Teil auch Flächen erfasst werden, die nicht in die Kanalisation entwässern. Alle durch die Befliegung erfassten versiegelten Flächen und Versiegelungsarten werden nach Wer hat von der getrennten Abwassergebühr einen Vorteil? Die getrennte Abwassergebühr ist für alle gerechter. Sie ist sozial ausgewogener und ökologisch sinnvoll. Die getrennte Abwassergebühr ist für alle ge-rechter. Sie ist sozial ausgewogener und ökologisch sinnvoll. Besonders die Eigentümer und Mieter von Mehrfamilienhäusern oder von Reihen- und Doppelhäusern werden in der Regel von der getrennten Gebühr profitieren. Auch freistehende Einfamilienhäuser mit wenig versiegelten Grundstücksflächen müssen in der Regel nicht mit Gebührenerhöhungen rechnen. Gemeinde 2012 9

10 Gemeinde 2012 MUSTER FLÄCHENERFASSUNGSBOGEN VORDERSEITE

MUSTER FLÄCHENERFASSUNGSBOGEN RÜCKSEITE Gemeinde 2012 11

WARUM REGENWASSER NUTZEN? Jeder verbrauchte Liter Regenwasser spart einen Liter Trinkwasser. Durch Regenwassernutzung können Abwasseranlagen und Regenrückhaltebecken kleiner dimensioniert werden. Termine für die Bürger-Informationsabende in der Limeshalle: 3. Mai, 7. Mai und 10. Mai jeweils um 19.00 Uhr. Selbstverständlich können Sie, falls Sie an einem der oben stehenden Termine verhindert sind, zu der jeweils anderen Veranstaltung kommen. Die Termine für die Bürger-Sprechstunde im Rathaus werden bei der Versendung der Erfassungsbögen mitgeteilt. Das Ingenieur-Büro Müller & Richter wird auch nach Versendung der Erfassungsbögen eine HOT-LINE für Bürgerfragen anbieten. Unsere Info-Hotline steht Ihnen dann gebührenfrei unter 0800-444 7 111 zur Verfügung.