Informationsveranstaltung

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Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Transkript:

Informationsveranstaltung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Helsa F-2-

Grundlagen Schmutzwasser ist häusliches Abwasser aus Toiletten, Sanitäreinrichtungen, Küchen und Waschmaschinen sowie Abwasser aus Betrieben, die in die Kanalisation ableiten. Niederschlagswasser ist Regenwasser, das über bebaute Flächen (z.b. Dächer) und künstlich befestigte Flächen (z.b. Hofflächen) in die Kanalisation eingeleitet wird. --------------------------------------------------------------------------------- Mischwasser entsteht, wenn Schmutz- und Niederschlagswasser in einem Abwasserkanal gemeinsam abgeleitet werden. F-3-

Abwasserentsorgung (Ableiten und Behandeln) 1. Abwasserableitung erfolgt über Schmutzwasserkanälen Regenwasserkanälen Mischwasserkanälen Grundlagen 2. Regenwasserbehandlung erfolgt in Regenentlastungsanlagen 3. Abwasserbehandlung erfolgt in biologischen Kläranlagen F-4-

Abwasser in der Gemeinde Helsa Die Gemeinde Helsa betreibt rund 41.412 m Mischwasserkanal 2.005 m Regenwasserkanal / Bachverrohrung 924 m Schmutzwasserkanal 7 Regenentlastungsanlagen Die Abwasserbehandlung erfolgt in der Kläranlage Helsa. F-5-

Abwassergebührenerhebung Rechtsgrundlage: Kommunalabgabegesetz (KAG Hessen) Zur Deckung des Aufwands für die Investitionen - Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung - oder Erneuerung der Einrichtungen können Beiträge erhoben werden. Zur Deckung des Aufwands für die laufenden Kosten - Betrieb, Unterhaltung, Verwaltung, Zinsen - oder Abschreibungen können Gebühren für die Nutzung erhoben werden. Kostendeckungsprinzip: Kostendeckungsgebot Kostenüberschreitungsverbot F-6-

Abwassergebühren in der Gemeinde Helsa Gebührenmaßstab: Die aktuelle Bemessung der Abwassergebühr basiert auf der Grundlage der jeweils bezogenen Frischwassermenge. Frischwassermaßstab F-7-

Abwassergebühren in der Gemeinde Helsa Die Erhebung der Abwasserbeiträge und Gebühren erfolgt auf der Rechtsgrundlage der Entwässerungssatzung der Gemeinde Helsa vom 27.11.1997. Die letzte Änderung der Abwassergebühr erfolgte zum 01.01.2007. Aktuelle Abwassergebühr: Die Abwassergebühr beträgt zur Zeit 3,39 je cbm Frischwasserverbrauch. F-8-

Rechtslage: Aufgrund der Urteile des VGH Baden Württemberg vom 11.03.2010 HessVGH vom 02.09.2009 OVG Nordrhein Westfalen vom 18.12.2007 Bayrischen VGH vom 31.03.2003 Der Frischwassermaßstab ist für die Berechnung der Abwassergebühr unzulässig! Frischwassermenge Abwassermenge Er verstößt gegen den Grundsatz der leistungsbezogen Gebührenbemessung und der Gebührengerechtigkeit! F-9-

Leistungsbezogener Gebührenmaßstab Die Abwassergebühr wird auf die zwei Kostenträger verteilt: Schmutzwassergebühr Niederschlagswassergebühr Gesplittete Abwassergebühr F-10-

Ausnahmen bei homogener bzw. gleichförmiger Bebauung wenn nur ein geringfügiger Kostenanteil von den Gesamtkosten auf das Niederschlagswasser entfällt Diese Ausnahmen treffen auf die Gemeinde Helsa sowie auf fast alle anderen Kommunen nicht zu. F-11-

Gebührengerechtigkeit: Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Frischwasserverbrauch und der Ablaufmenge von Niederschlagswasser, somit ist die Abwassergebühr nach Frischwasserverbrauch nicht verursacherbezogen. Bislang benachteiligt sind all jene mit hohem Frischwasserverbrauch Familien die in Mietshäusern oder Mehrfamilienhäusern wohnen Wäschereien, Großküchen, Lebensmittel verarbeitende Betriebe Krankenhäuser und Altenheime, usw. Bislang profitierten: Einkaufsmärkte, Autohäuser, Transportunternehmen Schulen, Verwaltungen und Bürokomplexe F-12-

Gebührengerechtigkeit: SW RW SW RW SW RW bisher künftig bisher künftig bisher künftig F-13-

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Grundlagen einer gerichtsfesten Abwassergebühr: Ermittlung der Betriebs- / Unterhaltungskosten und der Abschreibung Ermittlung der Schmutzwassermenge Ermittlung der Niederschlagsflächen Aufteilung der Kosten auf die Kostenträger Gebührenkalkulation F-14-

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Ermittlung der Betriebs- / Unterhaltungskosten und der Abschreibung: Betriebskosten Personalkosten Abwasserabgabe Kredite und Zinsen Abschreibungen (Nutzungsdauer) Umlagen Abwasserverband F-15-

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Ermittlung der Schmutzwassermenge: Summe des Frisch- und Brauchwasserverbrauches nach Wasserzählerstand Frisch- und Brauchwassermenge Schmutzwassermenge Schmutzwassergebühr Gebührenmaßstab: Frischwasserverbrauch F-16-

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Ermittlung der Niederschlagsflächen Die direkt oder indirekt an das Kanalnetz angeschlossenen, abflusswirksamen und versiegelten Grundstücks- und Verkehrsflächen werden ermittelt und als Grundlage für die Berechnung der Gebühren herangezogen. Niederschlagswassergebühr Gebührenmaßstab: versiegelte Grundstücksfläche F-17-

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Ermittlung der Niederschlagsflächen Überfliegung des Entwässerungsgebietes Erstellung von Luftbildaufnahmen (Orthofotos) Luftbildauswertung und Versiegelungskartierung Datenverschneidung mit der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Liegenschaftsbuchs (ALB) Erstellen von Fragebögen für die Selbstauskunft Selbstauskunft der Grundstückseigentümer Einarbeitung der Rückläufer Ermittlung der versiegelten Flächen F-18-

Ermittlung der Niederschlagsflächen Luftbildaufnahmen F-19-

Ermittlung der Niederschlagsflächen Georeferenzierung der Luftbildaufnahmen F-20-

Ermittlung der Niederschlagsflächen Grundstücksgenaue Luftbildauswertung F-21-

Ermittlung der Niederschlagsflächen Flächendigitalisierung F-22-

Selbstauskunft der Grundstückseigentümer Was wird abgefragt? Flächen die in den Kanal entwässern: überbaute Grundstücksfläche (Dachfläche) befestigte Grundstücksflächen mit Art der Versiegelung Typ 1: Beton, Schwarzdecken (Asphalt, Teer, o.ä.), Pflaster und Platten mit Fugenverguss, 1,0 sonstige wasserundurchlässige Flächen mit Fugendichtung Typ 2: Pflaster, Platten jeweils ohne Fugenverguss bis zu einer Fugenbreite von 15 mm 0,7 Typ 3: Pflaster, Platten jeweils ohne Fugenverguss mit einer größeren Fugenbreite von 15 mm 0,6 Typ 4: wassergebundene Decken (aus Kies, Splitt, Schlacke, o.ä.) 0,5 Typ 5: Rasengittersteine 0,2 Flächen die nicht unmittelbar in den Kanal entwässern: Regenwasser von überbauten oder befestigte Grundstücksflächen fließt in eine Zisterne mit Überlauf zum Kanal Flächen die nicht in den Kanal entwässern: Regenwasser von überbauten oder befestigte Grundstücksflächen wird versickert oder fließt in eine Zisterne ohne Überlauf zum Kanal F-23-

Selbstauskunft der Grundstückseigentümer Erfassungsbogen: F-24-

Selbstauskunft der Grundstückseigentümer Erfassungsbogen: F-25-

Selbstauskunft der Grundstückseigentümer Erfassungsbogen: F-26-

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr befestigte Grundstücksflächen Fläche, die in den Kanal entwässert Typ 2: Pflaster, Platten jeweils ohne Fugenverguss bis zu einer Fugenbreite von 15 mm F-27-

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr befestigte Grundstücksflächen Fläche, die in den Kanal entwässert Typ 2: Pflaster, Platten jeweils ohne Fugenverguss bis zu einer Fugenbreite von 15 mm F-28-

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr befestigte Grundstücksflächen Flächen, die nicht in den Kanal entwässern Typ 2: Pflaster, Platten jeweils ohne Fugenverguss bis zu einer Fugenbreite von 15 mm F-29-

Aufteilung der Kosten auf die Kostenträger Kostenarten: Kostenzusammenstellung: - Betrieb, Unterhaltung, Verwaltung - Abschreibung - Kredite und Zinsen Gesamtentgeltbedarf Kostenstellen: Kläranlage Pumpanlagen Sonderbauwerke Kanäle Kostenträger: Schmutzwasser Niederschlagswasser Entgeltbedarf Schmutzwasser Entgeltbedarf Niederschlagswasser F-30-

Aufteilung der Kosten auf die Kostenträger Vereinfachtes Schema Kosten der Schmutzwasserbeseitigung z.b.: 480.000 Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung z.b.: 750.000 Kosten der Regenwasserbeseitigung z.b.: 270.000 Diese Musterberechnung ist nicht auf die Gemeinde Helsa übertragbar und dient lediglich als Präsentationsbeispiel! F-31-

Ermittlung des Kostenschlüssels für den Mischwasserkanal (Abschreibung ) ca. 2,80 m ca. 2,80 m ca. 1,90 m vorh. Mischwasserkanal fiktiver Schmutz- und Regenwasserkanal MW Kanal DN 800 mm SW Kanal DN 200 mm RW Kanal DN 800 mm F-32-

Beispiel Gebührenkalkulation Diese Musterberechnung ist nicht auf die Gemeinde Helsa übertragbar und dient lediglich als Präsentationsbeispiel! F-33-

Beispiel Gebührenkalkulation Diese Musterberechnung ist nicht auf die Gemeinde Helsa übertragbar und dient lediglich als Präsentationsbeispiel! F-34-

Beispiel Gebührenkalkulation Diese Musterberechnung ist nicht auf die Gemeinde Helsa übertragbar und dient lediglich als Präsentationsbeispiel! F-35-

Beispiel Gebührenkalkulation Diese Musterberechnung ist nicht auf die Gemeinde Helsa übertragbar und dient lediglich als Präsentationsbeispiel! F-36-

Beispiel Gebührenkalkulation Diese Musterberechnung ist nicht auf die Gemeinde Helsa übertragbar und dient lediglich als Präsentationsbeispiel! F-37-

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Was heißt das für den einzelnen Bürger? Musterbeispiele F-38-

Wohnhausgrundstück Vier-Personen-Haushalt Grundstücksgröße: 800 m² Jährlicher Wasserverbrauch: 120 m³ Dachfläche: 160 m² Hof- und Wegeflächen: 80 m² Abwassergebühr Alt: 3,39 /m³ Schmutzwassergebühr Neu: 2,39 /m³ Niederschlagswassergebühr Neu: 0,52 /m² Berechnung Alt: 120 m³ x 3,39 /m³ = 406,80 Neu: 120 m³ x 2,39 /m³ = 286,80 Neu: (160 m² + 80 m²) x 0,52 /m² = 124,60 Summe Neu: = 411,40 Diese Musterberechnung ist nicht auf die Gemeinde Helsa übertragbar und dient lediglich als Präsentationsbeispiel! F-39-

Mehrfamilienhausgrundstück 4 x Vier-Personen-Haushalt Grundstücksgröße: 800 m² Jährlicher Wasserverbrauch: 4 x 120 m³ Dachfläche: 180 m² Hof- und Wegeflächen: 100 m² Abwassergebühr Alt: 3,39 /m³ Schmutzwassergebühr Neu: 2,39 /m³ Niederschlagswassergebühr Neu: 0,52 /m² Berechnung pro Familie Alt: 120 m³ x 3,39 /m³ = 406,80 Neu: 120 m³ x 2,39 /m³ = 286,80 Neu: (180 m² + 100 m²) x 0,52 /m² / 4 = 36,40 Summe Neu: = 323,20 Diese Musterberechnung ist nicht auf die Gemeinde Helsa übertragbar und dient lediglich als Präsentationsbeispiel! F-40-

Gewerbegrundstück Einzel- / Großhandelsbetrieb Grundstücksgröße: 4800 m² Jährlicher Wasserverbrauch: 25 m³ Dachfläche: 2500 m² Hof- und Wegeflächen: 1500 m² Abwassergebühr Alt: 3,39 /m³ Schmutzwassergebühr Neu: 2,39 /m³ Niederschlagswassergebühr Neu: 0,52 /m² Berechnung Alt: 25 m³ x 3,39 /m³ = 84,75 Neu: 25 m³ x 2,39 /m³ = 59,75 Neu: (2500 m² + 1500 m²) x 0,52 /m² = 2.080,00 Summe Neu: = 2.139,75 Diese Musterberechnung ist nicht auf die Gemeinde Helsa übertragbar und dient lediglich als Präsentationsbeispiel! F-41-

Wir danken für ihre Aufmerksamkeit!