Sorgen Sie schon heute für Ihren Ruhestand vor LFV13DA231 V5 Lösungen für Zusatzrenten Wenn Sie mehr über unsere Produkte erfahren möchten, informieren Sie sich bei unseren Versicherungsagenten oder lesen Sie die Produktinformationen «Fiche info financière Assurance Vie» ass auf unserer Website www.assurancesfoyer.lu Lösungen für Zusatzrenten Auf Anfrage auch in Französisch und in Englisch verfügbar. Disponible sur demande en français et en anglais. Also available in French and in English. Unverbindliches Dokument. Äert Vertrauen a sécheren Hänn 12, rue Léon Laval - L-3372 Leudelange - Tél.: +352 437 437 www.foyer.lu
Foyer Vie, Ihr bevorzugter Partner für Ihre zusätzliche Rentenversicherung Aufgrund der Qualität ihrer Dienstleistungen nimmt die Foyer Gruppe inzwischen auf dem luxemburgischen Versicherungsmarkt eine führende Position ein. Wir sind für unser fachlich geschultes Personal bekannt und unser Agenturnetz zeichnet sich durch seine Kundennähe und Beratungsqualität aus. Durch diese langjährige Erfahrung bietet Ihnen Foyer Vie eine ganze Palette an maßgeschneiderten Versicherungsprodukten, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden, ohne dabei das Wichtigste für einen Versicherer zu vernachlässigen: Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie. Wir haben Ihnen in dieser Broschüre unsere Sparprodukte zusammengestellt, damit Sie für Ihren Ruhestand vorsorgen können. Je nach Ihrer persönlichen Situation und Ihren Zielen wird Ihr Agent Ihnen eine wertvolle Hilfe bei der Auswahl der besten Lösung sein. Mit 60 Jahren beginnt der Ruhestand Der Rückzug aus dem Berufsleben bedeutet nicht den Rückzug aus dem aktiven Leben. Sie möchten die Früchte eines arbeitsreichen Lebens genießen, um all die Dinge zu tun, für die Sie vorher keine Zeit hatten : Ihre Familie, Ihre Hobbys, Reisen, usw. Doch all das hat seinen Preis. Sie stellen fest, dass zwischen Ihrem vorherigen Gehalt und Ihrer Rente eine erhebliche Lücke klafft. Von heute auf morgen auf einen Teil seiner Einkünfte zu verzichten, ist nicht so einfach, zumal Sie über wesentlich mehr Zeit verfügen. Wir empfehlen Ihnen daher, schon heute für den Ruhestand vorzusorgen. 3
Sprechen wir über die Zukunft Die demographischen Zahlen sind besorgniserregend. Auch wenn durch das Bevölkerungswachstum der Effekt herausgezögert wird, so ist doch mit einem Abbau der gegenwärtigen Form des gesetzlichen Rentensystems zu rechnen (allgemein als erste Säule bezeichnet), da : es aufgrund der längeren Lebenserwartung zu einer Umkehrung der Alterspyramide kommt. Dadurch zahlen immer weniger aktive Beitragszahler für immer mehr Rentner. die Rentner heute über einen längeren Zeitraum eine Rente beziehen, wodurch die Belastung der Rentenkassen steigt. die Ausbildungs- und Studiendauer länger geworden ist. Dadurch verschiebt sich auch der Beginn der Zahlung der Sozialbeiträge des Einzelnen nach hinten. Folglich nimmt die aktive Bevölkerung ab, während die Anzahl der Rentner steigt. Hierdurch wird die Stabilität der Finanzierung der gesetzlichen Renten gefährdet. Die drei Säulen des Rentensystems Im Zusammenhang mit der Problematik der Renten spricht man üblicherweise von drei Säulen : Erste Säule : gesetzliche Rente, die von der Sozialversicherung gezahlt wird. In Luxemburg wird das Prinzip der umlagenfinanzierten Rente angewandt : die heutigen Berufstätigen zahlen für die heutigen Rentner. Das System stößt aber zunehmend an seine Grenzen, da der Aufbau von Reserven zur Sicherstellung der Renten der kommenden Generationen immer schwieriger wird. Aus diesem Grunde fördert der luxemburgische Staat heute den Aufbau der zweiten und dritten Säule.* Zweite Säule : zusätzliche Unternehmensrente für Angestellte. ** Dritte Säule : individuelle Zusatzrente für Privatpersonen für die eigenen Bedürfnisse. Auf den nächsten Seiten sind die von uns angebotenen Produkte erläutert. * siehe Steuervorteile auf der letzten Seite. ** siehe Gruppenlebensversicherung Foyer advantis. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte unsere Website www.advantis.lu oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsagenten. 4
Rüsten Sie sich jetzt für Ihren Ruhestand zenith60 ist ein flexibler Sparplan für eine Zusatzrente, mit dem Sie sich ein Vermögen aufbauen können, das Ihnen ab Ihrem tatsächlichen Renteneintrittsalter zur Verfügung steht. Das Kapital ist garantiert, und die Ihnen jeden Monat gewährte Gewinnbeteiligung ist unverfallbar. Rentabilität Dank der Erfahrung und der Kompetenz von Foyer Vie im Bereich Kapitalanlagen bietet zenith60 attraktive Renditechancen. Die Rendite Ihres Vertrags wird am Ende jedes Jahres für das Folgejahr festgelegt und monatlich in Form einer Gewinnbeteiligung festgeschrieben. Die Ihnen gewährte Gewinnbeteiligung kommt zu Ihrem unverfallbaren Kapital hinzu. Steuerliche Abzugsfähigkeit Die in den Rentensparplan zenith60 eingezahlten Beträge sind bis zur Höhe von 672 jährlich und je Haushaltsmitglied steuerlich abzugsfähig (Artikel 111 des Einkommenssteuergesetzes). Bei Fälligkeit Ihres Vertrags haben Sie die Wahl zwischen: der Auszahlung Ihres gesamten Guthabens einer Auszahlung in regelmäßigen Teilbeträgen einer Leibrente. Im Todesfall vor dem Rentenbeginn wird ein Todesfallkapital an den im Vertrag genannten Begünstigten ausgezahlt. Flexibilität Heute wissen Sie noch nicht, in welchem Alter Sie in Rente gehen, und wie sich Ihre Sparmöglichkeiten in den kommenden Jahren entwickeln werden. zenith60 ist ein flexibler Vertrag, so dass die Auszahlungsmodalitäten variabel gestaltet werden können. Der Vertrag zenith60 läuft normalerweise bei Vollendung des 60. Lebensjahres aus. Im Fall des Vorruhestands können Sie sich Ihr Guthaben jedoch auch früher auszahlen lassen. Alternativ können Sie bis zum Alter von 65 Jahren Einzahlungen leisten. Sicherheit Zum Schutz Ihrer Familie beinhaltet der Vertrag zenith60 automatisch eine Todesfallversicherung in Höhe von 25% der vorgesehenen Einzahlungen. Je nach Ihrer familiären Situation können Sie eine Todesfallversicherung in Höhe von 100% der vorgesehenen Einzahlungen abschließen. In jedem Fall entspricht der im Todesfall vorgesehene Betrag grundsätzlich mindestens dem angesparten Vermögen. Sie können sich aber auch für eine übertragbare lebenslange monatliche Rente für Ihren Partner entscheiden. In diesem Fall geht die Rente (oder ein von Ihnen festgelegter Prozentsatz) im Todesfall auf Ihren Partner über und wird bis zu dessen Lebensende gezahlt. 5 7
Sorgen Sie für Ihre Rente mit Investitionen an der Börse vor horizont60 invest ist eine fondsgebundene Zusatzrentenversicherung mit regelmäßigen Beitragsleistungen, die speziell im Hinblick auf die Anforderungen des Artikels 111bis des Einkommenssteuergesetzes konzipiert wurde. Beim Erreichen des Rentenalters (frühestens 60 und spätestens 75 Jahre) wird Ihnen das Kapital in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt. Sie können sich für eine übertragbare lebenslange monatliche Rente für Ihren Partner entscheiden. In diesem Fall geht die Rente (oder ein von Ihnen festgelegter Prozentsatz) bei Ihrem Ableben auf Ihren Partner über und wird bis zu dessen Lebensende gezahlt. Außerdem können Sie über einen Teil des Kapitals (maximal 50 % der Gesamtsumme) frei verfügen. Im Todesfall vor Erreichen des Rentenalters wird das angesparte Kapital dem benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Bei Berufsunfähigkeit oder schwerer Krankheit kann die Auszahlung Ihrer Rente früher, d.h. vor dem Renteneintrittsalter erfolgen. Profitieren Sie von der Rendite unserer Investmentfonds horizont60 invest ist an die profilierten Fonds von Foyer Selection angebunden, die in Aktien und Obligationen investieren, je nach dem von Ihnen gewählten Profil. Unsere Finanzexperten kümmern sich um ihre tägliche Verwaltung, wobei sie zwischen dynamischer und defensiver Anlage sorgfältig abwägen. Je näher Ihr Renteneintrittsalter rückt, desto stärker wird Ihr angespartes Kapital auf vorrangig obligationsorientierte Fonds umgeschichtet, um die Anfälligkeit gegenüber Marktrisiken zu reduzieren. Diese Umschichtung wird von Foyer Vie vorgenommen, ohne dass Sie aktiv werden müssen. Zusätzlicher Steuervorteil Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag liegt je nach Alter zwischen 1.500 E und 3.200 E. Dadurch können Sie Ihre Kapitalanlage optimieren. Freie Wahl des Bezugsberechtigten im Todesfall Bei vorzeitigem Ableben steht das angesparte Kapital Ihren Erben oder jedem anderen von Ihnen benannten Bezugsberechtigten zu. 9
Sorgen Sie für Ihre Rente mit einer garantierten Rendite vor horizont60 capi ist eine Zusatzrentenversicherung mit garantierter Rendite und regelmäßigen Einzahlungen, die speziell im Hinblick auf die Anforderungen des Artikels 111bis des Einkommenssteuergesetzes konzipiert wurde. Beim Erreichen des Rentenalters (frühestens 60 und spätestens 75 Jahre) wird Ihnen das Kapital in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt. Sie können sich für eine übertragbare lebenslange monatliche Rente für Ihren Partner entscheiden. In diesem Fall geht die Rente (oder ein von Ihnen festgelegter Prozentsatz) bei Ihrem Ableben auf Ihren Partner über und wird bis zu dessen Lebensende gezahlt. Außerdem können Sie über einen Teil des Kapitals (maximal 50 % der Gesamtsumme) frei verfügen. Im Todesfall vor Erreichen des Rentenalters wird das angesparte Kapital dem benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Bei Berufsunfähigkeit oder schwerer Krankheit kann die Auszahlung Ihrer Rente früher, d.h. vor dem Renteneintrittsalter erfolgen. Attraktive Rendite Zusätzlicher Steuervorteil Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag liegt je nach Alter zwischen 1.500 E und 3.200 E. Dadurch können Sie Ihre Kapitalanlage optimieren. Dank der Erfahrung und der Kompetenz von Foyer Vie im Bereich Kapitalanlagen bietet horizont60 capi attraktive Renditechancen. Die Rendite Ihres Vertrags wird am Ende jedes Jahres für das Folgejahr festgelegt und monatlich in Form einer Gewinnbeteiligung festgeschrieben. Die Ihnen gewährte Gewinnbeteiligung kommt zu Ihrem unverfallbaren Kapital hinzu. Freie Wahl des Bezugsberechtigten im Todesfall Bei vorzeitigem Ableben steht das angesparte Kapital Ihren Erben oder jedem anderen von Ihnen benannten Bezugsberechtigten zu. 11
Sorgen Sie sicher für Ihre Rente vor horizont60 protect ist eine Zusatzrentenversicherung mit garantierter Rendite als Vorsorge für Ihren Ruhestand und zur gleichzeitigen Absicherung Ihrer Familie, die interessante steuerliche Abzugsmöglichkeiten bietet. Beim Erreichen des Rentenalters (frühestens 60 und spätestens 75 Jahre) wird Ihnen das Kapital in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt. Sie können sich für eine übertragbare lebenslange monatliche Rente für Ihren Partner entscheiden. In diesem Fall geht die Rente (oder ein von Ihnen festgelegter Prozentsatz) bei Ihrem Ableben auf Ihren Partner über und wird bis zu dessen Lebensende gezahlt. Endlich können Sie über einen Teil des Kapitals (maximal 50 % der Gesamtsumme) frei verfügen. Im Falle des frühzeitigen Ablebens zu einem Zeitpunkt, an dem das angesparte Kapital noch nicht sehr hoch ist, wird dem benannten Bezugsberechtig- ten ein Sterbegeld ausgezahlt, das dem zum Vertragsende garantierten Rentenkapital entspricht. Bei Berufsunfähigkeit oder schwerer Krankheit kann die Auszahlung Ihrer Rente früher, d.h. vor Ihrem 60. Lebensjahr erfolgen. Garantierte Rendite horizont60 protect ist eine Rentenzusatzversicherung mit garantierter Rendite, die die Stabilität des langfristig angesparten Kapitals sicherstellt. Diese Rendite wird durch eine Gewinnbeteiligung ergänzt, um Ihnen einen finanziell ausgeglichenen Aufbau einer Zusatzrente zu ermöglichen. Zusätzlicher Steuervorteil Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag liegt je nach Alter zwischen 1.500 E und 3.200 E. Dadurch können Sie Ihre Kapitalanlage optimieren. Freie Wahl des Bezugsberechtigten im Todesfall Mit horizont60 protect erhalten Ihre Erben oder jeder andere von Ihnen frei benannte Bezugsberechtigte ein Kapital, das dem vertraglich festgelegten Rentenkapital im Todesfall des Versicherten vor Vertragsende entspricht. Mit der Auszahlung dieses Kapitals endet der Vertrag. Option protect+ Mit dieser Option können Sie die Höhe des an die Bezugsberechtigten auszuzahlenden Kapitals im Todesfall vor Vertragsende anpassen : Krankheitsbedingter Todesfall : Auszahlung des vertraglich vorgesehenen Kapitals Unfallbedingter Todesfall : Verdoppelung des vertraglich vorgesehenen Kapitals Todesfall durch Verkehrsunfall : Verdreifachung des vertraglich vorgesehenen Kapitals. Im Falle einer nachgewiesenen vollständigen Berufsunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr (50 Jahre im Falle einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit) übernimmt Foyer Vie die Beitragszahlungen bis zum Vertragsende. 12 13
Steuerliche Vergünstigungen Steueraspekte der vorgestellten Produkte Artikel 111 Artikel 111bis zenith60 horizont60 protect horizont60 protect + horizont60 capi horizont60 invest Artikel 111 Laut Artikel 111 des Einkommenssteuergesetzes können die im Rahmen einer Lebensversicherung eingezahlten Beiträge als Sonderausgabe von dem zu versteuernden Betrag abgezogen werden. Dieser Betrag liegt pro Person eines Haushalts bei 672 E. Artikel 111 bis Der Staat fördert die Bildung einer Zusatzrente durch entsprechende Maßnahmen. Artikel 111bis des Einkommenssteuergesetzes sieht Anrechnungen beim jährlich zu versteuernden Einkommen vor. Die Höhe des absetzbaren Betrags hängt vom Alter des Versicherungsnehmers zum Beginn des Steuerjahres ab. 14 In der nachstehenden Tabelle ist der pro Person jährlich abzugsfähige Betrag aufgeführt : Alter zum Beginn des Jahres unter 40 Jahren E 1.500 40 bis 44 Jahre E 1.750 45 bis 49 Jahre E 2.100 50 bis 54 Jahre E 2.600 55 bis 74 Jahre E 3.200 Absetzbarer jährlicher Höchstbetrag Diese Absetzbarkeit und die damit verbundenen Höchstbeträge beziehen sich nur auf denjenigen Teil der Beitragszahlung, der für die Finanzierung des Rentenanteils des Vertrags erforderlich ist. Die Restsumme des Beitrags, die der Finanzierung der Leistungen im Todesfalle und bei Berufsunfähigkeit dient, kann über diese Höchstgrenze hinaus gemäß dem steuerlichen Rahmen von Artikel 111 abgesetzt werden. Wenn Sie mehr über unsere Produkte erfahren möchten, informieren Sie sich bei unseren Versicherungsagenten oder lesen Sie die Produktinformationen «Fiche info financière Assurance Vie» ass auf unserer Website www.assurancesfoyer.lu