Inhaltsverzeichnis 1 GRUNDLAGEN... 3 1.1 Erfordernis der Stellungnahme... 3 1.2 Allgemeines zu Strassenbeleuchtungen... 3 1.3 Anforderungen an Strassenbeleuchtungen... 4 2 DIMENSIONIERUNG... 6 2.1 Gefahrenzonen... 6 2.2 Beurteilung gemäß EN 13201... 6 2.3 Auswahl der Lichtquellen... 8 2.4 Sonstige Lichtquellen entlang der Strecke... 9 3 GRAPHISCHE DARSTELLUNG... 11 3.1 Vorportalbereiche der UFT Königsdorf... 11 3.2 Kreisverkehr an der B57 über der UFT Königsdorf... 14 3.3 Kreuzungsbereiche der AST B57... 16 3.4 Vorportale des Wildkorridors S7.40... 18 3.5 Vorportale des Wildkorridors S7.45... 20 3.6 Kreuzungsbereiche der AST L116... 22 3.7 Rastplätze Heiligenkreuz... 24 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 2
1 GRUNDLAGEN 1.1 ERFORDERNIS DER STELLUNGNAHME gemäß Forderung des Sachverständigen in der 3. SV-Sitzung vom 27.02.2012 sind die geplanten Freifeldbeleuchtungsanlagen im Bereich der S7 Ost darzustellen. Aus diesem Grunde finden Sie im Folgenden die Grundlagenbeschreibung der geplanten Freifeldbeleuchtungsanlagen. 1.2 ALLGEMEINES ZU STRASSENBELEUCHTUNGEN Die wichtigste Aufgabe der Straßenbeleuchtung besteht darin, die Verkehrsteilnehmer in den Dunkelstunden vor Schäden an Leib, Leben und Gesundheit zu schützen. Zwischen der Qualität der Straßenbeleuchtung und der Verkehrssicherheit besteht ein wissenschaftlich erwiesener Zusammenhang. Durch gute Straßenbeleuchtung werden Personen, Hindernisse und Gefahrenquellen auf oder an der Fahrbahn rechtzeitig erkannt und der Verkehrsteilnehmer kann entsprechend reagieren. Gute Straßenbeleuchtung ist ein wirksames Mittel zur Reduzierung der Zahl und Schwere der Unfälle bei Dunkelheit und somit ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht. Die Gütemerkmale für die Straßenbeleuchtung sind in der europäischen Norm EN 13201 Straßenbeleuchtung festgelegt. Die Normenreihe EN 13 201 Straßenbeleuchtung besteht aus vier Teilen: Teil 1: Auswahl der Beleuchtungsklassen Teil 2: Gütemerkmale Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale Teil 4: Methoden zur Messung der Gütemerkmale von Straßenbeleuchtungsanlagen Mit dieser Norm wird der Grundsatz verfolgt, dass die Qualität der Straßenbeleuchtung umso höher sein muss, je höher das Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer ist. 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 3
1.3 ANFORDERUNGEN AN STRASSENBELEUCHTUNGEN Die lichttechnischen Anforderungen an die Beleuchtung werden durch Gütemerkmale beschrieben. Die wichtigsten sind: Leuchtdichte [cd/m²] bzw. Beleuchtungsstärke [lx] Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung Farbwiedergabe Leuchtdichte [cd/m²]: Die Leuchtdichte auf der Fahrbahnoberfläche ist die maßgebende lichttechnische Größe für den Helligkeitseindruck und für die Sehleistung. Sie nimmt direkt Einfluss auf die Anzahl der Unfälle in den Dunkelstunden. Eine Erhöhung der Leuchtdichte z.b. von 1 cd/m² auf 2 cd/m² verringert die Anzahl der Unfälle in der Dunkelheit um etwa ein Drittel. Voraussetzungen für die Bewertung der Leuchtdichte auf der Fahrbahn sind: ein gerades und ebenes Fahrbahnstück mit gleichem Reflexionsverhalten, ein repräsentativer Leuchtenabstand mit zwei Leuchten, deren erste Leuchte sich 60 m vor dem Beobachter befindet und ein Beobachterstandort in 1,5 m über der Fahrbahn auf der Mittellinie des betreffenden Fahrstreifens Beleuchtungsstärke [lx]: In vielen Fällen können die Voraussetzungen für eine Leuchtdichtebewertung nicht erfüllt werden (z.b. komplexe Straßenkreuzungen, Kreisverkehrsplätzen). In diesen Fällen erfolgt die Bewertung des Beleuchtungsniveaus mit der Beleuchtungsstärke. Gleichmäßigkeit: Wichtig für das Wahrnehmen von Fahrzeugen, Personen und Gegenständen auf der Fahrbahn ist die örtliche Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung. Während sich das Auge in einem gewissen Umfang an veränderte Ausleuchtungen anpassen kann, entstehen aus der Sicht des Kraftfahrers als Folge ungenügender Leuchtdichtegleichmäßigkeit Tarnzonen, die jedoch nicht als solche wahrgenommen werden. Diese bilden Gefahrenquellen. Tarnzonen entstehen durch ungenügend beleuchtete Bereiche der Fahrbahn, vor deren Hintergrund Hindernisse aufgrund zu geringer Kontraste nicht wahrgenommen werden können. Für die 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 4
vor dem Kraftfahrer liegende Fahrspur gelten daher besondere Anforderungen an die gleichmäßige Verteilung der Ausleuchtung. Farbwiedergabe: Zweck der Normenreihe EN 13201 ist die Erhöhung der Sicherheit und die ist ursächlich mit der Sehleistung, weniger mit dem Sehkomfort verknüpft. Genaue Festlegungen für die Farbwiedergabe der verwendeten Lampen werden daher in der Norm EN 13201 nicht gemacht. Dennoch soll die Beleuchtungsanlage eine Farbwiedergabe aufweisen, die das Führen von Fahrzeugen und die Identifikation von Objekten ermöglicht. Folgender Farbwiedergabeindex R a ist in der Literatur angeführt: Halogen-Metalldampflampen: 95 LED weiß: 95 Natriumdampf-Hochdrucklampen: 80 Natriumdampf-Niederdrucklampen: 44 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 5
2 DIMENSIONIERUNG 2.1 GEFAHRENZONEN Auf Basis der vorliegenden Straßenplanung zum Einreichprojekt S7 Abschnitt Ost stellen folgende Bereiche ein Gefährdungspotential dar und sind deshalb gemäß normativer und gesetzlicher Vorgabe auszuleuchten: Vorportalbereiche der UFT Königsdorf Kreisverkehr an der B57 über der UFT Königsdorf die beiden Kreuzungsbereiche der AST B57 Vorportale des Wildkorridors S7.40 Vorportale des Wildkorridors S7.45 die beiden Kreuzungsbereiche der AST L116 Rastplätze Heiligenkreuz 2.2 BEURTEILUNG GEMÄß EN 13201 Gemäß EN 13201 hat die Dimensionierung der Beleuchtungsanlage nach folgendem Schema zu erfolgen. 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 6
Somit können die oben angeführten Bereiche den folgenden Gruppierungen gemäß EN 13201-1 Tabelle 1 zugeordnet werden: Situation A1: Vorportalbereiche der UFT Königsdorf Vorportale des Wildkorridors S7.40 Vorportale des Wildkorridors S7.45 Situation D1: Rastplätze Heiligenkreuz Situation D2: Kreisverkehr an der B57 über der UFT Königsdorf die beiden Kreuzungsbereiche der AST B57 die beiden Kreuzungsbereiche der AST L116 Unter Berücksichtigung der Parameter gemäß EN 13201-1 Tabelle 2 und EN 13201-1 Anhang 1 lassen sich ausgehend von der definierten Gruppierung folgende Beleuchtungsklassen definieren: Beleuchtungsklasse ME5: Vorportalbereiche der UFT Königsdorf Vorportale des Wildkorridors S7.40 Vorportale des Wildkorridors S7.45 Situation CE4: Kreisverkehr an der B57 über der UFT Königsdorf Situation CE5: die beiden Kreuzungsbereiche der AST B57 die beiden Kreuzungsbereiche der AST L116 Rastplätze Heiligenkreuz Gemäß EN 13201-2 sind somit folgende lichttechnischen Kennwerte zu realisieren: Klasse Leuchtdichte Beleuchtungsstärke [cd/m²] [lx] Gleichmäßigkeit U 0 ME5 0,50 -- 0,35 CE4 -- 10,00 0,40 CE5 -- 7,50 0,40 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 7
Ergänzend zu den Vorgaben der EN 13201 ist bei der Ausleuchtung der Vorportale UFT Königsdorf die RVS 09.01.41 Tunnelausrüstung Beleuchtung und RVS 09.02.25 Tunnelbau bauliche Gestaltung Vorportalbereich zu beachten. In den Bestimmungen dieser Richtlinien sind Tunnelanlagen mit einer Gefährdungsklasse III (dieser Klasse ist die UFT Königsdorf zuzuordnen) mit einer Vorportalbeleuchtung auszuführen. Dabei ist eine mittlere Leuchtdichte von 33% der mittleren Tunnelinnenstreckenleuchtdichte zu erreichen. Da die mittlere Leuchtdichte der Innenstrecke im Tunnel mit 6 cd/m² vorgegeben ist, ist die Vorportalbeleuchtung mit einer mittleren Leuchtdichte von 2 cd/m² auszulegen. Dabei ist die Gesamtgleichmäßigkeit mit 0,4 zu erreichen. Diese in der RVS vorgegebenen Werte für die Vorportale UFT Königsdorf übersteigen die Vorgaben der EN 13201. Da eine Richtlinie jedoch prioritätsmäßig einer Norm zu bevorzugen ist, sind diese Werte umzusetzen. Für die oben definierten Bereiche ergeben sich somit folgende zu realisierende lichttechnischen Kennwerte: Bereich Vorportalbereiche der UFT Königsdorf Kreisverkehr an der B57 über der UFT Königsdorf Kreuzungsbereiche der AST B57 Vorportale des Wildkorridors S7.40 Vorportale des Wildkorridors S7.45 Kreuzungsbereiche der AST L116 Rastplätze Heiligenkreuz Leuchtdichte [cd/m²] Beleuchtungsstärke [lx] Gleichmäßigkeit U 0 2,00 -- 0,40 -- 10,00 0,40 -- 7,50 0,40 0,50 -- 0,35 0,50 -- 0,35 -- 7,50 0,40 -- 7,50 0,40 2.3 AUSWAHL DER LICHTQUELLEN Für das Erreichen der oben genannten lichttechnischen Parameter werden Mast- Aufsatzleuchten inkl. Ausleger errichtet. Die Maste werden aus Stahl feuerverzinkt ausgeführt, die Mastaufsatzleuchten werden aus lackiertem Alu- Druckguss projektiert. 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 8
Gemäß ASFiNAG Planungshandbuch PLaPB 800.562.1000 sind Leuchten der Tunnelvorportale wie auch die der Kreuzungsbereiche mit Natriumdampf-Hochdrucklampen (HST) zu bestücken. Die Anzahl und Positionierung der Maste wie auch die Wattagen der Leuchtmittel (70W, 150W oder 250W) werden im Zuge der Detailplanung für das Erreichen der lichttechnischen Erfordernisse projektiert. Eine Blendungsbegrenzung der Klasse 1 wird durch Wahl geeigneter Lichtoptik-Spiegel (cutoff) und Abdeckungen gewährleistet. Die Leuchten der Tunnelvorportalbereiche werden zusätzlich mit einer Stufenschaltung ausgeführt, damit folgende Reduzierschaltungen realisierbar sind: wird die Leuchtdichte im Tunnel in der Nacht auf 50 % abgesenkt, so wird auch die Höhe der Leuchtdichte der Straßenbeleuchtung gleichzeitig um 50 % reduziert wird die Leuchtdichte im Tunnel in verkehrsarmen Zeiten auf 25 % abgesenkt, so bleibt die Höhe der Leuchtdichte der Straßenbeleuchtung auf 50 % reduziert Für die Rastplätze werden gemäß ASFiNAG Leitplanung für Rastplätze aus dem Jahr 2010 Leuchtmittel in LED Technik vorgesehen. Auch hier gilt, dass die Anzahl und Positionierung der Maste wie auch die Wattagen der LED Leuchtmittel im Zuge der Detailplanung für das Erreichen der lichttechnischen Erfordernisse projektiert werden. Die LED Leuchten werden mit einer Stufenschaltung ausgeführt, damit die Beleuchtungsstärke der Parkplatzbeleuchtung in den Nachtstunden über einen Dämmerungsschalter um 50 % reduziert werden kann. 2.4 SONSTIGE LICHTQUELLEN ENTLANG DER STRECKE Für das Ausleuchten von betrieblichen neuralgischen Punkten wie z.b. Betriebsumkehren Gewässerschutzanlagen Pumpwerken Salzsilos werden entlang der Stecke PUNKTUELL zusätzliche Lichtquellen errichtet. Mit diesen Lichtquellen sind keine lichttechnischen Forderungen gemäß EN 13201 zu erfüllen. Die Leuchten selbst werden als Mast-Aufsatzleuchten inkl. Ausleger errichtet. Die Maste werden aus Stahl feuerverzinkt ausgeführt, die Mastaufsatzleuchten werden aus lackiertem Alu- Druckguss projektiert. 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 9
Für die punktuelle Beleuchtung dieser betrieblich relevanten Bereiche werden Leuchtmittel mit Natriumdampf-Hochdrucklampen (HST) 250W vorgesehen. Die detaillierte Lage dieser Punktbeleuchtungsanlagen wird im Zuge des Detailprojektes mit dem Betrieb abgestimmt. 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 10
3 GRAPHISCHE DARSTELLUNG 3.1 VORPORTALBEREICHE DER UFT KÖNIGSDORF 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 11
3.2 KREISVERKEHR AN DER B57 ÜBER DER UFT KÖNIGSDORF 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 14
3.3 KREUZUNGSBEREICHE DER AST B57 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 16
3.4 VORPORTALE DES WILDKORRIDORS S7.40 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 18
3.5 VORPORTALE DES WILDKORRIDORS S7.45 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 20
3.6 KREUZUNGSBEREICHE DER AST L116 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 22
3.7 RASTPLÄTZE HEILIGENKREUZ 8.2 S7 Ost Stellungnahme zur geplanten Freifeldbeleuchtung Seite 24