SEMINAR. Besseres Licht. Praktische Umsetzung. Dienstag, 3. Februar 2015 Bezirkshauptmannschaft Freistadt Promenade 5, 4240 Freistadt
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- Sigrid Bergmann
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1 SEMINAR Besseres Licht Praktische Umsetzung Dienstag, 3. Februar 2015 Bezirkshauptmannschaft Freistadt Promenade 5, 4240 Freistadt Dienstag, 12. Februar 2015 Arbeiterkammer Ried i. I. Parkgasse 1, 4910 Ried i. I. Thema: Der Oö. Leitfaden als Hilfestellung zu besserem Licht Referent: Ing. Heribert Kaineder Abteilung Umweltschutz beim Amt der Oö. Landesregierung
2 Herzlich willkommen zur Veranstaltung: Der Oö. Leitfaden als Hilfestellung zu besserem Licht Ing. Heribert Kaineder Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Umweltschutz/Strahlenschutz Kärntnerstraße Linz Tel.: 0732/
3 Maßnahmen in Oberösterreich Regierungsübereinkommen "Wir wollen künftig stärker in Bezug auf Lichtverschmutzung und Lärmberieselung sensibilisieren Expertinnen und Experten aus den Bereichen Gesundheit, Verkehr, Naturschutz, Bautechnik, Recht, Astronomie, Umweltanwaltschaft und Ziviltechnik erstellte eine erste Sammlung von Berührungspunkten und Handlungsfeldern und einen ersten Endbericht.
4 Maßnahmen in Oberösterreich Leitfaden und Folder "Besseres Licht Alternativen zum Lichtsmog Lichtmessnetz
5
6
7 10 sec 3,98 sec 1,58 sec 0,63 sec 0,25 sec 0,1 sec
8 Lichtmessnetz derzeit 17 Stationen in Betrieb 5 weitere Stationen bis Ende 2015 Anfang Mai sind die Daten auf der Landeshomepage abrufbar! Wissenschaftlich verifizierte Ergebnisse sind erst nach einem längeren Messzeitraum möglich. Der Unterschied zwischen dem hellsten und dem dunkelsten Stern beträgt etwa fünf Magnituden.
9 Lichtkataster Zentralraum Oberösterreich Überflug fand am 26. Oktober 2015 durch freie Universität Berlin statt. Kooperation zwischen Universität Berlin, Wien und dem Land Oberösterreich
10 Lichtkataster Zentralraum Oberösterreich
11 Nachtaufnahme über dem Zentrum Linz aus dem Flugzeug
12 Maßnahmen in Oberösterreich Öffentlichkeitsarbeit In sämtlichen Behördenverfahren sollen Lichtemissionen und immissionen Berücksichtigung finden. (Seminare, Fortbildungen, usw.) Ausweisung von Dunkelgebieten
13 Leitfaden Besseres Licht 1 Motivation
14 Leitfaden Besseres Licht 2. Rechtliche und normative Grundlagen 3 Abs. 3 Z. 3 OÖ BauTG 2013 in Verbindung mit 2 Z. 22 OÖ BauTG (exemplarische Aufzählung; Licht als schädliche Umweltauswirkung möglich und bereits judiziert)
15 3. Optische und technische Grundlagen
16 4. Leuchtmittel
17 4. Leuchtmittel
18 4. Leuchtmittel
19 4. Leuchtmittel Unterschiedliche Anwendungsbereich für Farbtemperaturen: Arbeitsbereich - tageslichtähnliche Temperaturen d.h. kalt- und neutralweiße Leuchtmittel Wohnbereich - warmweiße Leuchtmittel 2700 K Farbtemperatur Außenbereich weniger als 3000 K Farbtemperatur Richtung gelb (amber)
20 5. Leuchten ideale Strahlengeometrie Full-Cut-Off Leuchte
21 5. Leuchten Betriebsweise Kunstlicht soll nur zu den Zeiten und in den Intensitäten zur Verfügung stehen, in welchen es benötigt wird. Nachtabsenkung Habnachtschaltung Nachtabschaltung Intelligente Beleuchtung
22 6. Umsetzungsempfehlungen
23 6. Umsetzungsempfehlungen - Prüfen der Notwendigkeit
24 6. Umsetzungsempfehlungen Wartungs- und Instandhaltungskosten Erarbeiten der Anforderungen und möglicher Lösungsansätze für einen sicheren Betrieb eine rasche, professionelle Instandsetzung und eine effiziente Wartung Anlagendatenblatt (Bauzeitpunkt, Änderungszeitpunkt, Masten, Lichtpunkt, Leistung, Revisionsdaten,...) Übersichtskataster (Lage Lichtpunkt, Symbol Leuchte/Leistung, ungefähre Netz Lage, Schaltkreise) Verbrauchsübersicht (jährlich gemessen) Protokolle Standardsicherheitsprüfung "Wartungsfalle" (Anschaffungsaufwand kontra Lebenszykluskosten)
25 6. Umsetzungsempfehlungen Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen Richtlinien Regulierung der Straßenbeleuchtung gilt in Österreich die ÖNORM EN 13201, Teile 1 bis 4. Empfehlungen für Auslegung und Gestaltung der Beleuchtung Mit dieser Norm wird der Grundsatz verfolgt, dass die Qualität der Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen umso höher sein muss, je größer das Sicherheitsrisiko für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer (Kraftfahrzeuge, Radfahrer, Fußgänger) ist. Auswahl der geeigneten Beleuchtungsklasse
26 6. Umsetzungsempfehlungen Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen Auswahl der geeigneten Beleuchtungsklasse Anforderung an die Gleichmäßigkeit (Leuchtdichte, Längengleichmäßigkeit, Gesamtgleichmäßigkeit) Blendung Leuchtpunkthöhe, Leuchtpunktabstand Verlust von Reflexionen Parkanlagen
27 6. Umsetzungsempfehlungen Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen Regelung von Nachtabsenkung Geregelt werden Nachtabsenkungen durch die ÖNORM O Entscheidend ist dabei die sogenannte maßgebliche Verkehrsmenge
28 6. Umsetzungsempfehlungen - Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen
29 6. Umsetzungsempfehlungen Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen Zusammenfassung: Prüfung der Notwendigkeit der Beleuchtung Leuchtmittel - für die Außenbeleuchtung sind effiziente Leuchtmittel mit einer Farbtemperatur unter K (warmweiß oder gelb) einzusetzen. Leuchten - für die Außenbeleuchtung sind Leuchten zu verwenden, die in ihrer Bauart so konstruiert sind, dass die Beleuchtung auf die zu beleuchtende Fläche begrenzt wird. Es sind Full-Cut-Off Leuchten zu verwenden. Betriebszeiten - Außenbeleuchtung soll nur zu den Zeiten und in den Intensitäten zur Verfügung stehen, in welchen es benötigt wird. (Geregelt werden Nachtabsenkungen durch die ÖNORM O 1053 für Straßen und ÖNORM O 1052)
30 6. Umsetzungsempfehlungen - Beleuchtung von Werbung, Fassaden und Objekten
31 6. Umsetzungsempfehlungen - Beleuchtung von Werbung, Fassaden und Objekten Begrenzung zur Verkehrssicherheit Gemäß RVS gelten bestimmte maximal zulässige Werte für die Leuchtdichte, und zwar je nach mittlerer Beleuchtungsstärke der Straße, in deren Nähe die Anlage steht, und je nach der Größe der Lichtwerbetafeln. Oberösterreich begrenzt die unabhängig vom Verkehr es gilt immer die RVS
32 6. Umsetzungsempfehlungen - Beleuchtung von Werbung, Fassaden und Objekten
33 Kreisverkehr Admont
34 Kreisverkehr Admont
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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