Ins rechte Licht setzen - Kantonaler Leitfaden
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- Marielies Sofia Färber
- vor 6 Jahren
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1 Ins rechte Licht setzen - Kantonaler Leitfaden Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen Markus Chastonay Abteilungsleiter Luft/Lärm 8. November 2014 Folie 1
2 Inhaltsverzeichnis Themenschwerpunkte Einleitung Auswirkungen unkontrollierter Lichtnutzung Vernetzung und Verantwortung der Akteure 5-Punkteplan Checkliste zur Beurteilung von Baugesuchen Beispiele aus Gemeinden Aktuelles 8. November 2014 Folie 2
3 Einleitung Die Lichtverschmutzung hat in der Schweiz deutlich zugenommen. Solothurn 8. November 2014 Folie 3
4 Einleitung Was ist Lichtverschmutzung? Kunstlicht Im Aussenraum Während der Nachtzeit Lästige oder schädliche Auswirkungen auf Mensch und Natur Ziel Nachhaltige Lichtnutzung Ins rechte Licht setzen? 8. November 2014 Folie 4
5 Auswirkungen unkontrollierter Lichtnutzung 8. November 2014 Folie 5
6 Auswirkungen unkontrollierter Lichtnutzung Mensch Energie Aufhellung des Nachthimmels Tiere und Natur 8. November 2014 Folie 6
7 Vernetzung und Verantwortung der Akteure Eigentümer / Bauherr Verantwortung über Eigentum Planer Fachwissen Behörden Information Lenkung Gesetzvollzug 8. November 2014 Folie 7
8 Vernetzung und Verantwortung der Akteure Verantwortung der Behörden (Kanton) Information: Informationsveranstaltungen für Kommunen Leitfaden 5-Punkteplan Checkliste Internet Lenkung: Bewusstseinsbildung Gesetzvollzug: Beurteilung von Baugesuchen (Beleuchtungspläne) 8. November 2014 Folie 8
9 Vernetzung und Verantwortung der Akteure Ausstellung Stille Nacht Die Schattenseiten von Klang und Licht OLMA in St. Gallen Oktober 2014 MUBA in Basel Februar November 2014 Folie 9
10 5-Punkteplan 1. Notwendigkeit? 8. November 2014 Folie 10
11 5-Punkteplan 2. Abschirmung 8. November 2014 Folie 11
12 5-Punkteplan 3. Ausrichtung 8. November 2014 Folie 12
13 5-Punkteplan 4. Anspruchshaltung 8. November 2014 Folie 13
14 5-Punkteplan 5. Zeitmanagement 8. November 2014 Folie 14
15 Checkliste zur Beurteilung von Baugesuchen Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen im Baubewilligungsverfahren Checkliste zur Beurteilung von Baugesuchen Baugesuchs-Nr.: Bauherr: Objekt: Gemeinde: 8. November 2014 Folie 15
16 Checkliste zur Beurteilung von Baugesuchen 8. November 2014 Folie 16
17 Beispiele aus Gemeinden Beispiele aus den Gemeindereglementen 8. November 2014 Folie 17
18 Beispiele aus Gemeinden Beispiele aus den Gemeindereglementen 8. November 2014 Folie 18
19 Weitere Hinweise Norm für Architekten und Planer SIA-Norm 491: (Stand März 2013) 8. November 2014 Folie 19
20 Weitere Hinweise Beleuchtungsplan eines Auto-Occasionscenter 8. November 2014 Folie 20
21 Weitere Hinweise Weihnachtsbeleuchtung in der Stadt Solothurn 8. November 2014 Folie 21
22 Aktuelles «Intelligentes Licht» ist im Konzept ebenfalls ein Thema, denn mit neuen LED- Leuchten ist das Variieren der Lichtstärken nachts oder ein Dimmen möglich. Ob gar das technisch problemlose Abschalten der Beleuchtung, wie in gewissen Gemeinden von 1 bis 5 Uhr praktiziert, zulässig sei, lässt das Konzept «offen». Die Polizei halte das Abschalten des Lichts in einer Stadt mit Nachtleben nicht für sinnvoll und befürchtet bei einem Unfall Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadt. (az Solothurner Zeitung, ) 8. November 2014 Folie 22
23 Aktuelles März 2014: Reaktionen aus dem Kantonsparlament 8. November 2014 Folie 23
24 Aktuelles Bundesgerichtsentscheid vom 12. Dezember 2013 (1C_250/2013) Lichtemissionen durch Ganzjahres- und Weihnachtsbeleuchtung Zeitliche Beschränkung des Betriebes Weihnachtsbeleuchtung vom 1. Advent bis 6. Januar Beschränkung bis Uhr Ganzjahresbeleuchtung Beschränkung bis Uhr (analog dem Nachtruhefenster von Uhr) Bestätigung des Leitfadens des Kanton Solothurn 8. November 2014 Folie 24
25 Aktuelles Bundesgerichtsentscheid vom 2. April 2014 (1C_602/2012) Die Beleuchtung am Bahnhof Oberrieden See muss um rund die Hälfte reduziert werden. Das Bundesgericht hat ein Urteil zu Lichtimmissionen gefällt, das weitreichende Konsequenzen haben dürfte. Der Bahnhof Oberrieden See ist nachts zu hell beleuchtet. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern gegen die SBB teilweise gutgeheissen. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr müssen die SBB die Beleuchtung des seeseitigen überdachten Perronbereichs und der Wartehalle um rund die Hälfte reduzieren. Auch ein Werbeplakat vor dem Bahnhof darf nachts nicht angestrahlt werden. Das Urteil dürfte erhebliche Konsequenzen für die nächtliche Beleuchtung von Bahnhöfen, für Werbeflächen und andere Nachtbeleuchtungen haben. (NZZ vom ) 8. November 2014 Folie 25
26 Fragen DANKE für das leuchtende Interesse. Fragen?? Bildquelle: 8. November 2014 Folie 26
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