Grußwort beim 15. Bundeskongress der Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug in München am 12. April 2010 in der LMU München

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Transkript:

Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk Es gilt das gesprochene Wort Grußwort beim 15. Bundeskongress der Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug in München am 12. April 2010 in der LMU München Telefon: 089/5597-3111 e-mail: presse@stmj.bayern.de Prielmayerstraße 7 Telefax: 089/5597-2332 Internet: www.justiz.bayern.de 80335 München

- 2 - Anrede "Generalisten und Spezialisten: Facetten einer Profession". Unter dieses Motto haben Sie den 15. Bundeskongress der Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug gestellt. Wenn Sie mich fragen: Das trifft es genau. Entsprechend haben Sie Ihr Tagungsprogramm gestaltet. "Hare und Walters: Paradigmen kriminalpsychologischer Theoriebildung" - so der Titel eines Workshops. Und "Institutionelle Bedingungen der regressiven Entprofessionalisierung" ist das Thema eines Plenumsvortrags am morgigen Dienstag. Noch Fragen zur Spezialisierung? Ich denke nicht!

- 3 - Aber, alle Spezialisierung in Ehren: Damit ist es bei Ihrer Tätigkeit nicht getan. Die Psychologie im Strafvollzug erlaubt eine Spezialisierung oft nur in Ausnahmefällen. Die Anforderungen an Sie sind komplex, vielschichtig, auf verschiedensten Ebenen angesiedelt. Die Fähigkeit zum Generalismus - für die Psychologinnen und Psychologen im Strafvollzug Grundvoraussetzung! Das liegt an den nicht immer ganz einfachen Arbeitsbedingungen, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Ihr Klientel gehört zu den schwierigsten unserer Gesellschaft. Vielleicht lösen deshalb Behandlungserfolge bei Ihnen eine besondere Genugtuung aus.

- 4 - Und vielleicht liegt hierin auch der Grund für das besondere Zusammengehörigkeitsgefühl der im Justizvollzug tätigen Psychologinnen und Psychologen. Nach zweimal "vielleicht" wird es an dieser Stelle Zeit für ein "zweifellos"! Zweifellos leisten Sie durch Ihr unermüdliches persönliches Engagement und Ihre fachliche Kompetenz einen unverzichtbaren Beitrag dazu, ein gesellschaftliches Grundbedürfnis zu befriedigen: Das Bedürfnis der Allgemeinheit nach Sicherheit. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihren Einsatz, mit dem Sie sich Ihrer Profession hingeben!

- 5 - Anrede! Ich habe es gerade schon angedeutet: Die Aufgaben der Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug sind ausgesprochen vielfältig Einen ganz herausragenden Part spielt die eigentliche Behandlung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten, sei es im Rahmen von langfristig angelegten Therapien oder aber im Rahmen kurzfristiger angelegter Behandlungsmaßnahmen. Alle diese Maßnahmen aber haben dasselbe Ziel: Die Defizite in der Person der Gefangenen zu beheben. Ihnen dabei zu helfen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

- 6 - Gleichzeitig soll so die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geschützt werden Ein ganz wesentlicher Baustein um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen ist die Sozialtherapie. Wir haben in diesem Bewusstsein in unserem Bayerischen Strafvollzugsgesetz klar auf eine Stärkung der Sozialtherapie gesetzt. Denn wir wissen, dass sie unter den Behandlungsmethoden den wohl größten Effekt auf die Senkung der Rückfallquoten hat. Wir erzielen damit für die Bevölkerung einen erheblichen Sicherheitsgewinn. Bis 2013 sollen daher zusätzlich zu den bereits bestehenden 217 Plätzen in der Sozialtherapie weitere 192 Haftplätze in neuen sozialtherapeutischen Abteilungen geschaffen werden - 50 dieser Plätze sind bisher bereitgestellt.

- 7 - Wir wissen auch, dass leider zahlreiche Straftäter nicht für eine Sozialtherapie in Betracht kommen. Deshalb darf die Stärkung der Sozialtherapie nicht zu Lasten anderer Behandlungsmethoden gehen. Dieser Kongress macht dies ja deutlich. Neben der Behandlung der Strafgefangenen oder Sicherungsverwahrten gibt es ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld von Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug, z. B. die Begutachtung der Strafgefangenen. So zum Beispiel, wenn sich die Frage stellt, ob von einem Gefangenen oder Sicherungsverwahrten noch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Oder ob für den Fall der Gewährung von Vollzugslockerungen Grund für Missbrauchsbefürchtungen besteht.

- 8 - Aufgrund dieser Gutachten werden Entscheidungen von fundamentaler Bedeutung getroffen - für die begutachteten Personen, aber auch für die Allgemeinheit. Bei den mit der Entscheidungsfindung betrauten Personen handelt es sich im Regelfall um Juristen, die sich im Wesentlichen auf die durch die Psychologinnen oder Psychologen getroffenen Einschätzungen verlassen können müssen. Die Erstellung solcher Gutachten erfordert dager dezidierte Sachkunde. Und sie stellt oft eine ausgesprochen verantwortungsvolle Aufgabe dar. Sie erinnert an eine Gradwanderung "Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten" auf der einen Seite. Und den

- 9 - "Freiheitsinteressen der Betroffenen" auf der anderen. Anrede! Die Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug sind darüber hinaus auch ein wichtiges Bindeglied der vollzuglichen Praxis zur wissenschaftlichen Forschung. Die Fortschritte und Neuentwicklungen der forensischen Psychologie wie der Kriminalpsychologie wären ohne die tatkräftige und fachkundige Unterstützung durch die Praxis in dieser Form nicht möglich. Ich habe deshalb erst vor kurzem in Erlangen den "Kriminologischen Dienst des bayerischen Justizvollzugs" ins Leben gerufen. Hierbei handelt es sich um eine zentrale wissenschaftliche

- 10 - Forschungseinrichtung für den gesamten bayerischen Vollzug. Eine Kernaufgabe der Forschungsstelle liegt in der intensiven wissenschaftlichen Begleitung der Behandlung von Straftätern in der Sozialtherapie - und zwar im Erwachsenen- und im Jugendvollzug. Behandlungsprogramme sollen systematisch akkreditiert und wissenschaftlich unterstützt werden. Das Ziel liegt darin, die Behandlung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in den bayerischen Justizvollzugsanstalten weiter zu optimieren. Ich bin überzeugt davon, dass auch diese Einrichtung den Justizvollzug im Ganzen weiter voranbringt.

- 11 - Anrede! Die Arbeit der Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug ist geprägt von den unterschiedlichsten Herausforderungen. In der täglichen Arbeit ist man schon aus Zeitgründen oft nur schwer in der Lage, die neuesten Erkenntnisse und Fortschritte der Psychologie immer im Auge zu behalten. Umso wichtiger sind Veranstaltungen wie dieser Bundeskongress! Ich freue mich daher sehr, dass es gelungen ist, für diese Tagung eine Vielzahl renommierter Experten zu gewinnen. Das Tagungsprogramm ist anspruchsvoll und vielfältig. Es spricht - dem Motto des

- 12 - Bundeskongresses entsprechend - sowohl die "Generalisten" als auch die "Spezialisten" unter Ihnen an. Ich wünsche mir von Ihrem Kongress wichtige Impulse für die tägliche Arbeit in den Justizvollzugsanstalten. Gleichzeitig bin ich sicher, dass Ihr Zusammentreffen den fachlichen Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft weiter vertiefen wird. Anrede! Mein herzlicher Dank zum Schluss gilt dem Arbeitskreis der Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug e.v. für die Ausrichtung dieser Tagung und der Ludwig-Maximilians-Universität München für ihre Gastfreundschaft! Neben der

- 13 - umfangreichen täglichen Arbeit eine Veranstaltung dieser Größe und Qualität auf die Beine zu stellen - das erfordert eine Menge Arbeit, Organisation, Aufwand und Nerven. Vielen Dank dafür! Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wünsche ich eine überaus interessante und erfolgreiche Tagung sowie fruchtbare Diskussionen mit den Fachkollegen!